KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

LG Köln untersagt Werbung für DEKRA-Zertifikat

Drei Jahre Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Verständigung in Strafverfahren

Keine Umqualifizierung in gewerbliche Einkünfte durch angestellte Rechtsanwälte bei eindeutiger Trennbarkeit der Tätigkeitsbereiche

 

Ausgabe Nr. 3/2009 v. 05.02.2009

 

 

Untersuchungshaft

Anhebung der Tagessatzhöchstgrenze

Gesetzentwurf zur Regelung von Bürgerportalen

Offener Brief an die russische Anwaltschaft

DAI

 

Aktuelles aus Berlin:

 

LG Köln untersagt Werbung für DEKRA-Zertifikat

Das LG Köln hat durch Urteil vom 03.02.2009 (Pressemitteilung des LG Köln) eine auf Antrag zweier Rechtsanwälte erlassene einstweilige Verfügung bestätigt, mit welcher es der DEKRA bereits am 12.11.2008 die Versendung von Werbeschreiben untersagt hatte, in denen ein von ihr verliehenes Zertifikat unter anderem als „solide Alternative zur Fachanwaltschaft“ angepriesen worden war. Das LG Köln argumentiert, dass dem Hinweis, dass einem Rechtanwalt eine Zertifizierung in einem bestimmten Rechtsgebiet erteilt worden ist, ein durchschnittlich informierter und verständiger Rechtsuchender entnehmen wird, dass bei der Erstellung der geprüften Standards die betroffenen Fachkreise mitgewirkt haben, zumindest aber die Prüfungskriterien von diesen als Standards akzeptiert werden. Gerade im Bereich der freien Berufe sei das Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise geprägt durch Bezeichnungen wie z. B. „Fachanwalt“ oder „Facharzt“, die ihrerseits darauf basieren, dass die so bezeichneten Berufsträger vorgegebene Anforderungen an einen bestimmten Kenntnis- und Erfahrungsstand erfüllen, die von diesen Fachkreisen bestimmt worden sind und allgemein anerkannt werden. Das Urteil, das im Heft 2/2009 der BRAK-Mitteilungen veröffentlicht werden wird, ist nicht rechtskräftig, da Berufung zum OLG Köln eingelegt werden kann.

 

Drei Jahre Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer hat das Institut für freie Berufe Nürnberg eine empirische Untersuchung zu den Auswirkungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auf die anwaltliche Tätigkeit durchgeführt. Ziel dieser Untersuchung war es, rund dreieinhalb Jahre nach Einführung des RVG die Folgen der veränderten Vergütung für die berufliche und wirtschaftliche Situation der Anwaltschaft (erneut) zu erfassen. Dabei wurde den Befragten auch die Möglichkeit eingeräumt, ihre Meinung zu verschiedenen Aspekten im Zusammenhang mit dem RVG darzulegen. Des Weiteren bestand bei Lageindikatoren die Möglichkeit, Entwicklungsvergleiche zu ziehen. Somit konnte ein differenziertes und umfangreiches Zahlen- und Meinungsbild der Anwaltschaft erschlossen werden.

Die Ergebnisse dieser interessanten Untersuchung können Sie in Heft 1/2009 der BRAK-Mitteilungen lesen.

 

Verständigung in Strafverfahren

Der Bundestag beschäftigte sich am 29.01.2009 in 1. Lesung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verständigung in Strafverfahren (BT-Drs. 16/11736). Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung v. 29.01.2009. Inhaltlich entspricht der Entwurf dem Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, der am 21. Januar 2009 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Die BRAK hatte bereits im Jahr 2005 eigene Vorschläge (BRAK-Stellungnahme-Nr. 25/2005) vorgelegt und sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 25/2006 zum Referentenentwurf geäußert. Wir berichteten zu diesem Thema auch in der KammerInfo 2/2009 und 18/2005. 

Das nun vorgelegte Gesetzesvorhaben enthält gesetzliche Vorgaben zu Verfahren, Inhalt und Folgen von Verständigungen. Dadurch wird Rechtssicherheit, Transparenz und eine einheitliche Rechtsanwendung durch die Gerichte gewährleistet. Die BRAK begrüßt den Gesetzesentwurf, weist in diesem Zusammenhang aber auch auf Nachbesserungsbedarf bei dem Entwurf hin, um missbräuchliche Drucksituationen zu verhindern.

