KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

Kleine Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2009

Verletzung des rechtlichen Gehörs

Stellungnahme zur Änderung des § 522 ZPO

Entfernungspauschale

2. Opferrechtsreformgesetz

 

Ausgabe Nr. 5/2009 v. 05.03.2009

 

 

Anhebung der Tagessatzhöchstgrenze

Anhörung zu Patientenverfügungen

Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts

IBA-Konferenz „Advising Private Enterprises In A Globalising World“

DAI

 

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Kleine Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2009

Die BRAK hat die Kleine Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2009 nebst der Entwicklung der Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte von 1950 bis 2009 und der entsprechenden grafischen Darstellung vorgelegt. Danach verzeichnet die Anwaltschaft weiterhin einen Zuwachs, der aber zum 01.01.2009 mit 2,37 % geringer ausfällt als in den Vorjahren. Die Rechtsanwaltskammern haben insgesamt zum 01.01.2009 151.054 Mitglieder (Vorjahr: 147.552), davon 150.375 Rechtsanwälte (Zuwachs 2,36 %), 330 Rechtsbeistände (Vorjahr: 334), 324 Rechtsanwalts-GmbHs (Vorjahr: 297) und nunmehr auch 16 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften (Vorjahr: 6). Lesen Sie auch die BRAK-Presseerklärung-Nr. 2 v. 03.03.2009.

 

Verletzung des rechtlichen Gehörs

Zu der Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs bei lediglich formeller Berücksichtigung des Parteivortrags bei gleichzeitiger inhaltlicher Nichtberücksichtigung nahm die BRAK Stellung (BRAK-Stellungnahme-Nr. 4/2009) und hält das Vorgehen des Gerichts für willkürlich.

 

Stellungnahme zur Änderung des § 522 ZPO

Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 5/2009 zum Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Änderung der Zivilprozessordnung - § 522 ZPO (BT-Drucks. 16/11457) geäußert. Darin bezeichnet die BRAK das Anliegen des Entwurfs, § 522 Abs. 2, Abs. 3 ZPO zu ändern, als berechtigt. Der gegenwärtige Rechtszustand ist nach Einschätzung der BRAK unbefriedigend. Vorrangig ist die Prüfung, ob überhaupt am Beschlussverfahren festzuhalten ist oder ob die Berufungsgerichte künftig wieder über alle streitigen Berufungen durch Urteil entscheiden müssen. Wird das Beschlussverfahren beibehalten, so ist nach Ansicht der BRAK die Rechtsbeschwerde zu eröffnen.

 

Entfernungspauschale

Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben den „Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale“ (BT-Drucks. 16/12099) eingebracht. Durch diesen Entwurf soll das Urteil des BVerfG v. 09.12.2008 (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, vgl. BVerfG- Pressemitteilung- Nr. 103/2008 v. 09.12.2008) durch eine rückwirkend ab 2007 geltende gesetzliche Regelung ersetzt werden. Bis 2006 hatte die sog. Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,30 € je Entfernungskilometer betragen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung hatte das BVerfG verworfen. Nun soll die Entfernungspauschale von 2006 weitergeführt werden. Der Unterschied zur Regelung des BVerfG besteht darin, dass Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel auch abziehbar sind, sobald sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag überschreiten. Außerdem sind nach der geplanten Neuregelung Unfallkosten wieder absetzbar. Diese könnten als außergewöhnliche Aufwendungen geltend gemacht werden und wären dann nicht mehr durch die Entfernungspauschale abgegolten. In dem Gesetzentwurf heißt es, dass der Rechtszustand von 2006 mit der Neuregelung jetzt wieder hergestellt werde, „ohne eine grundlegende Neuordnung für die Zukunft damit auszuschließen.“ Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 1/2009 sowie 23 und 3/2008.

