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Aktuelles aus Berlin: |
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Initiative
Anwälte mit Recht im Markt Referentenentwurf
Versicherungsvertragsrecht Handels-, Genossenschafts- und
Partnerschaftsregister elektronisch |
Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz |
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Ausgabe Nr. 7/2006 v. 30.03.2006 |
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Aktuelles aus Berlin: 6. Sitzung der 3. SVDie 6. Sitzung der 3. Satzungsversammlung findet am
03.04.2006 in Berlin statt. Die Veranstaltung ist anwaltsöffentlich. Auf der Tagesordnung
stehen u.a. die Themen Fortbildung, Überarbeitung der FAO sowie die
Einführung neuer Fachanwaltschaften. Die Beschlüsse der letzten Sitzung der
3. Satzungsversammlung finden Sie hier.
Lesen Sie auch KammerInfo 6,
4/2006
und 21,
20,
14,
8/2005.
AnwaltsdichteAus einer durch die BRAK veröffentlichten Statistik über die Anwaltsdichte in den europäischen Ländern zum Stand 2004 liegt Deutschland im europäischen Vergleich an achter Stelle und damit im Mittelfeld. Deutschland verzeichnet eine Anwaltsdichte von 651 Einwohnern je Anwalt und Anwältin. Lesen Sie hierzu auch die BRAK-Presseerklärung Nr. 10/2006 v. 30.06.2006. Initiative Anwälte mit Recht im MarktIm Rahmen der Kampagne Anwälte mit Recht im Markt ist Mitte März 2006 der erste Leitfaden mit dem Titel Kanzleistrategie erschienen, den Sie direkt bei der BRAK oder über www.anwaelte-im-markt.de bestellen können. Unter dieser Adresse erhalten Sie auch weitere Informationen zur Initiative. Lesen Sie hierzu KammerInfo 5/2006. Novelle des UrheberrechtsDie Bundesregierung hat am 22.03.2006 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft beschlossen. Ziel des Entwurfs ist die weitere Modernisierung des Urheberrechts und die Anpassung des Rechts an die Gegebenheiten des digitalen Zeitalters. Die zwingenden Vorgaben der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, die der Novellierung des Urheberrechts zugrunde liegt, wurden bereits im Herbst 2003 durch den sog. Ersten Korb umgesetzt (BGBl. I 2003, 1774). Der vorliegende Gesetzesentwurf, der sog. Zweite Korb, befasst sich nunmehr mit Regelungen, die die Richtlinie nicht zwingend vorschreibt. Er enthält Regelungen u.a. zur Fragestellungen der Ausgestaltung fakultativer Schrankenbestimmungen, insbesondere der Privatkopie, und zur Pauschalvergütung. Der Entwurf ist Teil der BMJ-Initiative Kopien brauchen Originale. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 22.03.2006, die Information der Bundesregierung v. 22.03.2006, sowie KammerInfo 5/2004. Der Entwurf wird vom Bayerischen JM kritisiert (vgl. PM 17/06 v. 22.03.06). Referentenentwurf VersicherungsvertragsrechtDer Referentenentwurf
eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (Stand: 13. März
2006), der innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt ist, ist
für Rechtsanwälte v. a. in zwei Punkten interessant: Zunächst soll ein
Direktanspruch, wie er in der KFZ-Haftpflichtversicherung bereits besteht,
eingeführt werden. Dieser soll für alle Pflichtversicherungen, d.h. auch für
die Berufshaftpflichtversicherung, gelten. Dadurch soll dem Geschädigten die
Realisierung von Ersatzansprüchen erleichtert werden. Zudem ist die freie
Anwaltswahl vom Entwurf betroffen. Der Grundsatz der freien Anwaltswahl wird
aufrechterhalten. Neu ist eine Regelung, die es dem Versicherer ermöglicht,
einzelvertraglich oder durch AVB zu vereinbaren, dass die von ihm zu
ersetzenden Kosten eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts im
Falle von Sammelverfahren auf den wirtschaftlich notwendigen Betrag
beschränkt werden Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister elektronischDer Entwurf eines Gesetzes über elektronische
Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Partnerschaftsregister
EHUG (BT-Drs.16/960
v. 15.03.2006) soll den Umgang mit publikationspflichtigen
Unternehmensdaten modernisieren. Vom 01.07.2007 an sollen die Handels-,
Genossenschafts- und Partnerschaftsregister zwingend elektronisch geführt
werden müssen. Nach den Vorstellungen der Regierung erhält der Rechts- und
Wirtschaftsverkehr künftig den elektronischen Zugriff auf offen zulegende
Unternehmensdaten. Übernahmerichtlinie-UmsetzungsgesetzDer Regierungsentwurf eines Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BT-Drs. 16/1003 v.
