Büro
Brüssel
Ausgabe
5/2003
12.03.2003
Themen
in dieser Ausgabe: -
Haager Abkommen zur elterlichen Verantwortung -
Europäische Staatsanwaltschaft -
Internationaler Strafgerichtshof | -
Gemeinschaftspatent -
Europäische Konferenz der BRAK - Vereinfachung von EU-Rechtsvorschriften |
Zivilrecht |
Haager
Abkommen zur elterlichen Verantwortung
Der
Rat der Europäischen Union hat am 19. Dezember 2002 eine Entscheidung (Abl. EG
L 48/1 v. 21.02.2003) erlassen, welche die Mitgliedstaaten zur Unterzeichnung
des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die
Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung
und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Interesse der Gemeinschaft ermächtigt.
Das zugrundeliegende Abkommen, das den Schutz von Kindern auf internationaler
Ebene betrifft, wurde am 19.Oktober 1996
im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht geschlossen. Durch
das Übereinkommen werden Teile des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts, nämlich die
gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen,
vor allem die Verordnungen des Rates (EG) Nr. 1347/2000 vom 29. Mai 2000 und (EG)
Nr. 1185/2002 über die elterliche Verantwortung für gemeinsame Kinder berührt.
Insoweit besitzt die Gemeinschaft die ausschließliche Zuständigkeit, die der Rat
mit der Entscheidung vom 19. Dezember 2002 auf die Mitgliedstaaten übertragen
hat, um gute Voraussetzungen für die möglichst schnelle Anwendung zu schaffen.
Von der Ratsentscheidung ist Dänemark nicht betroffen.
Entscheidung
des Rates vom 19.12.2002:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/dat/2003/l_048/l_04820030221de00010002.pdf
Verordnung
(EG) Nr. 1185/2002:
Verordnung
(EG) Nr. 1347/2000:
Strafrecht |
Europäische
Staatsanwaltschaft
Aus
aktuellem Anlass wird erneut das Vorhaben des Europäischen Staatsanwalts diskutiert.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ist mit ihrem französischen Amtskollegen
Dominique Perben einig, dass im Rahmen der Schaffung des europäischen Raums der
Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in den neuen Verfassungsvertrag der EU
die Errichtung einer europäischen Staatsanwaltschaft auf der Grundlage einer fortschreitenden
Stärkung von Eurojust aufgenommen werden müsse. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages
solle Eurojust mit zwingenden Befugnissen zur Koordinierung und Einleitung von
Ermittlungen ausgestattet werden und im Falle einer Untätigkeit der internen Behörden
die Möglichkeit haben, an deren Stelle tätig zu werden. Die Europäischen Staatsanwälte
von Eurojust könnten sodann Ermittlungen führen und selbst die Strafverfolgung
vor den nationalen Gerichten einleiten. Der Beschluss des Rates der EU vom 28.02.2002
über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität
sieht in seinem Art. 42 die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten in das innerstaatliche
Recht spätestens bis zum 06.09.2003 vor.
Stellungnahme
der BRAK zum Grünbuch zur Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft:
http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/StellungnahmeEuropaeischerStaatsanwalt.pdf
Der
Beschluss des Rates vom 28.02.2002 über die Errichtung von Eurojust ist abrufbar
unter:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/l_063/l_06320020306de00010013.pdf
Ein
Arbeitspapier des Rates vom 14.06.2002 zur Angleichung des innerstaatlichen Rechts
an den Eurojust-Beschluss durch die Mitgliedstaaten kann heruntergeladen werden
unter:
http://register.consilium.eu.int/pdf/de/02/st09/09404d2.pdf
Link
zur Presseerklärung des BMJ:
http://www.bmj.de/ger/service/pressemitteilungen/10000677/
Zum
neuen Verfassungsvertrag siehe auch die vorletzte Ausgabe der Nachrichten aus
Brüssel:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten3aus2003.htm
Der
Schlussbericht der Arbeitsgruppe X im Europäischen Konvent: Freiheit, Sicherheit
und Recht ist zu lesen unter:
http://register.consilium.eu.int/pdf/de/02/cv00/00426d2.pdf
Die
insgesamt 18 Richter des Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, der am
01.Juli 2002 offiziell seine Arbeit aufnahm, sind am 11.03.2003 durch den Generalsekretär der Vereinten Nationen
Kofi Annan vereidigt worden und damit offizielle Richter des Internationalen Strafgerichtshofs
geworden. Zu den vereidigten Richtern gehört auch der deutsche Jurist Hans-Peter
Kaul. Die Entscheidung über die Besetzung des Amts des Anklägers soll voraussichtlich
im April 2003 fallen. Der Internationale Strafgerichtshof ist für Verfahren wegen
Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig.
