Presseerklärungen Nr. 7/2019

BRAK – Hauptversammlung in Schweinfurt

BGH-Anwaltschaft bleibt, Wahlverfahren soll modifiziert werden

10.05.2019Presseerklärung

Am heutigen Tage haben sich die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Rechtsanwaltskammern zu ihrer halbjährlichen Hauptversammlung (HV) getroffen. Die HV fand diesmal in Unterfranken statt. Gastgeber war die Rechtsanwaltskammer Bamberg, vertreten durch ihren Präsidenten Rechtsanwalt Dr. Lothar Schwarz.

Erneut wurde das anwaltliche Gesellschaftsrecht thematisiert. Bereits im Mai 2018 hatte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) einen Reformvorschlag unterbreitet (Presseerklärung Nr. 12 v. 08.05.2018). Im Zuge der Diskussion wurde auch das Thema Fremdbeteiligung erörtert, die von der HV kritisch gesehen und überwiegend abgelehnt wird. Es bleibt abzuwarten, wann das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ursprünglich für Frühjahr 2019 avisierte Eckpunktepapier vorliegen wird.

Auch das Gebührenrecht und die Anpassung der Gebührenhöhe, für die sich BRAK und DAV bereits in der Vergangenheit eingesetzt haben (Presseerklärung Nr. 5 v. 09.05.2019), wurden erörtert. Die HV hält eine regelmäßige Anpassung für zwingend notwendig.

Großen Raum nahm die Erörterung der BGH-Anwaltschaft ein. Die 27 anwesenden Präsidentinnen und Präsidenten diskutierten verschiedene Reformmodelle. Hintergrund der Reformvorschläge waren Stimmen aus der Anwaltschaft, die den Zugang zum BGH unter Abschaffung der Singularzulassung für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ermöglichen wollten. Der Antrag einer Rechtsanwaltskammer, die Singularzulassung ersatzlos zu streichen, konnte sich nicht durchsetzen (17 Gegenstimmen). Das Modell, die Singularzulassung beim BGH in Zivilsachen abzuschaffen und durch ein fachanwaltsähnliches Zulassungsmodell zu ersetzen, wurde ebenfalls mit großer Mehrheit abgelehnt (17 Gegenstimmen). Nach kontroverser und kritischer Erörterung entschied sich die Hauptversammlung mit 17 Stimmen mehrheitlich für eine Beibehaltung der BGH-Anwaltschaft. Der letztlich angenommene Vorschlag geht von der Beibehaltung der BGH-Anwaltschaft unter Reformierung der Zulassung aus. Diese soll künftig nicht mehr das BMJV, sondern die BRAK übernehmen. Die Zusammensetzung des Wahlausschusses soll ebenfalls angepasst werden. Die BRAK wird entsprechend des gefassten Beschlusses beim Gesetzgeber auf eine Änderung der BRAO hinsichtlich des Zulassungs- und Auswahlverfahrens hinwirken.

„Das bisherige System der Singularzulassung beim BGH hat sich generell bewährt, und zwar zum Wohl der Rechtspflege und der Mandantinnen und Mandanten“, so BRAK-Präsident RAuN Dr. Ulrich Wessels. „Die Präsidentinnen und Präsidenten haben das Thema von allen Seiten beleuchtet und das Für und Wider einer Abschaffung bzw. Reformierung diskutiert. Es ist nicht zuletzt der Sachkunde und dem Erfahrungsschatz der Revisionsanwälte aufgrund ihrer ausschließlichen Tätigkeit geschuldet, dass sich – auch im Sinne der Mandantschaft – keine Mehrheit für eine Abschaffung finden ließ. Gleichzeitig wird mit dem reformierten Zulassungsmodell die Selbstverwaltung der Anwaltschaft gestärkt.“