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Nr. 3 vom 25.01.2006


Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsgeheimnis muss auch bei Vorratsdatenspeicherung gewahrt bleiben

Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Anlässlich der heutigen Beratungen zur EU-Richtlinie über die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten im Rechtsausschuss mahnt die Bundesrechtsanwaltskammer eine stärkere Berücksichtung von Berufsgeheimnissen an. Die Richtlinie, die noch vom Rat verabschiedet werden muss, sieht eine Mindestspeicherdauer für die Daten von Festnetz-, Mobiltelefon- und Internetverbindungen mit dem Ziel einer effektiveren Terrorismusabwehr vor. Ausdrücklich sind dabei keine Ausnahmevorschriften für Berufsgeheimnisträger vorgesehen, lediglich in einer Resolution hat das Europäische Parlament auf die Notwendigkeit eines effektiven Schutzes hingewiesen.

Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Bernhard Dombek, warnte davor, bei rechtlichen Maßnahmen gegen terroristische Gefahren über das Ziel hinauszuschießen. Es müsse eine klare Regelung geben, wie das Vertrauen der Bürger in die Verschwie-genheit von Ärzten, Rechtsanwälten, Pfarrern oder anderen Berufsgeheimnisträgern geschützt werde. Die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung sei ein sehr sensibles Thema, bei dem ein ganz besonderes Augenmerk auf die umfassende Wahrung der Grundrechte gelegt werden muss, so Dombek.