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Aktuelles aus Berlin: |
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Neuer § 7 BORA wird nicht verkündet |
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz |
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Ausgabe Nr. 14/2005 v. 14.07.2005 |
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Aktuelles aus Berlin: Neuer § 7 BORA wird nicht verkündetNachdem das
Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Beschluss der Satzungsversammlung vom
21.02.2005 zu § 7 Abs. 3 BORA, der Rechtsanwälten, die Teilbereiche der
Berufstätigkeit benennen, die Verpflichtung auferlegt, sich auf diesen
Gebieten fortzubilden und auf Verlangen gegenüber der Rechtsanwaltskammer
darüber Nachweis zu führen, wegen fehlender gesetzlicher
Ermächtigungsgrundlage aufgehoben hat, wird der Vorsitzende der
Satzungsversammlung § 7 BORA nicht verkünden. Da die Vorschrift durch
die teilweise Aufhebung durch das BMJ einen veränderten Inhalt erhalten hat,
muss das Anwaltsparlament nun in der nächsten Sitzung am 07.11.2005 erneut
über die Zukunft der Rahmenbedingungen für
Benennungen von Teilbereichen der Berufstätigkeit diskutieren und
beschließen. Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 21.02.2005. JustizministerkonferenzDie 76. Konferenz der Justizministerinnen und
Justizminister (JuMiKo) hat am 29. und 30.06.05 in Dortmund stattgefunden.
Die Beschlüsse der JuMiKo finden Sie hier.
Der Beschluss
zur Großen Justizreform sieht u.a. vor, eine weitestgehende
Vereinheitlichung der Prozess- und Verfahrensordnungen herbeizuführen. An der
Zielsetzung zur Einführung einer funktionalen Zweigliedrigkeit soll zwar
festgehalten werden, jedoch wird weiterer Erörterungs- und Prüfungsbedarf
festgestellt. Durch die Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse zur
ZPO-Reform wird auf eine wichtige Forderung der BRAK eingegangen. Wir
berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 13/2005. AntidiskriminierungsgesetzDer Bundesrat
hat am Freitag, dem 08.07.2005, auf seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen
Sommerpause das Antidiskriminierungsgesetz wie erwartet in den Vermittlungsausschuss
verwiesen (BT-Drucks.
445/05 (B) v. 08.07.2005). Damit wird das Gesetz nicht mehr wie geplant
in dieser Legislaturperiode in Kraft treten, sofern es im September 2005 zu
Neuwahlen kommen wird. 129.
Pressemitteilung des Bundesrates v. 08.07.2005 UMAGAm 8.7.2005 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts UMAG zugestimmt (BR-Drs. 454/05 v. 17.06.2005). Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 16.06.2005 in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Das Gesetz tritt am 01.11.2005 in Kraft. Der ursprüngliche Regierungsentwurf ist im Laufe des Verfahrens noch teilweise geändert worden. Bedeutend ist die Schwelle für die Minderheitenklagen. Im Regierungsentwurf war das Minderheitenquorum auf 100.000 Euro Börsenwert angesetzt. Dieses Quorum liegt nun bei 100.000 Euro Nennbetrag. Änderungen sind auch im Bereich der Anmeldung und Legitimation zur Hauptversammlung erfolgt. Der Stichtag für die Legitimation des Aktionärs ist auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung angesetzt worden, auch um die bedrohlich niedrigen Hauptversammlungspräsenzen in Deutschland wieder anzuheben. Zum UMAG berichteten wir bereits in KammerInfo 13, 7 und 3/2005. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 08.07.2005. Kapitalanleger-MusterverfahrensgesetzDer Bundesrat hat am 08.07.2005 das
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz KapMuG (BR-Drs.
455/2005 v. 17.06.2005) gebilligt. Der Bundestag hatte das Gesetz am
16.06.2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des
Rechtsausschusses (BT-Drs.
15/5695 v. 15.06.05) angenommen (BT-Drs. 15/5091 v.
14.03.05). Das Gesetz ist zunächst auf fünf
Jahre befristet. Während dieser Zeit sollen die Erfahrungen mit den Regelungen
ausgewertet und überlegt werden, ob die Vorschriften des KapMuG als
allgemeine Regelung für Massenverfahren in die Zivilprozessordnung
aufgenommen werden könnten. Das KapMuG tritt am 01.11.2005 in Kraft und wird
noch auf derzeit laufende Verfahren angewendet werden können. Zum KapMuG
berichteten wir bereits in der KammerInfo 13,
7 und 2/2005. Lesen Sie hiezu auch die BMJ-Pressemitteilung
vom 08.07.2005. Vorstandsvergütungs-OffenlegungsgesetzDer
Bundesrat hat am 08.07.2005 dem Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz zugestimmt
(BR-Drs.
451/05 v. 01.07.2005). Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am
30.06.2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des
Rechtsausschusses (BT-Drs.
15/5860) angenommen. Das Gesetz tritt noch in diesem Jahr in Kraft. Die
neuen Regelungen sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für
Geschäftsjahre ab dem 01.01.2006 anzuwenden. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung
v. 08.07.2005. Zweites BetreuungsrechtsänderungsgesetzDas Zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz ist verkündet worden (BGBl. I, S. 1073) und am 1. Juli 2005 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht neben der Pauschalierung der Betreuervergütung die Stärkung des Instituts der Vorsorgevollmacht vor. Vorsorgevollmachten können jetzt auch von den Betreuungsbehörden beglaubigt werden, Bevollmächtigte und Betreuer erhalten bei den Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Betreuungsvereine dürfen bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten beraten. Das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer existiert bereits seit März 2005. Hier können Anwälte als qualifizierte Nutzer Vorsorgevollmachten registrieren lassen (www.vorsorgeregister.de). Die wesentlichen Gesetzesänderungen sind in der überarbeiteten 15. Auflage der vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Broschüre Betreuungsrecht, Stand Juli 2005, enthalten. Hier findet sich auch ein umfangreicher Anhang mit Erläuterungen zur Vorsorgevollmacht und zur Betreuungsverfügung sowie den dazugehörigen Musterformularen zum Heraustrennen. Die Broschüre ist erhältlich beim Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 481009, 18132 Rostock, E-Mail: publikationen@bundesregierung.de. Der Text der Broschüre und Musterformulare sind unter www.bmj.bund.de/ratgeber abrufbar. Umgang nach Trennung und ScheidungDie Deutsche Liga für das Kind hat gemeinsam mit dem Deutschen Kinderschutzbund und dem Verband allein erziehender Mütter und Väter im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Broschüre Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung herausgegeben. Die Broschüre richtet sich an Mütter und Väter, die nach Trennung und Scheidung den Umgang mit dem Kind zu regeln haben. Der Wegweiser enthält eine Mustervereinbarung zum Umgang sowie eine Zusammenstellung der wichtigsten rechtlichen Regelungen. Die Broschüre kann über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (broschuerenstelle@bmfsfj.bund.de) bestellt werden. |
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