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Aktuelles aus Berlin: |
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Ausgabe Nr. 12/2006 v. 08.06.2006 |
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Aktuelles aus Berlin: Zweites JustizmodernisierungsgesetzDie
BRAK hat mit BRAK-Stellungnahme-Nr.
19/2006 zum Entwurf
eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz Stellung genommen.
Der Gesetzentwurf beinhaltet einige kostenrechtliche Änderungen, die auch in
dem Gesetz
zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit enthalten sind. Die BRAK widerspricht in
ihrer Stellungnahme den vorgesehenen Verschlechterungen. Die Argumente
ergeben sich zum Teil aus der Begründung zum
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz selbst. Frühjahrs-JustizministerkonferenzAm
01./02.06.2006 tagte die 77. JuMiKo in Erlangen. Auf der Tagesordnung
stand in erster Linie die sog. Große Justizreform. Mit Ihren Beschlüssen
sprach sich die JuMiKo u.a. für die Einführung einer funktionalen
Zweigliedrigkeit (Beschluss
zu TOP I.2) in allen Gerichtsbarkeiten aus. Dadurch soll nach Vorbild der
VwGO nur noch eine Zulassungsberufung möglich sein. Gleichzeitig soll die
Berufungssumme im Zivilverfahren von 600 auf 1000 heraufgesetzt
werden. Im Strafverfahren soll gegen eine Entscheidung des Strafrichters
zukünftig wahlweise entweder die Berufung oder die Revision zulässig sein,
was den Wegfall einer Rechtsmittelinstanz bedeutet. Lesen Sie hierzu auch die
PM
40/2006 v. 02.06.2006 des Bayerischen Justizministeriums. Die geplanten
Änderungen kritisierte die BRAK in Ihrer Presseerklärung Nr. 21 v.
02.06.2006, weil so die Rechtsschutzmöglichkeiten des Bürgers immer
weiter eingeschränkt werden, ohne dass dadurch eine Entlastung der Justiz
erreicht werden kann. Diese Pläne der JuMiKo hat die BRAK bereits in ihrer Stellungnahme-Nr.
18/2005 (BRAK-Papier zu Großen Justizreform), der BRAK-Stellungnahme-Nr. 29/2005
und der BRAK-Stellungnahme-Nr.
4/2006 kritisiert. Wir berichteten zu diesem Thema auch in KammerInfo 4
und 3/2006
und 18,
14
und 13/2005. Evaluation ZPO-ReformBereits
am 17.05.2006 präsentierte das BMJ eine Studie zur Evaluation der ZPO-Reform
von 2001. Nun liegt die Zusammenfassung der
zentralen Ergebnisse der rechtstatsächlichen Untersuchung zu den Auswirkungen
des Zivilprozessrechts auf die gerichtliche Praxis Evaluation ZPO-Reform
sowie eine Übersicht
über den Instanzenzug in der Zivilgerichtsbarkeit vor. Lesen Sie hierzu
KammerInfo 11/2006.
EU-Richtlinie für das Verfahren bei geringfügigen ForderungenDer
Bundestag hat am 01.06.2006 die Beschlussempfehlung und den Bericht des
Rechtssausschusses (BT-Drs.
16/1684) angenommen. Der Rechtsausschuss hat darin Änderungen an der
geplanten EU-Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für
geringfügige Forderungen (Ratsdok.-Nr.
15954/05) gefordert. Durch die Verordnung soll ein einfaches und
kostengünstiges Verfahren für Bagatellforderungen (Streitwert bis
2.000 ) in Zivil- und Handelssachen eingeführt werden. Es soll als
Alternative neben dem vorhandenen nationalen Verfahren zur Verfügung stehen,
um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und einen gleichen Zugang zur Justiz
in allen Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Der Ausschuss betonte nochmals, dass
die Verordnung nicht auf innerstaatliche Angelegenheiten anzuwenden sei, da
Brüssel hierfür keine Rechtssetzungskompetenz habe. Darüber hinaus sei der
Schwellenwert von 2.000 zu hoch, weil in Deutschland die Wertgrenze
für Bagatellverfahren bei 600 liegt. Bei Streitwerten zwischen 600 und
2.000 Euro drohten Unverträglichkeiten mit dem nationalen Prozessrecht,
weil sich das europäische Verfahren in wesentlichen Punkten vom deutschen
Zivilverfahren unterscheide. Diese Kritikpunkte hatte die Brak in der BRAK-Stellungnahme-Nr.
15/2005 ebenfalls angeführt. Der
Justiz- und Innenministerrat der EU hat in seiner Sitzung am 01./02.06.2006
nun eine grundsätzliche Einigung über die Verordnung erzielt. Mit gewissen
Ausnahmen für z.B. erbrechtliche, insolvenzrechtliche und arbeitsrechtliche
Angelegenheiten soll das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen
bis zu einem Streitwert von 2.000 eingeführt werden. Lesen Sie hierzu die
S. 15 f. der Pressemitteilung
9409/06 (Presse 144). GmbH- ReformNach
der BMJ-Pressemitteilung
v. 29.05.2006 hat das BMJ den Referentenentwurf des Gesetzes zur
Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
den Bundesressorts zur Stellungnahme zugeleitet. Das Gesetz soll die
Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver machen durch
eine umfassende und in sich geschlossene Novellierung des geltenden
GmbH-Rechts. Z.B. soll das Mindestkapital einer GmbH künftig von 25.000 auf
10.000 abgesenkt werden, um so Unternehmungsgründungen zu erleichtern.