Seine Zuständigkeit ist eröffnet, wenn der vorrangig zur Verfolgung berufende
Staat, der Vertragspartei sein muss, hierzu entweder nicht willens oder in der
Lage ist. Bislang sind 89 Staaten, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, Vertragsparteien
geworden. Hingegen befindet sich die USA nicht hierunter. Die Grundlage des Gerichtshofs
ist das von 139 Staaten am 17. Juli 1998 unterzeichnete Römische Statut. Es entstand
unter intensiver Beteiligung Deutscher Vertreter. Mit ihm ist die einheitliche
Kodifikation und Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts gelungen. Es stellt die
Einhaltung der Anforderungen an ein faires Verfahren und Schutz gegen politischen
Missbrauch sicher.
Informationen
des Auswärtigen Amts zum Internationalen Strafgerichtshof:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/vn/istgh/index_html
International Criminal Court:
http://www.icc-cpi.int/home.php
Informationen
der Vereinten Nationen zum Internationalen Strafgerichtshof (englisch): http://www.un.org/law/icc/index.html
Römisches
Statut des Internationalen
Strafgerichtshofs: http://www.un.org/Depts/german/internatrecht/roemstat1.html
http://www.un.org/Depts/german/internatrecht/roemstat2.html
Informationen
des Bundesjustizministeriums zum Internationalen Strafgerichtshof:
http://www.bmj.bund.de/ger/service/pressemitteilungen/10000678/?sid=59bc5fb3ca5126f58dfa6bcefc61d3e2
Wirtschaftsrecht |
Gemeinschaftspatent
Am
03.03.2003 ist im Wettbewerbsrat der EU eine Einigung über ein gemeinschaftsweit
geltendes Patentsystem erzielt worden. Der Prozess zur Schaffung eines einheitlichen
Patents, mit dem durch Kostenreduzierung größere Konkurrenzfähigkeit erreicht
werden soll, verlief seit drei Jahren stockend. Streitpunkte waren insbesondere
die Fragen, in welche Sprachen das Patent übersetzt werden und ob ein zentrales
Gerichtssystem aufgebaut werden soll. Die jetzige Einigung sieht vor, dass die
Dokumente des Patentgerichts bei Erteilung zunächst nur in Deutsch, Englisch und
Französisch ausgefertigt werden müssen. Innerhalb von zwei Jahren ist es jedoch
erforderlich, eine kurze Beschreibung des Patents in allen 21-EU-Sprachen zu erstellen.
Die am 03.03.2003 erzielte Einigung beinhaltet außerdem die Einrichtung eines
zentralen Patentgerichts in Luxemburg ab dem Jahr 2010. Die nationalen Patentgerichte
sollen zu Dependancen des Zentralgerichts werden und nur zuständig sein, wenn
der Beklagte im Mitgliedstaat ansässig ist. Deutschland, in dem bisher 70 % der
europäischen Patentstreitigkeiten ausgetragen wurden, hatte diese Lösung bislang
abgelehnt und statt dessen ein Konzept favorisiert, nach dem jeder Mitgliedstaat
berechtigt sein sollte, zunächst eine europäische Regionalkammer zu schaffen.
Später sollten die höchst frequentiertesten Gerichte den Status als europäische
Kammer der zentralen Patentgerichtsbarkeit erhalten, während die übrigen Gerichte
keine Gemeinschaftspatentsachen mehr behandeln dürften. Zur Vermeidung einer weitergehenden
Isolation gab Deutschland am 03.03.2003 seine ablehnende Haltung auf. Auch die
anderen Mitgliedsstaaten, die bisher gegen die Schaffung einer zentralen Eingangsinstanz
eingetreten waren, stimmten für den von Griechenland eingebrachten Vorschlag.
Es ist damit zu rechnen, dass das erste Gemeinschaftspatent 2006 oder spätestens
2007 erteilt werden wird.
