KammerInfo

 

 

Aktuelles aus Berlin:

Neuregelung des Rechtsberatungsrechts

Einheitliches Arbeitsvertragsgesetz

Absprachen in Strafverfahren

Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Korruption

Reform des Versicherungsvertragsrechts

Vaterschaftsanfechtung durch Behörden

BVerfG: Keine Verwertung heimlicher Vaterschaftstests

 

Online-Durchsuchung

Erbschaftsteuer in derzeitiger Ausgestaltung verfassungswidrig

BMF-Schreiben zur Automation in der Steuerverwaltung

Aufruf zur Evaluation der Juristenausbildung

ERV: Finanzgericht Berlin-Brandenburg

DAI

Ausgabe Nr. 3/2007 v. 15.02.2007

 

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Neuregelung des Rechtsberatungsrechts

In der BRAK-Pressemeldung Nr. 4/2007 v. 01.02.2007 weist die BRAK erneut darauf hin, dass es qualifizierte Rechtsberatung nur von Rechtsanwälten geben kann. Im Zusammenhang mit der ersten Lesung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (BT-Drs. 16/3655) warnt die BRAK vor einer „Rechtsberatung light“. Der Bundestag verwies den Entwurf an die Ausschüsse, wobei dem Rechtsausschuss die Federführung übertragen wurde (vgl. Plenarprotokoll 16/79 01.02.2007 S. 7923 D-7924A). Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 01.02.2007. Wir berichteten zu diesem Thema bereits in KammerInfo 20 und 16/2006 sowie 15, 9 und 8/2005.

 

Einheitliches Arbeitsvertragsgesetz

In einer gemeinsamen Presseerklärung von BRAK und DAV v. 06.02.2007 hat die Anwaltschaft den Diskussionsentwurf für ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz, den Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Ulrich Preis im Auftrag der Bertelsmann Stiftung erarbeitet haben, grundsätzlich begrüßt. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist die Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 2/2007.

 

Absprachen in Strafverfahren

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Regelung von Absprachen im Strafverfahren (BT-Drs. 16/4197) vorgelegt. Er hält eine Regelung von Urteilsabsprachen im Strafverfahren für erforderlich, um mit der notwendigen demokratischen Legitimation zentrale Fragen der konsensualen Strafverfahrenbeendigung zu entscheiden und eine gleichmäßige Verfahrenspraxis zu gewährleisten. Die Bundesregierung plant ebenfalls einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Verständigung im Strafverfahren gesetzlich geregelt wird. Lesen Sie auch KammerInfo 2/2007, 6 und 11/2006 sowie 18/2005.

 

Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Korruption

Die  BRAK übt in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 2/2007 zum BMJ-Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption Kritik an dem Gesetzesvorhaben. Der Entwurf, der in erster Linie eine Umsetzung internationaler Vorgaben beinhaltet, führt zu einem Systembruch im deutschen Recht, weil er eine Pönalisierung zivilrechtlicher Verhaltenspflichten herbeiführt und dadurch das Ultima- Ratio- Prinzip verletzt.

 

Reform des Versicherungsvertragsrechts

Der Bundestag hat am 01.02.2007 in erster Lesung über den Regierungsentwurf zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (BT-Drs. 16/3945) beraten. Der Gesetzentwurf wurde an die Ausschüsse überwiesen, wobei der Rechtsausschuss die Federführung inne hat (vgl. Plenarprotokoll 16/79 v. 01.02.2007, S. 7873). Wir berichteten zu diesem Thema ausführlich in KammerInfo 23; 7 sowie 4/2006. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 01.02.2007.

 

Vaterschaftsanfechtung durch Behörden

Der Bundestag hat am 01.02.2007 in erster Lesung über den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Rechts der Anfechtung der Vaterschaft (BT-Drs. 16/3291) beraten. Der Entwurf soll zur Bekämpfung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen zu Zwecken der Erlangung eines Aufenthaltstitels bzw. der deutschen Staatsangehörigkeit dienen und den Trägern öffentlicher Belange in diesen Fällen ein befristetes Anfechtungsrecht gewähren. Der Bundestag verwies den Entwurf an die Ausschüsse, wobei dem Rechtsausschuss die Federführung übertragen wurde (vgl. Plenarprotokoll 16/79 01.02.2007, S. 7924B). Lesen Sie zu diesem Thema auch die BMJ-Pressemitteilung v. 01.02.2007 und KammerInfo 20, 17 und 8/2006.

