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Aktuelles
aus Berlin: § 206 BRAO gilt auch für chinesischen Rechtsanwälte Reform des strafrechtlichen
Wiederaufnahmerechts |
Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI) BMF-Schreiben zur
USt-Voranmeldung BMF-Schreiben zur
Pendlerpauschale |
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Ausgabe Nr. 19/2007 v. 18.10.2007 |
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Aktuelles aus Berlin: RDGIn der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 30 v.
11.10.2007 begrüßt die BRAK die vom Bundestag am 11.10.2007
verabschiedete Neuregelung des Rechtsberatungsrechts. Der Bundestag nahm den
Gesetzentwurf (BT-Drs.
16/3655) in geänderter Fassung (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses (BT-Drs.
16/6634)) an. Die ursprünglichen Regelungen über die berufliche
Zusammenarbeit von Anwälten und den Angehörigen anderer Berufe (§ 5
Abs. 3 RDG-E, § 59a BRAO-E) sind gestrichen worden. Weitere Änderungen
wurden in Bezug auf die Legaldefinition des Begriffes der
Rechtsdienstleistung in § 2 Abs. 1 RDG-E und in Bezug auf die
Regelungen zur Zulässigkeit
rechtsdienstleistender Nebenleistungen (§ 5 Abs. 1 RDG-E)
vorgenommen. Schließlich wurde ein Bußgeldtatbestand aufgenommen (§ 20
RDG-E). Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 20
und 16/2006
sowie 15,
9,
8
und 7/2005. BRAK-Information RVGDer Nachdruck des Heft
4 der BRAK-Information RVG ist auf den Gesetzesstand 01.01.2007
aktualisiert worden. und enthält derzeit alle bisherigen Änderungen seit
In-Kraft-Treten des RVG. Darüber hinaus wurden die Gebühren- und
Kostenrisikotabellen benutzerfreundlicherer gedruckt. Sie können Heft 4 für
0,50 /Heft plus Versandkosten schriftlich bei der BRAK bestellen unter zentrale@brak.de oder per Fax unter
030/284939-11. § 206 BRAO gilt auch für chinesischen RechtsanwälteDurch die Dritte Verordnung zur Änderung der
Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) v. 20.09.2007 (BGBl. I 2302
v. 12.10.2007) wurde § 206 BRAO erweitert. Dadurch gilt § 206 BRAO,
der die Ausübung des Anwaltsberufs für ausländische Rechtsanwälte in
Deutschland regelt, nun auch für chinesische Rechtsanwälte. Gemäß § 206
BRAO können anerkannte Anwälte aus Mitgliedstaaten der WHO die Aufnahme in
eine deutsche Rechtsanwaltskammer beantragen und sich in Deutschland
niederlassen, um hier den Anwaltsberuf auszuüben. Die Verordnung ist am Tag
nach der Verkündung, d.h. am 13.10.2007, in Kraft
getreten. Wir
berichteten hierzu bereits in KammerInfo 18/2007. Stärkung des OpferschutzesDer Bundesrat beschäftigte sich am 12.10.2007 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Opferschutzes im Strafprozess (BR-Drs. 656/07). Dieser geht auf einen Antrag der Länder Niedersachsen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Saarland und Sachsen zurück. Durch die geplante Neuregelung soll die Möglichkeit, den Opfern von Straftaten, die als Nebenkläger auftreten, anwaltlichen Beistand zu gewähren, erweitert werden. Dazu sollen in den Katalog der Straftaten in § 397a StPO die Delikte schwere Körperverletzung, erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme aufgenommen werden. Lesen Sie auch die Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 18 der 837. Bundesratssitzung. Reform des strafrechtlichen WiederaufnahmerechtsAuf der Tagesordnung der 837. Sitzung des
Bundesrates am 12.10.2007 stand der Gesetzesantrag der Länder
Nordrhein-Westfalen und Hamburg zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des
strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts (BR-Drs.
655/07). Ziel dieser Neuregelung ist es, die Möglichkeiten zur
Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu Ungunsten des Angeklagten auf solche
Fälle zu erweitern, in denen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse
eine andere Beurteilung des Sachverhalts erfolgen würde. Lesen Sie auch die Erläuterungen
zum TOP 17. Klärung der VaterschaftDie Bundesregierung hat ihre Gegenäußerung (BT-Drs. 16/6649) zu
der Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs.
549/07 (Beschluss)) zum Gesetzentwurf zur Klärung der Vaterschaft (BT-Drs. 16/6561) vorgelegt. Durch die
Neuregelung sollen die Vorgaben des BVerfG-Urteils v. 13.02.2007 (1
BvR 421/05; vgl. BVerfG-Pressemitteilung
v. 13.02.2007), das entschieden hatte, dass heimliche Vaterschaftstest in
gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden dürfen, umgesetzt werden.
Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 18,
12,
11,
6,
3/2007
sowie 12/2005. VerbraucherinsolvenzverfahrenDer Bundesrat hat in seiner 837. Sitzung am 12.10.2007 eine Stellungnahme (BR-Drs. 600/07 (Beschluss)) zum Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen (BR-Drs. 600/07) beschlossen. Der Bundesrat unterbreitet darin zahlreiche Änderungsvorschläge und trägt Prüfbitten vor. Dabei orientiert sich der Bundesrat weitestgehend an den Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 600/1/07), eine Zusammenfassung dieser Empfehlungen finden Sie in der Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 28 der 837. BR-Sitzung. Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 15 und 6/2007 sowie 12/2006. Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI)Der Bundesrat hat am 12.10.2007 beschlossen, den
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in
Insolvenzverfahren GAVI (BR-Drs.
566/07) beim Deutschen Bundestag einzubringen (BR-Drs.
566/07 (Beschluss)). Dabei folgte er den Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs.
566/1/07), wodurch die geplanten Neuregelungen in § 56 und in § 208 InsO
weggefallen sind. § 56 InsO-E sah ursprünglich vor, dass jeder
Insolvenzrichter auf Antrag - auch außerhalb eines anhängigen
Insolvenzverfahrens - hätte entscheiden müssen, ob der Antragsteller als
generell geeignet für die Übernahme des Insolvenzverwalteramtes in seinem
Gerichtsbezirk anzusehen ist. Diese Regelung hatte die BRAK bereits in der BRAK-Stellungnahme-Nr.
40/2006 zum Diskussionsentwurf
kritisiert. Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 18,
15
und 1/2007. Jahressteuergesetz 2008Am 10.10.2007 fand eine öffentliche Anhörung des
Finanzausschusses zum Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2008 (BT-Drs 16/6290)
statt. Die Stellungnahmen der Sachverständigen
finden Sie hier.
Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der FDP-Fraktion, die Steuerklasse
V abzuschaffen (BT-Drs.
16/6396), der Linksfraktion, die Entfernungspauschale vollständig
anzuerkennen (BT-Drs.
16/6374) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Lohnsteuerklassen
III, IV und V zu streichen (BT-Drs. 16/3023).
Wir berichteten zu diesem Thema bereits in KammerInfo 18,
15
und 14/2007. BMF-Schreiben zur USt-VoranmeldungMit BMF-Schreiben v. 01.10.2007 (IV A 6 - S
7344/07/0003) werden die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs-
und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2008 bekannt gegeben.
Weitere Informationen finden Sie hier. BMF-Schreiben zur PendlerpauschaleDas Bundesfinanzministerium hat mit BMF-Schreiben
v. 08.10.2007 (V
A 4 - S 0338/07/0003) zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf
anhängige Musterverfahren mitgeteilt, hinsichtlich welcher Punkte die
Festsetzungen der Einkommensteuer vorläufig vorzunehmen sind. Dies gilt
insbes. für die seit dem 01.01.2007 geltende Kürzung der
Entfernungspauschale. Nach dem Erlass ist ein Vorläufigkeitsvermerk bzgl. der
Entfernungspauschale sämtlichen Einkommensteuerfestsetzungen und Bescheiden
über die gesonderte (und gegebenenfalls einheitliche) Feststellung von
Einkünften für Veranlagungszeiträume ab 2007 beizufügen. Das BMF betont, dass
in diesen Fällen bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen auf Antrag des
Steuerpflichtigen Aussetzung der Vollziehung zu gewähren ist. Die Details hierzu sind im BMF-Schreiben vom
04.10.2007 (IV A 4
- S 0623/07/0002) geregelt. Darin hat das Bundesfinanzministerium zu den
Auswirkungen der BFH- Entscheidung v. 23.08.2007 (VI
B 42/07) über die mögliche Verfassungswidrigkeit der seit Jahresbeginn
geltenden Kürzung der Pendlerpauschale (vgl. § 9 Abs. 2 EStG i. d.
F. des Steueränderungsgesetzes 2007, BGBl I S. 1652)
Stellung genommen. Nach diesem BMF-Schreiben ist die Vollziehung von
Bescheiden der Finanzämter, mit denen die Eintragung eines Freibetrags auf
der Lohnsteuerkarte für die ungekürzte Pendlerpauschale abgelehnt worden ist,
auf Antrag grundsätzlich auszusetzen. Wie berichteten zu diesem Thema in
KammerInfo 17,
10,
5
und 1
/2007. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die
19. Jahresarbeitstagung Arbeitsrecht" am 02. und 03.11.2007 in
Köln. Weitere Informationen finden Sie hier. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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