Nachrichten aus Berlin

Ausgabe 15/2024 v. 24.7.2024

24.07.2024Newsletter
  • Themen der gerade erschienenen BRAK-Mitteilungen sind unter anderem die Anpassung der gesetzlichen Anwaltsgebühren, die wirtschaftliche Situation der Anwaltschaft sowie die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes. Im BRAK-Magazin geht es unter anderem um die beA-App und berufspoltisches Netzwerken auf nationaler und europäischer Ebene.
  • In der neuesten Folge des BRAK-Podcasts berichtet die Leipziger Rechtsanwältin Susette Jörk, wie sie das bahnbrechende Equal Pay-Urteil vor dem Bundesarbeitsgericht erstritt.
  • Streitigkeiten mit geringen Streitwerten sollen nach Plänen des Bundesjustizministeriums künftig in einem schnellen Online-Verfahren durchgesetzt werden können. Geregelt werden soll das in einem neuen 12. Buch der Zivilprozessordnung. Die BRAK begrüßt die Regelungsvorschläge, formuliert aber an einigen Stellen Änderungsbedarf.
  • Die BRAK kritisierte die Auslieferung einer deutschen Staatsangehörigen nach Ungarn trotz einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Hierauf hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin zwischenzeitlich reagiert. Vor dem Hintergrund des Falles fordert die BRAK effektiven Rechtsschutz in Auslieferungsverfahren und skizziert Rahmenbedingungen dafür.
  • Der Bundestag hat Anfang Juli das Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Kammerversammlungen beschlossen. Darin findet sich nunmehr auch eine Regelung, die doppelte Kammermitgliedschaften von Personen vermeidet, die Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorganmitglied einer anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft sind und nach dem geltenden Recht deshalb Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sein müssen.
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können Gebührenrechnungen seit dem 17.7.2024 in Textform an ihre Mandantschaft mitteilen. Eine handschriftliche Unterschrift, wie bisher, ist nicht mehr erforderlich. Die BRAK hatte sich wiederholt für eine derartige Formerleichterung eingesetzt.
  • Seit dem 17.7.2024 können Anwältinnen und Anwälte schriftformbedürftige Erklärungen auch gescannt bei Gericht einreichen. Diese und weitere verfahrensrechtliche Änderungen sollen den elektronischen Rechtsverkehr erleichtern. Im Strafprozess müssen künftig Rechtsmittel und deren Begründung oder Rücknahme elektronisch eingereicht werden.
  • Am 12.7.2024 ist das Gesetz zur Harmonisierung der Vorschriften für künstliche Intelligenz (AI Act) im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Der weltweit erste Regulierungsansatz für künstliche Intelligenz tritt am 1.8.2024 in Kraft und wird im wesentlichen ab dem 1.8.2026 uneingeschränkt anwendbar.
  • Die Jahresarbeitstagung Erbrecht bietet am 27. und 28. September 2024, erstmals live aus dem DAI-FORUM Berlin-Mitte, einen Austausch zu aktuellen Tendenzen in Gesetzgebung und Rechtsprechung im Bereich des Erb- und Erbschaftsteuerrechtes. Unter der Leitung von Rechtsanwalt Hans Christian Blum – Fachanwalt für Erbrecht, und Leiter des Fachinstituts für Erbrecht – gehen die ausgewiesenen Referierenden vertiefend auf die aktuelle Rechtslage ein und erörtern die Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung.