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Aktuelles aus Berlin: |
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BVerfG: § 354 Abs. 1a StPO verfassungskonform
auslegbar Kontenabruf:
Verfassungsbeschwerde gegen § 24c KWG und gegen §§ 93 Abs. 7 und 8 AO Diskussionsentwurf eines
Arbeitsvertragsgesetzes Einführung einer
Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren Verfahrensgebühr bei Einbeziehung
und verwandten Maßnahmen nach Nr. 4142 RVG Rechtsanspruch auf Mieterberatung |
Familiengerichtliche Maßnahmen
bei Gefährdung des Kindeswohls |
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Ausgabe Nr. 14/2007 v. 19.07.2007 |
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Aktuelles aus Berlin: BVerfG: § 354 Abs. 1a StPO verfassungskonform auslegbarDass BVerfG hat mit Beschluss v. 04.06.2007 (2
BvR 1447/05; 2 BvR 136/05) entschieden, dass § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO
bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der
Absatz 1a ist durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24.08.2004 (BGBl. I, S. 2198 ff.)
in § 354 StPO eingefügt worden. Diese Regelung eröffnet dem Revisionsgericht
die Möglichkeit, von einer Aufhebung des angefochtenen Urteils abzusehen,
wenn dem Tatgericht bei der Strafzumessung zwar ein Fehler unterlaufen ist,
sich die verhängte Rechtsfolge aber dennoch als angemessen herausstellt.
Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung
Nr. 76/2007 vom 06.07.2007. Kontenabruf: Verfassungsbeschwerde gegen § 24c KWG und gegen §§ 93 Abs. 7 und 8 AODas BVerfG hat mit Beschluss v. 13.06.2007 (1
BvR 1550/03; 1 BvR 2357/04; 1 BvR 603/05) entschieden, dass die
Vorschriften zum automatischen Kontenabruf gem. § 93 Abs. 8 AO gegen den
verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz verstoßen. Mit der
Verfassungsbeschwerde wurde, u.a. durch einen RAuN, die durch das Gesetz zur
Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23.12.2003 (BGBl I S. 2928
ff.) in die AO eingefügten Vorschriften des § 93 Abs. 7 und 8 und
des § 93b als verfassungswidrig gerügt. Danach dürfen Finanzbehörden in Steuerverfahren seit dem 01.04.2005
auf Kontostammdaten zugreifen. Das BVerfG stellte nun fest, dass § 24c Abs. 3
Satz 1 Nr. 2 KWG und § 93 Abs. 7 AO mit dem GG vereinbar sind und auch
nicht die Berufsfreiheit des RAuN verletzen. Im Zuge eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den automatisierten Abruf von Kontostammdaten, der mit BVerfG-Beschluss v. 22.03.2005 (1 BvR 2357/04 und 1 BvQ 2/05) abgelehnt wurde, ist ein Anwendungserlass des BMF zum Kontenabrufverfahren ergangen (vgl. BMF-Schreiben v. 10.03.2005 - IV A 4 S 0062-1/05), das die Schutzvorkehrung für den Betroffenen konkretisiert und damit die möglichen Belastungen durch diese Ermittlungsbefugnisse abschwächt. Dieser BMF-Erlass ist in der Entscheidung des BVerfG v. 13.06.2007 ausdrücklich erwähnt (Ziff. 36 ff.). Lesen Sie auch die BVerfG- Pressemitteilung- Nr. 78/2006 vom 12.07.2007 und KammerInfo 6/2005. Jahressteuergesetz 2008Die BRAK konzentriert sich in der BRAK-Stellungnahme-Nr.
30/2007 zum Referentenentwurf
für ein Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) in erster Linie
auf Anmerkungen zur geplanten Neuregelung in § 42 AO. § 42 AO-E sieht vor,
dass nicht mehr der Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in
der Abgabenordnung erfasst werden soll, sondern dass generell alle
Steuergestaltungen, die zu einem Steuervorteil führen, unter den Anwendungsbereich
der Norm fallen sollen. Die BRAK kritisiert an dieser geplanten Neuregelung
insbes., dass unbestimmte Rechtsbegriffe verwandt werden, dass ein Verständigungsverfahren
über den Umfang der Steuerpflicht eingeführt werden soll und dass die Rechtsfolgen
weitgehend unbestimmt sind. Schließlich wird das ebenfalls vorgesehene
Kriterium eines verständigen Dritten abgelehnt. Diskussionsentwurf eines ArbeitsvertragsgesetzesDie BRAK begrüßt in der BRAK-Stellungnahme-Nr.
