KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

Untersuchungshaftrecht

2. Opferrechtsreformgesetz

Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren

 

 

Ausgabe Nr. 7/2009 v. 02.04.2009

 

 

Organisierte Kriminalität

Umsetzung des Europäischen Haftbefehls

DAI

 

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Untersuchungshaftrecht

Die BRAK hat in der BRAK-Stellungnahme Nr. 10/2009 zum Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Untersuchungshaftrechts (BT-Drucks.16/11644) Stellung genommen. Darin begrüßt sie die nunmehr aufgrund der geäußerten Kritik aufgenommene Verpflichtung in § 114a StPO-E, Beschuldigten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, eine schriftliche Übersetzung des Haftbefehls auszuhändigen. Diese Forderung hatte die BRAK bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf (BRAK-Stellungnahme-Nr. 37/2008 ) erhoben. § 119 Abs. 1 StPO-E wurde nunmehr wie von der BRAK gefordert als Kann-Vorschrift ausgestaltet.

Keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben die Forderungen, den § 119 Abs. 3 StPO der beabsichtigten Neufassung des § 119 StPO-E als Leitsatz voranzustellen und den Beschuldigten in § 114b Abs. 2 Nr. 4 StPO-E auf die Möglichkeit einer Pflichtverteidigerbestellung hinzuweisen.

Durch die Neuregelung des Untersuchungshaftrechts sollen die Vorgaben des BVerfG (vgl. u. a. BVerfG-Urteil v. 31.05.2006 (2 BvR 1673/04; 2 BvR 2402/04) umgesetzt werden. Das BVerfG hatte wiederholt eine gesetzliche Grundlage für die Ausgestaltung einer Inhaftierung gefordert. Lesen Sie auch KammerInfo 3/2009 und 1/2009, 21 und 19/2008, 18 und 17/2007 sowie 12/2006.

 

2. Opferrechtsreformgesetz

Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 9/2009 kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz- BT-Drucks.  16/12098) geäußert. Das mit der Neuregelung verfolgte anerkennenswerte Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern, steht im Konflikt zu den Beschuldigteninteressen. Die BRAK mahnt, dass frühzeitige Opferschutzmaßnahmen nicht zu Lasten der ohnehin schwachen Rechtsstellung des Beschuldigten gehen dürfen, die Gleichheit der Waffen muss auch zwischen Opfer und Beschuldigtem gewährleistet sein, um ein faires Verfahren zu garantieren. Zudem weist die BRAK darauf hin, dass der Status des Opfers als nebenklageberechtigter Verfahrensbeteiligter sich z. B. durch das Recht auf uneingeschränkte Akteneinsicht negativ auf seine Zeugenrolle auswirken kann.

Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 5 und 4/2009, 10/2008 sowie 19 und 21/2007.

 

Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren

Die Bundesregierung hat sich mit Gegenäußerung zur Bundesratsstellungnahme zum Gesetzentwurf zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren (BT-Drucks. 16/12310) geäußert. Ziel des Entwurfes ist es, die tatsächliche Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Angeklagtem und Verteidiger nunmehr gesetzlich zu regeln, da die bestehenden Regelungen hierzu keine Aussagen treffen und in dieser Hinsicht die Grenzen der Rechtsfortbildung durch Gerichte nach Ansicht des BGH (GSSt 1/04) erreicht sind. Die BRAK hatte sich in der BRAK-Stellungnahme Nr. 8/2009 gegenüber dem Regierungsentwurf überwiegend positiv geäußert. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 6/2009.

 

Organisierte Kriminalität

Die Bundesregierung  hat in ihrer Antwort (BT-Drucks. 16/12346) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drucks. 16/12154) deutlich gemacht, dass sie keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich der Organisierten Kriminalität sieht. Nach Ansicht der Bundesregierung ist § 129 StGB („Bildung krimineller Vereinigungen") ein geeignetes Mittel zur Strafverfolgung im Bereich der Organisierten Kriminalität. Die Bundesregierung werde die weitergehende Entwicklung „sorgfältig" beobachten, insbesondere im Hinblick auf den Rahmenbeschluss des Rates der EU v. 24.10.2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 v. 11.11.2008, S. 42).

 

Umsetzung des Europäischen Haftbefehls

Die Anzahl der europäischen Haftbefehle, mit denen die deutschen Justizbehörden im Jahr 2008 befasst waren, ist im Vergleich zum Vorjahr stark angestiegen. Wurden im Jahr 2007 noch 714 europäische Haftbefehle umgesetzt, betrug deren Anzahl im vergangenen Jahr bereits 974, von denen 742 in einer Auslieferung des Beschuldigten mündeten. Hauptaussteller war Polen mit 463 Fällen. Dies ging aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 16/ 12243) auf eine kleine Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 16/12053 ) hervor.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltungen „Die Reform des Familienverfahrensrechts" und "Die Güterrechtsreform" am 03. und 04.04.2009 in Heusenstamm, am 17. und 18.04.2009 in Hamburg, am 29. und 30.05.2009 in Bochum, am 26.06.2009 in Kiel, am 04. und 05.09.2009 in Dresden, am 11. und 12.09.2009 in Bamberg, am 18. und 19.09.2009 in Bochum, am 09. und 10.10.2009 in Heusenstamm und am 23. und 24.10.2009 in Berlin. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RAin Tanja Ortel, RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

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