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Aktuelles aus Berlin: |
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Satzungsversammlung am 07.11.2005 BRAK fordert Erhalt der Bundeskompetenz für den
Strafvollzug |
Neuregelung der DNA-Analyse tritt in
Kraft BMF-Schreiben zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung |
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Ausgabe Nr. 20/2005 v. 03.11.2005 |
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Aktuelles aus Berlin: Satzungsversammlung am 07.11.2005Die 5. Sitzung der 3. Satzungsversammlung findet am 07.11.2005 in Berlin statt. Auf der Tagesordnung stehen u. a. die Beratung und Beschlussfassung über die Einführung zweier neuer Fachanwaltschaften (den Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und den Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht), über die Interessenkollision sowie über die Neuregelung der Werbevorschriften. Weitere Informationen zur Satzungsversammlung finden Sie hier. BRAK fordert Erhalt der Bundeskompetenz für den StrafvollzugIm Rahmen der Föderalismusdebatte fordert die BRAK
in Ihrer Pressemitteilung
Nr. 24/2005 v. 28.10.2005, dass die Bundeskompetenz für den Strafvollzug
erhalten bleibt. Diese Kompetenz sollte nicht im Zuge der
Koalitionsverhandlungen auf die Länder übertragen werden, weil ansonsten
uneinheitliche und u. U. niedrigere Standards eingeführt werden könnten. KapMuG tritt in KraftZum 01.11.2005 ist das
Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) in Kraft getreten. Durch dieses
Gesetz werden Musterverfahren für geschädigte Kapitalanleger wegen falscher,
irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen
eingeführt. Es soll den Interessen der Anleger, der Gerichte und der
beklagten Unternehmen dienen. Im elektronischen
Bundesanzeiger ist das Klageregister
eingestellt. Kapitalanleger können sich in diesem darüber informieren, ob
bereits ein Musterverfahren beantragt oder eingeleitet worden ist. Lesen Sie
hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung
v. 01.11.2005 und KammerInfo 14,
13,
7
und 2/2005. UMAG ist in Kraft getretenZum 01.11.2005 ist das Gesetz zur
Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) in
Kraft getreten. Das Gesetz regelt v. a. die Haftung der Organe, d.h. des
Vorstandes sowie des Aufsichtsrates, und die Anfechtungsklage in der
Hauptversammlung. Im elektronischen
Bundesanzeiger ist nun das Aktionärsforum
eingestellt. In diesem Internetforum können Aktionäre oder
Aktionärsvereinigungen Aufrufe an andere Aktionäre einstellen, wenn sie mit
diesen zusammen bestimmte Aktionärsrechte, z.B. Stimmrechtsausübung, geltend
machen wollen. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilungen
v. 28.09.2005 und vom 01.11.2005.
Zum UMAG berichteten wir bereits in KammerInfo 19,
14,
13,
7
und 3/2005.
RVG- ÄnderungenDas RVG wurde zum 01.11.2005 durch In-Kraft-Treten von KapMuG und UMAG geändert. Durch das KapMuG wurde u. a. § 16 RVG ergänzt, ein neuer § 23a RVG eingefügt und die Vorbemerkung 3.2.2 der Anlage 1 neu gefasst. Letztere sieht für die Rechtsanwaltsgebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem KapMuG die für das Revisionsverfahren geltenden Gebührenvorschriften als anwendbar vor. Dies entspricht auch der Gerichtskostenregelung. Das UMAG sieht eine Änderung in Nr. 3325 VV RVG vor. Die
aktualisierte Tabelle zu den Änderungen des RVG durch andere Gesetze finden
Sie hier. Neuregelung der DNA-Analyse tritt in KraftDas Gesetz zur Novellierung der forensischen
DNA-Analyse ist zum 01.11.2005 in Kraft getreten. Nach der Neuregelung
entfällt der Richtervorbehalt für anonyme Spuren und wenn der Betroffene
einwilligt. Zudem sieht das Gesetz vor, dass eine DNA-Analyse für Zwecke
künftiger Strafverfolgung nicht nur bei erheblichen Straftaten und allen
Sexualdelikten, sondern auch bei wiederholter Begehung nicht erheblicher
Straftaten zulässig ist. Wir berichteten hierzu bereits in KammerInfo 16,
12
und 10/2005.
BMF-Schreiben zur elektronischen LohnsteuerbescheinigungIm BMF-Schreiben
v. 18.10.2005 (IV C 5 S 2378 128/05) wird festgelegt, dass
Arbeitgeber verpflichtet sind, der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des
Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln. Dem
Arbeitnehmer muss er einen nach amtlich vorgeschriebenem Muster gefertigten
Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung aushändigen oder diese elektronisch zur
Verfügung stellen. Den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
für 2006 finden Sie
hier. |
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Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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