Hier finden Sie die Ergebnisse der STAR-Umfrage 2015/16. Im Rahmen der Befragung wurden Daten, die das Wirtschaftsjahr 2013 betreffen, erhoben.
Die Daten wurden hinsichtlich verschiedener Merkmale wie Bundesgebiet, Geschlecht, Alter und Spezialisierung der befragten Rechtsanwälte sowie Kanzleiform und -standort ausgewertet. Bei der Betrachtung wurden die in Vollzeit tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte miteinander verglichen. Unterschiede in der Höhe der Einkünfte resultieren daher nicht durch abweichende Arbeitszeiten, sondern sind auf die zu Grunde gelegten Vergleichsmerkmale zurückzuführen.
Zugunsten einer besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die Verwendung geschlechterspezifischer Sprachformen verzichtet, sofern es nicht explizit auf eine Unterscheidung ankommt. Der Bericht verwendet die männliche Bezeichnung, die für alle Geschlechter gilt.
Hier liegt der Fokus auf der Analyse des durchschnittlichen persönlichen Honorarumsatzes sowie des persönlichen Überschusses aus selbstständiger Tätigkeit. Anhand der STAR-Ergebnisse können Aussagen über personenbezogene wirtschaftliche Entwicklungen der selbstständigen Vollzeit-Rechtsanwältinnen und Vollzeit-Rechtsanwälte getroffen werden.
Persönlicher Honorarumsatz selbstständiger Vollzeit-Rechtsanwälte
Persönlicher Überschuss selbstständiger Vollzeit-Rechtsanwälte
Persönlich bearbeitete Mandate selbstständiger Vollzeit-Rechtsanwälte
Dieser Abschnitt widmet sich nicht der Individual-, sondern der Kanzleiebene. Dabei werden der Kanzleiumsatz, der Kanzleiüberschuss und die insgesamt in der Kanzlei bearbeiteten Mandate analysiert. Somit können anhand der STAR-Ergebnisse auch Aussagen über Entwicklungen in Kanzleien insgesamt getroffen werden.
Die Einkommenssituation angestellter Rechtsanwälte, freier Mitarbeiter sowie von Syndikusrechtsanwälten wird im Folgenden näher untersucht.
Rechtsanwältin Stephanie Beyrich
Geschäftsführerin
Pressesprecherin
Bundesrechtsanwaltskammer
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10179 Berlin
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Fax 030.28 49 39 - 11
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