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Aktuelles
aus Berlin: Gesetz zur Regelung der Verständigung in
Strafverfahren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Strafprozessordnung (§ 160a StPO) Fünftes Gesetz zur Änderung des
Bundeszentralregistergesetzes Ausgabe
Nr. 2/2009 v. 22.01.2009 |
Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von
schweren Gewalttaten |
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Gesetz zur Regelung der Verständigung in StrafverfahrenAm 21.01.2009 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf
zur Regelung der Verständigung im
Strafverfahren verabschiedet. Die Voraussetzungen einer Verständigung im
Strafverfahren waren bislang gesetzlich nicht geregelt. Der Bundesgerichtshof
hat solche Absprachen für grundsätzlich zulässig erklärt und vor dem
Hintergrund der hohen Belastung der Justiz als unerlässliche
verfahrensökonomische Art der Erledigung bezeichnet. Zentrale Vorschrift zur
Regelung der Verständigung soll der neue § 257c StPO sein. Er enthält
Vorgaben zum zulässigen Gegenstand, zum Zustandekommen und zu den Folgen
einer Verständigung und legt fest, dass die Pflicht des Gerichts zur
Aufklärung des Sachverhalts uneingeschränkt bestehen bleibt. Die BRAK hat in
ihrer Presseerklärung vom
21.01.2009 den Entwurf der Bundesregierung begrüßt. Mit dem
Entwurf kommt die Bundesregierung einer Aufforderung des Bundesgerichtshofs
aus dem Jahr 2005 nach. Ein entsprechender Gesetzentwurf
der BRAK (September 2005) wurde dem Gesetzgeber bereits Ende 2005
zugeleitet. Wir
berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 18/2005. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung (§ 160a StPO)Die FDP-Bundestagsfraktion hat am 21.01.2009 in
erster Beratung einen Gesetzentwurf zur Änderung des §160a StPO (BT-Drucks.
16/11170) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf
möchte die FDP-Bundestagsfraktion einen einheitlichen Schutz aller
Berufsgeheimnisträger erreichen. Während nach §160a StPO für Geistliche,
Strafverteidiger und Abgeordnete ein absoluter Schutz vor staatlichen
Überwachungsmaßnahmen gelte, könnten sich Rechtsanwälte, Ärzte und
Journalisten dem Vertauensverhältnis zu ihren Mandanten, Patienten oder
Informanten nicht sicher sein, erklärte die rechtspolitische Sprecherin der
FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Diese
Unterscheidung sei sachlich nicht gerechtfertigt, erschwere die
Berufsausübung dieser Berufe und gefährde das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 23/2008. Fünftes Gesetz zur Änderung des BundeszentralregistergesetzesDas Bundeskabinett hat am 21.01.2009 einen
Gesetzentwurf zur Erweiterung des Führungszeugnisses zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen beschlossen (Fünftes
Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZR)). Der Entwurf
sieht die Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses für kinder- und
jugendnahe Tätigkeiten vor, das dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang
Auskunft darüber geben soll, ob Stellenbewerber wegen bestimmter
Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Das Vorhaben
verwirklicht einen vom Bundesministerium der Justiz vorbereiteten Beschluss
des zweiten Kindergipfels der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der
Länder vom 12. Juni 2008, der diese Regelung als wichtigen Baustein für die
Umsetzung seiner Anliegen vorsieht. Lesen Sie auch die Pressemitteilung
des BMJ v. 21.01.2009. Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren GewalttatenDas Bundeskabinett hat am 14.01.2009 den Entwurf
eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten
beschlossen. Lesen Sie hierzu die BMJ-
Pressemitteilung v. 14.01.2009. Die Neuregelung sieht die Schaffung von
zwei neuen Straftatbeständen vor (§ 89a StGB - Vorbereitung einer
schweren staatsgefährdenden Gewalttat und § 91 StGB - Anleitung zur
Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat). Die BRAK hat sich mit
der BRAK-Stellungnahme-Nr.
46/2008 zum Referentenentwurf
eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten
(GVVG) geäußert und die vorgesehenen Straftatbestände aus grundsätzlichen
Erwägungen abgelehnt. Die BRAK sieht die Verlagerung der Strafbarkeit in das
Stadium des strafbaren Versuchs als bedenklich an. Wir berichteten zu diesem
Thema in KammerInfo 1/2009. Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei GeldstrafenDie Bundesregierung will bei Geldstrafen den Höchstsatz pro Tag von 5.000 Euro auf 20.000 Euro anheben. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/11606) vorgelegt. In der Begründung heißt es, der bisherige Höchstsatz werde der zwischenzeitlichen Entwicklung von Spitzeneinkommen nicht mehr gerecht. Die Obergrenze von einem Tagessatz von 5.000 Euro sei seit 1975 im Kern unverändert. Ein entsprechendes Einkommen sei damals noch die große Ausnahme gewesen. Um materielle Gerechtigkeit zu schaffen, seien Täter mit sehr hohen Einkünften angemessen zu erfassen. Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme (BR-Drs. 758/1/08) zu dem Gesetzentwurf gegen eine Deckelung der Höchstgrenze für zu verhängende Tagessätze ausgesprochen. Lesen Sie dazu auch die BT-Pressemitteilung v. 20.01.2009. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 19/2008. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die
Veranstaltungen Die Reform des Familienverfahrensrechts" am 13.02.2009
und Die Güterrechtsreform 2009" am 14.02.2009 in Köln. Weitere Informationen
finden Sie hier. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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