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Aktuelles aus Berlin: |
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Rundfunkgebühren für
internetfähige PC Vereinheitlichung des Rechts der Tele-
und Mediendienste Erleichterung von
Planungsvorhaben Kleine Anfrage zur Geltung des Bundesrechts Einführung der Europäischen Gesellschaft
(SEStEG) |
BMF-Schreiben: Anhebung der Grenze für
Rechnungen über Kleinbeträge Wohnungseigentum als Teil der geförderten
privaten Altersvorsorge? Überprüfung des elterlichen Sorgerechts |
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Ausgabe Nr. 21/2006 v. 02.11.2006 |
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Aktuelles aus Berlin: Rundfunkgebühren für internetfähige PCDie
Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich bei der Jahreskonferenz
der Regierungschefs der Länder vom 18. bis zum 20.10.06 in Bad Pyrmont auf
GEZ-Gebühren für Internet-PCs geeinigt. In den Tagungsergebnissen
zu Rundfunkangelegenheiten heißt es im Abs. 2: Es wurde weiter vereinbart,
für neuartige Rundfunkgeräte (insbesondere Internet-PC) ab 2007 zunächst nur
die Grundgebühr von 5,52 Euro zu erheben. Gleichzeitig bestand Einigkeit
darüber, dass wegen der Konvergenz der Medien binnen Jahresfrist alternative
Lösungen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu entwickeln
sind. Hierzu wurde ein entsprechender Auftrag an die Rundfunk-Kommission
erteilt. Die diskutierte Aussetzung der Rundfunkgebühren auf internetfähige
PCs und Mobiltelefone ist damit beigelegt. Zuvor war auch auf Bundesebene
versucht worden, Einfluss auf die Diskussion zu nehmen. So hatten auch die
Fraktionen der FDP (BT-Drs.16/2970)
und Die Linke (BT-Drs.
16/3002) Anträge zum Thema Rundfunkgebühren für internetfähige PC
gestellt. Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 20,
18
und 15/2006.
Vereinheitlichung des Rechts der Tele- und MediendiensteDurch
den Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte
elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (BT-Drs. 16/3078)
sollen die bisher im Bundesrecht und Landesrecht geregelten
wirtschaftsbezogenen Vorschriften für Tele- und Mediendienste in einem
Telemediengesetz des Bundes" zusammengeführt werden. Einbezogen werden
sollen das Teledienstegesetz, das Teledatenschutzgesetz und der
Mediendienste-Staatsvertrag. Dabei sollen diese Gesetze - abgesehen von
redaktionellen Änderungen - weitestgehend unverändert bleiben. Zudem sollen
Datenschutzvorschriften für Tele- und Mediendienste in das neue Gesetz
aufgenommen werden. Erleichterung von PlanungsvorhabenDer Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung von Planungsvorhaben (BT-Drs. 16/2496) unter anderem mehr Ausnahmen von der Planungsbeschleunigung, z.B. für die Prüfung von Baugenehmigungen. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (BT-Drs. 16/2932) hervor. Die Bundesregierung kündigte in ihrer Gegenäußerung an, dass sie zu den meisten der Vorschläge des Bundesrates im weiteren Gesetzgebungsverfahren Stellung nehmen werde. Kleine Anfrage zur Geltung des BundesrechtsDie
Bundesregierung erklärte in ihrer Antwort (BT-Drs. 16/2691)
auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drs. 16/2545),
dass Bundesrecht, das nach der Föderalismusreform durch Landesrecht ersetzt
werden kann, zunächst nicht entfällt. Gesetze des Bundes blieben so lange
gültig, bis die Länder sie neu gefasst hätten. Ein sofortiger
"Entfall" sei bei keinem Gesetz gegeben, so die Bundesregierung. Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEStEG)Die Bundesregierung hat
eine Gegenäußerung (BT-Drs.
16/2934) zur Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 542/06
(Beschluss)) zum Gesetzentwurf über steuerliche Begleitmaßnahmen zur
Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer
steuerrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 16/2710) vorgelegt. Darin lehnt die Bundesregierung
den Vorschlag des Bundesrates ab, eine Stundungsregelung für die Besteuerung
stiller Reserven bei der Überführung betrieblich genutzter Wirtschaftsgüter
in andere EU-Staaten anzubieten. Die Regierung sieht in diesem Fall eine
Sofortversteuerung der stillen Reserven vor. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo
20
und 19/2006. BMF-Schreiben: Anhebung der Grenze für Rechnungen über KleinbeträgeDas Bundesfinanzministerium hat mit BMF -Schreiben vom 18.10.2006 (Az: IV A 5 - S 7285 - 7/06) zur Anwendbarkeit der neuen Grenze für Rechnungen über Kleinbeträge Stellung genommen. Durch das Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (BGBl. I S. 1970) wird die für die Rechnungen über Kleinbeträge i.S.d. § 33 UStDV maßgebliche Grenze von 100 auf 150 EUR angehoben. Die Änderung tritt zum 01.01.2007 in Kraft. Reform der ErbschaftsteuerAm
25.10.2006 hat das Bundeskabinett den Entwurf
eines Gesetzes zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge
beschlossen. Ab 01.01.2007 soll danach die auf produktiv eingesetztes
Vermögen entfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer über einen Zeitraum von
zehn Jahren zinslos gestundet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der
Betrieb in einem vergleichbaren Umfang über zehn Jahre fortgeführt wird.
Lesen Sie hierzu auch das BMF-Hintergrundpapier
zur Reform der Erbschaftsteuer sowie die BMF-Pressemitteilung-Nr.
126/2006 v. 25.10.2006. Jahressteuergesetz 2007In
der Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 16/3036)
zur Stellungnahme des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2007 (BT-Drs. 16/2712)
lehnt diese eine Begünstigung von Kapitalversicherungen mit Rentenwahlrecht
ab. Die Bundesregierung stimmte den insgesamt 29 Änderungsvorschlägen des
Bundesrates zu dem Gesetzentwurf nur zum Teil zu. Lesen Sie hierzu auch
KammerInfo 20/2006. Wohnungseigentum als Teil der geförderten privaten Altersvorsorge?In ihrer Antwort (BT-Drs. 16/2666) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/2536) verweist die Bundesregierung darauf, dass sie derzeit prüft, inwieweit das selbst genutzte Wohneigentum besser in die private Altersvorsorge einbezogen werden kann. Hierzu habe das BMF bereits einen Referentenentwurf erarbeitet, der sich noch im Abstimmungsprozess befinde. Überprüfung des elterlichen SorgerechtsDer Petitionsausschuss hat sich für eine Überprüfung des elterlichen Sorgerechts eingesetzt. Er beschloss aufgrund mehrerer Petitionen, das entsprechende Gesuch an die Bundesregierung als Material zu überweisen und dem Bundestag zur Kenntnis zu geben. Weitere Informationen finden Sie hier. DAIDas
Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die 18. Jahresarbeitstagung
Arbeitsrecht" am 17. und 18.11.2006 in Köln. Weitere Informationen
finden Sie hier. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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