KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren

Gesetzentwurf zur Änderung des Beratungshilferechts

FGG-Reform

Änderung des SGG und des ArbGG

 

Ausgabe Nr. 4/2008 v. 14.02.2008

 

Anfrage zum Arbeitskampfrecht

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Jugendstrafrecht

DAI

 

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren

Am 01.02.2008 wurden die Empfehlungen des Rechtsausschusses des Bundesrates in Bezug auf die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Regierungsentwurf zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren vorgelegt.

 

Danach soll § 4a Abs. 1 Satz 1, 2 RVG-E wie folgt gefasst werden:

„Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber auf Grund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.“ Satz 2 soll gestrichen werden.

In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Fassung des Regierungsentwurfs, die Satz 2 durch „Dies gilt insbesondere, wenn“ einleitet, unterstelle, dass es sich dabei nur um ein Beispiel handele, das andere Anwendungsfälle nicht ausschließe. Damit werde das Verbot der Vereinbarung eines Erfolgshonorars entgegen der Absicht des Gesetzentwurfs im Ergebnis völlig aufgegeben, was vor dem Hintergrund der Stellung des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege bedenklich erscheine. Zudem werde eine erhebliche Rechtsunsicherheit geschaffen.

 

§ 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG-E soll wie folgt lauten:

„1. die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und gegebenenfalls die erfolgsunabhängige vertragliche Vergütung, zu der der Rechtsanwalt bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen.“

In der Begründung wird angeführt, dass die Neuregelung den Interessen der Auftraggeber nicht gerecht werde und sie benachteilige, weil der Rechtsanwalt bei der Festlegung einer fiktiven erfolgsunabhängigen Vergütung einen sehr weiten Ermessensspielraum habe.

 

§ 4a Abs. 2 Nr. 3 RVG-E soll nach den Empfehlungen gestrichen werden, da sich eine Aussage über die Differenz zwischen der erfolgsunabhängigen Vergütung und der Vergütung im Erfolgsfalle in vielen Fällen gar nicht treffen lasse.

 

In § 4b RVG-E folgen die Empfehlungen des Rechtsausschusses dem Vorschlag der BRAK, zwischen Vergütungsvereinbarungen nach § 3a und Vergütungsvereinbarungen nach § 4a zu differenzieren. Damit soll erreicht werden, dass im Falle von unrichtigen Angaben des Auftraggebers zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen der Auftraggeber verpflichtet ist, im Erfolgsfalle die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Im Misserfolgsfall ist nur die gesetzliche Vergütung geschuldet. Die BRAK hatte sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 45/2007 zu dem Gesetzesvorhaben geäußert.

 

Lesen Sie zu diesem Thema KammerInfo 1/2008 sowie 22, 20, 17, 9, 8 und 5/2007.

 

Gesetzentwurf zur Änderung des Beratungshilferechts

In der BRAK-Stellungnahme-Nr. 2/2008 zum Gesetzentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Begrenzung der Ausgaben für die Beratungshilfe“ zur Änderung der Beratungshilferechts (siehe auch Bericht der Bund-Länder-Gruppe) vertritt die BRAK die Auffassung, dass das Ziel des Gesetzentwurfs, die Kosten spürbar auf ein vertretbares Maß zu reduzieren, ohne den Zugang zur Beratungshilfe für wirklich Bedürftige unangemessen zu erschweren, nicht erreicht wird. Der Gesetzentwurf schafft erhebliche Einschränkungen für die Rechtsuchenden, im Wege der Beratungshilfe anwaltlichen Rat oder anwaltliche Vertretung zu erreichen. Daher lehnt die BRAK den Gesetzentwurf in weiten Teilen ab, da er zu einer weitgehenden Abschaffung der anwaltlichen Beratungshilfe führen würde.

 

FGG-Reform

Im Rechtsausschuss des Bundestages fanden zwei Anhörungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – FGG-RG – BT-Drs. 16/6308) statt. Am 11.02.2008 wurden im ersten Teil der Anhörung Sachverständige zum allgemeinen Verfahrensrecht gehört. Die Stellungnahmen finden Sie hier. Am 13.02.2008 befragte der Rechtsausschuss Sachverständige zum familiengerichtlichen Verfahren. Diese Stellungnahmen finden Sie hier. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 11.02.2008. Die BRAK hatte in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 50/2007 u.a. Kritik an der Regelung zur Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde geübt. Zudem machte sie gebührenrechtliche Vorschläge, die mit dem Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Verbindung stehen. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 2/2008, 14, 13, 12 und 9/2007 sowie 11 und 3/2006.

 

Änderung des SGG und des ArbGG

Am 11.02.2008 fand eine öffentliche Anhörung des federführenden Bundestags- Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (BT-Drs. 16/7716) statt. Die Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen finden Sie hier. Der Entwurf stand auch auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses, dessen nicht öffentliche Anhörung am 13.02.2008 statt fand. Durch die im Entwurf vorgesehene Neuregelung soll die Sozialgerichtsbarkeit entlastet und das sozialgerichtliche Verfahren gestrafft werden. Das arbeitsgerichtliche Verfahren soll einfacher, schneller und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 1/2008.

 

Anfrage zum Arbeitskampfrecht

Die FDP-Fraktion thematisiert in einer Großen Anfrage (BT-Drs. 16/7789) das Arbeitskampfrecht. Der Katalog umfasst insgesamt 42 Fragen. Die FDP erkundigt sich u.a. nach der Entwicklung des Streikgeschehens in den vergangenen zehn Jahren und nach den wirtschaftlichen Folgen.

 

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Die FDP-Fraktion erfragt in ihrer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 16/7885), ob die Bundesregierung vollständig ausschließen kann, dass bei einer Umsetzung des Bilanzrechtmodernisierungsgesetzes (BilMoG) steuerliche Mehrbelastungen für natürliche oder juristische Personen eintreten werden. Durch den Referentenentwurf soll nach den Plänen des BMJ eine moderne Bilanzierungsgrundlage für Unternehmen geschaffen werden. Das HGB-Bilanzrecht soll beibehalten und für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt werden. Im Vordergrund der Reform stehen die Deregulierung und Kostensenkung insbes. für kleine und mittelständische Unternehmen sowie die Verbesserung der Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Lesen Sie hierzu KammerInfo 22/2007.

 

Jugendstrafrecht

Aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/7967) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion „Verurteilungen nach Jugendstrafrecht“ (BT-Drs. 16/7785) geht hervor, dass in der alten Bundesrepublik (einschließlich Berlin) im Jahr 2006 in 64,3 % aller Fälle das Jugendstrafrecht gegen Heranwachsende angewandt wurde. Statistische Daten für das Jahr 2007 lägen noch nicht vor.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert das „Forum Betriebsverfassungsrecht" am 22. und 23.02.2008 in Bochum. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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