 

BVerfG: Keine Verwertung heimlicher Vaterschaftstests

Das BVerfG hat mit Urteil v. 13.02.2007 (1 BvR 421/05) entschieden, dass heimliche Vaterschaftstest in gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden dürfen. Eine Verwertung würde eine Verletzung des Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten. Das BVerfG gibt dem Gesetzgeber auf, zur Verwirklichung des

Rechts des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes von ihm (neben dem Vaterschaftsanfechtungsverfahren) ein geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitzustellen. Bis zum 31.03.2008 soll der Gesetzgeber eine entsprechende Regelung zu treffen. Lesen Sie die BVerfG- Pressemittelung v. 13.02.2007.

 

Online-Durchsuchung

Die Brak hat in ihrer Pressemeldung-Nr.- 5 v. 05.02.2007 die Entscheidung des BGH zur Online-Durchsuchung ausdrücklich begrüßt. Der BGH hat mit Beschluss v. 31.01.2007 – StB 18/06 – entschieden, dass die „verdeckte Online-Durchsuchung wegen des Fehlens einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig ist. Insbesondere könne nicht § 102 StPO als Rechtsgrundlage herangezogen werden, wenn es um eine heimliche Ausführung der Durchsuchung gehe. Lesen Sie hierzu auch die BGH-Pressemitteilung Nr. 17/2007 v. 05.02.2007. Die BRAK fordert, dass bei der verdeckten Online- Durchsuchung die vom BVerfG in seinem Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung (1 BvR 2378/98 vom 3.3.2004) aufgestellten Maßstäbe eingehalten werden.

 

Erbschaftsteuer in derzeitiger Ausgestaltung verfassungswidrig

Das BVerfG hat mit Beschluss v. 07.11.2006 (1 BvL 10/02) entschieden, dass die Erbschaftsteuer in der derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist. Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil sie an Werte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht genügt. Durch diese Entscheidung des BVerfG wird der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31.12.2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu der Neuregelung bleibt das bisherige Recht weiter anwendbar. Lesen Sie hierzu auch die BVerfG-Pressemitteilung 11/2007 v. 31.01.2007.

 

BMF-Schreiben zur Automation in der Steuerverwaltung

In Bezug auf die Automation in der Steuerverwaltung hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Einführungsschreiben zur Steuerdaten-Übermittlungsverordnung/Steuerdaten-Abrufverordnung (BMF-Schreiben vom 15.01.2007 - IV C 6 - O 2250 -138/06) veröffentlicht. Darin werden Regelungen aufgestellt für den Abruf von Bescheiddaten sowie für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und sonstigen für das automatisierte Besteuerungsverfahren erforderliche Daten, hierzu gehört u. a. die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuerjahreserklärung bzw. die Umsatzsteuervoranmeldungen. In der Anlage zum BMF-Schreiben v. 15.01.2007 finden sich Übersichten der von den Finanzverwaltungen der Länder bzw. des Bundes eröffneten Zugänge.

 

Aufruf zur Evaluation der Juristenausbildung

Die Justizministerkonferenz möchte die Auswirkungen  der 2003 in Kraft getretenen Reform der Juristenausbildung evaluieren. Im Rahmen einer breit angelegten Befragung bittet die Justizministerkonferenz Arbeitgeber von Juristen sowie Berufsanfänger, die den Vorbereitungsdienst bereits nach neuem Recht (unter Einbeziehung der mindestens neunmonatigen Pflichtausbildung in der Anwaltschaft) durchlaufen haben, um Mitwirkung. Die Befragung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch (Fragebogen). Der Fragebogen ist alternativ dazu auch über die Internet-Seite www.justiz.nrw.de/JM zu erreichen.

 

ERV: Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg verfügt auch über einen elektronischen Briefkasten. Es besteht die Möglichkeit, Schriftsätze sicher und fristgerecht dem Finanzgericht auf elektronischem Wege zu übermitteln. Weitere Informationen Finden Sie unter www.finanzgericht.brandenburg.de. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV) des Bundes und der Länder finden Sie hier.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die „19. Sozialrechtliche

Jahresarbeitstagung" am 23. und 24.02.2007 in Bad Homburg. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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