Die RechtsanwaltskammernJede/r Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ist
bei einer Rechtsanwaltskammer zugelassen. Im Bundesgebiet gibt es insgesamt 28
Rechtsanwaltskammern. Die Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts und dient der Selbstverwaltung der Anwaltschaft.
Sie gewährleistet damit die Unabhängigkeit der Anwaltschaft von staatlicher
Einflußnahme und sichert zugleich die hervorgehobene Stellung des Rechtsanwalts
als unabhängiges Organ der Rechtspflege. Im Rahmen der Selbstverwaltung
übt die Rechtsanwaltskammer Aufsichts- und Dienstleistungsfunktionen aus.
Über weitere Einzelheiten informieren die Rechtsanwaltskammern, die über
nachfolgende Anschriften und Links erreichbar sind. |