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Aktuelles aus Berlin: |
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BRAK-Information
Thesen zu Vergütungsvereinbarungen |
Gerichtsgebühren in
sozialgerichtlichen Verfahren Statistik Jurastudenten,
Prüfungen, Rechtsanwälte BVerfG: Verletzung des rechtlichen Gehörs |
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Ausgabe Nr. 8/2006 v. 13.04.2006 |
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Aktuelles aus Berlin: Zwei neue FachanwaltschaftenDie Satzungsversammlung
hat in ihrer 6. Sitzung am 03.04.2006 u.a. die Einführung der
Fachanwaltschaften für Informationstechnologierecht (IT-Recht) sowie für
Urheber- und Medienrecht beschlossen. Zudem ist die Fachanwaltsordnung (FAO)
insgesamt überarbeitet worden. Die Beschlüsse der 6. Sitzung der
3. Satzungsversammlung finden Sie hier.
Diese können, wenn Sie nicht vom BMJ beanstandet werden, nach der
Bekanntmachung in den BRAK-Mitteilungen frühestens zum 01.11.2006 in Kraft
treten. Lesen Sie hierzu auch die BRAK-Presseerklärung
Nr. 13/2006 v. 03.04.2006. BRAK-Information Thesen zu VergütungsvereinbarungenEine von der Tagung der Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern
eingesetzte Arbeitsgruppe hat - pünktlich zur Änderung der gesetzlichen
Gebührenvorschriften für die außergerichtliche Beratung und Erstellung von
Gutachten am 01.07.2006 - eine Hilfestellung für Rechtsanwälte zu den
Vergütungsvereinbarungen erarbeitet. Diese liegt nun als Heft 5 der BRAK-Information
Thesen zu Vergütungsvereinbarungen vor. Das Thesenheft wurde in den
letzten Wochen zum Teil über die regionalen Rechtsanwaltskammern direkt an
die Mitglieder verteilt, es kann bei Bedarf auch direkt bei der BRAK per Fax
(030-284939-11) oder per E-Mail (zentrale@brak.de)
bestellt werden (0,50 /Stück zzgl. Versandkosten). Reform des UnterhaltsrechtsDas Bundeskabinett hat am 05.04.2006 den Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Änderung des Unterhaltsrechts beschlossen. Im
Vordergrund soll das Wohl des Kindes stehen, welches den 1. Rang bei
Unterhaltsansprüchen eingeräumt bekommen soll. Im 2. Rang stehen künftig
alle Väter und Mütter, die Kinder betreuen, und zwar unabhängig davon, ob das
Paar verheiratet war oder nicht. Die Verrechnung des Kindergeldes wird
vereinfacht und verbessert. Dadurch soll die Berechnung des Kindesunterhalts
transparenter und leichter verständlich werden. Zudem soll durch die
Neuregelung die nacheheliche Eigenverantwortung gestärkt werden. Lesen sie
hierzu auch die Eckpunkte, die in der BMJ-Information
für die Presse v. 05.04.2006 zusammengefasst sind, und die BMJ-Pressemitteilung
v. 05.04.2006. Das BMJ hatte bereits in der letzten
Legislaturperiode einen Vorschlag zur Reform des Unterhaltsrechts vorgelegt,
den die BRAK grundsätzlich befürwortet hatte (BRAK-Stellungnahme
21/2005). Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 6/2006
sowie 12
und 10/2005. Vaterschaftsanfechtung durch BehördenDas BMJ hat am 03.04.2006 einen Gesetzentwurf
vorgelegt, der es staatlichen Behörden ermöglichen soll, zukünftig
Vaterschaftsanerkennungen anzufechten. Voraussetzung soll sein, dass der
Anerkennung weder eine sozial-familiäre Beziehung noch eine leibliche
Vaterschaft zugrunde liegt. Damit soll ein Anfechtungsrecht gegen
Vaterschaftsanerkennungen, bei denen es allein um staatsangehörigkeits- und
ausländerrechtliche Vorteile geht, geschaffen werden. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung
v. 03.04.2006. Reform des MaßregelvollzugsMit dem Entwurf eines Gesetzes zur Unterbringung in
einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt (BT-Drs. 16/1110 v.
31.03.2006) plant die Bundesregierung, einen besseren Schutz der
Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern. Eine Maßregel der Besserung und
Sicherung kann derzeit zum Schutz vor gefährlichen Straftätern oder zu deren
Besserung angeordnet werden, wobei sie grundsätzlich vor einer eventuell
parallel verhängten Strafe zu vollziehen ist. Nach der geplanten Neuregelung
soll eine Umkehr der Vollsteckungsreihenfolge möglich sein. Bei Tätern, die
über einen Zeitraum von einem Jahr ohne angemessenen Erfolg" im
Maßregelvollzug behandelt wurden, soll die Freiheitsstrafe ganz oder
teilweise vorgezogen werden können. Zudem sind u.a. Änderungen im Bereich der Unterbringung in einer
Entziehungsanstalt und für die Sicherungsverwahrung im Anschluss an eine
Freiheitsstrafe geplant. Reform der FührungsaufsichtDie Bundesregierung hat nun den bereits
angekündigten Entwurf
eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht vorgelegt. Die
Führungsaufsicht hat eine nachsorgende und wiedereingliedernde Funktion bei der
Betreuung entlassener Straftäter. Durch die Reform soll eine Vereinfachung
und Vereinheitlichung des bisherigen Rechts erreicht und die Möglichkeit, ein
strafbewehrtes Kontaktverbot auszusprechen, eingeführt werden. Lesen Sie
hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung
v. 05.04.2006 und KammerInfo 7/2006. Neue KronzeugenregelungDas BMJ kündigte am 11.04.2006 den Entwurf für
eine neue so genannte Kronzeugenregelung an. Danach soll im Rahmen der
Strafzumessung bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von
Straftaten beitragen, die Strafe gemildert oder ganz von Strafe absehen
werden können. Entgegen der bisherigen Lösungen, bei denen nur für bestimmte
Deliktsbereiche eine Kronzeugenregelung möglich war, soll nach dem Entwurf
eine allgemeine Strafzumessungsvorschrift eingeführt werden, die
grundsätzlich auf jedes Delikt angewendet werden kann. Der Gesetzentwurf
wurde zur Abstimmung an die Bundesressorts versandt. Die BMJ-Pressemitteilung
v. 11.04.2006 finden Sie hier.
Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher SteuergestaltungenDer Bundesrat hat am 07.04.2006 dem Entwurf eines
Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen zugestimmt (BR-Drs.
199/06 (Beschluss) v. 07.04.2006). In diesem Beschluss fordert der
Bundesrat die Bundesregierung zudem auf, eine Verwaltungsanweisung zu
erlassen für den Nachweis durch den Steuerpflichtigen über den betrieblichen
Nutzungsanteil eines Pkw, da die Anwendung der 1 %-Regelung zukünftig
auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens beschränkt wird. Zuvor hatte der Bundestag am 17.03.2006 den
Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/634 v.
13.02.2006, BT-Drs.
16/749 v. 23.02.2006) aufgrund der Beschlussempfehlung und des Bericht
des Finanzausschusses (BT-Drs. 16/975 v.
15.03.2006) angenommen (BR-Drs.
199/06 v. 17.03.2006). Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 5,
4
und 1/2006. Gerichtsgebühren in sozialgerichtlichen VerfahrenDer Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (BT-Drs. 16/1028 v.
23.03.2006) vorgelegt. Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der zugrunde
liegenden BR-Drs.
663/03 (Beschluss) v. 13.02.04. Durch den Entwurf sollen Gerichtsgebühren
in pauschalierter Form im sozialgerichtlichen Verfahren eingeführt werden. Es
soll zum einen eine allgemeine Verfahrensgebühr geben, die je nach Gericht
(Sozialgericht, Landessozialgericht und Bundessozialgericht) gestaffelt ist
sowie daneben eine besondere Verfahrensgebühr, die nur von den Prozessparteien
zu entrichten sein soll, bei denen es sich nicht um Versicherte,
Leistungsempfänger und Behinderte handelt. Lesen Sie auch KammerInfo 4/2006. ForderungssicherungsgesetzDer Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen
Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von
Forderungen - Forderungssicherungsgesetz FoSiG (BT-Drs. 16/511 v.
02.02.2006) ist in der ersten Lesung im Bundestag am 06.04.2006 in die
Ausschüsse verwiesen worden, wobei der Rechtsausschuss die Federführung hat.
Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemittelung
v. 06.04.2006. Der Entwurf, nach dem zukünftig eine vorläufige
Zahlungsanordnung möglich sein soll, um berechtigte Forderungen schneller
einzutreiben, geht auf einen Gesetzentwurf des Bundesrates zurück, der der
Diskontinuität unterfallen war. Der Bundesrat hatte den Entwurf in der
Fassung von BR-Drs.
458/04 (Beschluss) v. 11.06.2004 erneut beim Bundestag eingebracht (BR-Drs.
878/05 (Beschluss) v. 21.12.2005). Die BRAK hatte sich in der BRAK-Stellungnahme
32/2004 von September 2004 zu den Empfehlungen der Ausschüsse zum Entwurf
eines Forderungssicherungsgesetzes überwiegend kritisch geäußert. Gesetz zur Änderung des DRiGDer Bundesrat hat in seiner 821. Sitzung am
07.04.2006 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen
Richtergesetzes beim Bundestag einzubringen (BR-Drs.
120/06 (Beschluss) v. 07.04.2006). Mit dem Entwurf soll das Instrument
der Abordnung von Richtern auf Lebenszeit ohne deren Zustimmung erweitert
werden, um es so zum Ausgleich von Belastungsschwankungen nutzbarer zu
machen. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 6/2006. Statistik Jurastudenten, Prüfungen, RechtsanwälteAuf der Grundlage der Angaben des Statistischen
Bundesamtes zu den Studienanfängern und des BMJ zu den Ergebnissen der
juristischen Staatsprüfungen sowie den von der BRAK erstellten
Mitgliederstatistik konnte die Statistik
Jurastudenten, Prüfungen, Rechtsanwälte für das Jahr 2004 aktualisiert
werden. BVerfG: Verletzung des rechtlichen GehörsEine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des
rechtlichen Gehörs in einem vor dem Amtsgericht geführten Zivilprozess war
erfolgreich. In dem Beschluss
v. 21.03.2006 2 BvR 1104/05
führte das BVerfG aus, dass die angegriffenen Entscheidungen des AG in
krasser Form rechtsstaatliche Grundsätze verletzten. Lesen Sie hierzu auch
die BVerfG-Pressemitteilung
Nr. 28/2006 v. 06.04.2006. Elektronischer Rechtsverkehr beim BAGDer Schriftverkehr mit dem Bundesarbeitsgericht kann
seit dem 01.04.2006 elektronisch erfolgen. Die erforderliche Zugangs- und
Übertragungssoftware steht nun auf der Internetseite des
Bundesarbeitsgerichts (www.bundesarbeitsgericht.de) unter dem Stichwort Elektronischer
Rechtsverkehr oder direkt unter www.egvp.de
zur Verfügung. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 5/2006. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltung Bewertung und Einschätzung von Baumängel in der anwaltlichen Praxis" am 28.04.2006 in Bochum. Weitere Informationen finden Sie hier. |
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