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Aktuelles aus Berlin: |
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Datenschutzrecht Kammern gegen
staatliche Kontrolle Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz Gesetzentwurf zur Vereinfachung des
Insolvenzverfahrens Anhörung im Rechtsausschuss zu
Pfändungsschutz/Insolvenzanfechtung 2. Justizmodernisierungsgesetz |
Einführung der Europäischen Gesellschaft
(SEStEG) Stärkung der Rückgewinnungshilfe
und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten Gesetzesantrag zur Effektivierung
des Strafverfahrens Verbesserung des Schutzes der
Pressefreiheit im Strafverfahren |
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Ausgabe Nr. 19/2006 v. 05.10.2006 |
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Aktuelles aus Berlin: Datenschutzrecht Kammern gegen staatliche KontrolleRechtsanwälte
sind zunehmend mit Versuchen staatlicher Aufsichtsbehörden des Datenschutzes
konfrontiert, durch Auskunftsverlangen und Kanzleidurchsuchungen
vertrauliche, vom Mandatsgeheimnis geschützte Informationen zu erlangen.
Diesen unrechtmäßigen Angriffen stellte sich die 109. Hauptversammlung
der BRAK entgegen. Den Inhalt der HV-Beschlüsse entnehmen Sie bitte dem Schreiben
des Präsidenten der BRAK an den Bundesdatenschutzbeauftragten und an die
Datenschutzbeauftragten der Länder v. 27.09.2006. Lesen Sie auch die BRAK-Pressemitteilung v. 29.09.2006. ProzesskostenhilfebegrenzungsgesetzDer Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendung für die Prozesskostenhilfe -Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz PKH-BegrenzG (BT-Drs. 16/1994) hat zum Ziel, den Gerichten wirksamere Mittel gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von PKH an die Hand zu geben. Dies begrüßt die BRAK (BRAK-Stellungnahme-Nr. 27/2006). Einzelne der geplanten Maßnahmen beurteilt die BRAK jedoch kritisch. So erscheint es u.a. fraglich, ob die vom Gesetz vorgesehenen Änderungen tatsächlich die erhofften Einsparungen bewirken können. GmbH-Reform (MoMiG)In
der BRAK-Stellungnahme-Nr.
29/2006 zum Entwurf
eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von
Missbräuchen (MoMiG) begrüßt die BRAK grundsätzlich den Entwurf, da er
eine Vielzahl kritisierter Punkte bereinigt. Der Reduzierung des
Mindeststammkapitals wird zugestimmt, da dies die Gründung der GmbH
erleichtert und für eine nachhaltige Unternehmensfinanzierung weder
25.000 noch 10.000 ausreichen. Der zeitliche Ablauf der
Gründung könnte nach Auffassung der BRAK noch beschleunigt werden. Die BRAK
spricht sich für ein formalisiertes Bargründungsverfahren als Regelfall aus.
Kritik übte die BRAK u.a. an der vorgeschlagene Änderung in § 40 Satz 2, 3
GmbH-E und § 64 Abs. 2 Satz 3 GmbHG-E. Wir berichteten in KammerInfo 14
und 12/2006.
Gesetzentwurf zur Vereinfachung des InsolvenzverfahrensDer Bundesrat hat am 22.09.06 zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens (BR-Drs. 549/06) Stellung genommen (BR-Drs. 549/06 (Beschluss)). In seiner Stellungnahme übernimmt der Bundesrat die Empfehlungen des federführenden Rechtsausschusses und des Finanzausschusses (BR-Drs. 549/1/06). Die BRAK hatte bereits zu dem Gesetzentwurf in der Fassung v. 08.02.06 Stellung (BRAK-Stellungnahme 16/2006) genommen. Lesen Sie auch KammerInfo 12/2006. Anhörung im Rechtsausschuss zu Pfändungsschutz/InsolvenzanfechtungAm
27.09.2006 fand eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss zum Entwurf
eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des
Rechts der Insolvenzanfechtung (BT-Drs.
