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Aktuelles
aus Berlin: Modernisierung von Verfahren im
anwaltlichen Berufsrecht/ neue Schlichtungsstelle der Anwaltschaft Reform der Sachaufklärung in der
Zwangsvollstreckung Beweiserhebungsverbot bei
Berufsgeheimnisträgern Ausgabe
Nr. 11/2009 v. 28.05.2009 |
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Aktuelles
aus Berlin: Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen Berufsrecht/ neue Schlichtungsstelle der AnwaltschaftDer Bundesrat ist in seiner 858. Sitzung am
15.05.2009 zu dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und
notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der
Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der
Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften (BT-Drucks.
16/11385) der Empfehlung des Rechtsausschusses gefolgt und hat den
Vermittlungsausschuss angerufen (BR-Drucks.
377/09 B). Er wendet sich gegen drei Regelungen des Gesetzes: Zum einen
sollte das Vorverfahren in berufsrechtlichen Verfahren entfallen, da es aus
Sicht des Rechtsausschusses keinen Mehrwert habe. Zum anderen soll eine
Regelung in die BRAO eingefügt werden, nach der eine Informationspflicht
zugunsten der Kammern über rückständige Steuerschulden sowie nicht
entrichtete Sozialversicherungsabgaben geschaffen werden soll. Und
schließlich soll der im Gesetzentwurf vorgesehene Vergütungsanspruch des
Verfahrensbeistands nach § 158 Abs. 7 Satz 2 FamFG ersatzlos
gestrichen werden. Lesen Sie zu diesem Thema die BRAK-Pressemitteilung-Nr. 5
v. 23.04.2009 und KammerInfo 9/2009,
23,
21,18,
13,
8
sowie 6/2008. Reform der Sachaufklärung in der ZwangsvollstreckungDie BRAK hat in ihrer
Stellungnahme-Nr. 15/2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der
Zwangsvollstreckung (BT-Drucks. 16/10069) weitgehend begrüßt. Ziel des Gesetzentwurf ist
es, das Zwangsvollstreckungsrecht zu modernisieren mit Blick auf die
Möglichkeiten der Informationsgewinnung für den Gläubiger, die Verwaltung des
Vermögens- und Schuldnerverzeichnisses sowie durch die Harmonisierung der
Vorschriften der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung mit der
Verwaltungsvollstreckung. Am 27.05.2009 fand im
Rechtsausschuss des Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zu
dem Gesetzentwurf statt. Die BRAK war durch den Berichterstatter im
ZPO/GVG-Ausschuss vertreten. Wesentliche Inhalte des erweiterten
Berichterstattergespräches waren der Datenschutz, der automatisierte Abruf
von Daten aus dem Schuldnerverzeichnis sowie die Grenze von mindestens 600
Euro für Auskunftsersuchen des Gerichtsvollziehers. Die BRAK regte ferner an,
die Sperrgrenze für eine erneute Vermögensauskunft auf zwölf Monate zu
verkürzen. Wir berichteten auch in KammerInfo14 und 12/2008. Beweiserhebungsverbot bei BerufsgeheimnisträgernDer Bundesrat hat in seiner 858. Sitzung am
15.05.2009 das am 27.03.2009 vom Bundestag aufgrund der Beschlussempfehlung
und des Berichts des Innenausschusses beschlossene Erste Gesetz zur Änderung
des Artikel 10-Gesetzes (BT-Drucks. 16/12448)
passieren lassen (BR-Drucks. 350/09).
Damit folgte er der Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen auf Anrufung
des Vermittlungsausschuss zum G10-Gesetz nicht. Die BRAK hatte diesen Vorstoß
in ihrer Pressemeldung-Nr. 6
vom 29.04.2009 ausdrücklich begrüßt. Nach dem Gesetz soll es möglich sein,
Rechtsanwälte, die nicht im konkreten Fall als Strafverteidiger tätig sind,
heimlichen Ermittlungsmaßnahmen auszusetzen. Die Verwertbarkeit auf diesem
Weg erlangter Informationen soll dann abhängig von einer Verhältnismäßigkeitsprüfung
sein. Bei Strafverteidigern hingegen sind Abhörmaßnahmen unzulässig. Die BRAK
hatte diese Aufspaltung der Anwaltschaft stets als nicht sachgerecht
kritisiert, da insbes. in einem frühen Stadium heimlicher
Ermittlungsmaßnahmen oft nicht erkennbar sein kann, ob ein Anwalt als
Strafverteidiger oder in sonstiger Funktion als Rechtsanwalt tätig ist. Zudem
entwertet die Möglichkeit, das Mandantengespräch abzuhören und gegebenenfalls
gerichtlich zu verwerten, das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und
Mandant. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 10, 2
und 1/2009
sowie 23,
21,
17,
16,
15
und 13/2008. Zugewinnausgleich/ Änderung des VormundschaftsrechtsAm 14.05.2009 beschloss der Bundestag den
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und
Vormundschaftsrechts (BT-Drucks. 16/10798).
Er folgte damit einer Empfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 16/13027). Durch die Neuregelung soll das Zugewinnausgleichs-
und Vormundschaftsrecht reformiert und vereinfacht werden. Am System des
Zugewinnausgleichs soll unter Einführung einiger Sicherungsmaßnahmen
festgehalten werden. So führt das Gesetz u.a. eine neue Beweislastregel ein
und verlagert den Berechnungszeitpunkt auf die Zustellung des
Scheidungsantrags vor, um der bisherigen Missbrauchsgefahr entgegenzutreten. Im Bereich des Vormundschaftsrechts sollen
zukünftig Verfügungen eines Vormunds, Pflegers oder Betreuers über ein
Girokonto grundsätzlich genehmigungsfrei sein (§ 1813 BGB). Lesen Sie auch KammerInfo 19/2008 GendiagnostikgesetzDer Bundesrat hat am 15.05.2009 das am 24.04.2009
vom Bundestag beschlossene Gendiagnostikgesetz (BT-Drucks.
16/10532) passieren lassen (BR-Drucks.
374/09). Das Gesetz regelt unter anderem die Voraussetzungen
gendiagnostischer Untersuchungen zur Klärung der Abstammung (Abschnitt 3, §
17). Danach sollen solche Untersuchungen nur zulässig sein, wenn die
betroffene Person bzw. deren Vertreter zustimmt; diese Zustimmung kann jedoch
durch eine gerichtliche Entscheidung gem. § 1598a Abs. 2 BGB ersetzt werden.
Die Vornahme einer gendiagnostischen Abstammungsfeststellung, die den
Vorgaben des Gesetzes nicht entspricht, weil sie z.B. heimlich erfolgte, kann
als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Lesen Sie zum Thema Vaterschaftstests auch 8, 7
und 5/2008,
23,
19,
18,
12,
11,
6,
3/2007
sowie 12/2005. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltung Rechtsschutz in Steuersachen" am 19.06.2009 in Bochum und am 26.06.2009 in Heusenstamm. Weitere Informationen finden Sie hier. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RAin Tanja Ortel, RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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