KammerInfo

 

 

Aktuelles aus Berlin:

RDG

BRAK-Information – RVG

§ 206 BRAO gilt auch für chinesischen Rechtsanwälte

Stärkung des Opferschutzes

Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts

Klärung der Vaterschaft

 

 

 

Verbraucherinsolvenzverfahren

Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI)

Jahressteuergesetz 2008

BMF-Schreiben zur USt-Voranmeldung

BMF-Schreiben zur Pendlerpauschale

DAI

 

 

 

Ausgabe Nr. 19/2007 v. 18.10.2007

 

Aktuelles aus Berlin:

 

RDG

In der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 30 v. 11.10.2007 begrüßt die BRAK die vom Bundestag am 11.10.2007 verabschiedete Neuregelung des Rechtsberatungsrechts. Der Bundestag nahm den Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/3655) in geänderter Fassung (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/6634)) an. Die ursprünglichen Regelungen über die berufliche Zusammenarbeit von Anwälten und den Angehörigen anderer Berufe (§ 5 Abs. 3 RDG-E, § 59a BRAO-E) sind gestrichen worden. Weitere Änderungen wurden in Bezug auf die Legaldefinition des Begriffes der Rechtsdienstleistung in § 2 Abs. 1 RDG-E und in Bezug auf die Regelungen zur Zulässigkeit  rechtsdienstleistender Nebenleistungen (§ 5 Abs. 1 RDG-E) vorgenommen. Schließlich wurde ein Bußgeldtatbestand aufgenommen (§ 20 RDG-E). Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 20 und 16/2006 sowie 15, 9, 8 und 7/2005.

 

BRAK-Information – RVG

Der Nachdruck des Heft 4 der BRAK-Information – RVG ist auf den Gesetzesstand 01.01.2007 aktualisiert worden. und enthält derzeit alle bisherigen Änderungen seit In-Kraft-Treten des RVG. Darüber hinaus wurden die Gebühren- und Kostenrisikotabellen benutzerfreundlicherer gedruckt. Sie können Heft 4 für 0,50 €/Heft plus Versandkosten schriftlich bei der BRAK bestellen unter zentrale@brak.de oder per Fax unter 030/284939-11.

 

§ 206 BRAO gilt auch für chinesischen Rechtsanwälte

Durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) v. 20.09.2007 (BGBl. I 2302 v. 12.10.2007) wurde § 206 BRAO erweitert. Dadurch gilt § 206 BRAO, der die Ausübung des Anwaltsberufs für ausländische Rechtsanwälte in Deutschland regelt, nun auch für chinesische Rechtsanwälte. Gemäß § 206 BRAO können anerkannte Anwälte aus Mitgliedstaaten der WHO die Aufnahme in eine deutsche Rechtsanwaltskammer beantragen und sich in Deutschland niederlassen, um hier den Anwaltsberuf auszuüben. Die Verordnung ist am Tag nach der Verkündung, d.h. am 13.10.2007, in Kraft getreten. Wir berichteten hierzu bereits in KammerInfo 18/2007.

 

Stärkung des Opferschutzes

Der Bundesrat beschäftigte sich am 12.10.2007 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Opferschutzes im Strafprozess (BR-Drs. 656/07). Dieser geht auf einen Antrag der Länder Niedersachsen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Saarland und Sachsen zurück. Durch die geplante Neuregelung soll die Möglichkeit, den Opfern von Straftaten, die als Nebenkläger auftreten, anwaltlichen Beistand zu gewähren, erweitert werden. Dazu sollen in den Katalog der Straftaten in § 397a StPO die Delikte schwere Körperverletzung, erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme aufgenommen werden. Lesen Sie auch die Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 18 der 837. Bundesratssitzung.

 

Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts

Auf der Tagesordnung der 837. Sitzung des Bundesrates am 12.10.2007 stand der Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts (BR-Drs. 655/07). Ziel dieser Neuregelung ist es, die Möglichkeiten zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu Ungunsten des Angeklagten auf solche Fälle zu erweitern, in denen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine andere Beurteilung des Sachverhalts erfolgen würde. Lesen Sie auch die Erläuterungen zum TOP 17.

