KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

Gesetz zur Regelung der Verständigung in Strafverfahren

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung (§ 160a StPO)

Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

 

Ausgabe Nr. 2/2009 v. 22.01.2009

 

 

Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten

Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen

DAI

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Gesetz zur Regelung der Verständigung in Strafverfahren

Am 21.01.2009 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Regelung der  Verständigung im Strafverfahren verabschiedet. Die Voraussetzungen einer Verständigung im Strafverfahren waren bislang gesetzlich nicht geregelt. Der Bundesgerichtshof hat solche Absprachen für grundsätzlich zulässig erklärt und vor dem Hintergrund der hohen Belastung der Justiz als unerlässliche verfahrensökonomische Art der Erledigung bezeichnet. Zentrale Vorschrift zur Regelung der Verständigung soll der neue § 257c StPO sein. Er enthält Vorgaben zum zulässigen Gegenstand, zum Zustandekommen und zu den Folgen einer Verständigung und legt fest, dass die Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts uneingeschränkt bestehen bleibt. Die BRAK hat in ihrer Presseerklärung vom 21.01.2009 den Entwurf der Bundesregierung begrüßt. Mit dem Entwurf kommt die Bundesregierung einer Aufforderung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2005 nach. Ein entsprechender Gesetzentwurf der BRAK (September 2005) wurde dem Gesetzgeber bereits Ende 2005 zugeleitet. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 18/2005.

 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung (§ 160a StPO)

Die FDP-Bundestagsfraktion hat am 21.01.2009 in erster Beratung einen Gesetzentwurf zur Änderung des §160a StPO (BT-Drucks. 16/11170) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf möchte die FDP-Bundestagsfraktion einen einheitlichen Schutz aller Berufsgeheimnisträger erreichen. Während nach §160a StPO für Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete ein absoluter Schutz vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen gelte, könnten sich Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten dem Vertauensverhältnis zu ihren Mandanten, Patienten oder Informanten nicht sicher sein, erklärte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Diese Unterscheidung sei sachlich nicht gerechtfertigt, erschwere die Berufsausübung dieser Berufe und gefährde das Vertrauen in den Rechtsstaat. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 23/2008. 

 

Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Das Bundeskabinett hat am 21.01.2009 einen Gesetzentwurf zur Erweiterung des Führungszeugnisses zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen (Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZR)). Der Entwurf sieht die Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses für kinder- und jugendnahe Tätigkeiten vor, das dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben soll, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Das Vorhaben verwirklicht einen vom Bundesministerium der Justiz vorbereiteten Beschluss des zweiten Kindergipfels der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 12. Juni 2008, der diese Regelung als wichtigen Baustein für die Umsetzung seiner Anliegen vorsieht. Lesen Sie auch die Pressemitteilung des BMJ v. 21.01.2009.

 

Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten

Das Bundeskabinett hat am 14.01.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten beschlossen. Lesen Sie hierzu die BMJ- Pressemitteilung v. 14.01.2009. Die Neuregelung sieht die Schaffung von zwei neuen Straftatbeständen vor (§ 89a StGB - Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und § 91 StGB - Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat). Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 46/2008 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten (GVVG) geäußert und die vorgesehenen Straftatbestände aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. Die BRAK sieht die Verlagerung der Strafbarkeit in das Stadium des strafbaren Versuchs als bedenklich an. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 1/2009.

 

Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen

Die Bundesregierung will bei Geldstrafen den Höchstsatz pro Tag von 5.000 Euro auf 20.000 Euro anheben. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/11606) vorgelegt. In der Begründung heißt es, der bisherige Höchstsatz werde der zwischenzeitlichen Entwicklung von Spitzeneinkommen nicht mehr gerecht. Die Obergrenze von einem Tagessatz von 5.000 Euro sei seit 1975 im Kern unverändert. Ein entsprechendes Einkommen sei damals noch die große Ausnahme gewesen. Um materielle Gerechtigkeit zu schaffen, seien Täter mit sehr hohen Einkünften angemessen zu erfassen. Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme (BR-Drs. 758/1/08) zu dem Gesetzentwurf gegen eine Deckelung der Höchstgrenze für zu verhängende Tagessätze ausgesprochen. Lesen Sie dazu auch die BT-Pressemitteilung v. 20.01.2009. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 19/2008.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltungen „Die Reform des Familienverfahrensrechts" am 13.02.2009 und „Die Güterrechtsreform 2009" am 14.02.2009 in Köln. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

Der Newsletter ist im Internet unter www.BRAK.de abrufbar.

Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an karlstedt@brak.de.