KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

BVerfG: § 354 Abs. 1a StPO verfassungskonform auslegbar

Kontenabruf: Verfassungsbeschwerde gegen § 24c KWG und gegen §§ 93 Abs. 7 und 8 AO

Jahressteuergesetz 2008

Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes

Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren

Verfahrensgebühr bei Einbeziehung und verwandten Maßnahmen nach Nr. 4142 RVG

Rechtsanspruch auf Mieterberatung

FGG-Reformgesetz

 

Klärung der Vaterschaft

Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Antrag zum Unterhaltsrecht

GmbH- Reform (MoMiG)

Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen

Neue Kronzeugenregelung

Unternehmenssteuerreform 2008

Umsatzsteuervordruckmuster

ERV: Mahnverfahren

Naumburger Unterhaltstabelle

Satzungsversammlung

DAI

In eigener Sache

Ausgabe Nr. 14/2007 v. 19.07.2007

 

Aktuelles aus Berlin:

 

BVerfG: § 354 Abs. 1a StPO verfassungskonform auslegbar

Dass BVerfG hat mit Beschluss v. 04.06.2007 (2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05) entschieden, dass § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Absatz 1a ist durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24.08.2004 (BGBl. I, S. 2198 ff.) in § 354 StPO eingefügt worden. Diese Regelung eröffnet dem Revisionsgericht die Möglichkeit, von einer Aufhebung des angefochtenen Urteils abzusehen, wenn dem Tatgericht bei der Strafzumessung zwar ein Fehler unterlaufen ist, sich die verhängte Rechtsfolge aber dennoch als „angemessen“ herausstellt. Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 06.07.2007.

 

Kontenabruf: Verfassungsbeschwerde gegen § 24c KWG und gegen §§ 93 Abs. 7 und 8 AO

Das BVerfG hat mit Beschluss v. 13.06.2007 (1 BvR 1550/03; 1 BvR 2357/04; 1 BvR 603/05) entschieden, dass die Vorschriften zum automatischen Kontenabruf gem. § 93 Abs. 8 AO gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz verstoßen. Mit der Verfassungsbeschwerde wurde, u.a. durch einen RAuN, die durch das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23.12.2003 (BGBl I S. 2928 ff.) in die AO eingefügten Vorschriften des § 93 Abs. 7 und 8 und des § 93b als verfassungswidrig gerügt. Danach  dürfen Finanzbehörden in Steuerverfahren seit dem 01.04.2005 auf Kontostammdaten zugreifen. Das BVerfG stellte nun fest, dass § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG und § 93 Abs. 7 AO mit dem GG vereinbar sind und auch nicht die Berufsfreiheit des RAuN verletzen.

Im Zuge eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den automatisierten Abruf von Kontostammdaten, der mit BVerfG-Beschluss v. 22.03.2005 (1 BvR 2357/04 und 1 BvQ 2/05) abgelehnt wurde, ist ein Anwendungserlass des BMF zum Kontenabrufverfahren ergangen (vgl. BMF-Schreiben v. 10.03.2005 - IV A 4 – S 0062-1/05), das die Schutzvorkehrung für den Betroffenen konkretisiert und damit die möglichen Belastungen durch diese Ermittlungsbefugnisse abschwächt. Dieser BMF-Erlass ist in der Entscheidung des BVerfG v. 13.06.2007 ausdrücklich erwähnt (Ziff. 36 ff.). Lesen Sie auch die BVerfG- Pressemitteilung- Nr. 78/2006 vom 12.07.2007 und KammerInfo 6/2005.

