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Aktuelles
aus Berlin: Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von
Erfolgshonoraren Beschluss des BVerfG v. 15.01.2008 zur
Gewerbesteuer Verbesserter Schutz für geistiges Eigentum Familiengerichtliche Maßnahmen
bei Gefährdung des Kindeswohls Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung Ausgabe
Nr. 12/2008 v. 05.06.2008 |
Stärkung der Täterverantwortung |
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Aktuelles aus Berlin: Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von ErfolgshonorarenDer Bundesrat hat in
seiner 844. Sitzung am 23.05.2008 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Verbots
der Vereinbarung von Erfolgshonoraren den Antrag auf Anrufung
des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen (BR-Drs.
280/08 (Beschluss) v. 23.05.2008). Damit
kann das Gesetz in der vom Bundestag beschlossenen Fassung pünktlich am
01.07.2008 in Kraft treten (BT-Drucks. 16/8384). Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 10,
7,
6,
5,
4
und 1/2008
sowie 22,
20,
17,
9,
8
und 5/2007. Beschluss des BVerfG v. 15.01.2008 zur GewerbesteuerDas BVerfG entschied mit Beschluss
v. 15.01.2008, der am 28.05.2008 veröffentlicht wurde, dass die Nichteinbeziehung
bestimmter Berufsgruppen u. a. der freien Berufe in die Gewerbesteuer
verfassungsgemäß sei. Die Leitsätze
zum Beschluss des 1. Senats v. 15.01.2008 lauten wie folgt: 1. Es
ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, dass die Einkünfte der freien Berufe,
anderen Selbstständigen und der Land- und Forstwirte nicht der Gewerbesteuer
unterliegen. 2.
Es verstößt
nicht gegen den Gleichheitssatz, dass nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (sog.
Abfärberegelung) die gesamten Einkünfte einer Personengesellschaft als
Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und damit der Gewerbesteuer unterliegen,
wenn die Gesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Diese Entscheidung ist
auch im Hinblick auf die Diskussion, möglicherweise die freien Berufe in die
Gewerbesteuerpflicht mit einzubeziehen, sehr erfreulich. Eine gute Zusammenfassung
finden Sie in der Pressemitteilung
des BVerfG v. 28.05.2008. Verbesserter Schutz für geistiges EigentumDer Bundesrat hat am
23.05.2008 bei seiner Beratung des Gesetzes zur
Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums nicht den
Vermittlungsausschuss angerufen und folgte insoweit der Empfehlung des
Rechtsausschusses vom 8.5.2008 (BR-Drs.
279/1/08). Indes wurde die ebenfalls vom
Rechtausschuss vorgeschlagene Entschließung nicht angenommen. Danach sollte
die Bundesregierung zur Beobachtung der Praktikabilität des neu eingeführten
Drittauskunftsanspruchs und der Möglichkeit aufgefordert werden, im Rahmen
der Schadensersatzregelungen, eine widerlegbare Vermutung eines
Verletzergewinns in Höhe der doppelten Lizenzgebühr einzuführen. Zuvor hatte der Bundestag den Entwurf eines
Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen
Eigentums (BT-Drs.
16/5048) beschlossen (BR-Drs.
279/08). Durch das Gesetz, das die Richtlinie
2004/48/EG umsetzt, sollen die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums
novelliert werden. Unter anderem soll der Kampf gegen Produktpiraterie
erleichtert und das geistige Eigentum gestärkt werden. Die BRAK wandte sich
mit der BRAK-Stellungnahme-Nr.
26/2007 und mit der BRAK-Pressemitteilung-Nr.
21 v. 20.06.2007 gegen die vorgesehene Deckelung der ersatzfähigen
Rechtsanwaltsvergütung bei erstmaligen Abmahnungen in einfach gelagerten
Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung. Das
Durchsetzungsgesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und
verkündet werden. Es wird am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung
folgenden Kalendermonats in Kraft treten. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 9 und 8/2008 sowie 12, 5 und 2/2007. Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des KindeswohlsDer
Bundesrat hat am 23.05.2008 das Gesetz zur Erleichterung
familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls passieren
lassen (BR-Drs.
