Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer hat nach sehr intensiven Diskussionen mit klarer Mehrheit (69 zu 14 Stimmen) für die Einrichtung der neuen Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht gestimmt. Voraussichtlich ab Anfang 2004 werden die ersten Anwältinnen und Anwälte in Deutschland mit diesem neuen Titel auf Ihre Spezialisierung im Versicherungsrecht hinweisen können. Anwälte können damit in Deutschland in Zukunft auf acht Rechtsgebieten mit Fachanwaltschaften auf ihre besondere Qualifikation werbend hinweisen (Familien-, Arbeits-, Straf-, Sozial-, Verwaltungs-, Steuer-, Insolvenz- und Versicherungsrecht).
Der Beschluss:
Fachanwaltschaften können gemäß § 43c Abs. 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht verliehen werden. Weitere Fachanwaltsbezeichnungen können für das Familienrecht, das Strafrecht, das Insolvenzrecht und das Versicherungsrecht verliehen werden.
Hinweis:
Die Satzungsversammlung ist das Parlament der deutschen Anwaltschaft. Mitglied sind 113 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die für eine Legislaturperiode von vier Jahren in freien und geheimen Wahlen direkt von der Anwaltschaft gewählt werden.
Rechtsanwältin Stephanie Beyrich
Geschäftsführerin
Pressesprecherin
Bundesrechtsanwaltskammer
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