 

Jahressteuergesetz 2008

Die BRAK konzentriert sich in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 30/2007 zum Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) in erster Linie auf Anmerkungen zur geplanten Neuregelung in § 42 AO. § 42 AO-E sieht vor, dass nicht mehr der Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in der Abgabenordnung erfasst werden soll, sondern dass generell alle Steuergestaltungen, die zu einem Steuervorteil führen, unter den Anwendungsbereich der Norm fallen sollen. Die BRAK kritisiert an dieser geplanten Neuregelung insbes., dass unbestimmte Rechtsbegriffe verwandt werden, dass ein Verständigungsverfahren über den Umfang der Steuerpflicht eingeführt werden soll und dass die Rechtsfolgen weitgehend unbestimmt sind. Schließlich wird das ebenfalls vorgesehene Kriterium eines „verständigen Dritten“ abgelehnt.

 

Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes

Die BRAK begrüßt in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 27/2007 nachdrücklich das von der Bertelsmann Stiftung initiierte Vorhaben einer Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts (vgl. Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes (ArbVG)). Dies ist bereits in der gemeinsam mit dem DAV abgegebenen Presseerklärung Nr. 6 vom 06.02.2007 zum Ausdruck gekommen. Die BRAK unterbreitet in ihrer Stellungnahme – mit entsprechender Begründung – dort Änderungsvorschläge, wo dies aus Sicht der BRAK zweckmäßig oder sinnvoll erscheint. Dabei wird wegen vielfältiger Übereinstimmung die bereits vorliegende DAV-Stellungnahme in der Weise berücksichtigt, dass die dort vorgeschlagenen Textänderungen teilweise übernommen werden und insoweit auch auf die dortigen Begründungen verwiesen wird. Als Anlage zu dieser Stellungnahme findet sich eine synoptische Gegenüberstellung, aus der sich überblickartig Gemeinsamkeiten und Differenzen in Hinblick auf die Vorstellungen der Entwurfsverfasser und des DAV erkennen lassen. Die BRAK hofft, mit dieser Stellungnahme den Prozess zur Verwirklichung eines Arbeitsvertragsgesetzes weiter zu beleben und inhaltlich zu fördern. Lesen Sie auch KammerInfo 2 und 3/2007.

 

Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren

In der BRAK-Stellungnahme-Nr. 23/2007 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Streitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (BT-Drs. 16/5335) wird der Vorschlag, die unterbliebene Einzahlung der Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren einer Sanktion zu unterwerfen, begrüßt. Durch den Entwurf soll die Vorauszahlungspflicht über die Verfahren der 1. Instanz hinaus auf die 2. und 3. Instanz für die Verfahrensgebühr im Zivilverfahren ausgedehnt werden. Die BRAK hat jedoch in Bezug auf die praktische Umsetzung und die Gestaltung der Rechtsfolgen der geplanten Regelung Bedenken. Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 7/2007.

 

Verfahrensgebühr bei Einbeziehung und verwandten Maßnahmen nach Nr. 4142 RVG

Auslöser für die BRAK-Stellungnahme-Nr. 29/2007 ist der BGH- Beschluss v. 14.12.2007 (5 StR 119/05). Der BGH sieht jedenfalls für das Revisionsverfahren eine Ungleichbehandlung zwischen der Abwehr schwerstwiegender Rechtsfolgen mit langwieriger Freiheitsentziehung und der Abwehr vermögensrechtlicher Folgen nicht als gerechtfertigt an und hält ggf. ein Eingreifen des Gesetzgebers für erforderlich. Die BRAK weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG richtiger Weise als Wertgebühr ausgestaltet ist und eine Veränderung nicht angezeigt ist.

 

Rechtsanspruch auf Mieterberatung

Die BRAK ist in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 28/2007 zum Gesetzesantrag der Fraktion DIE LINKE „Rechtsanspruch auf Mieterberatung für Menschen mit geringem Einkommen“ (BT-Drs. 16/5247) darauf eingegangen, dass ein Anspruch auf Mieterberatung insofern nicht gesetzlich festgeschrieben werden muss, als dass er mit dem System der Beratungshilfe bereits vorliegt. Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass fundierter und qualifizierter Rechtsrat von den Rechtsanwälten erwartet werden kann und Rechtsberatungsaufgaben nicht auf Vereine oder soziale Beratungsstellen verlagert werden dürften, um eine umfassende Beratung des Rechtsuchenden zu gewährleisten.