27/2007 nachdrücklich das von der Bertelsmann Stiftung initiierte Vorhaben
einer Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts (vgl. Diskussionsentwurf
eines Arbeitsvertragsgesetzes (ArbVG)). Dies ist bereits in der gemeinsam
mit dem DAV abgegebenen Presseerklärung
Nr. 6 vom 06.02.2007 zum Ausdruck gekommen. Die BRAK unterbreitet in ihrer
Stellungnahme mit entsprechender Begründung dort Änderungsvorschläge, wo
dies aus Sicht der BRAK zweckmäßig oder sinnvoll erscheint. Dabei wird wegen
vielfältiger Übereinstimmung die bereits vorliegende DAV-Stellungnahme
in der Weise berücksichtigt, dass die dort vorgeschlagenen Textänderungen
teilweise übernommen werden und insoweit auch auf die dortigen Begründungen
verwiesen wird. Als Anlage zu dieser Stellungnahme findet sich eine
synoptische Gegenüberstellung, aus der sich überblickartig Gemeinsamkeiten
und Differenzen in Hinblick auf die Vorstellungen der Entwurfsverfasser und
des DAV erkennen lassen. Die BRAK hofft, mit dieser Stellungnahme den Prozess
zur Verwirklichung eines Arbeitsvertragsgesetzes weiter zu beleben und
inhaltlich zu fördern. Lesen Sie auch KammerInfo 2
und 3/2007. Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das BerufungsverfahrenIn der BRAK-Stellungnahme-Nr.
23/2007 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer
Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in
bürgerlichen Streitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetzes (BT-Drs. 16/5335)
wird der Vorschlag, die unterbliebene Einzahlung der Verfahrensgebühr für das
Berufungsverfahren einer Sanktion zu unterwerfen, begrüßt. Durch den Entwurf
soll die Vorauszahlungspflicht über die Verfahren der 1. Instanz hinaus
auf die 2. und 3. Instanz für die Verfahrensgebühr im Zivilverfahren
ausgedehnt werden. Die BRAK hat jedoch in Bezug auf die praktische Umsetzung
und die Gestaltung der Rechtsfolgen der geplanten Regelung Bedenken. Lesen
Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 7/2007. Verfahrensgebühr bei Einbeziehung und verwandten Maßnahmen nach Nr. 4142 RVGAuslöser für die BRAK-Stellungnahme-Nr.
29/2007 ist der BGH- Beschluss v. 14.12.2007 (5 StR
119/05). Der BGH sieht jedenfalls für das Revisionsverfahren eine
Ungleichbehandlung zwischen der Abwehr schwerstwiegender Rechtsfolgen mit
langwieriger Freiheitsentziehung und der Abwehr vermögensrechtlicher Folgen
nicht als gerechtfertigt an und hält ggf. ein Eingreifen des Gesetzgebers für
erforderlich. Die BRAK weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die
Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG richtiger Weise als Wertgebühr ausgestaltet ist
und eine Veränderung nicht angezeigt ist. Rechtsanspruch auf MieterberatungDie BRAK ist in der BRAK-Stellungnahme-Nr.