281/08 (Beschluss)). Durch die Neuregelung sollen Vorschriften des BGB
und des FGG geändert werden, um eine frühzeitigere Anrufung des
Familiengerichts und ein frühes und ggf. niederschwelliges Eingreifen durch
das Familiengericht in Fällen von Gefährdungen des Kindeswohls zu
ermöglichen. Lesen Sie auch die Erläuterungen
zum TOP 5 der 844. BR-Sitzung. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 10, 2, 1/2008, 18 und 12/2007 sowie 24/2006. Sachaufklärung in der ZwangsvollstreckungDer Bundesrat verwies den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (BR-Drs. 304/08), der auf einen Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen zurückgeht, zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse. Lesen Sie hierzu die Erläuterungen zum TOP 14 der 844. BR-Sitzung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat)Der Bundestag hat am 08.05.2008 in erster Lesung
den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuregelung
des Zugangs zum Anwaltsnotariat) beraten. Die Abgeordneten Grosse-Brömer
(CDU), Strässer (SPD), Dyckmans (FDP), Neskovic (DIE LINKE) und Montag
(Bündnis 90/Die Grünen) sowie der Parlamentarische Staatssekretär bei der
Bundesministerin der Justiz, Hartenbach, gaben ihre Reden zu Protokoll (Plenarprotokoll der
160. Sitzung, S. 16930 ff.). Alle Abgeordneten erklärten sich grundsätzlich mit
dem Gesetzentwurf einverstanden. Aus den Reden ist aber herauszulesen, dass
es in den Beratungen vor allem um eine stärkere Berücksichtigung
notarspezifischer Leistungen in der notariellen Fachprüfung, um die
Absicherung, dass die Vorbereitung auf die notarielle Fachprüfung
berufsbegleitend erfolgen kann sowie die dreijährige örtliche Wartefrist gehen
wird. Der Abgeordnete Grosse-Brömer, der im Übrigen Anwaltsnotar ist, mahnte
zusätzlich, dass bei der Entscheidung im Bundestag auch die europäischen
Entwicklungen sehr genau verfolgt werden müssten. Die
Bundesrechtsanwaltskammer hatte im Mai 2007 zu dem Gesetzentwurf Stellung
genommen (www.brak.de, Stellungnahmen,
Archiv 2007, Stellungnahme
Nr. 20/2007). Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts zur Verankerung der Patientenverfügung im BetreuungsrechtDer Presse war in der letzten Woche zu entnehmen,
dass bezüglich des Gesetzentwurfs
der Abgeordneten Stünker und anderer zur Regelung der Patientenverfügung
Uneinigkeit zwischen den Koalitionspartnern herrscht. Während in der CDU/CSU
erwogen werde, auf eine gesetzliche Regelung in dieser Legislaturperiode zu
verzichten, dringt die SPD auf baldige parlamentarische Behandlung. Bislang ist in den Bundestag der Entwurf der
Abgeordneten Stünker und anderer eingebracht. Die weiteren Entwürfe der
Abgeordneten Bosbach und Zöller sind noch nicht eingebracht, da die
Stellungnahmen der Kirchen zunächst abgewartet werden solle. Stärkung der TäterverantwortungDer Bundesrat verwies den Entwurf eines Gesetzes
zur Stärkung der Täterverantwortung (BR-Drs.
314/08) am 23.05.2008 zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse. Der
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz zielt darauf ab, die Möglichkeiten
zu verbessern bzw. zu erweitern, Straftäter über staatsanwaltliche oder
gerichtliche Weisungen im Rahmen von Ermittlungs- bzw. Strafverfahren
qualifizierten Täterprogrammen zuzuweisen. Dazu sollen § 153a StPO und
§ 59a StGB geändert werden. Lesen Sie hierzu die Erläuterungen
zum TOP 15 der 844. BR-Sitzung. GeldwäschebekämpfungsergänzungsgesetzDer Bundestag hat am 08.05.2008 den
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche
und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz BR-Drs
168/08, BT-Drs.
16/9038) in erster Beratung an den Innenausschuss (federführend), den
Rechtsausschuss und den Finanzausschuss überwiesen. Zuvor hatte sich die Bundesregierung
mit einer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs.
168/08 (Beschluss)) positioniert (BT-Drs. 16/9080).
Durch den Entwurf soll die Dritte EG-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie
2005/60/EG) umgesetzt werden. Die BRAK hatte in einer Gemeinsamen
Stellungnahme von BRAK, BNotK, BStbK und WPK v. 29.05.2008 die geplanten
Neuregelungen als zu bürokratisch und als teilweise nicht verständlich
kritisiert. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 11/2008,
10/2008
sowie 21/2007. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltung Ausgewählte Problemfelder des privaten Baurechts " am 13. und 14.06.2008 in Berlin. Weitere Informationen finden Sie hier. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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