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Nr. 3 vom 25.01.2006
Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsgeheimnis muss auch bei Vorratsdatenspeicherung
gewahrt bleiben
Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Anlässlich der heutigen
Beratungen zur EU-Richtlinie über die verdachtsunabhängige
Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten im Rechtsausschuss
mahnt die Bundesrechtsanwaltskammer eine stärkere Berücksichtung
von Berufsgeheimnissen an. Die Richtlinie, die noch vom Rat verabschiedet
werden muss, sieht eine Mindestspeicherdauer für die Daten
von Festnetz-, Mobiltelefon- und Internetverbindungen mit dem Ziel
einer effektiveren Terrorismusabwehr vor. Ausdrücklich sind
dabei keine Ausnahmevorschriften für Berufsgeheimnisträger
vorgesehen, lediglich in einer Resolution hat das Europäische
Parlament auf die Notwendigkeit eines effektiven Schutzes hingewiesen.
Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Bernhard Dombek,
warnte davor, bei rechtlichen Maßnahmen gegen terroristische
Gefahren über das Ziel hinauszuschießen. Es müsse
eine klare Regelung geben, wie das Vertrauen der Bürger in
die Verschwie-genheit von Ärzten, Rechtsanwälten, Pfarrern
oder anderen Berufsgeheimnisträgern geschützt werde. Die
verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung sei ein sehr sensibles
Thema, bei dem ein ganz besonderes Augenmerk auf die umfassende
Wahrung der Grundrechte gelegt werden muss, so Dombek.
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