17.03.2006) zielt darauf ab, die Interessen von Aktionären bei Angeboten
zur Übernahme von Unternehmen und bei Anteilskäufen, die zu einer Kontrolle des
Unternehmens führen, zu schützen. Art. 3 des Entwurfs beinhaltet auch eine
Änderung des RVG. Für die Gerichtsgebühren soll nach § 39b Abs. 6 WpÜG-E als
Geschäftswert der Betrag anzunehmen sein, der dem Wert aller Aktien
entspricht, auf die sich der Ausschluss bezieht. Die Entscheidung wirkt für
und gegen alle von dem Ausschluss betroffenen Aktionäre. Gegenstand des
Verfahrens sind demnach alle zu übertragenden Aktien. Vertritt jedoch der
Rechtsanwalt auf Antragsgegnerseite nicht alle Aktionäre, soll sich sein
Vergütungsanspruch nur nach dem Wert der Aktien seines oder seiner
Auftraggeber richten. Vertritt ein Rechtsanwalt mehrere Antragsgegner, soll
er die Gebühren nur einmal aus der Summe der auf die von ihm vertretenen
Antragsgegner entfallenden Werte erhalten. Nr. 1008 VV RVG, der für
diesen Fall eine Erhöhung des Gebührensatzes vorsieht, soll hier keine
Anwendung finden. Für das erstinstanzliche Verfahren vor dem Landgericht
entstehen die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV RVG. Für das
Beschwerdeverfahren entstehen die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2
VV RVG. Reform der FührungsaufsichtDas BMJ hat in einer Pressemitteilung
v. 19.03.2006 angekündigt, die Beschlussfassung des Kabinetts zur Reform
der Führungsaufsicht vorzubereiten. Die Führungsaufsicht dient der
Überwachung und Betreuung von Verurteilten, die ihre Strafe voll verbüßt
haben oder aus einer Klinik für psychisch- oder suchtkranke Straftäter
entlassen wurden. Sie ist als Mittel der nachsorgenden und
wiedereingliedernden Kontrolle entlassener Straftäter zur Gewährleistung der
Sicherheit der Bevölkerung unverzichtbar. Die bayerische Justizministerin
begrüßte die Pläne des BMJ (Pressemitteilung
des Bayerischen JM v. 21.03.2006). Zur Reform des Maßregelrechts
berichteten wir bereits in KammerInfo 10/2005. AntidiskriminierungsgesetzBündnis 90/Die Grünen kritisieren mit ihrem Antrag
(BT-Drs. 16/957 v.
15.03.2006), dass die Bundesregierung bislang versäumt habe, einen
Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien
vorzulegen. Sie fordern die Regierung auf, "umgehend" ein
Gleichbehandlungsgesetz vorzulegen, das sämtliche im EG-Vertrag aufgeführten
Diskriminierungsgründe umfasst. Lesen
Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 2/2006
sowie 1,
4,
6,
10,
13,
14/2005. Thüringer Gesetz zur Änderung von GerichtsstandortenAm 01.04.2006 tritt das
Thüringer Gesetz zur Änderung von Gerichtsstandorten in Kraft, wodurch die
Zahl der Amtsgerichte von 30 auf 23 verringert wird, so dass es in jedem
Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt nur noch ein Amtsgericht gibt. Bitte
beachten Sie, dass das AG Eisenach zeitgleich dem Landgerichtsbezirk Meiningen
(bislang Mühlhausen) zugeordnet wird. Es besteht ein Haftungsrisiko, wenn
zivilrechtliche Berufungen bei Entscheidungen des AG Eisenach ab 01.04.2006
beim falschen Landgericht eingelegt werden. Weitere Informationen finden Sie hier. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert am
28.04. - 29.04.2006 die 9. Jahresarbeitstagung Familienrecht in Köln.
Weitere Informationen finden Sie hier. |
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