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Aktuelles
aus Berlin: Modernisierung von Verfahren im
anwaltlichen Berufsrecht Bündnis für das deutsche Recht Ausgabe
Nr. 21/2008 v. 13.11.2008 |
Erfahrungsbericht zur
erstinstanzlichen Zuständigkeit des BVerwG Umsetzung der
Aktionärsrechterichtlinie |
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Aktuelles aus Berlin: Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen BerufsrechtDer Bundesrat hat in seiner 850. Sitzung am
07.11.2008 zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im
anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der
Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher
Vorschriften (BR-Drs.
700/08) eine Stellungnahme beschlossen (BR-Drs.
700/08 (Beschluss)) und ist dabei den Empfehlungen des federführenden
Rechtsausschusses und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten (BR-Drs.
700/1/08) gefolgt. Lesen Sie hierzu die Zusammenfassung
der BRAK zum BR-Beschluss und die Erläuterungen
zum TOP 29 der 850. BR-Sitzung. Die BRAK hat sich bereits mit der BRAK-Stellungnahme-Nr.
17/2008 zum Referentenentwurf
eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und
notariellen Berufsrecht geäußert. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 18, 13, 8 sowie 6/2008. Bündnis für das deutsche RechtBundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Deutscher
Anwaltverein (DAV), Bundesnotarkammer (BNotK), Deutscher Notarverein (DNotV)
und Deutscher Richterbund (DRB) haben am 11.11.2008 die gemeinsame Broschüre
"Law - Made in Germany" vorgestellt und der Bundesministerin
der Justiz, dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses sowie den
rechtspolitischen Sprechern aller im Bundestag vertretenen Fraktionen
übergeben. Die Broschüre richtet sich an deutsche, insbes. aber auch an
ausländische Unternehmen, für deren Investitionen und Verträge das deutsche
Recht den optimalen Rahmen bietet. Gerade für den exportorientierten Mittelstand
ist deutsches Recht vorteilhaft. Seine Vorhersehbarkeit wirkt
streitvermeidend, seine Effizienz spart Zeit und damit wertvolle Ressourcen.
Deshalb lohnt es sich, deutsches Recht zur Grundlage von Vertragsbeziehungen
zu machen. Zuvor war bereits das Eckpunktepapier
Ein Bündnis für das deutsche Recht veröffentlicht worden. Lesen Sie
hierzu die BRAK-Pressemitteilung-
Nr. 19/2008 v. 11.11.2008 und KammerInfo KammerInfo 20/2008.
BKA-GesetzDer Deutsche Bundestag hat am 12.11.2008 das
Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das
Bundeskriminalamt (BKAG - BT-Drs. 16/9588)
in Form der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (BT-Drs.
16/10822) beschlossen. In dieser Fassung wurde die Auskunftspflicht von
Berufsgeheimnisträgern in § 20c BKAG entsprechend einer Forderung der
BRAK (BRAK-
Stellungnahme- Nr. 29/2008) eingeschränkt. Generell nicht
auskunftspflichtig sind danach Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete.
Normale Rechtsanwälte bleiben also eingeschränkt auskunftspflichtig, wenn die
Auskunft zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des
Staates, oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist. Von
dieser eingeschränkten Auskunftspflicht werden Geistliche, Strafverteidiger
und Abgeordnete gänzlich ausgenommen. Die Weitergabe erhobener Daten an den
Verfassungsschutz wird leicht eingeschränkt, indem auf tatsächliche
Anhaltspunkte bzw. bestimmte Tatsachen abgestellt wird. Die Weitergabe
erhobener Daten zur Verfolgung von Straftaten ist hingegen nicht
eingeschränkt worden. Die Online-Durchsuchung soll nach fünf Jahren evaluiert
werden und wird einstweilen auf 12 Jahre befristet. Insgesamt enthält die
Beschlussempfehlung des Innenausschusses nur marginale Änderungen gegenüber
den Ausgangsentwürfen. Insbesondere die von der BRAK kritisierte Einteilung
der Anwaltschaft in zwei Klassen (Strafverteidiger einerseits und normale
Rechtsanwälte andererseits) bleibt aufrechterhalten. Die BRAK hat in der BRAK-Pressemitteilung- Nr. 20 v.
