KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen Berufsrecht

Bündnis für das deutsche Recht

BKA-Gesetz

Vorratsdatenspeicherung

Untersuchungshaftvollzug

 

Ausgabe Nr. 21/2008 v. 13.11.2008

 

 

Erfahrungsbericht zur erstinstanzlichen Zuständigkeit des BVerwG

Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

IBA-Konferenz in Moskau

DAI

 

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen Berufsrecht

Der Bundesrat hat in seiner 850. Sitzung am 07.11.2008 zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften (BR-Drs. 700/08) eine Stellungnahme beschlossen (BR-Drs. 700/08 (Beschluss)) und ist dabei den Empfehlungen des federführenden Rechtsausschusses und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten (BR-Drs. 700/1/08) gefolgt. Lesen Sie hierzu die Zusammenfassung der BRAK zum BR-Beschluss und die Erläuterungen zum TOP 29 der 850. BR-Sitzung. Die BRAK hat sich bereits mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 17/2008 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht geäußert.

 

Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 18, 13, 8 sowie 6/2008.

 

Bündnis für das deutsche Recht

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Deutscher Anwaltverein (DAV), Bundesnotarkammer (BNotK), Deutscher Notarverein (DNotV) und Deutscher Richterbund (DRB) haben am 11.11.2008 die gemeinsame Broschüre "Law - Made in Germany" vorgestellt und der Bundesministerin der Justiz, dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses sowie den rechtspolitischen Sprechern aller im Bundestag vertretenen Fraktionen übergeben. Die Broschüre richtet sich an deutsche, insbes. aber auch an ausländische Unternehmen, für deren Investitionen und Verträge das deutsche Recht den optimalen Rahmen bietet. Gerade für den exportorientierten Mittelstand ist deutsches Recht vorteilhaft. Seine Vorhersehbarkeit wirkt streitvermeidend, seine Effizienz spart Zeit und damit wertvolle Ressourcen. Deshalb lohnt es sich, deutsches Recht zur Grundlage von Vertragsbeziehungen zu machen. Zuvor war bereits das Eckpunktepapier „Ein Bündnis für das deutsche Recht“ veröffentlicht worden. Lesen Sie hierzu die BRAK-Pressemitteilung- Nr. 19/2008 v. 11.11.2008 und KammerInfo KammerInfo 20/2008.

 

 

BKA-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 12.11.2008 das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKAG - BT-Drs. 16/9588) in Form der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (BT-Drs. 16/10822) beschlossen. In dieser Fassung wurde die Auskunftspflicht von Berufsgeheimnisträgern in § 20c BKAG entsprechend einer Forderung der BRAK (BRAK- Stellungnahme- Nr. 29/2008) eingeschränkt. Generell nicht auskunftspflichtig sind danach Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete. Normale Rechtsanwälte bleiben also eingeschränkt auskunftspflichtig, wenn die Auskunft zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates, oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist. Von dieser eingeschränkten Auskunftspflicht werden Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete gänzlich ausgenommen. Die Weitergabe erhobener Daten an den Verfassungsschutz wird leicht eingeschränkt, indem auf tatsächliche Anhaltspunkte bzw. bestimmte Tatsachen abgestellt wird. Die Weitergabe erhobener Daten zur Verfolgung von Straftaten ist hingegen nicht eingeschränkt worden. Die Online-Durchsuchung soll nach fünf Jahren evaluiert werden und wird einstweilen auf 12 Jahre befristet. Insgesamt enthält die Beschlussempfehlung des Innenausschusses nur marginale Änderungen gegenüber den Ausgangsentwürfen. Insbesondere die von der BRAK kritisierte Einteilung der Anwaltschaft in zwei Klassen (Strafverteidiger einerseits und „normale“ Rechtsanwälte andererseits) bleibt aufrechterhalten. Die BRAK hat in der BRAK-Pressemitteilung- Nr. 20 v. 12.11.2008 den Bundesrat zu Korrekturen am Gesetz aufgefordert. 

 

Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 17, 16, 15 und 13/2008 sowie 21/2007.

 

Vorratsdatenspeicherung

Die BRAK hat in der BRAK-Pressemitteilung- Nr. 18/2008 v. 07.11.2008 die einstweilige Anordnung des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt. Mit dem Beschluss v. 28.10.2008 (1 BvR 256/08) hatte das Gericht klargestellt, dass die Beschränkungen, die das BVerfG in seiner Entscheidung v. 11.03.2008 (1 BvR 256/08, BVerfG- Pressemitteilung- Nr. 37/2008 v. 19.03.2008) angeordnet hat, auch für die Gefahrenabwehr gelten. Lesen Sie hierzu auch die BVerfG-Pressemitteilung- Nr. 92/2008  v. 06.11.2008

 

Untersuchungshaftvollzug

Am 03.11.2008 haben Berlin und Thüringen den von einer Länderarbeitsgruppe erarbeiteten Entwurf eines Untersuchungshaftvollzuggesetzes vorgestellt. Der Vollzug der Untersuchungshaft soll damit eine gesetzliche Grundlage erhalten. Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung des JM Thüringen v. 03.11.2008 und die Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Justiz v. 03.11.2008. Den Referentenentwurf für ein Thüringer Vollzug der Untersuchungshaft finden Sie hier.

