KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

Berufsrechtsreform

Beschlüsse der 3. Sitzung der 4. Satzungsversammlung

Fachanwalt Agrarrecht

Große Mitgliederstatistik

Versagung von Beratungshilfe verfassungswidrig

Justizministerkonferenz

 

Ausgabe Nr. 13/2009 v. 25.06.2009

 

 

Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts

Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung

Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Podiumsdiskussion „Anwaltliche Berufsethik“

Betriebswirtschaft für Juristen

DAI

 

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Berufsrechtsreform

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 18.06.2009 den Einspruch des Bundesrates gegen das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften (BT-Drucks. 16/11385) mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit zurückgewiesen. Das Gesetz kann damit fristgerecht zum 01.09.2009 in Kraft treten, die Änderungen der Anrechnungsbestimmungen zum RVG bereits am Tag nach der Verkündung.

Lesen Sie zu diesem Thema auch die BRAK-Pressemitteilung Nr. 5/2009 v. 23.04.2009 und KammerInfo 12, 11 und 9/2009, 23, 21, 18, 13, 8 sowie 6/2008.

 

Beschlüsse der 3. Sitzung der 4. Satzungsversammlung

Die 4. Satzungsversammlung hat am 15.06.2009 in Berlin getagt (Tagesordnung, vgl. KammerInfo 12/2009). In dieser 3. Sitzung verabschiedete die Satzungsversammlung Beschlüsse zur Berufsordnung (Zweigstelle, § 5 BORA), zur Fachanwaltsordnung (Fortbildungspflicht, dreijährige Wartefrist gemäß § 5 FAO sowie zahlreiche – vorrangig redaktionelle – Änderungen). Die Beschlüsse der 3. Sitzung der 4. Satzungsversammlung finden Sie hier. Diese Beschlüsse müssen jedoch zunächst vom BMJ geprüft werden. Eine Nichtbeanstandung unterstellt, treten die Beschlüsse mit dem 1. Tag des 3. Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen folgt. Die Fortbildungsregelungen des § 4 Abs. 2 i.d.F. vom 15.06.2009 und des § 4 Abs. 3 Satz 2 gelten gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 (neu) ab dem 01.01. des auf das Inkraftreten folgenden Kalenderjahres.

 

Fachanwalt Agrarrecht

Ab dem 01.07.2009 gibt es als neuen Fachanwaltstitel den Fachanwalt für Agrarrecht, den die 2. Sitzung der 4. Satzungsversammlung am 14.11.2008 beschlossen hatte (Amtliche Bekanntmachungen BRAK-Mitt. 2009, 64). Bewerber müssen besondere Kenntnisse im agrarspezifischen Zivil-, Verwaltungs-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht sowie im Verfahrensrecht aufweisen. Der Fachanwalt für Agrarrecht tritt damit in die Reihe der bereits bestehenden 19 Fachanwaltschaften.

 

Große Mitgliederstatistik

Die BRAK hat die große Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern nebst der Entwicklung der Fachanwaltszahlen zum 01.01.2009 und dem entsprechenden Diagramm sowie die Entwicklung der Fachanwaltszahlen seit 1960 vorgelegt.

Danach verzeichnete die Anwaltschaft einen Zuwachs von 2,36 % im Vergleich zum Vorjahr, so dass zum 01.01.2009 in der Bundesrepublik insgesamt 150.377 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen waren. Die Anzahl der Rechtsanwältinnen stieg im Vergleich zum Vorjahr um 4,55 % an, insgesamt gibt es nunmehr 46.736 Rechtsanwältinnen im Bundesgebiet. Das entspricht einem Anteil von 31,08 %.

Weiterhin bemerkenswert ist der Zuwachs an Fachanwälten. Die Gesamtzahl der bis zum Stichtag verliehenen Fachanwaltstitel in den bislang insgesamt 19 Fachanwaltschaften stieg auf 35.919 (von 32.747 im Vorjahr). Die meisten Fachanwälte gibt es weiterhin im Arbeitsrecht (8.038), gefolgt vom Familienrecht (7.749). Von den in den vergangenen fünf Jahren neu eingeführten Fachanwaltschaften erwiesen sich als besonders begehrt die Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht (2.104), die Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht (1.845) und die Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht (1.887).

