Insgesamt erhielten 59,8 % der Anwälte freiwillige betriebliche Leistungen (West 60,1 %; Ost 57,7 %). Am häufigsten wurden im Bereich der erhaltenen Leistungen ein 13. Gehalt bzw. Urlaubsgeld, der Geschäftswagen und die betrieblichen Altersvorsorge genannt.
Insgesamt sind 65,2 % (West 65,6 % und Ost 63,1 %) der Anwälte aber auch Kosten entstanden, die nicht vom Arbeitgeber übernommen wurden. Hierbei wurden v. a. anfallende Kosten für Arbeitszimmer, Fortbildungskosten und Pauschalkosten genannt.
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Rechtsanwältin Stephanie Beyrich
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