KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

Telekommunikationsüberwachung

Grenzüberschreitende Forderungsdurchsetzung und Zustellung

Klärung der Vaterschaft

Unterhaltsrechts-Reform

Vaterschaftsanfechtung durch Behörden

Jugendgerichtsgesetz

GmbH-Reform (MoMiG)

Verbraucherinsolvenzverfahren

Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI)

Erbschaftsteuerreform beschlossen

Jahressteuergesetz 2008

 

 

 

Reform des Versicherungsvertragsrechts

2. Nationaler IT-Gipfel

Erteilung verbindlicher Auskünfte nach § 89 Abs. 2 AO

BFH zur Absetzbarkeit von Strafverteidigerkosten

Versorgungswerke: Keine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung während Alg II- Bezug

IRZ-Stiftung

Veranstaltungshinweis

DAI

 

 

Ausgabe Nr. 23/2007 v. 13.12.2007

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Telekommunikationsüberwachung

Die BRAK wandte sich mit einem Schreiben an den Bundespräsidenten mit der Bitte, das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG nicht auszufertigen und zu verkünden. Das Gesetz ist nach Ansicht der BRAK in Teilen verfassungswidrig, weil die Aufspaltung in ein absolutes Abhörverbot bei Strafverteidigern, Seelsorgern und Abgeordneten einerseits und ein lediglich relatives Abhörverbot bei den übrigen Berufsgeheimnisträgern verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen ist. Lesen Sie hierzu auch die BRAK-Pressemitteilung-Nr. 36 v. 04.12.2007.

 

Der Bundesrat hatte zuvor mit Beschluss vom 30.11.2007 zu dem Gesetz (BR-Drs. 798/07) darauf verzichtet, einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 798/07 (Beschluss)). Der Bundesrat ließ damit den Antrag des Landes Berlin auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (BR-Drs. 798/2/07) unberücksichtigt und folgte nur zum Teil den Empfehlungen des Rechtsausschusses (BR-Drs. 798/1/07), der darüber hinaus noch eine Entschließung des Bundesrates zum Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern angeregt hatte. Lesen Sie auch die Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 17. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 22, 21, 17, 15, 13 und 12/2007.

 

Grenzüberschreitende Forderungsdurchsetzung und Zustellung

Die BRAK setzt sich in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 49/2007 kritisch mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung auseinander. Durch den Entwurf sollen die Verordnungen (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung des europäischen Mahnverfahrens, Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen sowie die Zustellungsverordnung (noch nicht verkündet) umgesetzt werden. Die BRAK bemängelt bzgl. des Mahnverfahrens, dass die Unanfechtbarkeit des Beschlusses nach § 1092 Abs. 1 Satz 2 ZPO-E keine Vorgabe ist, die sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ergibt. Nach Ansicht der BRAK sollte die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde gegeben sein. Zudem sollte das Europäische Mahnverfahren für Rechtsanwälte wie das herkömmliche Mahnverfahren vergütet werden. In Bezug auf das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen regt die BRAK an, die Justizverwaltungen zu ermächtigen, die Zuständigkeit bei einem Amtsgericht im OLG-Bezirk zu bündeln, um so die Kompetenz für eine sichere Beherrschung des Verfahrensablaufs zu schaffen.

 

Klärung der Vaterschaft

Am 12.12.2007 fand eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zur Klärung der Vaterschaft statt. Der Rechtsausschuss befragte Sachverständige zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren (BT-Drs. 16/6561, 16/6649) und zum Gesetzentwurf des Bundesrates über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie (BT-Drs. 16/5370). Nach den Plänen der Bundesregierung soll Männern, die an ihrer Vaterschaft zweifeln, grundsätzlich das Recht eingeräumt werden, den Anspruch auf genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung durchzusetzen. Durch die Neuregelung sollen die Vorgaben des BVerfG-Urteils v. 13.02.2007 (1 BvR 421/05; vgl. BVerfG-Pressemitteilung v. 13.02.2007), das entschieden hatte, dass heimliche Vaterschaftstest in gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden dürfen, umgesetzt werden. Durch den Entwurf des Bundesrates soll zweifelnden Männern ermöglicht werden, eine gendiagnostische Analyse einzufordern, ob der Nachwuchs von ihm abstammt oder nicht. Die Stellungnahmen der zur Anhörung geladenen Sachverständigen finden Sie hier. Wie berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 19, 18, 12, 11, 6, 3/2007 sowie 12/2005.