16/886) statt. Zu diesem Entwurf hatte die BRAK bereits im Juni 2006 (BRAK-Stellungnahme-Nr.
15/2006) Stellung genommen. In dieser Stellungnahme, wie bereits auch in
der Stellungnahme zum Referentenentwurf (BRAK-Stellungnahme-Nr.
22/2005) begrüßte die BRAK grundsätzlich den 1. Teil des
Gesetzentwurfes, mit dem der Pfändungsschutz bei Selbstständigen im
Insolvenzfall vor dem schrankenlosen Zugriff durch Gläubiger geschützt werden
soll. Die BRAK kritisierte hingegen die Regelungen im 2. Teil des
Gesetzentwurfes, nach denen 1. die Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen
eingeschränkt werden soll, soweit öffentlich-rechtliche Gläubiger, insbes.
Sozialversicherungsträger, betroffen sind und 2. der schwache vorläufige
Insolvenzverwalter Masseverbindlichkeiten begründen können soll. Der
1. Teil der Anhörung setzte sich mit dem Pfändungsschutz der
Altersvorsorge (Sachverständigenliste
-Teil I), der 2. Teil der Anhörung setzte sich mit der
Insolvenzanfechtung (Sachverständigenliste
-Teil II) auseinander. Das Urteil der Sachverständigen zu dem Entwurf war
weitgehend einhellig. Lediglich im 2. Teil der Anhörung, in dem die
geplante Änderung der Insolvenzanfechtung von allen anderen Sachverständigen
vernichtend beurteilt wurde, begrüßte die Vertreterin der bayerischen AOK die
geplante Neuregelung. Die Stellungnahmen der Sachverständigen Teil I finden
Sie hier.
Die Stellungnahmen der Sachverständigen zur Insolvenzanfechtung (Teil II)
finden Sie hier.
2. JustizmodernisierungsgesetzDer Bundesrat hat am 22.09.2006 zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (BR-Drs. 550/06) Stellung genommen (BR-Drs. 550/06 (Beschluss)). Er folgt darin den Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 550/1/06). Bzgl. der in § 690 Abs. 3 ZPO-E für Rechtsanwälte vorgesehenen Pflicht zur Einreichung von Anträgen auf Erlass eines Mahnbescheids in maschinell lesbarer Form bittet der Bundesrat, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob dies auch für Anträge auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids gelten soll. Über die Verweisung in § 699 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf § 690 Abs. 3 ZPO würde diese Pflicht auch für solche Anträge gelten. Der Bundesrat sieht kein zwingendes Bedürfnis, Rechtsanwälte zur Antragstellung in maschinell lesbarer Form zu verpflichten. Der Bundesrat lehnt den Vorschlag zu Nr. 7000 VV RVG ab und schlägt stattdessen vor, dass der Rechtsanwalt nur dann die Dokumentenpauschale bei Übermittlung des Dokuments per Fax erhalten soll, wenn er Empfänger des Telefaxes ist, nicht auch, wenn er dieses versendet. Im strafrechtlichen Teil widerspricht der Bundesrat insbesondere der Ausdehnung der Verwarnung mit Strafvorbehalt. Wir berichteten zu diesem Thema bereits in KammerInfo 17, 15 und 12/2006. EHUGDer
Bundestag hat am 28.09.2006 das Gesetz über elektronische Handelsregister und
Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister EHUG (BT-Drs. 16/960) in
der Fassung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/2781)
beschlossen. Durch diese Neuregelung sollen spätestens bis 01.01.2007 Handels-,
Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb
umgestellt werden. Für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte
zuständig. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen
zukünftig nur noch elektronisch eingereicht werden. Allerdings können
Übergangsfristen durch Länderverordnungen vorsehen, dass Unterlagen bis
spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können. Zudem
können ab 01.01.2007 unter www.unternehmensregister.de
wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen
werden. Durch das EHUG soll die Richtlinie 2003/58/EG zur Änderung der 1.