 

Keine Umqualifizierung in gewerbliche Einkünfte durch angestellte Rechtsanwälte bei eindeutiger Trennbarkeit der Tätigkeitsbereiche

Mit Urteil vom 08.10.2008 (VIII R 53/07) hat der BFH entschieden, dass in Fällen, in denen ein selbstständig tätiger und ein angestellter Berufsträger jeweils einzelne Mandate eigenverantwortlich betreuen, trotz der gleichartigen Tätigkeit eine – gegebenenfalls im Schätzungswege vorzunehmende – Aufteilung der Einkünfte nicht ausgeschlossen ist. Dies hat zur Folge, dass die vom Inhaber selbst betreuten Mandate der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen sind und nur die von dem Angestellten betreuten Mandate zu gewerblichen Einkünften führen.

Diese Entscheidung wird in Heft 1/2009 der BRAK-Mitteilungen mit einer ausführlichen Anmerkung von RA Dr. Clausen veröffentlicht werden.

 

Untersuchungshaft

Die Bundesregierung hat sich in einer Gegenäußerung (Anlage 4 zu BT-Drucks. 16/11644, S. 66 ff.) zur Stellungnahme des Bundesrates (Anlage 3 zu BT-Drucks. 16/11644, S. 57 ff.) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Untersuchungshaftrechts (BT-Drucks. 16/11644, BR-Drucks. 829/08) überwiegend kritisch geäußert. Durch die Neuregelung sollen die Vorgaben des BVerfG (vgl. u.a. BVerfG-Urteil v. 31.05.2006 (2 BvR 1673/04; 2 BvR 2402/04) umgesetzt werden. Das BVerfG hatte wiederholt eine gesetzliche Grundlage für die Ausgestaltung einer Inhaftierung gefordert. Der Bund darf nach der Föderalismusreform künftig nur noch jenen Bereich regeln, der gegenwärtig von der Generalklausel in § 119 Abs. 3 Alt. 1 StPO erfasst ist. Dieser Bereich unterfällt der Kompetenz für die Regelung des gerichtlichen Verfahrens in Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG. Das erste Ziel des vorliegenden Entwurfs ist die Integration des dem Bund verbliebenen, aber derzeit im Wesentlichen außerhalb der Strafprozessordnung normierten Regelungsbereichs in die Strafprozessordnung. Änderungsbedarf ergibt sich darüber hinaus aus Forderungen des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Die BRAK hat sich in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 37/2008 kritisch zur Umsetzung der Vorgaben geäußert. Lesen Sie auch KammerInfo 1/2009, 21 und 19/2008, 18 und 17/2007 sowie 12/2006.

 

Anhebung der Tagessatzhöchstgrenze

Der Bundestag hat am 29.01.2009 in 1. Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen (BT-Drucks. 16/11606) beraten. Die vorgeschlagene Neuregelung sieht vor, dass die Gerichte künftig einen Tagessatz in Höhe von max. 20.000 € (statt wie bislang 5.000 €) verhängen können. Lesen Sie zu diesem Thema auch die BMJ-Pressemitteilung v. 29.01.2009 und KammerInfo 23 und 19/2008.

 

Gesetzentwurf zur Regelung von Bürgerportalen

Die Bundesregierung hat am 04.02.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Per „De-Mail“ sollen in Deutschland ab 2010 Nachrichten und Dokumente rechtssicher, zuverlässig und geschützt vor Spam über das Internet versendet werden können. Mit dem Bürgerportalgesetz werden Anforderungen an die Ausgestaltung der De-Mail, an deren Betrieb definiert und das Akkreditierungsverfahren geregelt. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Behörden und sonstige Institutionen sollen dann bei einem akkreditierten Anbieter ihrer Wahl ein De-Mail-Postfach eröffnen können. Zum Gesetzentwurf wurde vom 20. November bis zum 12. Dezember 2008 eine Online-Konsultation durchgeführt, die u. a. die Möglichkeit zur direkten Kommentierung des Gesetzentwurfes enthielt. Die eingegangenen Kommentare und Beiträge wurden in der dem Kabinett vorgelegten Fassung des Gesetzes berücksichtigt. Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung des BMI v. 04.02.2009. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter www.buergerportale.de

 

Offener Brief an die russische Anwaltschaft

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in einem offenen Brief an die russische Anwaltschaft Ende Januar 2009 ihre Bestürzung über die Ermordung des Menschenrechtsanwalts Stanislav Markelov am 19.01.2009 ausgedrückt. Stanislav Markelov habe sich für Gerechtigkeit und Menschenrechte eingesetzt. Anwälte weltweit setzten sich – unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich – für den Rechtsstaat, ihre Mandaten und deren Zugang zum Recht ein. Es gelte, sich dieser Werte bewusst zu sein und sie zu schützen. Die Bundesrechtsanwaltskammer forderte eine gründliche Untersuchung der Vorgänge.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltung „Contract Drafting" vom 20.02.2009 bis zum 21.02.2009 in Berlin. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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