Bundesrechtsanwaltskammer, Bonn / Leipzig. Zu einer Rechtsmittelreform im Strafverfahren hat der Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer bereits im Juni 2000 erklärt, dass sich der bundesdeutsche Gerichtsaufbau im Strafverfahren und das Rechtsmittelsystem der Strafprozessordnung in hohem Masse bewährt habe und keiner Änderung bedürfe.
Diese Auffassung hat sich durchgesetzt. Auf dem 63. Deutschen Juristentag in Leipzig erklärte das Bundesjustizministerium, dass von grundlegenden Änderungen im Rechtsmittelsystem der Strafprozessordnung Abstand genommen werde.
Hierzu erklärt der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt und Notar Dr. Bernhard Dombek: "Auch im internationalen Vergleich gibt es kein System, das effizienter arbeitet, als das deutsche Strafverfahrensrecht. Ich begrüße sehr, dass sich die BRAK mit dieser Erkenntnis durchgesetzt hat."
Rechtsanwältin Stephanie Beyrich
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