 

FGG-Reformgesetz

Der Bundesrat hat in seiner 835. Sitzung am 06.07.2007 eine Stellungnahme (BR-Drs. 309/07 (Beschluss)) zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – FGG-Reformgesetz (BR-Drs. 309/07) beschlossen. Darin fordert der Bundesrat u.a. eine Überprüfung, ob der Entwurf mit Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG vereinbar ist und bemängelt, dass es an einer konkreten Erfassung der tatsächliche Be- und Entlastung der öffentlichen Haushalte fehlt und fordert deshalb, eine konkrete Darstellung der finanziellen Auswirkungen. Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 13, 12, 9/2007, 16, 11 und 5/2006 sowie 12/2005.

 

Klärung der Vaterschaft

Das Bundeskabinett hat am 11.07.2007 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren beschlossen. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 11.07.2007. Durch die Neuregelung soll die Feststellung, von wem ein Kind abstammt, künftig erleichtert werden und es sollen die Vorgaben des BVerfG-Urteils v. 13.02.2007 (1 BvR 421/05; vgl. BVerfG-Pressemitteilung v. 13.02.2007) umgesetzt werden. Das BVerfG hatte entschieden, dass heimliche Vaterschaftstest in gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden dürfen. Die BRAK hatte mit BRAK-Stellungnahme-Nr. 25/2007 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig von Anfechtungsverfahren Stellung genommen. Ergänzend zum Entwurf schlägt die BRAK vor, dass dem Familiengericht auf Antrag eines anfechtungsberechtigten Elternteils die Möglichkeit gegeben wird, im Einzelfall – zur Vermeidung der Schädigung des Kindeswohls – bei Abwägung der in der Stellungnahme aufgeführten Interessen einen heimlichen Vaterschaftstest ohne Wissen des Kindes und ohne Wissen des anderen Elternteils zu ermöglichen (§1598a Abs. 4 BGB-E). Wir berichteten in KammerInfo 12, 11, 6, 3/2007 sowie 12/2005.

 

Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Am 11.07.2007 wurde der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vom Kabinett beschlossen. Durch die Neuregelung sollen eine frühzeitigere Anrufung des Familiengerichts und ein frühes und ggf. niederschwelliges Eingreifen durch das Familiengericht in Fällen von Gefährdungen des Kindeswohls ermöglicht werden. Die BRAK hatte mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 24/2007 zum Referentenentwurf Änderungsvorschläge vorgelegt. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 11.07.2007 sowie KammerInfo 12/2007.

 

Antrag zum Unterhaltsrecht

Die FDP-Fraktion fordert in dem Antrag „Die Existenz von Kindern sichern und Schlechterstellungen von Kindern beim Kindesunterhalt vermeiden“ (BT-Drs. 16/5960) eine bessere Förderung von Kindern, insbes. aus armen Familien. So sollen das Unterhaltsvorschussgesetz geändert werden, ein "stimmiges Konzept" der Familienförderung im Rahmen von Sozial-, Sozialversicherungs-, Steuer- und Familienrecht vorgelegt und Kinderbetreuungsangebote ausgebaut werden. Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 10/2007, 20, 14, 11, 8 und 6/2006 sowie 12 und 10/2005.

 

GmbH- Reform (MoMiG)

Der Bundesrat hat in seiner 835. Sitzung am 06.07.2007 eine umfangreiche Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen – MoMiG (BR-Drs. 354/07) beschlossen (BR-Drs. 354/07 (Beschluss)). Eine kurze Zusammenfassung findet sich in den Erläuterungen zu TOP 25. Durch die Neuregelungen sollen GmbH-Gründungen erleichtert und beschleunigt werden. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 13, 10/2007 sowie 19, 14 und 12/2006.