gesellschaftsrechtlichen Richtlinie, Teile der EU-Transparenzrichtlinie
2004/109/EG sowie Beschlüsse der Regierungskommission Corporate Governance
umgesetzt werden. Lesen Sie auch KammerInfo 7/2006. Änderung des UrheberrechtsDer
Bundesrat hat bezgl. des Entwurfs eines 5. Gesetzes zur Änderung des
Urhebergesetzes (BT-Drs. 16/1107 und 16/1173) am
22.09.2006 beschlossen (BR-Drs.
611/06 (Beschluss)), von einer Einberufung des Vermittlungssausschusses
abzusehen. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf aufgrund der
Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/2019)
mit einigen Änderungen beschlossen (BR-Drs.
611/06). Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEStEG)Der
Bundesrat beschloss am 22.09.06 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes
über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der europäischen
Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
SEStEG (BR-Drs
542/06). In der Stellungnahme des Bundesrates BR-Drs
542/06 (Beschluss) übernimmt dieser sowohl den Antrag Bayerns (BR-Drs
542/2/06) als auch die Empfehlungen des federführenden Finanzausschusses
und des Wirtschaftsausschusses (BR-Drs
542/1/06) zum Gesetzentwurf. Der Bundesrat steht damit dem
Gesetzgebungsvorhaben sehr kritisch gegenüber und fordert zahlreiche Änderungen.
Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei StraftatenDer
Bundesrat hat in seiner 825. Sitzung am 22.09.2006 beschlossen (BR-Drs. 610/06
(Beschluss), wegen des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der
Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten (BT-Drs. 16/700),
den zuvor der Bundestag aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts
des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/2021)
beschlossen hatte (Br-Drs. 610/06),
nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Lesen Sie hierzu KammerInfo 14/2006. Gesetzesantrag zur Effektivierung des StrafverfahrensAm
22.09.2006 wurde der Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern,
Hessen, Niedersachsen, Thüringen zum Entwurf eines Gesetzes zur
Effektivierung des Strafverfahrens (BR-Drs.
660/06) im Bundesrat vorgestellt. Er enthält Änderungen der StPO, des GVG
und des OWiG. Änderungen sind sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der
Hauptverhandlung, im Rechtsmittelverfahren, in der Strafvollstreckung und im
Ordnungswidrigkeitenverfahren geplant. Das BMJ hat in seiner Pressemitteilung
v. 22.09.2006 die Pläne der fünf Bundesländer abgelehnt. Verbesserung des Schutzes der Pressefreiheit im StrafverfahrenNach
dem Gesetzesantrag Baden-Württembergs zur Verbesserung des Schutzes der
Pressefreiheit im Strafverfahren (BR-Drucks.
650/06) soll der absolute Richtervorbehalt nach § 98 Abs. 1 Satz 2 StPO
auf die Wohn- und Arbeitsräume der Journalisten erstreckt werden. Der Entwurf
wirft erneut die Frage auf, weshalb ausschließlich bei der Presse der
absolute Richtervorbehalt gelten soll und nicht auch bei Rechtsanwälten. Muster für USt-Erklärung 2006 und USt-Anmeldung 2007Das
Bundesfinanzministerium hat mit BMF-Schreiben
v. 21.09.2006 (IV A 6 S 7344 31/06) die Vordruckmuster
für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2006 eingeführt. Mit BMF-Schreiben v. 22.09.2006 (IV A 6 S 7344 32/06) hat es die Vordruckmuster für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2007 und den Antrag auf Dauerfristverlängerung/Anmeldung der Sondervorauszahlung 2007 bekannt gegeben. DAIDas
Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert seine aktuelle, ab dem 18.10.2006
bundesweit durchgeführte Reihe "Neues Unterhaltsrecht". Weitere
Informationen finden Sie hier. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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