28/2007 zum Gesetzesantrag der Fraktion DIE LINKE Rechtsanspruch auf
Mieterberatung für Menschen mit geringem Einkommen (BT-Drs. 16/5247)
darauf eingegangen, dass ein Anspruch auf Mieterberatung insofern nicht
gesetzlich festgeschrieben werden muss, als dass er mit dem System der
Beratungshilfe bereits vorliegt. Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass
fundierter und qualifizierter Rechtsrat von den Rechtsanwälten erwartet
werden kann und Rechtsberatungsaufgaben nicht auf Vereine oder soziale
Beratungsstellen verlagert werden dürften, um eine umfassende Beratung des
Rechtsuchenden zu gewährleisten. FGG-ReformgesetzDer Bundesrat hat in seiner 835. Sitzung am 06.07.2007 eine Stellungnahme (BR-Drs. 309/07 (Beschluss)) zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FGG-Reformgesetz (BR-Drs. 309/07) beschlossen. Darin fordert der Bundesrat u.a. eine Überprüfung, ob der Entwurf mit Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG vereinbar ist und bemängelt, dass es an einer konkreten Erfassung der tatsächliche Be- und Entlastung der öffentlichen Haushalte fehlt und fordert deshalb, eine konkrete Darstellung der finanziellen Auswirkungen. Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 13, 12, 9/2007, 16, 11 und 5/2006 sowie 12/2005. Klärung der VaterschaftDas Bundeskabinett hat am 11.07.2007 den Regierungsentwurf
eines Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren
beschlossen. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung
v. 11.07.2007. Durch die Neuregelung soll die Feststellung, von wem ein
Kind abstammt, künftig erleichtert werden und es sollen die Vorgaben des
BVerfG-Urteils v. 13.02.2007 (1
BvR 421/05; vgl. BVerfG-Pressemitteilung
v. 13.02.2007) umgesetzt werden. Das BVerfG hatte entschieden, dass
heimliche Vaterschaftstest in gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden
dürfen. Die BRAK hatte mit BRAK-Stellungnahme-Nr.
25/2007 zum Referentenentwurf
eines Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig von
Anfechtungsverfahren Stellung genommen. Ergänzend zum Entwurf schlägt die
BRAK vor, dass dem Familiengericht auf Antrag eines anfechtungsberechtigten
Elternteils die Möglichkeit gegeben wird, im Einzelfall zur Vermeidung der
Schädigung des Kindeswohls bei Abwägung der in der Stellungnahme
aufgeführten Interessen einen heimlichen Vaterschaftstest ohne Wissen des Kindes
und ohne Wissen des anderen Elternteils zu ermöglichen (§1598a Abs. 4 BGB-E).
Wir berichteten in KammerInfo 12,
11,
6,
3/2007
sowie 12/2005. Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des KindeswohlsAm 11.07.2007 wurde der Regierungsentwurf
für ein Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei
Gefährdung des Kindeswohls vom Kabinett beschlossen. Durch die
Neuregelung sollen eine frühzeitigere Anrufung des Familiengerichts und ein
frühes und ggf. niederschwelliges Eingreifen durch das Familiengericht in
Fällen von Gefährdungen des Kindeswohls ermöglicht werden. Die BRAK hatte mit
der BRAK-Stellungnahme-Nr.
24/2007 zum Referentenentwurf
Änderungsvorschläge vorgelegt. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung
v. 11.07.2007 sowie KammerInfo 12/2007. Antrag zum UnterhaltsrechtDie FDP-Fraktion fordert in dem Antrag Die
Existenz von Kindern sichern und Schlechterstellungen von Kindern beim
Kindesunterhalt vermeiden (BT-Drs. 16/5960)
eine bessere Förderung von Kindern, insbes. aus armen Familien. So sollen das
Unterhaltsvorschussgesetz geändert werden, ein "stimmiges Konzept"
der Familienförderung im Rahmen von Sozial-, Sozialversicherungs-, Steuer-
und Familienrecht vorgelegt und Kinderbetreuungsangebote ausgebaut werden.
Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 10/2007,
20,
14,
11,
8
und 6/2006
sowie 12
und 10/2005. GmbH- Reform (MoMiG)Der Bundesrat hat in seiner 835. Sitzung am 06.07.2007 eine umfangreiche Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen MoMiG (BR-Drs. 354/07) beschlossen (BR-Drs. 354/07 (Beschluss)). Eine kurze Zusammenfassung findet sich in den Erläuterungen zu TOP 25. Durch die Neuregelungen sollen GmbH-Gründungen erleichtert und beschleunigt werden. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 13, 10/2007 sowie 19, 14 und 12/2006. Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei JugendlichenDas Bundeskabinett hat am 18.07.2007 den Regierungsentwurf
eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei
Verurteilungen nach Jugendstrafrecht beschlossen. Lesen Sie wegen der
Einzelheiten auch die BMJ-Presseerklärung
v. 18.07.2007. Neue KronzeugenregelungDer Bundesrat hat in seiner 835. Sitzung am 06.07.2007 eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (BR-Drs. 353/07) beschlossen (BR-Drs. 353/07 (Beschluss)). Eine Zusammenfassung hierzu ist in den Erläuterungen zu TOP 24 enthalten. Die BRAK hatte bereits an früheren Plänen zur Einführung einer Kronzeugenregelung Kritik geübt (vgl. Gemeinsame Erklärung von BRAK, DAV, DRiB und Strafverteidigervereinigungen). Der Regierungsentwurf sieht nun vor, dass bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten beitragen, die Strafe gemildert oder ganz von Strafe abgesehen werden kann. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 13, 10/2007. Unternehmenssteuerreform 2008Der Bundesrat hat am 06.07.2007 dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 zugestimmt und eine begleitende Entschließung gefasst (BR-Drs. 384/07 (Beschluss)). In dieser Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, die Auswirkung der Steuerreform im Jahr 2009 zu überprüfen, die gesetzliche Neuregelung in § 1 Außensteuergesetz durch eine Rechtsverordnung zu präzisieren und schließlich die Auswirkungen der Regelung beim sog. Mantelkauf zu analysieren und ggf. unerwünschte Auswirkungen zu eliminieren. Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 13, 11, 10, 9, 8, 5 und 4/2007. UmsatzsteuervordruckmusterMit BMF-Schreiben v. 13.07.2007 (IV A 6 S 7344/07/0001 (2007/0178815) hat das Bundesfinanzministerium die Vordruckmuster für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2007 eingeführt. Dazu wurden das Muster der Umsatzsteuererklärung 2007, die Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung, Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung sowie die Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2007 veröffentlicht. ERV: MahnverfahrenBereits seit Ende April 2007 werden in 14
Bundesländern elektronische Mahnanträge mit dem Elektronischen Gerichts- und
Verwaltungspostfach (EGVP) zugestellt. Informationen zu den technischen
Voraussetzungen des EGVP (u.a. eine Signaturkarte)
finden Sie hier. Weitere
Informationen finden Sie unter www.egvp.de.
Informationen zum Stand des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) in den
einzelnen Ländern finden Sie hier.
Lesen Sie auch KammerInfo 5/2007. Naumburger UnterhaltstabelleFür Sachsen-Anhalt haben die drei Familiensenate
des OLG Naumburg unterhaltsrechtliche Leitlinien entwickelt. Die Leitlinien
und Tabellen geltend für alle Unterhaltsfälle, die vor den Familiengerichten
in Sachsen-Anhalt verhandelt werden. Für die sogen. Ost-West-Fälle enthalten
die Leitlinien entsprechende Regelungen. Die vollständigen
Unterhaltsleitlinien des OLG Naumburg (Stand 01.07.2003) finden Sie hier.
Die Naumburger Tabelle wird turnusmäßig alle zwei Jahre aktualisiert (vgl. Stand:
01.07.2007 und Stand:
01.07.2005). SatzungsversammlungDie Wahlen zur Satzungsversammlung sind abgeschlossen. Die 4. Legislaturperiode hat am 01.07.2007 begonnen. Das Parlament der Anwaltschaft verfügt nun über 158 stimmberechtigte Mitglieder. Die Mitglieder sortiert nach Rechtsanwaltskammern finden Sie hier. Weitere Informationen zur Satzungsversammlung finden Sie hier. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert Update 2007 im Unterhaltsrecht und im Familienvermögensrecht" am 24. und 25.08.2007 in Bochum. Weitere Informationen finden Sie hier. In eigener SacheWegen der parlamentarischen Sommerpause erscheint die nächste Ausgabe der KammerInfo erst wieder Anfang September 2007. |
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