KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren

Beschluss des BVerfG v. 15.01.2008 zur Gewerbesteuer

Verbesserter Schutz für geistiges Eigentum

Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat)

 

Ausgabe Nr. 12/2008 v. 05.06.2008

 

 

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht

Stärkung der Täterverantwortung

Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz

DAI

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren

Der Bundesrat hat in seiner 844. Sitzung am 23.05.2008 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren

den Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen (BR-Drs. 280/08 (Beschluss) v. 23.05.2008).

Damit kann das Gesetz in der vom Bundestag beschlossenen Fassung pünktlich am 01.07.2008 in Kraft treten (BT-Drucks. 16/8384).

Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 10, 7, 6, 5, 4 und 1/2008 sowie 22, 20, 17, 9, 8 und 5/2007.

 

Beschluss des BVerfG v. 15.01.2008 zur Gewerbesteuer

Das BVerfG entschied mit Beschluss v. 15.01.2008, der am 28.05.2008 veröffentlicht wurde, dass die Nichteinbeziehung bestimmter Berufsgruppen – u. a. der freien Berufe – in die Gewerbesteuer verfassungsgemäß sei.

 

Die Leitsätze zum Beschluss des 1. Senats v. 15.01.2008 lauten wie folgt:

„1.   Es ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, dass die Einkünfte der freien Berufe, anderen Selbstständigen und der Land- und Forstwirte nicht der Gewerbesteuer unterliegen.

2.                  Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, dass nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (sog. Abfärberegelung) die gesamten Einkünfte einer Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und damit der Gewerbesteuer unterliegen, wenn die Gesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.“

 

Diese Entscheidung ist auch im Hinblick auf die Diskussion, möglicherweise die freien Berufe in die Gewerbesteuerpflicht mit einzubeziehen, sehr erfreulich. Eine gute Zusammenfassung finden Sie in der Pressemitteilung des BVerfG v. 28.05.2008.

 

Verbesserter Schutz für geistiges Eigentum

Der Bundesrat hat am 23.05.2008 bei seiner Beratung des „Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ nicht den Vermittlungsausschuss angerufen und folgte insoweit der Empfehlung des Rechtsausschusses vom 8.5.2008 (BR-Drs. 279/1/08). Indes wurde die ebenfalls vom Rechtausschuss vorgeschlagene Entschließung nicht angenommen. Danach sollte die Bundesregierung zur Beobachtung der Praktikabilität des neu eingeführten Drittauskunftsanspruchs und der Möglichkeit aufgefordert werden, im Rahmen der Schadensersatzregelungen, eine widerlegbare Vermutung eines Verletzergewinns in Höhe der doppelten Lizenzgebühr einzuführen.

Zuvor hatte der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (BT-Drs. 16/5048) beschlossen (BR-Drs. 279/08).

 

Durch das Gesetz, das die Richtlinie 2004/48/EG umsetzt, sollen die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums novelliert werden. Unter anderem soll der Kampf gegen Produktpiraterie erleichtert und das geistige Eigentum gestärkt werden. Die BRAK wandte sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 26/2007 und mit der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 21 v. 20.06.2007 gegen die vorgesehene Deckelung der ersatzfähigen Rechtsanwaltsvergütung bei erstmaligen Abmahnungen in „einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung“.

 

Das Durchsetzungsgesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und verkündet werden. Es wird am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten.

 

Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 9 und 8/2008 sowie 12, 5 und 2/2007.

 

Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Der Bundesrat hat am 23.05.2008 das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls passieren lassen (BR-Drs. 281/08 (Beschluss)). Durch die Neuregelung sollen Vorschriften des BGB und des FGG geändert werden, um eine frühzeitigere Anrufung des Familiengerichts und ein frühes und ggf. niederschwelliges Eingreifen durch das Familiengericht in Fällen von Gefährdungen des Kindeswohls zu ermöglichen. Lesen Sie auch die Erläuterungen zum TOP 5 der 844. BR-Sitzung.

Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 10, 2, 1/2008, 18 und 12/2007 sowie 24/2006.

 

Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Der Bundesrat verwies den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (BR-Drs. 304/08), der auf einen Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen zurückgeht, zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse. Lesen Sie hierzu die Erläuterungen zum TOP 14 der 844. BR-Sitzung.

 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat)

Der Bundestag hat am 08.05.2008 in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat) beraten. Die Abgeordneten Grosse-Brömer (CDU), Strässer (SPD), Dyckmans (FDP), Neskovic (DIE LINKE) und Montag (Bündnis 90/Die Grünen) sowie der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz, Hartenbach, gaben ihre Reden zu Protokoll (Plenarprotokoll der 160. Sitzung, S. 16930 ff.).

 

Alle Abgeordneten erklärten sich grundsätzlich mit dem Gesetzentwurf einverstanden. Aus den Reden ist aber herauszulesen, dass es in den Beratungen vor allem um eine stärkere Berücksichtigung notarspezifischer Leistungen in der notariellen Fachprüfung, um die Absicherung, dass die Vorbereitung auf die notarielle Fachprüfung berufsbegleitend erfolgen kann sowie die dreijährige örtliche Wartefrist gehen wird. Der Abgeordnete Grosse-Brömer, der im Übrigen Anwaltsnotar ist, mahnte zusätzlich, dass bei der Entscheidung im Bundestag auch die europäischen Entwicklungen sehr genau verfolgt werden müssten.

 

Die Bundesrechtsanwaltskammer hatte im Mai 2007 zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen (www.brak.de, Stellungnahmen, Archiv 2007, Stellungnahme Nr. 20/2007).

 

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht

Der Presse war in der letzten Woche zu entnehmen, dass bezüglich des Gesetzentwurfs der Abgeordneten Stünker und anderer zur Regelung der Patientenverfügung Uneinigkeit zwischen den Koalitionspartnern herrscht. Während in der CDU/CSU erwogen werde, auf eine gesetzliche Regelung in dieser Legislaturperiode zu verzichten, dringt die SPD auf baldige parlamentarische Behandlung.

 

Bislang ist in den Bundestag der Entwurf der Abgeordneten Stünker und anderer eingebracht. Die weiteren Entwürfe der Abgeordneten Bosbach und Zöller sind noch nicht eingebracht, da die Stellungnahmen der Kirchen zunächst abgewartet werden solle.

 

Stärkung der Täterverantwortung

Der Bundesrat verwies den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung (BR-Drs. 314/08) am 23.05.2008 zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse. Der Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz zielt darauf ab, die Möglichkeiten zu verbessern bzw. zu erweitern, Straftäter über staatsanwaltliche oder gerichtliche Weisungen im Rahmen von Ermittlungs- bzw. Strafverfahren qualifizierten Täterprogrammen zuzuweisen. Dazu sollen § 153a StPO und § 59a StGB geändert werden. Lesen Sie hierzu die Erläuterungen zum TOP 15 der 844. BR-Sitzung.

 

Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz

Der Bundestag hat am 08.05.2008 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz – BR-Drs 168/08, BT-Drs. 16/9038) in erster Beratung an den Innenausschuss (federführend), den Rechtsausschuss und den Finanzausschuss überwiesen. Zuvor hatte sich die Bundesregierung mit einer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 168/08 (Beschluss)) positioniert (BT-Drs. 16/9080). Durch den Entwurf soll die Dritte EG-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie 2005/60/EG) umgesetzt werden. Die BRAK hatte in einer Gemeinsamen Stellungnahme von BRAK, BNotK, BStbK und WPK v. 29.05.2008 die geplanten Neuregelungen als zu bürokratisch und als teilweise nicht verständlich kritisiert. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 11/2008, 10/2008 sowie 21/2007.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltung „Ausgewählte Problemfelder des privaten Baurechts " am 13. und 14.06.2008 in Berlin. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

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