KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen Berufsrecht/ neue Schlichtungsstelle der Anwaltschaft

Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Beweiserhebungsverbot bei Berufsgeheimnisträgern

 

Ausgabe Nr. 11/2009 v. 28.05.2009

 

 

Zugewinnausgleich/ Änderung des Vormundschaftsrechts

Gendiagnostikgesetz

DAI

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen Berufsrecht/ neue Schlichtungsstelle der Anwaltschaft

Der Bundesrat ist in seiner 858. Sitzung am 15.05.2009 zu dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften (BT-Drucks. 16/11385) der Empfehlung des Rechtsausschusses gefolgt und hat den Vermittlungsausschuss angerufen (BR-Drucks. 377/09 B). Er wendet sich gegen drei Regelungen des Gesetzes: Zum einen sollte das Vorverfahren in berufsrechtlichen Verfahren entfallen, da es aus Sicht des Rechtsausschusses keinen Mehrwert habe. Zum anderen soll eine Regelung in die BRAO eingefügt werden, nach der eine Informationspflicht zugunsten der Kammern über rückständige Steuerschulden sowie nicht entrichtete Sozialversicherungsabgaben geschaffen werden soll. Und schließlich soll der im Gesetzentwurf vorgesehene Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistands nach § 158 Abs. 7 Satz 2 FamFG ersatzlos gestrichen werden.

 

Lesen Sie zu diesem Thema die BRAK-Pressemitteilung-Nr. 5 v. 23.04.2009 und KammerInfo 9/2009, 23, 21,18, 13, 8 sowie 6/2008.

 

Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Die BRAK hat in ihrer Stellungnahme-Nr. 15/2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (BT-Drucks. 16/10069) weitgehend begrüßt.

Ziel des Gesetzentwurf ist es, das Zwangsvollstreckungsrecht zu modernisieren mit Blick auf die Möglichkeiten der Informationsgewinnung für den Gläubiger, die Verwaltung des Vermögens- und Schuldnerverzeichnisses sowie durch die Harmonisierung der Vorschriften der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung mit der Verwaltungsvollstreckung.

Am 27.05.2009 fand im Rechtsausschuss des Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zu dem Gesetzentwurf statt. Die BRAK war durch den Berichterstatter im ZPO/GVG-Ausschuss vertreten. Wesentliche Inhalte des erweiterten Berichterstattergespräches waren der Datenschutz, der automatisierte Abruf von Daten aus dem Schuldnerverzeichnis sowie die Grenze von mindestens 600 Euro für Auskunftsersuchen des Gerichtsvollziehers. Die BRAK regte ferner an, die Sperrgrenze für eine erneute Vermögensauskunft auf zwölf Monate zu verkürzen.

 

Wir berichteten auch in KammerInfo14 und 12/2008.

 

Beweiserhebungsverbot bei Berufsgeheimnisträgern

Der Bundesrat hat in seiner 858. Sitzung am 15.05.2009 das am 27.03.2009 vom Bundestag aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses beschlossene Erste Gesetz zur Änderung des Artikel 10-Gesetzes (BT-Drucks. 16/12448) passieren lassen (BR-Drucks. 350/09). Damit folgte er der Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen auf Anrufung des Vermittlungsausschuss zum G10-Gesetz nicht. Die BRAK hatte diesen Vorstoß in ihrer Pressemeldung-Nr. 6 vom 29.04.2009 ausdrücklich begrüßt.

Nach dem Gesetz soll es möglich sein, Rechtsanwälte, die nicht im konkreten Fall als Strafverteidiger tätig sind, heimlichen Ermittlungsmaßnahmen auszusetzen. Die Verwertbarkeit auf diesem Weg erlangter Informationen soll dann abhängig von einer Verhältnismäßigkeitsprüfung sein. Bei Strafverteidigern hingegen sind Abhörmaßnahmen unzulässig. Die BRAK hatte diese Aufspaltung der Anwaltschaft stets als nicht sachgerecht kritisiert, da insbes. in einem frühen Stadium heimlicher Ermittlungsmaßnahmen oft nicht erkennbar sein kann, ob ein Anwalt als Strafverteidiger oder in sonstiger Funktion als Rechtsanwalt tätig ist. Zudem entwertet die Möglichkeit, das Mandantengespräch abzuhören und gegebenenfalls gerichtlich zu verwerten, das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 10, 2 und 1/2009 sowie 23, 21, 17, 16, 15 und 13/2008.

 

Zugewinnausgleich/ Änderung des Vormundschaftsrechts

Am 14.05.2009 beschloss der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (BT-Drucks. 16/10798). Er folgte damit einer Empfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 16/13027).

Durch die Neuregelung soll das Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrecht reformiert und vereinfacht werden. Am System des Zugewinnausgleichs soll unter Einführung einiger Sicherungsmaßnahmen festgehalten werden. So führt das Gesetz u.a. eine neue Beweislastregel ein und verlagert den Berechnungszeitpunkt auf die Zustellung des Scheidungsantrags vor, um der bisherigen Missbrauchsgefahr entgegenzutreten.

Im Bereich des Vormundschaftsrechts sollen zukünftig Verfügungen eines Vormunds, Pflegers oder Betreuers über ein Girokonto grundsätzlich genehmigungsfrei sein (§ 1813 BGB).

Lesen Sie auch KammerInfo 19/2008

 

Gendiagnostikgesetz

Der Bundesrat hat am 15.05.2009 das am 24.04.2009 vom Bundestag beschlossene Gendiagnostikgesetz (BT-Drucks. 16/10532) passieren lassen (BR-Drucks. 374/09). Das Gesetz regelt unter anderem die Voraussetzungen gendiagnostischer Untersuchungen zur Klärung der Abstammung (Abschnitt 3, § 17). Danach sollen solche Untersuchungen nur zulässig sein, wenn die betroffene Person bzw. deren Vertreter zustimmt; diese Zustimmung kann jedoch durch eine gerichtliche Entscheidung gem. § 1598a Abs. 2 BGB ersetzt werden. Die Vornahme einer gendiagnostischen Abstammungsfeststellung, die den Vorgaben des Gesetzes nicht entspricht, weil sie z.B. heimlich erfolgte, kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Lesen Sie zum Thema Vaterschaftstests auch 8, 7 und 5/2008, 23, 19, 18, 12, 11, 6, 3/2007 sowie 12/2005.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltung „Rechtsschutz in Steuersachen" am 19.06.2009 in Bochum und am 26.06.2009 in Heusenstamm. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
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Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RAin Tanja Ortel, RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

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