KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

RDG in Kraft getreten

Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren

§ 31 BORA aufgehoben

Reform des Kontopfändungsschutzes

FGG- Reform

Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

 

Ausgabe Nr. 14/2008 v. 03.07.2008

 

 

Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Nachträgliche Sicherheitsverwahrung bei gefährlichen jungen Gewalttätern

Stärkung der Täterverantwortung

BVerfG – Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft

DAI

 

 

Aktuelles aus Berlin:

 

RDG in Kraft getreten

Am 01.07.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (RDG - BGBl. I 2007, 2840 ff.) in Kraft getreten (ebenso die Aufhebung von § 52 BRAO). Die Änderungen der BRAO im Übrigen sind bereits am 18.12.2007 in Kraft getreten. Weitere BRAK-Informationen finden Sie hier. Lesen Sie auch die BRAK-Pressemitteilung-Nr. 10 v. 27.06.2008. Die Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz (Rechtsdienstleistungsverordnung – RDV) v. 19.06.2008 (BGBl. 2008, 1069 ff.) ist ebenfalls am 01.07.2008 in Kraft getreten. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 1/2008, 21 und 19/2007, 20 und 16/2006 sowie 15, 9, 8 und 7/2005.

 

Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren

Das Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren ist am 01.07.2008 (BGBl. I 2008, Nr. 23 v. 16.06.2008, S. 1000 ff.) in Kraft getreten. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 01.07.2008. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 12, 10, 7, 6, 5, 4 und 1/2008 sowie 22, 20, 17, 9, 8 und 5/2007.

Eine Auflistung weiterer Gesetze, die am 01.07.2008 in Kraft getreten sind, finden Sie hier.

 

§ 31 BORA aufgehoben

Der Beschluss der 1. Sitzung der 4. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer v. 18.01.2008 zur Berufsordnung ist am 01.07.2008 in Kraft getreten. Durch diesen Beschluss wird § 31 BORA, d.h. das Verbot der Sternsozietät, aufgehoben. Nachdem durch das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft (BGBl. I 2007, 358ff.) das Verbot der Sternsozietät aufgehoben wurde, war § 31 BORA obsolet geworden.

 

Reform des Kontopfändungsschutzes

In der BRAK-Stellungnahme-Nr. 18/2008 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes (BR-Drs. 663/07) begrüßt die BRAK die Zielsetzung des Entwurfes, sie kritisiert jedoch dessen inhaltliche Ausgestaltung. Kritikpunkte sind, dass das Pfändungsschutzkonto nicht ausreichend gegen Missbräuche gesichert ist. Ferner hat die Ausgestaltung des Pfändungsschutzkontos schwerwiegende Auswirkungen auf dessen Funktionsfähigkeit. Die kontokorrentmäßige Verrechnung der dem Kontoinhaber gegen die Bank zustehenden Ansprüche auf Herausgabe des Erlangten mit dem der Bank aus der Ausführung von Verfügungen des Kontoinhabers entstandenen Aufwendungsersatzansprüchen wäre nach der Konzeption in Höhe des dem Kontoinhaber zustehenden pfändungsfreien Grundbetrags nicht mehr möglich. Weiterhin wird auf das Regressrisiko hingewiesen, das den Kreditinstituten durch die Prüfpflichten, die ihnen durch den Gesetzentwurf auferlegt werden, droht. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 22 und 16/2007.

 

FGG- Reform

Der Bundestag hat am 27.06.2008 das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG – BT-Drs. 16/6308) beschlossen. Der Bundesrat soll sich am 19.09.2008 abschließend mit dem Gesetzentwurf befassen. Das Gesetz soll dann am 01.09.2009 in Kraft treten. Lesen Sie die BMJ- Pressemitteilung v. 27.06.2008. Die BRAK hatte in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 50/2007 u.a. Kritik an der Regelung zur Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde geübt. Zudem machte sie gebührenrechtliche Vorschläge, die mit dem Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Verbindung stehen. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 4, 2/2008, 14, 13, 12 und 9/2007 sowie 11 und 3/2006.

 

Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 19/2008 zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) geäußert. Durch den Entwurf soll die Richtlinie 2007/36/EG (ABl. EU Nr. L 184, S. 17, sog. Aktionärsrechterichtlinie) über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften in deutsches Recht umgesetzt werden.

 

Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Der Bundesrat hat am 13.06.2008 den Gesetzentwurf zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung beschlossen (BR-Drs. 304/08 (Beschluss)). Aufgrund der Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 304/1/08) ergeben sich zahlreiche Änderungen zu dem Gesetzentwurf (BR-Drs. 304/08), der ursprünglich durch die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen in den Bundesrat eingebracht worden war. Lesen Sie auch die Erläuterungen zum TOP 8 der 845. Bundesratssitzung. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 12/2008.

 

Nachträgliche Sicherheitsverwahrung bei gefährlichen jungen Gewalttätern

Der Bundestag verabschiedete am 20.06.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherheitsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht (BT-Drs. 16/6562). Nach der Neuregelung soll gegen junge Straftäter, die ein schweres Verbrechen begangen haben und dafür zu mindestens sieben Jahren Haftstrafe verurteilt wurden, in Zukunft auch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden können. Lesen Sie auch KammerInfo 5/2008 sowie 18 und 14/2007.

 

Stärkung der Täterverantwortung

Der Bundesrat hat am 20.06.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung beschlossen (BR-Drs. 314/08 (Beschluss)). Damit folgte er den Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 314/1/08). Der Gesetzentwurf (BR-Drs. 314/08), der auf einen Antrag des Landes Rheinland-Pfalz zurückgeht, zielt darauf ab, die Möglichkeiten zu verbessern bzw. zu erweitern, Straftäter über staatsanwaltliche oder gerichtliche Weisungen im Rahmen von Ermittlungs- bzw. Strafverfahren qualifizierten Täterprogrammen zuzuweisen. Dazu sollen § 153a StPO und § 59a StGB geändert werden. Lesen Sie auch die Erläuterungen zum TOP 9 der 845. BR- Sitzung. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 12/2008.

 

BVerfG – Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft

Das BVerfG hat mit Beschluss v. 11.06.2008 (2 BvR 206/08) der Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers gegen die Aufrechterhaltung seiner Untersuchungshaft stattgegeben. Lesen Sie hierzu die BVerfG-Pressemitteilung-Nr. 65/2008 v. 20.06.2008.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert das Praxisforum „Steuern in Krise und Insolvenz" am 15.09.2008 in Köln. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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