Lesen Sie hierzu auch die BRAK-Pressemeldung Nr. 10 v. 16.05.2009 und KammerInfo 5/2009.

Versagung von Beratungshilfe verfassungswidrig

Das BVerfG hat in dem Beschluss v. 11.05.2009 (Az.: 1 BvR 1517/08) die Versagung von Beratungshilfe für verfassungswidrig erklärt. Das BVerfG hielt die Verfassungsbeschwerde für zulässig und begründet, da die Beschwerdeführerin in ihrem Anspruch auf Rechtwahrnehmungsgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs.1 und Art. 20 Abs. 3 GG verletzt sei. Die vom Amtsgericht befürwortete Auslegung des BerHG, dass es einem Rechtsuchenden zumutbar sei, selbst kostenlos Widerspruch einzulegen und dabei die Beratung derjenigen Behörde in Anspruch zu nehmen, die zuvor den Ausgangsverwaltungsakt erlassen hatte, werde den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht. Das Amtsgericht verletzte die Rechtwahrnehmungsgleichheit, wenn es bei der Anwendung des Beratungshilfegesetzes davon ausgehe, dass ein vernünftiger Rechtsuchender in denjenigen Fällen, in denen Ausgangs- und Widerspruchsbehörde identisch seien, keine anwaltliche Hilfe für das Widerspruchsverfahren in Anspruch genommen hätte. Auch hätte in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall ein bemittelter Rechtsuchender nicht die Einschaltung eines Rechtsanwalts in einer vergleichbaren Situation nicht in Betracht gezogen. Denn der dem Beratungsanliegen zugrunde liegende Sachverhalt werfe nicht bloß einfach gelagerte Tatsachenfragen auf. Es handele sich vielmehr um ein konkretes rechtliches Problem, das zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine höchstrichterliche Klärung erfahren hatte. Darüber hinaus könne der Beschwerdeführerin nicht zugemutet werden, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung sie angreifen wolle. Mit dem Entschluss, Widerspruch einzulegen, wendet sich die Beschwerdeführerin gegen die Behörde, der der Bescheid zuzurechnen ist, und nicht gegen bestimmte Mitarbeiter. Der Hinweis des Amtsgerichts auf die organisatorisch getrennte und mit anderem Personal ausgestatte Widerspruchsstelle sei daher nicht ausschlaggebend, wenn wie hier dieselbe Behörde als Ausgangs- und Widerspruchsbehörde entscheidet und die internen Strukturen und Verantwortlichkeiten für die Beschwerdeführerin nicht offensichtlich sind. Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung 64/2009 v. 18.06.2009.

 

Justizministerkonferenz

Die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und- Justizminister der Länder (JuMiKo) tagte am 24. und 25.06.2009 in Dresden. Auf der Tagesordnung standen u.a. folgende Themen: Die Belastung der Sozialgerichtsbarkeit, die Einführung eines zentralen Testamentsregisters, der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Zwischenlösungen bis zur Umsetzung des Beleihungsmodells im Gerichtsvollzieherwesen“, der Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben, die Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit sowie die Beteiligung von Vertretern der Hochschulseite an den weiteren Beratungen des Koordinierungsausschusses zu den Möglichkeiten und Konsequenzen einer Bachelor-Master-Struktur. Die Beschlüsse der 80. Justizministerkonferenz finden Sie hier.   

 

Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts

Der Bundesrat hat am 12.06.2009 in Bezug auf den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsgesetzes gestellt (BR-Drucks. 457/09 (Beschluss)). Lesen Sie hierzu auch die Erläuterungen zum TOP 16 der 859. BR-Sitzung. Der Bundestag hatte zuvor am 14.05.2009 - aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 16/13027) – das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (BT-Drucks. 16/10798) in der Fassung der BR-Drucks. 457/09 angenommen. Durch die Neuregelung soll das Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrecht reformiert und vereinfacht werden. Am System des Zugewinnausgleichs soll unter Einführung einiger Sicherungsmaßnahmen festgehalten werden. So führt das Gesetz u.a. eine neue Beweislastregel ein und verlagert den Berechnungszeitpunkt auf die Zustellung des Scheidungsantrags vor, um der bisherigen Missbrauchsgefahr entgegenzutreten.