 

Unterhaltsrechts-Reform

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30.11.2007 beschlossen, bezüglich des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Unterhaltsrechts (BR-Drs. 760/07) keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 760/07 (Beschluss)). Ab 01.01.2008 haben nun die Unterhaltsansprüche von minderjährigen Kindern grundsätzlich Vorrang. Gefolgt an zweiter Stelle von den Ansprüchen von Müttern oder Vätern, die Kinder betreuen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet waren oder nicht. Ihnen gleich gestellt sind Partner, die lange Zeit miteinander verheiratet waren. Am Ende stehen Personen, die nur verhältnismäßig kurze Zeit miteinander verheiratet waren und diejenigen, die keine Kinder betreuen. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 21, 14 und 10/2007, 20, 14, 11, 8 und 6/2006 sowie 12 und 10/2005.

 

Vaterschaftsanfechtung durch Behörden

Der Rechtsausschuss hat am 12.12.2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Anfechtung der Vaterschaft (BT-Drs. 16/3291) beschlossen. Nach der Neuregelung soll ein befristetes Anfechtungsrechts für öffentliche Stellen eingeführt werden, um so missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen zu Zwecken der Erlangung eines Aufenthaltstitels bzw. der deutschen Staatsangehörigkeit entgegen zu wirken. Die Länder sollten nach den Plänen der Bundesregierung bestimmen, welche öffentliche Stelle die Möglichkeit bekommen soll, die Anerkennung der Vaterschaft vor Gericht anzufechten. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 10 und 3/2007 sowie 20, 17 und 8/2006

 

Jugendgerichtsgesetz

Der Bundesrat hat am 30.11.2007 beschlossen, zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze (BR-Drs. 753/07) keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 753/07 (Beschluss)). Er folgt damit der Empfehlung des Rechtsausschusses (vgl. Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 15). Durch die Neuregelung sollen die Vorgaben des BVerfG-Urteils v. 31.05.2006 (2 BvR 1673/04 -  2 BvR 2402/04, vgl. BVerfG-Pressemitteilung-Nr. 43/2006 v. 31.05.2006) umgesetzt werden. Wir berichteten in KammerInfo 18 und 17/2007 und 12/2006.

 

GmbH-Reform (MoMiG)

In der BRAK-Stellungnahme- Nr. 48/2007 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen –MoMiG (BT-Drs. 16/6140) beschränkt sich die BRAK auf insolvenzspezifische Themen, d. h. auf Art. 9 des Entwurfs. Zu den gesellschaftsrechtlichen Aspekten der Neuregelung hatte sie sich bereits in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 41/2007 geäußert. Zu einigen insolvenzrechtlichen Regelungen im Einzelnen: Die BRAK begrüßt die Neuregelung in § 10 Abs. 2 InsO-E , weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass die Fälle der Führungslosigkeit nicht so häufig vorkommen wie die, in denen ein organschaftlicher Vertreter zwar existiert, jedoch sein Aufenthalt unbekannt ist bzw. er nicht erreichbar ist. Auf diese Fälle sollten §§ 10 Abs. 2, 15, 15a InsO-E ausgedehnt werden. Die Behandlung von Gesellschafterdarlehen in den §§ 19 Abs. 2, 39 Abs. 1 Nr. 5 Abs. 2, 4 und 5 InsO-E hält die BRAK in weiten Teilen für verfehlt. Bei § 44a InsO-E, der dem jetzigen § 32b GmbHG entspricht, befürchtet die BRAK eine zusätzlich eröffnete Missbrauchsmöglichkeit, weil eine Sitzverlegung ins Ausland nach der Neuregelung den ins Anfechtungsrecht verlagerten Kapitalschutz leer laufen lässt. Die Ein-Jahres-Anfechtungsfrist in § 35 Abs. 1 Nr. 2 InsO ist nach Ansicht der BRAK zu kurz. Demgegenüber hält die BRAK eine Vier-Jahres-Frist wie bei der Schenkungsanfechtung in § 134 Abs. 1 InsO für sinnvoll. Wir berichteten hierzu in KammerInfo 20, 14, 13 und 10/2007 sowie 19, 14 und 12/2006.

