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Aktuelles aus Berlin: |
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Justizreform
JuMiKo- Beschluss Abrechnungsgrundsätze
für Kfz-Haftpflichtschäden und allgemeine Haftpflichtschäden |
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Ausgabe Nr. 10/2004 v. 02.12.2004 |
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Aktuelles aus Berlin: Justizreform JuMiKo- BeschlussAuf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 25.11.2004 in Berlin haben diese Eckpunkte für eine große Justizreform beschlossen. Ansätze der Reform sollen die Deregulierung, die Übertragung von Aufgaben auf Dritte, d.h. die Auslagerung, die Konzentration auf die Kernaufgaben und die Sicherung der Qualität sein. Bis zur Frühjahrskonferenz sollen detaillierte Vorschläge hierzu erarbeitet werden. Besonders hervorzuheben sind im Bereich der
Deregulierung die befürwortete funktionale Zweigliedrigkeit der Gerichte -
d.h. dass auf eine Eingangsinstanz als Tatsacheninstanz jeweils nur ein
Rechtsmittel folgen soll - sowie der flexible Einsatz der Richter, womit das
Thema der Zusammenlegung der Gerichtsbarkeiten aufgegriffen wird. Die
Konzentration beinhaltet eine Straffung der Strafverfolgung, eine Reduzierung
der Rechtsmittelmöglichkeiten in OWI- Verfahren sowie die Reform der
Verbraucherentschuldung. Die Tagesordnung
der JuMiKo- Herbstkonferenz finden Sie hier: http://www.bremen.de/justizsenator/Kap8/tagesordnungh.pdf Die Beschlüsse
der Herbstkonferenz Große Justizreform finden Sie hier: Einleitung http://www.bremen.de/justizsenator/Kap8/hbeschl/BV-Endfassung%20Einleitung_Presse.pdf
http://www.bremen.de/justizsenator/Kap8/hbeschl/BV-Endfassung%201_Deregulierung_Presse.pdf
http://www.bremen.de/justizsenator/Kap8/hbeschl/BV-Endfassung%202-Aufgaben%FCbertragung_Presse.pdf
http://www.bremen.de/justizsenator/Kap8/hbeschl/BV-Endfassung%203_Konzentration_Presse.pdf
http://www.bremen.de/justizsenator/Kap8/hbeschl/BV-Endfassung%204_Qualit%E4tssicherung_Presse.pdf Pressemitteilung der BRAK v. 25.11.2004: http://www.brak.de/seiten/04_04_25.php Abrechnungsgrundsätze für Kfz-Haftpflichtschäden und allgemeine HaftpflichtschädenDie Vereinbarung über die pauschale Abgeltung der Anwaltsgebühren bei
außergerichtlicher Unfallregulierung findet keine Anwendung mehr auf nach dem
RVG abzurechnenden Fälle. Einige Versicherer haben Grundsätze aufgestellt,
wie sie die außergerichtliche Schadensregulierung in Zukunft abrechnen
wollen. Eine Zusammenstellung der Angebote der Angebote finden Sie hier: http://www.rakcelle.de/rakcelle.htm unter
Kammermitteilungen, Kammerkurzmitteilungen vom 22.11.2004. Das Thema der pauschalen Abrechnungen mit Versicherern haben auch die
Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern anlässlich ihrer 49. Tagung am
30.10.2004 in Nürnberg diskutiert. Es wurde folgende gemeinsame Auffassung
festgestellt: 1. Die
generelle Festlegung einer konkreten Gebühr für eine Vielzahl von
Einzelfällen widerspricht dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. 2. Die konkrete
Gebühr im Einzelfall muss unter Zugrundelegung der Bemessungskriterien des
§ 14 RVG aus dem vollen Gebührenrahmen bestimmt werden. 3. Deshalb wird
eine substantiierte Darlegung der maßgeblichen Gesichtspunkte des Einzelfalls
zu den Bemessungskriterien des § 14 RVG bereits mit der Gebührenrechnung
empfohlen. Novellierung des LebenspartnerschaftsgesetzesDer Bundesrat
hat am 26.11.2004 der Novellierung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zugestimmt.
Die Novelle tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Die Neuregelungen im Einzelnen
finden Sie in der Pressemitteilung des BMJ vom 26.11.2004 unter http://www.bmj.bund.de/enid/cc2af6fa6508949258b20b1a80361c74,0/59.html JustizkommunikationAb
01.12.2004 kann der Schriftverkehr mit dem Bundesfinanzhof (BFH) und dem
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) rechtswirksam in elektronischer Form
erfolgen. Die Dokumente müssen vom Rechtsanwalt mit einer elektronischen
Signatur nach dem Signaturgesetz unterschrieben werden und sollten mit Open
Source Software übermittelt werden. Dokumente, die mit dem
Textverarbeitungsprogramm Open Office erstellt wurden, sind ausdrücklich
zugelassen. Das
elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des BFH und des BVerwG finden
Sie unter: Erklärung zur GeldwäscherichtlinieAnlässlich
der CCEB- Vollversammlung vom 25. bis 28. November 2004 in Frankfurt erklärten
die Präsidenten von Bundesrechtsanwaltskammer und Deutschem Anwaltsverein,
dass eine Erweiterung der Eingriffsbefugnisse nach dem Geldwäschegesetz durch
eine geplante dritte EU- Geldwäscherichtlinie zu nicht hinnehmbaren
Eingriffen in die Rechte der Mandanten führen würde. Die
Pressemitteilung der BRAK v. 24.11.2004 finden Sie hier: http://www.brak.de/seiten/04_04_23.php
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Brüssel Ausgabe 22/2004 v. 25.11.2004 - html- oder pdf-Format - |
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