Im Bereich des Vormundschaftsrechts sollen zukünftig Verfügungen eines Vormunds, Pflegers oder Betreuers über ein Girokonto grundsätzlich genehmigungsfrei sein (§ 1813 BGB).

Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 11/2009 sowie 19/2008.

 

Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung

Der Bundestag hat am 19.06.2009 zwei Gesetzentwürfe zur Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts beschlossen.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Internet-Versteigerung in der Zwangsvollstreckung (BT-Drucks. 16/12811) soll es möglich sein, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändeten Gegenstände auch im Internet zu versteigern. Dabei soll die Internetauktion als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen in der Zivilprozessordnung, der Abgabenordnung und des Gerichtsvollzieherkostengesetzes vor. Der zweite Entwurf (BT-Drucks. 16/10069) sieht vor, den Gerichtsvollzieher mit der Befugnis zu versehen, vom Schuldner eine Vermögensauskunft zu verlangen, ohne dass zuvor eine erfolgloser Versuch der Sachpfändung erfolgen müsste. Zudem soll zur Abgabe der Vermögenserklärung in jedem Bundesland bei einem zentralen Vollstreckungsgericht elektronisch verwaltet werden. Dieses Gericht soll dann zentrale Auskunftsstelle für Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und weitere staatliche Stellen wie Strafverfolgungsbehörden sein. Schließlich soll auch das Schuldnerregister durch ein zentrales Vollstreckungsgericht als landesweites Internet-Register geführt werden.

Beide Gesetze bedürfen der Zustimmung des Bundesrates, der sich voraussichtlich am 10.07.2009 damit befassen wird.

Wir berichteten auch in KammerInfo 16/2008 sowie 10 und 4/2009.

 

Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12.06.2009 in Bezug auf das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG – BT-Drucks. 16/11642) keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt (BR-Drucks. 512/09 (Beschluss)). Der Bundestag hatte zuvor am 28.05.2009 das Gesetz aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsauschusses (BT-Drucks. 16/13098) verabschiedet (BR-Drucks. 512/09). Durch die Neuregelung wird die Richtlinie 2007/36/EG (ABl. EU Nr. L 184, S. 17, sog. Aktionärsrechterichtlinie) über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften in deutsches Recht umgesetzt. Dabei soll die grenzüberschreitende Information und Stimmrechtsausübung erleichtert werden. Es soll zudem die Präsenz in der Hauptversammlung verbessert werden. Darüber hinaus soll das Fristenregime vor der Hauptversammlung neugeordnet werden. Schließlich hat das Gesetz eine Vereinfachung der Kapitalaufbringung und – damit verbunden – eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei den Gesellschaften zum Ziel. Die BRAK hat sich bereits mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 19/2008 zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) geäußert. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung v. 29.05.2009. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 1/2009 sowie 21 und 14/2008.

 

Podiumsdiskussion „Anwaltliche Berufsethik“

Die RAK bei dem Bundesgerichtshof, der Verein der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte e.V. und das Institut für Anwalts- und Prozessrecht der Leipniz Universität Hannover veranstalten am 16.07.2009 eine Podiumsdiskussion über „Anwaltliche Berufsethik“ in Karlsruhe. Weitere Informationen erhalten Sie über justizpressekonferenz@web.de.

 

Betriebswirtschaft für Juristen

Die Universität St.Gallen bietet seit 2007 eine betriebswirtschaftliche Weiterbildung speziell für Juristinnen und Juristen an. Dieses 9-Wöchige Diplomprogramm vermittelt Management-Knowhow an Kanzlei- und Syndikusanwälte. Die 3. Durchführung, welche direkt an den Executive MBA HSG anrechenbar ist, startet am 14.09.2009. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltung „Strafverteidigung - Grundlagenseminar zur Einführung und Aktualisierung der Kenntnisse über die Strafverteidigung" am 10.07.2009 in Bamberg. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RAin Tanja Ortel, RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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