 

Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen

Das Bundeskabinett hat am 18.07.2007 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht beschlossen. Lesen Sie wegen der Einzelheiten auch die BMJ-Presseerklärung v. 18.07.2007.

 

Neue Kronzeugenregelung

Der Bundesrat hat in seiner 835. Sitzung am 06.07.2007 eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (BR-Drs. 353/07) beschlossen (BR-Drs. 353/07 (Beschluss)). Eine Zusammenfassung hierzu ist in den Erläuterungen zu TOP 24 enthalten. Die BRAK hatte bereits an früheren Plänen zur Einführung einer Kronzeugenregelung Kritik geübt (vgl. Gemeinsame Erklärung von BRAK, DAV, DRiB und Strafverteidigervereinigungen). Der Regierungsentwurf sieht nun vor, dass bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten beitragen, die Strafe gemildert oder ganz von Strafe abgesehen werden kann. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 13, 10/2007.

 

Unternehmenssteuerreform 2008

Der Bundesrat hat am 06.07.2007 dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 zugestimmt und eine begleitende Entschließung gefasst (BR-Drs. 384/07 (Beschluss)). In dieser Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, die Auswirkung der Steuerreform im Jahr 2009 zu überprüfen, die gesetzliche Neuregelung in § 1 Außensteuergesetz durch eine Rechtsverordnung zu präzisieren und schließlich die Auswirkungen der Regelung beim sog. Mantelkauf zu analysieren und ggf. unerwünschte Auswirkungen zu eliminieren. Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 13, 11, 10, 9, 8, 5 und 4/2007.

 

Umsatzsteuervordruckmuster

Mit BMF-Schreiben v. 13.07.2007 (IV A 6 – S 7344/07/0001 (2007/0178815) hat das Bundesfinanzministerium die Vordruckmuster für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2007 eingeführt. Dazu wurden das Muster der Umsatzsteuererklärung 2007, die Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung, Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung sowie die Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2007 veröffentlicht.

 

ERV: Mahnverfahren

Bereits seit Ende April 2007 werden in 14 Bundesländern elektronische Mahnanträge mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zugestellt. Informationen zu den technischen Voraussetzungen des EGVP (u.a. eine Signaturkarte) finden Sie hier. Weitere Informationen finden Sie unter www.egvp.de. Informationen zum Stand des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) in den einzelnen Ländern finden Sie hier. Lesen Sie auch KammerInfo 5/2007.

 

Naumburger Unterhaltstabelle

Für Sachsen-Anhalt haben die drei Familiensenate des OLG Naumburg unterhaltsrechtliche Leitlinien entwickelt. Die Leitlinien und Tabellen geltend für alle Unterhaltsfälle, die vor den Familiengerichten in Sachsen-Anhalt verhandelt werden. Für die sogen. Ost-West-Fälle enthalten die Leitlinien entsprechende Regelungen. Die vollständigen Unterhaltsleitlinien des OLG Naumburg (Stand 01.07.2003) finden Sie hier. Die Naumburger Tabelle wird turnusmäßig alle zwei Jahre aktualisiert (vgl. Stand: 01.07.2007 und Stand: 01.07.2005).

 

Satzungsversammlung

Die Wahlen zur Satzungsversammlung sind abgeschlossen. Die 4. Legislaturperiode hat am 01.07.2007 begonnen. Das Parlament der Anwaltschaft verfügt nun über 158 stimmberechtigte Mitglieder. Die Mitglieder sortiert nach Rechtsanwaltskammern finden Sie hier. Weitere Informationen zur Satzungsversammlung finden Sie hier.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert „Update 2007 im Unterhaltsrecht und im Familienvermögensrecht" am 24. und 25.08.2007 in Bochum. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

In eigener Sache

Wegen der parlamentarischen Sommerpause erscheint die nächste Ausgabe der KammerInfo erst wieder Anfang September 2007.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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