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Aktuelles
aus Berlin: Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von
schweren Gewalttaten Umsetzung der
Aktionärsrechterichtlinie Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes Ausgabe
Nr. 01/2009 v. 08.01.2009 |
Gesetz zur Weiterentwicklung der
Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung Gesetzliche Neuregelungen zum
01.01.2009 Übertragung von
Schlichtungsaufgaben |
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Aktuelles aus Berlin: Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren GewalttatenDie BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr.
46/2008 zum Referentenentwurf
eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten
(GVVG) geäußert. Kern der Neuregelung ist die Schaffung von zwei neuen
Straftatbeständen (§ 89a StGB - Vorbereitung einer schweren Gewalttat
und § 91 StGB - Anleitung und Aufnahme von Beziehungen zur Begehung
einer schweren Gewalttat). Die BRAK lehnt die vorgesehenen Straftatbestände
aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Sie bezeichnet die Verlagerung der
Strafbarkeit in das Stadium des strafbaren Versuchs als bedenklich. UntersuchungshaftDer Bundesrat hat am 19.12.2008 zum Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Untersuchungshaftrechts (BR-Drucks.
829/08) eine Stellungnahme beschlossen (BR-Drucks.
829/08 (Beschluss)). Dabei folgte der Bundesrat den Empfehlungen der
Ausschüsse (BR-Drucks.
829/1/08). Durch diese Neuregelung sollen die Vorgaben des BVerfG (vgl.
u.a. BVerfG-Urteil v. 31.05.2006 (2
BvR 1673/04; 2 BvR 2402/04) umgesetzt werden. Das BVerfG hatte wiederholt
eine gesetzliche Grundlage für die Ausgestaltung einer Inhaftierung
gefordert. Der Bund darf nach der Föderalismusreform künftig nur noch jenen
Bereich regeln, der gegenwärtig von der Generalklausel in § 119
Abs. 3 Alt. 1 StPO erfasst ist. Dieser Bereich unterfällt der
Kompetenz für die Regelung des gerichtlichen Verfahrens in Art. 74 Abs.
1 Nr. 1 GG. Das erste Ziel des vorliegenden Entwurfs ist die Integration des
dem Bund verbliebenen, aber derzeit im Wesentlichen außerhalb der
Strafprozessordnung normierten Regelungsbereichs in die
Strafprozessordnung. Änderungsbedarf
ergibt sich darüber hinaus aus Forderungen des Europäischen Ausschusses zur
Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder
Strafe (CPT) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte (EGMR). Die BRAK hat sich in der BRAK-Stellungnahme-Nr.
37/2008 kritisch zur Umsetzung der Vorgaben geäußert. Lesen Sie auch die Erläuterungen zum TOP 32 der 853. BR- Sitzung sowie KammerInfo 21 und 19/2008, 18 und 17/2007 sowie 12/2006. Europäisches MahnverfahrenSeit dem 12.12.2008 kann das europäische
Mahnverfahren genutzt werden. Das europäische Verfahren für geringfügige
Forderungen kann ab dem 01.01.2009 genutzt werden. Für das europäische
Mahnverfahren ist das Amtsgericht Wedding zentral zuständig. Die Formulare
für die beiden Verfahren können über den europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen
unter http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/index_de.htm
abgerufen
werden. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung
v. 12.12.2008. Umsetzung der AktionärsrechterichtlinieDer Bundesrat hat in seiner 853. Sitzung am
19.12.2008 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG - BR-Drucks.
847/08) eine Stellungnahme beschlossen (BR-Drucks.
847/08 (Beschluss)). Durch den Entwurf soll die Richtlinie 2007/36/EG (ABl.
EU Nr. L 184, S. 17, sog. Aktionärsrechterichtlinie) über die Ausübung
bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften in
deutsches Recht umgesetzt werden. Durch die Neuregelung soll die
grenzüberschreitende Information und Stimmrechtsausübung erleichtert werden.
Es soll zudem die Präsenz in der Hauptversammlung verbessert werden. Darüber
hinaus soll das Fristenregime vor der Hauptversammlung neugeordnet werden.
Schließlich hat der Entwurf eine Vereinfachung der Kapitalaufbringung und
damit verbunden eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei den
Gesellschaften zum Ziel. Die BRAK hat sich bereits mit der BRAK-Stellungnahme-Nr.
19/2008 zu dem Referentenentwurf
eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
geäußert. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 21
und 14/2008.
