Das Bundesministerium der Justiz hat zum Jahresanfang den angekündigten Gesetzesentwurf zur "Reform des Zivilprozesses" vorgestellt. Dieser sieht u.a. vor:
"Dieser Maßnahmenkatalog enthält einen nicht hinnehmbaren Abbau der Rechtsmittel im Zivilprozess", erklärt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Scharf, Vizepräsident und Pressesprecher der Bundesrechtsanwaltskammer. Die Bundesrechtsanwaltskammer lehne diese Vorschläge deswegen entschieden ab. "Schließlich sind heute bereits mehr als 40% der erstinstanzlichen Urteile unrichtig und müssen deswegen in zweiter Instanz abgeändert werden", so Scharf: "Mehr Rechtsstaatlichkeit wird nicht dadurch erreicht, dass die Kontrolle der Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichtes durch eine zweite Instanz wesentlich eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich ist."
"Von einer Stärkung der ersten Instanz kann auch kaum gesprochen werden, wenn – statt bisher drei – in Zukunft in der Regel nur noch ein Richter entscheidet", so Rechtsanwalt Dr. Ulrich Scharf. "Wenn in der Industrie festgestellt wird, dass ein Produkt häufig Fehler aufweist, dann erfolgt die Fehlerbeseitigung nicht dadurch, dass zuerst das Kontrollsystem abgeschafft wird in der Hoffnung, dass ohne Kontrolle die Produkte nunmehr regelmäßig ohne Fehler produziert werden."
Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisiert, dass die Anwaltschaft in der vorbereitenden Diskussion zur Erarbeitung des Entwurfs nicht ausreichend gehört worden ist. "Die Anwaltschaft weiß aber am besten, welche berechtigten Erwartungen ihre Mandanten, die rechtsuchende Bevölkerung, in der Justiz haben", erklärt Scharf. "Entscheidungen am Grünen Tisch ohne diese Erfahrungen stärken nicht das Vertrauen der Bürger in die Justiz, sie schränken vielmehr die Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen ein und führen damit zu Unfrieden", so Scharf.
Rechtsanwältin Stephanie Beyrich
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