Bundesrechtsanwaltskammer, Bonn. Zwar hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 10. November 2000 den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur "ZPO-Reform" nicht insgesamt abgelehnt. Lediglich die CDU-regierten Länder haben sich dagegen ausgesprochen. Das erstaunt, weil noch in jüngster Zeit auch SPD-Länder dem Gesetzesvorhaben vehement widersprochen und beispielsweise Rheinland-Pfalz die ablehnende Stellungnahme des Untersuchungsausschusses des Bundesrats federführend bearbeitet hatte. Insoweit hat offenbar die Parteidisziplin gesiegt.
Die Bundesrechtsanwaltskammer nimmt jedoch mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Mehrheit der Länder jedenfalls gegen wesentliche Einzelregelungen des Gesetzentwurfs votiert und die Bundesregierung aufgefordert hat, den Entwurf zu überarbeiten. Mehrheitlich haben sich die Länder unter anderem gegen folgende Punkte ausgesprochen:
Jetzt ist es Sache des Bundestags, die "Reform" zu stoppen. Denn auch die Stellungnahme des Bundesrats bestätigt die grundlegenden Bedenken aller Experten. Die geplanten Änderungen bedeuten keine "Reform", sondern eine Beschränkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger:
Nicht nur die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen haben sich im Rahmen einer Mitgliederbefragung der Bundesrechtsanwaltskammer mit überwältigender Mehrheit gegen das Gesetzesvorhaben ausgesprochen. Auch ein großer Teil der Richterinnen und Richter, der ADAC mit seinen mehr als 14 Millionen Mitgliedern, die deutsche Wirtschaft, die Handwerkskammern und weitere Berufsverbände lehnen das Vorhaben ab.
Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt und Notar Dr. Bernhard Dombek: "Wir fordern die Mitglieder des Rechtsausschusses des Bundestags auf, diese breite Kritik der Betroffenen im Rahmen der Anhörung am 6. Dezember 2000 zu berücksichtigen."
Rechtsanwältin Stephanie Beyrich
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