12.11.2008 den Bundesrat zu Korrekturen am Gesetz aufgefordert. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 17, 16, 15 und 13/2008 sowie 21/2007. VorratsdatenspeicherungDie BRAK hat in der BRAK-Pressemitteilung- Nr. 18/2008 v. 07.11.2008 die einstweilige Anordnung des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt. Mit dem Beschluss v. 28.10.2008 (1 BvR 256/08) hatte das Gericht klargestellt, dass die Beschränkungen, die das BVerfG in seiner Entscheidung v. 11.03.2008 (1 BvR 256/08, BVerfG- Pressemitteilung- Nr. 37/2008 v. 19.03.2008) angeordnet hat, auch für die Gefahrenabwehr gelten. Lesen Sie hierzu auch die BVerfG-Pressemitteilung- Nr. 92/2008 v. 06.11.2008
UntersuchungshaftvollzugAm 03.11.2008 haben Berlin und Thüringen den von
einer Länderarbeitsgruppe erarbeiteten Entwurf eines
Untersuchungshaftvollzuggesetzes vorgestellt. Der Vollzug der
Untersuchungshaft soll damit eine gesetzliche Grundlage erhalten. Lesen Sie
hierzu auch die Pressemitteilung
des JM Thüringen v. 03.11.2008 und die Pressemitteilung
der Berliner Senatsverwaltung für Justiz v. 03.11.2008. Den
Referentenentwurf für ein Thüringer Vollzug der Untersuchungshaft finden Sie hier.
Das BMJ hatte in der BMJ-
Pressemitteilung v. 03.11.2008 bereits den Kabinettsbeschluss zum Entwurf
eines Gesetzes zur Überarbeitung des Untersuchungshaftrechts angekündigt.
Durch diese Neuregelung sollen die Vorgaben des BVerfG (vgl. u.a.
BVerfG-Urteil v. 31.05.2006 (2
BvR 1673/04; 2 BvR 2402/04) umgesetzt werden. Das BVerfG hatte wiederholt
eine gesetzliche Grundlage für die Ausgestaltung einer Inhaftierung
gefordert. Der Bund darf nach der Föderalismusreform künftig nur noch jenen
Bereich regeln, der gegenwärtig von der Generalklausel in § 119
Abs. 3 Alt. 1 StPO erfasst ist. Dieser Bereich unterfällt der
Kompetenz für die Regelung des gerichtlichen Verfahrens in Art. 74 Abs. 1 Nr.
1 GG. Das erste Ziel des vorliegenden Entwurfs ist die Integration des dem
Bund verbliebenen, aber derzeit im Wesentlichen außerhalb der
Strafprozessordnung normierten Regelungsbereichs in die
Strafprozessordnung. Änderungsbedarf
ergibt sich darüber hinaus aus Forderungen des Europäischen Ausschusses zur
Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder
Strafe (CPT) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte (EGMR). Die BRAK hat sich in der BRAK-Stellungnahme-Nr.
37/2008 kritisch zur Umsetzung der Vorgaben geäußert. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 19,
18
und 17/2007
sowie 12/2006. Erfahrungsbericht zur erstinstanzlichen Zuständigkeit des BVerwGDurch das Gesetz zur Beschleunigung von
Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (BGBl. I 2006,
2833 ff.) wurde u. a. für eine Liste von Projektzulassungsverfahren eine
erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG)
festgelegt, um so für die erfassten Vorhaben eine Verfahrensbeschleunigung zu
erreichen. Der Bundestag hat die Bundesregierung mit der Entschließung (BT-Drs. 16/3158,
S. 27 f.) aufgefordert, hierzu nach zwei Jahren einen Erfahrungsbericht
vorzulegen. Im Zuge dieser Evaluierung war auch die BRAK durch das BMJ zur
Stellungnahme aufgefordert worden. (Dabei hatte das BMJ auch auf die Antwort
der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage vom März 2008 (BT-Drs. 16/8450)
Bezug genommen und auf den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Ausweitung
erstinstanzlicher Zuständigkeiten der Oberverwaltungsgerichte gemäß § 48 VwGO
(BT-Drs.
