Niedergelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Eine der vielen Berufsausübungsmöglichkeiten ist die Niederlassung als Rechtsanwält:in.

Wer Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt werden möchte, muss sich schließlich zur Rechtsanwaltschaft zulassen. Diese Zulassung ist bei der Rechtsanwaltskammer zu beantragen, in deren Bezirk man sich als Rechtsanwält:in niederlassen möchte. Jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt ist damit Mitglied einer Rechtsanwaltskammer. Neben dem Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist bei der Rechtsanwaltskammer eine Bestätigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung einzureichen. Wer zur Anwaltschaft zugelassen ist, muss in seinem Kammerbezirk eine Kanzlei einrichten und unterhalten (sog. Kanzleipflicht). Auch besteht die Möglichkeit, als angestellte Rechtanwält:in bei einem anwaltlichen Arbeitgeber oder als Syndikusrechtsanwältin/ Syndikusrechtsanwalt bei einem Unternehmen zu arbeiten. Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung (BORA) regeln das Berufsrecht aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.