 

Verbraucherinsolvenzverfahren

In der BRAK-Stellungnahme-Nr. 46/2007 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen (BR-Drs. 600/07) macht die BRAK zahlreiche Änderungs- und Verbesserungsvorschläge. Zu einigen Anmerkungen im Einzelnen: Die Neuregelung in § 4 InsO-E, nach der die Möglichkeit bestehen soll, einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird positiv bewertet. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, auch bei Streitigkeiten über die Massezugehörigkeit i. S. v. § 36 Abs. 4 InsO PKH zu gewähren, da der Schuldner dann vergleichbar betroffen ist wie bei der Versagung der Restschuldbefreiung. Beim neu gestalteten Entschuldungsverfahren begrüßt die BRAK die geänderte Zuständigkeit. Die BRAK macht jedoch zahlreiche Änderungsvorschläge zur genauen Ausgestaltung des Verfahrens. Bei § 13 InsVV-E kritisiert die BRAK, dass eine Herabsetzung der Mindestvergütung des Insolvenzverwalters von 1.000 € auf 800 € in den Fällen, in denen die vom Schuldner vorzulegenden Unterlagen von einer i. S. v. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO geeigneten Person erstellt wurden, nicht gerechtfertigt ist. Der neue § 14a InsVV-E wird kritisch bewertet; weil die Vergütung für Tätigkeiten nach § 289a Abs. 4 bzw. Abs. 5 InsO-E von 250 € bzw. 450 € als nicht kostendeckend angesehen wird. Lesen Sie zu diesem Thema KammerInfo 19, 15 und 6/2007 sowie 12/2006.

 

Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI)

In der BRAK-Stellungnahme-Nr. 47/2007 trägt die BRAK zahlreiche Ergänzungs- und Verbesserungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren –GAVI (BR-Drs. 566/07 (Beschluss)) vor. Die BRAK hatte bereits in ihrer Stellungnahme zum Diskussionsentwurf (BRAK-Stellungnahme-Nr. 40/2006) die Ergänzung in  § 5 Abs. 3 InsO-E begrüßt, durch die durch eine Rechtsverordnung des BMJ nähere Bestimmungen über den Inhalt und Gliederung der Tabellen und Verzeichnisse bzw. über deren elektronische Einreichung und Aufbewahrung getroffen werden sollen. Die in § 29 Abs. 1 InsO-E vorgesehene technische Trennung der Entscheidung über die Verfahrenseröffnung von der Terminsbestimmung lehnt die BRAK ab. Die BRAK begrüßt hingegen die Einführung einer Pflicht des Verwalters zur Zwischenberichtserstattung in § 58 Abs. 1a InsO-E. Die vorgeschlagene Änderung, die den Aufbau und Inhalt der Zwischenberichte umfasst, geht nach Ansicht der BRAK hingegen zu weit. Die BRAK lehnt die vorgeschlagene Neuregelung in § 208 InsO-E als dogmatisch falsch ab. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 19, 18, 15 und 1/2007.

 

Erbschaftsteuerreform beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 11.12.2007 dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zugestimmt. Der Regierungsentwurf sieht eine einheitliche Bewertung aller Vermögenswerte nach dem gemeinen Wert vor. Die dadurch bedingte Höherbewertung von Grundeigentum soll durch höhere Freibeträge für nahe Familienangehörige ausgeglichen werden. Bei der Unternehmensnachfolge sind steuerliche Begünstigungen vorgesehen. Eine gesetzliche Neuregelung ist erforderlich, weil das BVerfG mit Beschluss v. 07.11.2006 (1 BvL 10/02) entschieden hat, dass die Erbschaftsteuer in der derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 21 und 3/2007. Lesen Sie auch die Übersicht über die wichtigsten Änderungen und die Erbschaftsteuer-Tabelle.

 

Jahressteuergesetz 2008

Der Bundesrat hat am 30.11.2007 dem Jahressteuergesetz 2008 - JStG 2008 (BR-Drs. 747/07) zugestimmt (BR-Drs. 747/07 (Beschluss)). Damit folgte er der Empfehlung des federführenden Finanzausschusses; der Rechtsausschuss hatte die Einberufung des Vermittlungsausschusses empfohlen (vgl. BR-Drs. 747/1/07). Eine Zusammenfassung findet sich in den Erläuterung zum TOP 10. In seinem Beschluss berücksichtigte der Bundesrat einen Antrag des Landes Schleswig-Holsteins (BR-Drs. 747/2/07), einen Antrag des Landes Nordrhein-Westfalens (BR-Drs. 747/3/07) und einen Antrag des Freistaates Sachsen (BR-Drs. 747/4/07). Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 19, 18, 15 und 14/2007.