 

2. Opferrechtsreformgesetz

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz- BT-Drucks.  16/12098) vorgelegt. Durch die Neuregelung wird das Ziel verfolgt, Opfer und Zeugen von Straftaten besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern. Zum Beispiel sollen Opfer von Zwangsverheiratung als Nebenkläger auftreten können. Der Katalog der Taten, bei denen vor Gericht ein Opferanwalt bestellt werden kann, soll erweitert werden. Zudem ist eine klarstellende Regelung in der StPO vorgesehen, dass Verletzte, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU Opfer einer Straftaten geworden sind, diese Tat in Deutschland anzuzeigen können. Die Altersgrenze für ihre Aussage vor Gericht wird durch den Entwurf von derzeit 16 Jahren auf 18 Jahre heraufgesetzt. Darüber hinaus soll der Entwurf die Stellung von Zeugen verbessern. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand für besonders

schutzbedürftige Zeugen soll u.a. vereinfacht werde. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 4/2009, 10/2008 sowie 19 und 21/2007.

 

Anhebung der Tagessatzhöchstgrenze

Der Rechtsausschuss hat am 04.03.2009 ohne Aussprache dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen (BT-Drucks. 16/11606) zugestimmt. Die vorgeschlagene Neuregelung sieht vor, dass die Gerichte künftig einen Tagessatz in Höhe von max. 20.000 € (statt wie bislang 5.000 €) verhängen können. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 3/2009 sowie 23 und 19/2008.

 

Anhörung zu Patientenverfügungen

Am 04.03.2009 fand im Rechtsausschuss eine Anhörung zum Thema Patientenverfügung statt. Die Sachverständigen wurden zu drei Gesetzentwürfen von Abgeordneten unterschiedlicher Fraktionen - zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts (BT-Drucks. 16/8442), zum Entwurf eines Gesetzes zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht (BT-Drucks. 16/11360), zum  Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen (BT-Drucks. 16/11493) - sowie zu einem Antrag der FDP-Fraktion (Patientenverfügungen neu regeln – Selbstbestimmungsrecht und Autonomie von nichteinwillungsfähigen Patienten stärken, BT-Drucks. 16/397) gehört. Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier.

 

Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur „Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts seit Inkrafttreten der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes“ (BT-Drucks. 16/11553) liegt vor. Darin wird u.a. ausgeführt, dass zu den Auswirkungen der Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft und der damit verbundenen Haftungsbeschränkung auf die Verbrauchereigenschaft im Sinne des § 13 BGB noch keine höchstrichterliche Entscheidung vor liege. Die Antwort zu Frage 12 enthält eine Übersicht über die zentralen Berufungs- und Beschwerdegerichte im Sinne des § 72 Abs. 2 GVG. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Wohnungseigentumsverwalter von der Befugnis des § 5 Abs. 1 RDG Gebrauch machen, im Zusammenhang mit ihrer Verwaltungstätigkeit Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen zu erbringen (Frage 13). Die Bundesregierung sieht kein Problem darin, dass für wohnungseigentumsrechtliche Verfahren nunmehr auch § 15a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGZPO Anwendung findet. Im Übrigen stehe es den Parteien frei, den Anspruch im Wege des Mahnverfahrens geltend zu machen, sodass § 15a Abs. 1 EGZPO nicht anzuwenden sei (Frage 24).

 

IBA-Konferenz „Advising Private Enterprises In A Globalising World“

Vom 22. bis 24.04.2009 findet die gemeinsame Konferenz der International Bar Association (IBA) und der Association of Young Lawyers (AIJA) zum Thema „Advising Private Enterprises In A Globalising World“ in Berlin statt. Entscheidungsträger der Wirtschaft, Rechtsanwälte und Inhouse-Counsel sowie Wissenschaftler sind eingeladen, sich im Rahmen der Konferenz mit den Auswirkungen der Globalisierung auf Unternehmen auch vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise zu befassen. Dementsprechend liegen die Schwerpunkte der Konferenz u.a. auf den wichtigsten finanziellen, regulatorischen und wirtschaftlichen Trends der Globalisierung sowie den sich hierbei stellenden Herausforderungen und Chancen. Gleichzeitig sollen Wege aufgezeigt werden, wie Unternehmen diesen begegnen können. Weitere Information finden Sie hier:

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltungen „Die Arztpraxis, das MVZ und das Krankenhaus vor und in der Insolvenz" am 24.04.2009 in Berlin. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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