FGG- ReformDas Gesetz über das Verfahren in Familiensachen
und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
(FGG-Reformgesetz) v. 17.12.2008 ist im BGBl. I 2008,
S. 2586 ff. am 22.12.2008 verkündet worden. Das Gesetz wird am
01.09.2009 in Kraft treten. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 14,
4,
2/2008,
14,
13,
12
und 9/2007
sowie 11
und 3/2006. BKA-GesetzDas Gesetz zur Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt v. 25.12.2008 ist im BGBl. I 2008, S. 3083 ff. am 31.12.2008 verkündet worden. Der Bundesrat hatte am 19.12.2008 beschlossen, dem Gesetz in der vom Bundestag am 18.12.2008 beschlossenen Fassung (BR-Drucks. 971/08) zuzustimmen (BR-Drucks. 971/08 (Beschluss)). Die BRAK hatte in der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 24 v. 17.12.2008 kritisiert, dass dieser Kompromiss zur BKA-Novelle weiterhin eine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Berufsgeheimnisträgern vorsieht. Nur Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger, bei denen ein absolutes Beweiserhebungsverbot bestehen soll, bleiben vor geheimen Abhörmaßnahmen geschützt. Dagegen soll die Kommunikation normaler Rechtsanwälte bei Ermittlungsmaßnahmen gegen ihre Mandanten oder Dritte heimlich kontrolliert werden können. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 23, 21, 17, 16, 15 und 13/2008 sowie 21/2007. Entlastung der RechtspflegeDas Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Entlastung der Rechtspflege vom 07.12.2008 ist im BGBl. I 2008, S.
2348 ff. verkündet worden. Durch die Neuregelung soll die Möglichkeit,
dass große Straf-, Wirtschaftsstraf- und Jugendkammern in reduzierter
Besetzung mit zwei statt mit drei Berufsrichtern verhandeln, verlängert
werden. Dies soll letztmalig bis Ende Dezember 2011 gelten. Seit 1998 gibt es
diese Möglichkeit, wodurch insbes. der Notsituation der Justiz in den neuen
Bundesländern Rechnung getragen werden sollte. Wir berichteten zu diesem
Thema in KammerInfo 23
und 19/2008. UWG- NovelleDas Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen
den unlauteren Wettbewerb v. 22.12.2008 ist im BGBl. I 2008, S.
2949 ff. am 29.12.2008 verkündet worden. Durch die Novelle soll die
EU-Richtlinie
2005/29/EG umgesetzt werden. Die Neuregelung soll Verbrauchern mehr Rechtssicherheit
geben. In der BRAK-Stellungnahme-Nr.
22/2008 hatte die BRAK die Einführung einer Schwarzen Liste von
unlauteren Geschäftspraktiken grundsätzlich begrüßt. Wir berichteten in
KammerInfo 15
und 11/2008. Änderung des StraßenverkehrsgesetzesDas Vierte Gesetz zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes v. 22.12.2008 ist im BGBl. I 2008,
S. 2065 ff. am 29.12.2008 verkündet worden. Ziel der
Neuregelung ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine verbesserte
Allgemein- und Spezialprävention. Durch das Gesetz werden die
Bußgeldobergrenzen für
Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten angehoben und der
Bußgeldtatbestand des Feilbietens nicht genehmigter Fahrzeugteile
überarbeitet und ergänzt. Das Gesetz enthält zudem die Ermächtigung für das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Erlass einer
Rechtsverordnung zur Regelung des gewerbsmäßigen Feilbietens, Veräußern und
Inverkehrbringens von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Ausrüstung. Diese
Rechtsverordnung dient der Umsetzung der Richtlinie
2007/46/EG. Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 15/2008. RaumordnungsrechtDas Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes
und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) v. 22.12.2008 ist im BGBl. I 2008, S.
2986 ff. am 30.12.2008 verkündet worden. Hintergrund der Neuregelung
ist, dass im Zuge der Föderalismusreform die Gesetzgebungszuständigkeit von
Bund und Ländern geändert wurde. Die Raumordnung ist nun nicht mehr
Gegenstand der Rahmengesetzgebung, sondern Gegenstand der konkurrierenden
Gesetzgebung geworden (Art. 74 Abs. 1 Nr. 31 GG). Daher muss das
Raumordnungsgesetz an die geänderte Verfassungslage angepasst werden. Ziel
war es, die bewährten Rahmenregelungen möglichst weitgehend in
bundesrechtliche Vollregelungen zu überführen, gleichzeitig den Ländern aber
den nötigen Spielraum zur Ergänzung des Landesrechts zu belassen. Die BRAK
hatte sich mit der BRAK-
Stellungnahme-Nr. 36/2008zum Regierungsentwurf (BR-Drucks. 563/08,
BT-Drucks