 

Reform des Versicherungsvertragsrechts

Das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts wurde am 29.11.2007 im BGBl. 2007 I, S. 2631 ff. veröffentlicht. Eine umfangreiche Übersicht über die am 01.01.2008 in Kraft tretende grundlegende Reform finden Sie in Heft 51 der NJW, das am 17.12.2007 erscheinen wird. Lesen Sie zu diesem Thema KammerInfo 18, 6 und 3/2007 sowie 23, 7 und 4/2006.

 

2. Nationaler IT-Gipfel

Am 10.12.2007 fand in Hannover der 2. Nationale IT-Gipfel der Bundesregierung statt. Zum ersten Mal war unter dem Vorsitz der Bundesjustizministerin eine Arbeitsgruppe (AG 9) zum Thema „E-Justice“ vertreten, an der auch der BRAK-Präsident teilnahm. Das Informationspapier der AG 9 finden Sie hier. Lesen Sie zu diesem Thema die BMJ-Pressemitteilung v. 10.12.2007. Weitere Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr finden Sie hier.

 

Erteilung verbindlicher Auskünfte nach § 89 Abs. 2 AO

Am 30.11.2007 hat der Bundesrat der Verordnung zur Durchführung von § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung - Steuerauskunftsverordnung- StAuskV (BR-Drs. 725/07) zugestimmt (BR-Drs. 725/07 (Beschluss)). § 89 Abs. 4 AO ermächtigt das Bundesfinanzministerium (BMF), mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen zu Form, Inhalt und Voraussetzungen des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft sowie zur Reichweite der Bindungswirkung zu treffen. Durch diese Verordnung wird das fast gleichlautende BMF-Schreiben v. 29.12.2003 (IV A 4 S 0430 – 7/03) ersetzt. Nähere Einzelheiten zur Bestimmung der Zuständigkeit regelt das BMF-Schreiben v. 03.05.2007 (IV A 4 - S 0224/07/003). Lesen Sie auch KammerInfo 10 und 6/2007.

 

BFH zur Absetzbarkeit von Strafverteidigerkosten

Am 05.12.2007 ist das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) v. 18.10.2007 (VI R 42/04) zur steuerlichen Berücksichtigung von Kosten der Strafverteidigung veröffentlicht worden. Nach der Entscheidung sind Strafverteidigungskosten Erwerbsaufwendungen, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst war. Dies ist der Fall, wenn die dem Steuerpflichtigen zur Last gelegte Tat in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen worden ist.

 

Versorgungswerke: Keine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung während Alg II- Bezug

Das Sozialgericht Dresden hat mit Urteil v. 26.11.2007 (S 33 R 1675/06) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der in die berufsständische Pflichtversicherung des Rechtsanwaltsversorgungswerkes nach Beginn eines Bezuges von Arbeitslosengeld II eintritt, während seines Sozialleistungsbezugs keinen Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Die Voraussetzungen einer Befreiung gem. § 6 Abs.1b Nr.1 SGB VI liegen nach Ansicht des Gerichts nicht vor.

 

IRZ-Stiftung

Die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) feiert ihr 15-jähriges Bestehen. Sie wurde 1992 auf Initiative des BMJ als gemeinnütziger Verein gegründet und unterstützt im Auftrag der Bundesregierung Partnerstaaten bei der Reformierung ihres Rechtssystems und Justizwesens. Im Rahmen der Gesetzgebungsberatung werden Expertengespräche durchgeführt, Gutachten erstellt und die Erarbeitung von Gesetzentwürfen begleitet. In Seminaren, Symposien, Praktika und Hospitationen stehen das deutsche und europäische Recht sowie der grenzüberschreitende Erfahrungsaustausch im Mittelpunkt. Die BRAK unterstützt die IRZ-Stiftung sowohl finanziell als auch durch Entsendung von Experten. Lesen Sie zu diesem Thema die BMJ-Pressemitteilung v. 04.12.2007.

 

Veranstaltungshinweis

Am 15.02.2008 findet eine Tagung zum Thema „Familiendynamik in Familienunternehmen: Chancen und Risiken von Beratung“ in Stuttgart statt. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die „14. Verwaltungsrechtliche Jahresarbeitstagung" am 25. und 26.01.2008 in Leipzig. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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