 

Klärung der Vaterschaft

Die Bundesregierung hat ihre Gegenäußerung (BT-Drs. 16/6649) zu der Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 549/07 (Beschluss)) zum Gesetzentwurf zur Klärung der Vaterschaft (BT-Drs. 16/6561) vorgelegt. Durch die Neuregelung sollen die Vorgaben des BVerfG-Urteils v. 13.02.2007 (1 BvR 421/05; vgl. BVerfG-Pressemitteilung v. 13.02.2007), das entschieden hatte, dass heimliche Vaterschaftstest in gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden dürfen, umgesetzt werden. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 18, 12, 11, 6, 3/2007 sowie 12/2005.

 

Verbraucherinsolvenzverfahren

Der Bundesrat hat in seiner 837. Sitzung am 12.10.2007 eine Stellungnahme (BR-Drs. 600/07 (Beschluss)) zum Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen (BR-Drs. 600/07) beschlossen. Der Bundesrat unterbreitet darin zahlreiche Änderungsvorschläge und trägt Prüfbitten vor. Dabei orientiert sich der Bundesrat weitestgehend an den Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 600/1/07), eine Zusammenfassung dieser Empfehlungen finden Sie in der Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 28 der 837. BR-Sitzung. Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 15 und 6/2007 sowie 12/2006.

 

Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI)

Der Bundesrat hat am 12.10.2007 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren –GAVI (BR-Drs. 566/07) beim Deutschen Bundestag einzubringen (BR-Drs. 566/07 (Beschluss)). Dabei folgte er den Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 566/1/07), wodurch die geplanten Neuregelungen in § 56 und in § 208 InsO weggefallen sind. § 56 InsO-E sah ursprünglich vor, dass jeder Insolvenzrichter auf Antrag - auch außerhalb eines anhängigen Insolvenzverfahrens - hätte entscheiden müssen, ob der Antragsteller als generell geeignet für die Übernahme des Insolvenzverwalteramtes in seinem Gerichtsbezirk anzusehen ist. Diese Regelung hatte die BRAK bereits in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 40/2006 zum Diskussionsentwurf kritisiert. Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 18, 15 und 1/2007.

 

Jahressteuergesetz 2008

Am 10.10.2007 fand eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zum Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2008 (BT-Drs 16/6290) statt. Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier. Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der FDP-Fraktion, die Steuerklasse V abzuschaffen (BT-Drs. 16/6396), der Linksfraktion, die Entfernungspauschale vollständig anzuerkennen (BT-Drs. 16/6374) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Lohnsteuerklassen III, IV und V zu streichen (BT-Drs. 16/3023). Wir berichteten zu diesem Thema bereits in KammerInfo 18, 15 und 14/2007.

 

BMF-Schreiben zur USt-Voranmeldung

Mit BMF-Schreiben v. 01.10.2007 (IV A 6 - S 7344/07/0003) werden die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2008 bekannt gegeben. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

BMF-Schreiben zur Pendlerpauschale

Das Bundesfinanzministerium hat mit BMF-Schreiben v. 08.10.2007 (V A 4 - S 0338/07/0003) zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren mitgeteilt, hinsichtlich welcher Punkte die Festsetzungen der Einkommensteuer vorläufig vorzunehmen sind. Dies gilt insbes. für die seit dem 01.01.2007 geltende Kürzung der Entfernungspauschale. Nach dem Erlass ist ein Vorläufigkeitsvermerk bzgl. der Entfernungspauschale sämtlichen Einkommensteuerfestsetzungen und Bescheiden über die gesonderte (und gegebenenfalls einheitliche) Feststellung von Einkünften für Veranlagungszeiträume ab 2007 beizufügen. Das BMF betont, dass in diesen Fällen bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen auf Antrag des Steuerpflichtigen Aussetzung der Vollziehung zu gewähren ist.

Die Details hierzu sind im BMF-Schreiben vom 04.10.2007 (IV A 4 - S 0623/07/0002) geregelt. Darin hat das Bundesfinanzministerium zu den Auswirkungen der BFH- Entscheidung v. 23.08.2007 (VI B 42/07) über die mögliche Verfassungswidrigkeit der seit Jahresbeginn geltenden Kürzung der Pendlerpauschale (vgl. § 9 Abs. 2 EStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2007, BGBl I S. 1652) Stellung genommen. Nach diesem BMF-Schreiben ist die Vollziehung von Bescheiden der Finanzämter, mit denen die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte für die ungekürzte Pendlerpauschale abgelehnt worden ist, auf Antrag grundsätzlich auszusetzen. Wie berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 17, 10, 5 und 1 /2007.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die „19. Jahresarbeitstagung Arbeitsrecht" am 02. und 03.11.2007 in Köln. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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