16/1345) hingewiesen. Die BRAK hatte sich in der Vergangenheit zu den Plänen,
die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte zu erweitern,
kritisch geäußert. So auch in der BRAK-Stellungnahme-
Nr. 11/2004). Mit der BRAK-Stellungnahme-
Nr. 39/2008 ist die BRAK der Bitte des BMJ nachgekommen, über die
Erfahrungen zur Handhabung der erstinstanzlichen Verfahren vor dem BVerwG
nach dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz Mitteilung zu machen.
Darin weist die BRAK darauf hin, dass diese erstinstanzliche Zuständigkeit
nicht nur zu einer Verkürzung des Rechtsschutzes der betroffenen Bürger
führt, sondern auch unmittelbar und erhebliche Folgen für die Belastung der derzeit zuständigen Senate
des BVerwG hat. Diese für das Revisionsgericht atypische Funktion, als
Tatsachengericht in erster und letzter Instanz zu entscheiden, hat (neben der
zusätzlichen Arbeitsbelastung durch die tatrichterliche Untersuchung und
Aufklärung des Sachverhaltes) eine deutliche Verdrängungswirkung zu Lasten
der normalen Revisionssachen einschließlich der Nichtzulassungsbeschwerden
zur Folge. Im Ergebnis wird festgehalten, dass der Bundesgesetzgeber
zurückhaltend sein sollte, die erstinstanzliche Zuständigkeit des BVerwG
fortzuschreiben und weiter auszubauen. Umsetzung der AktionärsrechterichtlinieDas Bundeskabinett hat am 05.11.2008 den Entwurf
eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
beschlossen. Durch den Entwurf soll die Richtlinie 2007/36/EG (ABl.
EU Nr. L 184, S. 17, sog. Aktionärsrechterichtlinie) über die Ausübung
bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften in
deutsches Recht umgesetzt werden. Durch die Neuregelung soll die
grenzüberschreitende Information und Stimmrechtsausübung erleichtert werden.
Es soll zudem die Präsenz in der Hauptversammlung verbessert werden. Darüber
hinaus soll das Fristenregime vor der Hauptversammlung neugeordnet werden.
Schließlich hat der Entwurf eine Vereinfachung der Kapitalaufbringung und
damit verbunden eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei den
Gesellschaften zum Ziel. Lesen Sie hierzu die BMJ-
Pressemitteilung v. 05.11.2008. Die BRAK hat sich bereits mit der BRAK-Stellungnahme-
Nr. 19/2008 zu dem Referentenentwurf
eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
geäußert. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 14/2008. IBA-Konferenz in MoskauAm 03. und 04.12.2008 findet die IBA- Konferenz zum Thema Law Firm
Management, organisiert vom Law Firm Management Committee der IBA und das
European Forum der IBA in Kooperation mit LegalStudies.RU, in Moskau statt.
Die nunmehr bereits zweite Konferenz zu diesem Thema befasst sich mit den
folgenden Schwerpunkten: Regulation of Legal Profession in Eastern Europe,
Are Lawyers manageable?, Marketing & Sales of Legal Services sowie
Law Firms Mergers & Acquisitions. Das Programm finden Sie hier.
Das Programm und weitere Information in englischer Sprache finden Sie hier. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die 3. Jahresarbeitstagung Miet- und Wohnungseigentumsrecht" am 21. und 22.11.2008 in Bochum. Weitere Informationen finden Sie hier. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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