In der Berufungsperiode 01.01.2020 bis 31.12.2023 gehören dem Ausschuss folgende Mitglieder an:
In der Geschäftsführung der BRAK ist RA Frank Johnigk für diesen Ausschuss zuständig.
Kontakt: johnigk(at)brak.de
zum Referentenentwurf eines Gesetzes über die Strafzumessung bei Präventions- und Aufklärungshilfe (§ 46b StGB-E; Stand 18. April 2006)
zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 21.02.2006 (BT-Drucks. 16/700)
zum Grünbuch über die Unschuldsvermutung vom 26. April 2006 (KOM(2006)174)
on the European Union initiative to create a uniform European contract law
zum GRÜNBUCH über Kompetenzkonflikte und den Grundsatz ne bis in idem in Strafverfahren KOM (2005) 696 endgültig
zu dem Referentenentwurf zur neuen Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl (RbEuHb) auf der Grundlage der Nichtigkeitsentscheidung des BVerfG vom 18.07.2005
Vorschlag einer gesetzlichen Regelung der Urteilsabsprache im Strafverfahren
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Urteils des BVerfG vom 03. März 2004 zur akustischen Wohnraumüberwachung nach §§ 100c ff. StPO (BT-Drucks. 15/4533)
zum Europäischen Haftbefehl in Deutschland (BT-Drucks. 15/1718) mit Formulierungshilfen
zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz – BT-Drucks. 15/1976 und 15/2536)