Presseerklärung Nr. 10/2021

Leichte Verbesserung, aber längst kein Grund zur Entspannung

3. Umfrage der BRAK über die Auswirkungen der Corona-Krise auf die deutsche Anwaltschaft

23.06.2021Presseerklärung

In der Zeit von Ende Mai bis Anfang Juni hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eine dritte Umfrage zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die deutsche Anwaltschaft durchgeführt, um die sich durch die Pandemie ergebenden Entwicklungen weiter begleiten und den Unterstützungsbedarf innerhalb der Anwaltschaft besser ermitteln zu können.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte scheinen von der Krise etwas weniger wirtschaftlich bedroht zu sein, als noch im vergangenen Herbst. Gleichwohl ist die aktuelle Lage keineswegs als entspannt zu bezeichnen. Nach wie vor sind deutliche Mandatsrückgänge zu verzeichnen und noch immer geht ein nicht unerheblicher Teil der Anwaltschaft davon aus, die Krise wirtschaftlich nicht überwinden zu können. Die Digitalisierung in der Justiz scheint derweil kleinere Fortschritte zu machen. Nach wie vor zu beklagen sind indes erhebliche Verfahrensverzögerungen.

Etwas verbessert hat sich die wirtschaftliche Situation, was Außenstände bei Mandanten anbelangt. Während bei der letzten Umfrage noch ein Drittel mehr offene Rechnungen als vor der Pandemie zu beklagen hatte, sind dies nun nur noch knapp über 24 %. Im Herbst hatten noch 52,9 % aller Teilnehmer weniger neue Mandate (kein einziges Mandat bis 5 % weniger Mandate) zu verzeichnen; aktuell sind dies „nur“ noch rund 35 %.

Fast 53 % aller Befragten hatten aufs Ganze gesehen allerdings Umsatzeinbußen zu verzeichnen. Besorgniserregend bleibt der Anteil derjenigen, die glauben, die Krise wirtschaftlich nicht überwinden zu können. Von einem Zehntel der Befragten im Herbst verringerte sich der Anteil der Betroffenen nur minimal auf 8,78 %. Diejenigen, die demgegenüber davon ausgehen, sich wirtschaftlich erholen zu können, blicken etwas optimistischer in die Zukunft als noch im vergangenen Jahr. Knapp 22 % (zuvor 40 %) gehen davon aus, die Einbußen nach einem Jahr überwunden zu haben, über 9 % (im Herbst noch 16,8 %) rechnen mit einem Zeitrahmen von zwei Jahren bis zum wirtschaftlichen Ausgleich. Knapp 13 % sehen sich nun in sechs Monaten wirtschaftlich über dem Berg.

Im Bereich moderner Verfahrenshandlungen besteht noch akuter Verbesserungsbedarf: Insgesamt ist der Anteil an Verfahrenshandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragungen im Verhältnis zu den von den Anwälten seit Jahresbeginn insgesamt absolvierten Verfahrenshandlungen noch sehr unwesentlich. Fast 74 % gaben an, an überhaupt keinen derartigen Verhandlungen teilgenommen zu haben. 19 % gaben einen Anteil von Videoverhandlungen von 5-15 %, 3,3 % einen Anteil von 15-30 % und knapp unter 2 % einen Anteil von über 50 % an.

Neu abgefragt wurde die Einschätzung der Anwälte zur technischen Ausstattung der Gerichte. 58,9 % gaben an, dass die Ausstattung ihrer Wahrnehmung nach auch während der Pandemie gleichgeblieben ist. Lediglich 15 % hatten den Eindruck, dass sich die Ausstattung der Gerichte verbessert und deutlich mehr Videoverhandlungen durchgeführt wurden. 26 % meinen, dass sich die Ausstattung zwar verbessert hat, aber gleichwohl nicht mehr Videoverhandlungen stattfinden.

Die Forderungen aus dem zweiten Positionspapier der AG zur Sicherung des Rechtsstaates der BRAK aus Dezember 2020 sind damit insgesamt noch immer nicht zufriedenstellend umgesetzt. In technischer Hinsicht und auch im Hinblick auf das Verfahrensmanagement der Gerichte besteht nach wie vor Verbesserungsbedarf, wie die Umfrage zeigt.

Auch hinsichtlich der Verfahrensverzögerungen bei Gerichtsverhandlungen zeigen sich nur leichte Verbesserungen: Noch immer geben rund 40,6 % (zuvor 47,21 %) aller Befragten an, dass es zu Verfahrensverzögerungen von durchschnittlich mehr als 8 Wochen gekommen sei. 3,39 % (zuvor 2 %) nannten Verzögerungen von bis zu 2 Wochen, 15,32 % (vorher 12,32 %) von bis zu 4 Wochen, 20,67 % (im Herbst noch 27,35 %) von bis zu 8 Wochen.

„Die Auswertung zeigt erneut, dass die Aktivitäten der BRAK seit Frühjahr 2020 angezeigt und sachgerecht waren, denn die Anwaltschaft war und ist von der Pandemie betroffen. Die BRAK wird weiter am Ball bleiben und versuchen, die Kolleginnen und Kollegen rechtspolitisch zu unterstützen, wo immer es notwendig ist“, meint BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels. Enttäuscht zeigt er sich von der immer noch nicht zufriedenstellenden technischen Ausstattung der Gerichte: “Insbesondere im Hinblick auf den Pakt für den Rechtsstaat und die Forderungen der BRAK ist dies mehr als bedauerlich, hätte doch eine rasche Aufrüstung der Gerichte helfen können, Verfahrensverzögerungen und damit einen zumindest vorübergehenden Stillstand der Rechtspflege zu vermeiden. Hier muss dringend nachgebessert werden!“

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