KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Versagung von Beratungshilfe durch Verweis auf Behörde verfassungswidrig

BRAK-Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit von § 393 Abs. 2 Satz 2 AO

 

Ausgabe Nr. 19/2009 v. 1.10.2009

 

 

Erb- und Verjährungsrecht

Änderung der Insolvenzordnung

Reform des Vereinsrechts

Bekämpfung der Steuerhinterziehung

DAI

 

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Versagung von Beratungshilfe durch Verweis auf Behörde verfassungswidrig

In seinem Beschluss vom 13.8.2009 (1 BvR 615/09) entschied das BVerfG, dass die Auslegung des Beratungshilfegesetzes, dass es einem Rechtsuchenden zumutbar sei, selbst kostenlos Widerspruch einzulegen und dabei die Beratung derjenigen Behörde in Anspruch zu nehmen, die zuvor den Ausgangsverwaltungsakt erlassen hatte, den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht werde. Damit bestätigte das BVerfG seine Entscheidung vom 11.5.2009 (1 BvR 1517/08).

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Beschwerdeführer Beratungshilfe für die anwaltliche Vertretung in einem Widerspruchsverfahren gegen den Rentenversicherungsträger mit dem Ziel, eine Erwerbsminderungsrente zu erstreiten, erhoben. Das Amtsgericht wies den Antrag mit der Begründung auf eine gesetzliche Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers zurück. Das BVerfG half der Verfassungsbeschwerde ab. Eine Verweisung auf die Beratung durch dieselbe Behörde, deren Entscheidung der Beschwerdeführer angreifen wolle, überschreitet nach Auffassung des BVerfG die Grenze der Zumutbarkeit.

 

Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 13/2009.

 

BRAK-Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit von § 393 Abs. 2 Satz 2 AO

Die BRAK hat sich in ihrer Stellungnahme Nr. 27/2009 mit der Frage auseinandergesetzt, ob § 393 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung – AO – mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Anlass dafür war ein Verfahren wegen eines Vergehens nach § 266a StGB, das das LG Göttingen durch Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 11.12.2007 (8 KLs 1/07) dem BVerfG (2 BvL 13/07) vorgelegt hatte. Die BRAK kommt zu dem Ergebnis, dass die Norm, nach der Tatsachen oder Beweismittel, die der Steuerpflichtige in Erfüllung seiner steuerrechtlichen Pflichten offenbart hat und die den Ermittlungsbehörden aus den Steuerakten bekannt werden, in einem Strafverfahren gegen ihn verwendet werden dürfen, wenn an der Verfolgung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, gegen das rechtsstaatliche Gebot der Normenklarheit und –bestimmtheit sowie gegen den Nemo-tenetur-Grundsatz verstößt.

 

 

 

 

Erb- und Verjährungsrecht

Der Bundesrat hat in seiner 861. Sitzung am 18.9.2009 beschlossen, zu dem Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drucks. 693/09). Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf bereits am 2.7.2009 angenommen (BR-Drucks. 693/09 (Beschluss)).

 

Die Neuregelung soll die Pflichtteilsentziehungsgründe modernisieren, zu einer maßvollen Erweiterung der Stundungsgründe führen, eine begleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch einführen, eine verbesserte Honorierung von Pflegeleistungen bei Erbausgleich ermöglichen sowie die Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen verkürzen. Der letzte Punkt bedeutet, dass die Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen an die Verjährungsvorschriften des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (BGBl. 2001 I, 3138 ff.) angepasst wird. Damit ist eine Regelverjährung von drei Jahren vorgesehen. Ausnahmsweise soll jedoch die längere Verjährung von 30 Jahren erhalten bleiben. Die Neuregelung wird am 1.1.2010 in Kraft treten.

 

Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 14/2009, 7 und 3/2008 sowie 17/2007 und die BMJ-Pressemeldung v. 18.9.2009.

 

Änderung der Insolvenzordnung

Der Bundesrat hat in seiner 861. Sitzung am 18.9.2009 beschlossen, bzgl. des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (BT-Drucks. 16/13927) keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drucks. 718/09 (Beschluss)). Der Bundestag hatte den Entwurf am 8.9.2009 – aufgrund des Berichts und der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks 16/13980) – angenommen (BR-Drucks. 718/09). Durch die Neuregelung wird die ursprünglich bis 31.12.2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs in § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO um drei weitere Jahre verlängert. Danach sollen Unternehmen, bei denen es zu einer bilanziellen Überschuldung kommt, die jedoch eine positive Fortführungsprognose haben, auch weiterhin nicht mehr verpflichtet sein, sofort einen Insolvenzantrag zu stellen. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

 

Weitere Informationen finden Sie in KammerInfo 19/2008 sowie der BMJ-Pressemeldung v. 18.9.2009.

 

Reform des Vereinsrechts

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18.9.2009 zwei Gesetzentwürfe zur Reform des Vereinsrechts ohne Einspruch passieren lassen.

Das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen (BT-Drucks. 16/10120) beschränkt die Haftung von unentgeltlich oder mit einer Vergütung von bis zu 500 Euro pro Jahr tätigen Vereins- oder Stiftungsvorständen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Das Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen (BT-Drucks. 16/12813) schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Vereine, sich elektronisch registrieren zu lassen, eine Anmeldung in Papierform bleibt indes möglich. Zudem sollen Änderungen, Eintragungen und Löschungen durch registerrechtliche Änderungen erleichtert und der Informationswert des Vereinsregisters erhöht werden. Die Gesetze treten am Tag nach ihrer Verkündung im BGBl. in Kraft.

 

Weitere Informationen in KammerInfo 14 u. 9/2009 und der BMJ-Pressemeldung v. 18.9.2009.

 

 

Bekämpfung der Steuerhinterziehung

Der Bundesrat stimmte am 18.9.2009 der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung zu, nach der bei Geschäftsbeziehungen zu Staaten, die nicht zum gebotenen Auskunftsaustausch in Steuersachen bereit sind, besondere Mitwirkungs- und Nachweispflichten erforderlich sind. Gegen die in der VO vorgesehene Veröffentlichung dieser sog. Steueroasen im Bundessteuerblatt durch das Bundesministerium der Finanzen erhob der Bundesrat in einer begleitenden Entschließung verfassungsrechtliche Bedenken. Die Einordnung eines Staates als Steueroase bedürfe einer parlamentarischen Grundlage unter Einbindung des Bundesrates.

 

Lesen Sie auch die BR-Pressemitteilung 156/2009 vom 18.9.2009.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltung „Kernprobleme des Insolvenzrechts" am 16.10.2009 in Köln und am 31.10.2009 in Heusenstamm. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
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Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RAin Tanja Ortel, RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

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