Pressemitteilungen
der Kommission (englisch):
http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=MEMO/03/47|0|RAPID&lg=EN
Pressemitteilung
des Bundesjustizministerium:
http://www.bmj.bund.de/ger/service/pressemitteilungen/10000674/?sid=cd60a2c83473f7302cc7703b0baec954
Sonstiges |
Die
Bundesrechtsanwaltskammer wird ihre vierte Europäische Konferenz vom 20. bis 22.
März 2003 dem Thema Die Auswirkungen der Kartellrechtsprechung des EuGH auf das
nationale Berufsrecht widmen. Seit den Grundsatzurteilen des EuGH Wouters und
Arduino vom 19.02.2002 kam eine lebhafte Diskussion in Gange, ob die Freien
Berufe, insbesondere deren Selbstverwaltungen und damit ihre Berufsregeln unter
den Anwendungsbereich des Europäischen Wettbewerbs- und Kartellrecht fallen. Der
EuGH hatte im Falle Wouters entschieden, dass die niederländische Rechtsanwaltskammer
zwar als Unternehmensvereinigung im Sinne von Art. 81 EG zu bewerten, eine von
ihr erlassene Verordnung zum Verbot der Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und
Wirtschaftsprüfern aber nicht wettbewerbswidrig sei, da dies im Sinne des Allgemeininteresses
erforderlich sei. Nunmehr besteht in den Mitgliedstaaten der EU teilweise Unsicherheit
darüber, wie im Hinblick auf die Ausgestaltung der Selbstverwaltung zukünftig
verfahren werden soll. Wettbewerbskommissar Monti wird diesbezüglich auf der Konferenz
der BRAK zur künftigen Strategie der Europäischen Kommission vortragen. Die BRAK beabsichtigt, mit dieser
Konferenz den Anstoß zu mehr Rechtsklarheit der Freien Berufe im Verhältnis zum
europäischen Wettbewerbs- und Kartellrecht beizutragen.
Das
Wouters- Urteil des EuGH:
Das
Arduino- Urteil des EuGH:
Vereinfachung
von EU-Rechtsvorschriften
Die
Kommission hat am 11.02.2003 eine weitere Mitteilung über die Aktualisierung und
Vereinfachung des Acquis Communautaire vorgelegt. Zugrunde liegt das Ziel, einen aktuellen und benutzerfreundlichen Bestand
des EG-Rechts für Bürger, Arbeitnehmer und Unternehmen sicherzustellen. Entwickelt
wurde die Zielsetzung in dem Weißbuch der Kommission Europäisches Regieren und
in ihren Beiträgen zur Lissabonner Strategie. Inhalt der Mitteilung sind
die kohärentere Neugestaltung und Beseitigung von überholten und veralterten Rechtstexten,
die bessere Präsentation des Acquis Communautaire und der einfache Zugang zu Konsultation
und Nutzung des Gemeinschaftsrechts sowie die langfristige Modernisierung und
Vereinfachung bestehender Vorschriften und Politiken. Insgesamt sollen die Vorschriften
in den kommenden Jahren um ein Drittel reduziert werden. Dabei sollen fast 35.000
Seiten des momentan 97.000 Seiten umfassenden Amtsblattes bis 2005 gestrichen
werden. Die Kommission will mit den Vorschriften zum Binnenmarkt, zu Soziales
und Beschäftigung, industriellen Produkten und Landwirtschaft, Gesundheit und
Lebensmitteln, Kraftfahrzeugen und zu Besteuerung und Zöllen beginnen.
Die
Mitteilung der Kommission (KOM (2003) 71 endg.) ist abrufbar unter:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2003/com2003_0071de01.pdf
weitere
Informationen finden Sie unter:
http://europa.eu.int/prelex/detail_dossier_real.cfm?CL=de&DosId=180650
Übrigens:
Seit
dem 25.02.2003 verfügt das Portal EUR-Lex über eine
neue Seite Verträge und ermöglicht somit den Zugang zu einer Gesamtsammlung
der Verträge: Gründungsverträge, Beitrittsverträge, weitere Verträge und Protokolle
sowie konsolidierte Fassungen. Der Zugang zu den Dokumenten ist gratis.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue
de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86
56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M.. |
Der Newsletter ist im Internet unter www.BRAK.de abrufbar und kann auch dort be- oder
abbestellt werden.
Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten,
schreiben Sie bitte eine E-Mail an brak.bxl@brak.be.