16/10292)geäußert. Wir berichteten hierzu in KammerInfo 19/2008. Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen KrankenversicherungDas Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) v. 15.12.2008 ist im BGBl. I 2008, S. 2426 ff. am 17.12.2008 verkündet worden. Das Gesetz enthält Regelungen zur Insolvenzfestigkeit aller Krankenkasse und Regelungen technischer Art zu zukünftigen Verwaltungsausgaben der Kassen. Die BRAK hatte sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 31/2008 zu dem Gesetzesvorhaben geäußert und dafür plädiert, dass die vorgesehene Einführung der Insolvenzfähigkeit sämtlicher Krankenkassen mit allen Konsequenzen der Insolvenzordnung verbunden sein sollte. Die BRAK hatte jede Abwehr von den übrigen Verfahrensgrundsätzen der Insolvenzordnung, wie sie das Gesetz zum Teil vorsieht, kritisiert. Wir berichteten hierzu in KammerInfo 17/2008. ErbschaftsteuerreformDas Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und
Bewertungsrecht (Erbschaftsteuerreformgesetz) v. 24.12.2008 ist am 31.12.2008
im BGBl. 2008
I, S. 3018 ff. verkündet worden. Mit dem Gesetz sollen die Vorgaben
des BVerfG-Beschlusses v. 07.11.2006 (1
BvL 10/02) umgesetzt werden. Nach dieser Entscheidung war das
Erbschaftsteuergesetz in seiner damaligen Ausgestaltung verfassungswidrig,
weil kein einheitlicher Wertmaßstab für sämtliche Vermögensgegenstände
angelegt wurde, der sich am gemeinen Wert (Verkehrswert) orientierte. Das
BVerfG hatte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2008 eingeräumt, um
eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Das
Erbschaftsteuerreformgesetz ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Nur die
Änderungen in Art. 4 (Änderung des BauGB) werden am 01.07.2009 in Kraft
treten. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 23,
7,
6,
5
und 3/2008
sowie 23,
21
und 3/2007. Jahresteuergesetz 2009Das Jahressteuergesetz 2009 v. 19.12.2008 ist im BGBl.I 2008, S.
2794 ff. am 24.12.2008 verkündet worden. Durch das Gesetz sollen eine
Vielzahl von Einzelmaßnahmen umgesetzt werden, die verschiedene Bereiche des
Steuerrechts betreffen. Dazu gehören u.a. Anpassungen des Steuerrechts an
Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union, Maßnahmen zur Verhinderung
von Steuerausfällen bzw. zur Sicherung des Aufkommens sowie Maßnahmen zur
Vereinfachung des Steuerrechts. Art. 10, der die Änderung der Abgabenordnung
betrifft, enthält in der Nr. 13 eine Änderung von § 376 AO. Dadurch wird die
Verfolgungsverjährung von Steuerstraftaten auf zehn Jahre verlängert. Dies
hatte die BRAK bereits in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 15/2008
zum Referentenentwurf
kritisiert.
Art. 39 des Gesetzes sieht vor, dass das Gesetz vorbehaltlich der
Abs. 2 bis 9 am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. Wir berichteten
zu diesem Thema in KammerInfo 19,
18
und 10/2008. Gesetzliche Neuregelungen zum 01.01.2009Die Bundesregierung hat einen Überblick über die gesetzlichen
Neuregelungen zum 01.01.2009 veröffentlicht. Dieser ist untergliedert in
die Rubriken Arbeit
und Soziales, Finanzen,
Wirtschaft,
Klima,
Energie und Verkehr, Gesundheit,
Familie,
Inneres
und Justiz und Kultur.
Erlass zur PendlerpauschaleDas Bundesfinanzministerium hat mit BMF-Schreiben
v. 30.12.2008 (IV
C 5 - S 2351/08/10005) einen
Anwendungserlass zur Rechtslage nach der Entscheidung des BVerfG v.
09.12.2008 (2
BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, vgl. BVerfG-
Pressemitteilung- Nr. 103/2008 v. 09.12.2008) zur Entfernungspauschale
veröffentlicht. Das BVerfG hatte entschieden, dass die Neuregelung der sog.
Pendlerpauschale verfassungswidrig ist. Nach dem Erlass können Arbeitgeber
für alle nach dem 31.12.2006 beginnenden Lohnzahlungszeiträume eine
Pauschalierung gem. § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG bereits ab dem
ersten Entfernungskilometer vornehmen. Dies gilt auch, wenn die
Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b EStG) für das Jahr 2007 oder 2008 bereits
übermittelt oder erteilt worden ist. Wir berichteten zu diesem Thema in
KammerInfo 23
und 3/2008. Übertragung von SchlichtungsaufgabenDie Schlichtungsaufgaben nach § 14 des
Unterlassungsklagengesetzes wurden auf die Schlichtungsstelle beim Deutschen
Sparkassen- und Giroverband übertragen. Im Bundesanzeiger Nr. 195 v.
23.12.2008, S. 4661 ff. wurden der Genehmigungsbescheid und die
Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden
für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe bekanntgemacht. Damit wurde die
Übertragung der Schlichtungsaufgabe der Deutschen Bundesbank für die an
dessen Schlichtungsverfahren teilnehmenden Unternehmen auf den Deutschen
Sparkassen- und Giroverband wirksam. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert den
6. Fachlehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht" ab dem 15.01.2009 in
Heusenstamm. Weitere Informationen finden Sie hier. |
||
Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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