 

Das BMJ hatte in der BMJ- Pressemitteilung v. 03.11.2008 bereits den Kabinettsbeschluss zum Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Untersuchungshaftrechts angekündigt. Durch diese Neuregelung sollen die Vorgaben des BVerfG (vgl. u.a. BVerfG-Urteil v. 31.05.2006 (2 BvR 1673/04; 2 BvR 2402/04) umgesetzt werden. Das BVerfG hatte wiederholt eine gesetzliche Grundlage für die Ausgestaltung einer Inhaftierung gefordert. Der Bund darf nach der Föderalismusreform künftig nur noch jenen Bereich regeln, der gegenwärtig von der Generalklausel in § 119 Abs. 3 Alt. 1 StPO erfasst ist. Dieser Bereich unterfällt der Kompetenz für die Regelung des gerichtlichen Verfahrens in Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG. Das erste Ziel des vorliegenden Entwurfs ist die Integration des dem Bund verbliebenen, aber derzeit im Wesentlichen außerhalb der Strafprozessordnung normierten Regelungsbereichs in die Strafprozessordnung.  Änderungsbedarf ergibt sich darüber hinaus aus Forderungen des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Die BRAK hat sich in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 37/2008 kritisch zur Umsetzung der Vorgaben geäußert.

 

Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 19, 18 und 17/2007 sowie 12/2006.

 

Erfahrungsbericht zur erstinstanzlichen Zuständigkeit des BVerwG

Durch das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (BGBl. I 2006, 2833 ff.) wurde u. a. für eine Liste von Projektzulassungsverfahren eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) festgelegt, um so für die erfassten Vorhaben eine Verfahrensbeschleunigung zu erreichen. Der Bundestag hat die Bundesregierung mit der Entschließung (BT-Drs. 16/3158, S. 27 f.) aufgefordert, hierzu nach zwei Jahren einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Im Zuge dieser Evaluierung war auch die BRAK durch das BMJ zur Stellungnahme aufgefordert worden. (Dabei hatte das BMJ auch auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage vom März 2008 (BT-Drs. 16/8450) Bezug genommen und auf den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Ausweitung erstinstanzlicher Zuständigkeiten der Oberverwaltungsgerichte gemäß § 48 VwGO (BT-Drs. 16/1345) hingewiesen. Die BRAK hatte sich in der Vergangenheit zu den Plänen, die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte zu erweitern, kritisch geäußert. So auch in der BRAK-Stellungnahme- Nr. 11/2004).

 

Mit der BRAK-Stellungnahme- Nr. 39/2008 ist die BRAK der Bitte des BMJ nachgekommen, über die Erfahrungen zur Handhabung der erstinstanzlichen Verfahren vor dem BVerwG nach dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz Mitteilung zu machen. Darin weist die BRAK darauf hin, dass diese erstinstanzliche Zuständigkeit nicht nur zu einer Verkürzung des Rechtsschutzes der betroffenen Bürger führt, sondern auch unmittelbar und erhebliche Folgen für die Belastung der derzeit zuständigen Senate des BVerwG hat. Diese für das Revisionsgericht atypische Funktion, als Tatsachengericht in erster und letzter Instanz zu entscheiden, hat (neben der zusätzlichen Arbeitsbelastung durch die tatrichterliche Untersuchung und Aufklärung des Sachverhaltes) eine deutliche Verdrängungswirkung zu Lasten der normalen Revisionssachen einschließlich der Nichtzulassungsbeschwerden zur Folge. Im Ergebnis wird festgehalten, dass der Bundesgesetzgeber zurückhaltend sein sollte, die erstinstanzliche Zuständigkeit des BVerwG fortzuschreiben und weiter auszubauen.

 

Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Das Bundeskabinett hat am 05.11.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) beschlossen. Durch den Entwurf soll die Richtlinie 2007/36/EG (ABl. EU Nr. L 184, S. 17, sog. Aktionärsrechterichtlinie) über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften in deutsches Recht umgesetzt werden. Durch die Neuregelung soll die grenzüberschreitende Information und Stimmrechtsausübung erleichtert werden. Es soll zudem die Präsenz in der Hauptversammlung verbessert werden. Darüber hinaus soll das Fristenregime vor der Hauptversammlung neugeordnet werden. Schließlich hat der Entwurf eine Vereinfachung der Kapitalaufbringung und – damit verbunden – eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei den Gesellschaften zum Ziel. Lesen Sie hierzu die BMJ- Pressemitteilung v. 05.11.2008. Die BRAK hat sich bereits mit der BRAK-Stellungnahme- Nr. 19/2008 zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) geäußert. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 14/2008.

 

IBA-Konferenz in Moskau

Am 03. und 04.12.2008 findet die IBA- Konferenz zum Thema „Law Firm Management“, organisiert vom Law Firm Management Committee der IBA und das European Forum der IBA in Kooperation mit LegalStudies.RU, in Moskau statt. Die nunmehr bereits zweite Konferenz zu diesem Thema befasst sich mit den folgenden Schwerpunkten: „Regulation of Legal Profession in Eastern Europe“, „Are Lawyers manageable?“, „Marketing & Sales of Legal Services“ sowie „Law Firms Mergers & Acquisitions“. Das Programm finden Sie hier. Das Programm und weitere Information in englischer Sprache finden Sie hier.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die „3. Jahresarbeitstagung Miet- und Wohnungseigentumsrecht" am 21. und 22.11.2008 in Bochum. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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