Presseerklärung Nr. 13/2021

BRAK übt scharfe Kritik am Geldwäschepaket der Europäischen Kommission

Bundesrechtsanwaltskammer stemmt sich gegen Durchbrechung des Prinzips der Selbstverwaltung – Schutz des Beratungsgeheimnisses muss gewahrt werden!

15.10.2021Presseerklärung

Im Juli wurde das Gesetzgebungspaket der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) befürwortet das Ziel der Geldwäschebekämpfung uneingeschränkt. Allerdings hegt sie tiefgreifende rechtsstaatliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des neuen Geldwäschepakets auf die Selbstverwaltung. Die vorgesehene Einrichtung einer EU-Aufsichtsbehörde mit Befugnissen auch im Nichtfinanzsektor und nationaler Stellen zur Beaufsichtigung der Selbstverwaltung geht der Dachorganisation deutlich zu weit. Diese Änderungen insbesondere der nationalen Aufsichtsstruktur stellen eine nicht hinnehmbare Durchbrechung des Prinzips der Selbstverwaltung in Deutschland dar.

„Die Selbstverwaltung der Anwaltschaft unterliegt bereits jetzt der Rechtsaufsicht durch die zuständigen Landesministerien bzw. durch das BMJV. Wir wehren uns daher mit Nachdruck gegen eine darüberhinausgehende „Fachaufsicht“ durch die neuen Stellen. Eine unabhängige Selbstverwaltung garantiert unabhängige Anwälte und das ist einem Rechtsstaat unerlässlich.“, so die zuständige Vizepräsidentin Ulrike Paul. „Die Selbstverwaltung ist kein Selbstzweck. Sie dient dem Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit. Nur so kann das Recht auf ein faires Verfahren und der Anspruch des Mandanten auf Vertraulichkeit und damit das Rechtsstaatsprinzip, gewahrt werden. Dank dieser Unabhängigkeit können Rechtsanwälte gleichrangig und gleichberechtigt neben den anderen Organen der Rechtspflege, nämlich Richtern und Staatsanwälten, ihre Aufgaben im Rechtsstaat erfüllen. Ohne eine unabhängige Selbstverwaltung ist eine angemessene Vertretung der Interessen des Mandanten nicht möglich.“, so Paul. „Eine anlasslose Verschärfung der Berufspflichten ist inakzeptabel. Der Schutz des Beratungsgeheimnisses ist elementar. Der Vorschlag berücksichtigt die national geltenden Vorschriften, die in Deutschland von der Verfassung geschützt sind, nicht ausreichend. Hier muss dringend nachgebessert werden.“

Die BRAK wird die weiteren Entwicklungen kritisch begleiten und sich mit Nachdruck für die Interessen der Anwaltschaft einsetzen.

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