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Aktuelles aus Berlin: |
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Überlegungen zur Änderung der ZPO Formulare für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse Bürokratieabbau/Änderung des BDSG |
Kleine Anfrage zur Urheberrechtsnovelle |
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Ausgabe Nr. 9/2006 v. 27.04.2006 |
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Aktuelles aus Berlin: Überlegungen zur Änderung der ZPOIn der BRAK-Stellungnahme
9/2006 zu den Überlegungen des BMJ, diverse Änderungen der ZPO in das
Gesetzgebungsverfahren einzubringen, lehnt die BRAK u.a. die Überlegung, dass
der Vors. der Kammer für Handelssachen auch über die Ablehnung von Handelsrichtern
allein entscheiden können soll, ebenso wie eine Ausweitung des § 411a ZPO auf
Gutachten, die die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren eingeholt hat,
ab. Die Erwägungen, die Streitverkündung gegenüber einem gerichtlich
bestellten Sachverständigen zu unterbinden, befürwortet die BRAK hingegen.
Auch begrüßt sie eine Fristsetzung bei obligatorischen
Sachverständigengutachten. Der Verpflichtung von Rechtsanwälten, Anträge im
Mahnverfahren in maschinell lesbarer Form zu stellen, kann die BRAK nur unter
der Bedingung einer ausreichend langen Übergangsfrist zustimmen. Zudem muss
neben der Antragstellung mit qualifizierter elektronischer Signatur eine
Antragstellung im Barcodeverfahren möglich bleiben. Auch sollte eine
Härtefallklausel aufgenommen werden. Formulare für Pfändungs- und ÜberweisungsbeschlüsseDas BMJ hat im Rahmen des
Justizkommunikationsgesetzes Vorschläge von Formularen für den Antrag auf
Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung gem. § 758a
Abs. 6 ZPO und für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und
Überweisungsbeschlusses gem. § 829 Abs. 4 ZPO gemacht. Zur
Praxistauglichkeit der entwickelten Formulare hat die BRAK eine Stellungnahme
8/2006 erarbeitet, in der sie prinzipiell die vorgesehene Festlegung
bundeseinheitlicher Formulierungen für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse
begrüßt. Im Interesse des Bürgers und der Rechtsanwälte muss jedoch
gewährleistet werden, dass die Anträge einfach und mit moderner Bürotechnik
erstellt werden können. Zudem muss die Pfändung auch unüblicher und
neuartiger Ansprüche möglich bleiben. Dies ist nach den Vordrucken nicht
möglich. Gesetz zur Förderung des ERVDie BRAK begrüßt in ihrer Stellungnahme
11/2006 zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen
Rechtsverkehrs die prinzipielle Zielsetzung des Gesetzgebers, die Akzeptanz
und Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs zu fördern. Die BRAK bringt
jedoch erhebliche praktische und rechtliche Bedenken an, ob dieses Ziel mit
der Einführung einer sog. weichen Vorrangklausel erreicht werden kann. Der
Gesetzentwurf soll ein Teilstück vom 2. Justizmodernisierungsgesetz
sein. Bürokratieabbau/Änderung des BDSGDas Bundeskabinett hat am 25.04.2006 den Entwurf
eines Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der
mittelständischen Wirtschaft beschlossen. Der Entwurf sieht neben der
Änderung steuerrechtlicher Vorschriften u.a. eine Änderung des BDSG vor.
Anders als der Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des BDSG (vgl. KammerInfo 18/2005),
der eine Heraufsetzung des
Schwellenwertes zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten auf 20 mit der
Datenverarbeitung befassten Mitarbeitern vorsieht, soll dieser hier bei 10
Personen liegen. Durch die geplanten Änderungen in § 4f BDSG und in § 203
StGB sollen zudem die Voraussetzungen geschaffen werden, dass auch
Berufsgeheimnisträger, d.h. auch Rechtsanwälte, externe
Datenschutzbeauftragte bestellen können. Das Zeugnisverweigerungsrecht des
Berufsgeheimnisträgers soll auch dem externen Datenschutzbeauftragten
zustehen, ebenso sollen seine Akten und anderen Schriftstücke einem
Beschlagnahmeverbot unterliegen. Zeitgleich mit dem Gesetz veröffentlichte
das BMWi einen Maßnahmenkatalog
zum Bürokratieabbau für längerfristige mittelstandsfreundliche Reformvorhaben.
Lesen Sie hierzu auch die BMWi-Pressemitteilung
v. 25.04.2006. Kleine Anfrage zur UrheberrechtsnovelleIn einer Kleine Anfrage zu Novellierung des
Urheberrechts (BT-
Drs. 16/1232 v. 11.04.2006) kritisieren Bündnis 90/Die Grünen den am
22.03.2006 vom Kabinett verabschiedeten Entwurf
eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft. Sie halten den Entwurf an vielen Stellen für
nachbesserungsbedürftig. So hätten die Anliegen der Urheber und Verbraucher
sowie die Bedürfnisse von Unterricht und Forschung kaum Eingang in die
Formulierung des Entwurfs gefunden, sondern nur die Interessen der
Geräteindustrie und der Rechteverwerter. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 7/2006. Freundschaftsvertrag der BRAK mit der Israel BarAm 23.04.2006 haben die BRAK und die israelische Rechtsanwaltskammer einen Freundschaftsvertrag unterzeichnet, durch den die langjährigen und intensiven Beziehungen zwischen den Rechtsanwaltskammern der beiden Länder besiegelt werden. Festgelegt wird darin u.a. die regelmäßige gegenseitige Information über die jeweiligen Rechtssysteme und Rechtsprinzipien. Es sollen zudem persönliche Kontakte zwischen Rechtsanwälten aus Israel und aus Deutschland gefördert werden. Lesen Sie die BRAK-Pressemitteilung Nr. 15/2006 v. 27.04.2006. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert den
Intensivkurs Aktuelles zum Vergaberecht am 19.05.2006 in Berlin. Nähere
Informationen finden Sie hier. |
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