Zudem sollen die Eintragungsverfahren beschleunigt werden, indem sie vom
Verfahren um die verwaltungsrechtliche Genehmigung abgekoppelt werden. Auch
soll mit dem Entwurf eine Art gutgläubigen Erwerb der Geschäftsanteile
eingeführt werden. Das Gesetz könnte nach den Plänen des BMJ Ende 2007 in
Kraft treten. Stellungnahme zur Reform des VerbraucherinsolvenzverfahrenDie
BRAK kritisierte den Diskussionsentwurf
eines Gesetzes zur Entschuldung völlig mittelloser Personen und zur Änderung
des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit der BRAK-Stellungnahme-Nr.
14/2006. Sie lehnt das geplante treuhänderlose Entschuldungsverfahren ab.
Dieses Verfahren widerspricht zahlreichen Grundprinzipien des
Insolvenzverfahrens. Neben handwerklichen Mängeln kritisiert die BRAK zudem, dass
Untersuchungen fehlen, um die hohe Kostenbelastung der Länder zu belegen, die
als Hauptargument für die im Entwurf vorgesehenen Neuregelungen angeführt
wird. Im Gegenzug macht die BRAK Vorschläge, wie bereits im jetzigen
Verbraucherinsolvenzverfahren Kosten gespart werden könnten. Diese finden Sie
auf der Seite 4 der Stellungnahme. Pfändungsschutz für die Altersvorsorge Selbständiger/InsolvenzanfechtungDie
BRAK kritisiert in der BRAK-Stellungnahme-Nr.
15/2006 zum Entwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge
und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung (BT-Drs. 16/886 v.
09.03.06) u.a. die geplante Regelung in § 55 Abs. 2 InsO. Sie
befürchtet durch die zeitlich frühere Belastung der Insolvenzmasse eine
Beeinträchtigung der Fortführungschancen für insolvente Unternehmen. Zudem
kritisiert die BRAK die Änderung in § 131 InsO, wodurch die Anfechtbarkeit
von Rechtshandlungen eingeschränkt werden soll. Zu beiden Neuregelungen
verweist die BRAK in ihrer aktuellen Stellungnahme auch auf ihre Ausführungen
in der BRAK-Stellungnahme-Nr.
22/2005 von Juli 2005, mit der sie zum Referentenentwurf
Stellung genommen hatte. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 6/2006
sowie 18,
16
und 15/
2005. Gesetz zur Vereinfachung des InsolvenzrechtsIn
der BRAK-Stellungnahme-Nr.
16/2006 zum Entwurf
eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens beschränkt sich
die BRAK auf zwei sehr kurze Anmerkungen. Die BRAK hatte bereits zu dem Referentenentwurf
eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung, des Kreditwesengesetzes und
anderer Gesetze, auf dem der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur
Vereinfachung des Insolvenzverfahrens zum Teil beruht, umfangreich Stellung
genommen (BRAK-Stellungnahme-Nr.
39/2004). Mit dieser früheren Stellungnahme konnte sich die BRAK mit
zahlreichen Kritikpunkten und Anregungen durchsetzen, die in den
Regierungsentwurf übernommen wurden. Gesetzliche Regelung zum Jugendstrafvollzug erforderlichMit
Urteil v. 31.05.2006 (BVerfG,
2 BvR 1673/04; 2 BvR 2402/04) hat das BVerfG entschieden, dass für den
Jugendstrafvollzug die verfassungsrechtlich erforderlichen, auf die
besonderen Anforderungen des Strafvollzuges an Jugendlichen zugeschnittenen
gesetzlichen Grundlagen fehlen. In einer Übergangsphase bis zum 31.12.2007
bis die erforderlichen gesetzlichen Regelungen in Kraft treten sollen
jedoch eingreifende Maßnahmen im Jugendstrafvollzug hingenommen werden
müssen, soweit diese zur Aufrechterhaltung eines geordneten Strafvollzuges
unerlässlich sind. Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung
Nr. 43/2006 v. 31.05.2006. Das BMJ hat daraufhin am 07.06.2006 den Entwurf
eines Gesetzes zur Regelung des Jugendstrafvollzuges (GJVollz) vorgelegt.
Eine Zusammenfassung finden Sie in der BMJ-Pressemitteilung
v. 07.06.2006. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut
(DAI) präsentiert seinen 7. Fachlehrgang Verkehrsrecht ab
dem 28.08.2006 im DAI Ausbildungscenter Bochum. Weitere Informationen
finden Sie hier. |
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Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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