Büro Brüssel
Ausgabe
12/2003 18.06.2003
Themen in dieser Ausgabe: - Abkommen mit den USA |
- Besteuerung von Dienstleistungen - Endgültiger Verfassungsentwurf -
EWR-Erweiterung - Deutsche Generalanwaltskandidatin |
Strafrecht
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Am 06.06.2003 haben sich die
EU-Justizminister in Luxemburg auf ein gemeinsames Auslieferungs- und
Rechtshilfeabkommen mit den USA geeinigt. Die Unterzeichnung durch die
Staatschefs findet am 25.07.2003 in Washington statt. Durch diese Abkommen wird
der Rechtshilfeverkehr mit den USA einheitlich geregelt. Das
Auslieferungsabkommen bietet eine gemeinsame Grundlage für die Zusammenarbeit
mit den USA. Eine wichtige Rolle spielt dabei, dass das Abkommen festlegt, dass
kein EU-Mitgliedstaat einen Verfolgten an die USA ausliefern wird, wenn diesem
dort die Todesstrafe droht. Ansonsten erfordert eine Auslieferung, dass die
betreffende Tat in beiden Ländern mit Strafe und zwar mit mindestens
Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist. Das Rechtshilfeabkommen regelt
unter welchen Voraussetzungen sich die Länder gegenseitig Rechtshilfe leisten.
Hervorzuheben ist dabei die Möglichkeit von Videovernehmungen von Zeugen, die
Ermittlung von Inhabern bestimmter Bankkonten oder die Bildung gemeinsamer
Ermittlungsteams. Beide Abkommen ergänzen bereits bestehende nationale Abkommen
mit den USA, ersetzen sie jedoch nicht.
Mitteilung des Bundesjustizministeriums:
http://www.bmj.bund.de/ger/service/pressemitteilungen/10000734/?sid=b9dd53d6fd74a88966008d78d802f9a1
Informationen zum Rechtshilfeabkommen
USA Deutschland in der Ausgabe 7/2003 der Nachrichten aus Brüssel:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten7aus2003.htm#_Toc26763712
Wirtschaftsrecht
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Besteuerung
von Dienstleistungen
Die Europäische Kommission führt eine
öffentliche Konsultation durch, ob die Mehrwertsteuervorschriften der
Gemeinschaft hinsichtlich des Orts der Besteuerung von Dienstleistungen
verbessert werden können. Es wird diskutiert, die Besteuerung von
Dienstleistungen zu verlagern. Im Moment findet die Besteuerung des
Steuerpflichtigen an dem Ort statt, an dem der Dienstleistungserbringer seinen
Sitz oder feste Niederlassung hat. Dieser Ort soll nun an den Ort umgesiedelt
werden, an dem der Dienstleistungsempfänger ansässig ist. Bei der Einführung
der Mehrwertsteuer konnte der Grundsatz der Besteuerung am Ort, an dem der
Dienstleistungserbringer ansässig ist, noch problemlos angewendet werden. Nach
weit verbreiteter Ansicht wird dieser Grundsatz jedoch der wachsenden Zahl
grenzübergreifender Dienstleistungen nicht mehr gerecht, da er einen
übermäßigen Verwaltungsaufwand verursache und die Gefahr von
Wettbewerbsverzerrungen und einer Nicht- oder Doppelbesteuerung in sich berge.
Das Konsultationspapier spiegelt nach Aussage der Kommission nicht ihre eigene
Meinung wider. Sie will sich damit auch nicht auf eine offizielle Initiative in
dieser Angelegenheit festlegen.
Das Ergebnis der Konsultation wird auf
der Website der Kommission veröffentlicht, die auch weitere Informationen zum
Thema enthält:
http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/taxation/consultations_en.htm
Pressemitteilung der EU:
Sonstiges
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Endgültiger Verfassungsentwurf
Der Konvent hat am 13.06.2003 den
Entwurf für eine europäische Verfassung angenommen. Die Spitze der EU soll
danach von dem hauptamtlichen Präsidenten des Europäischen Rats der Staats- und
Regierungschefs sowie dem Vizepräsidenten der Kommission gebildet werden, der
gleichzeitig als europäischer Außenminister fungiert (Doppelhut-Lösung). Die
Kommission soll ab 2009 auf 15 stimmberechtigte Mitglieder verkleinert werden,
das Parlament bereits von Beginn an auf 736 Mitglieder beschränkt sein.
Ebenfalls ab 2009 soll für Entscheidungen des Rates eine doppelte Mehrheit
erforderlich sein, die mindestens die Hälfte aller Mitgliedstaaten und 60% der
Bevölkerung ausmacht. Zudem wird das Mitentscheidungsverfahren als
Regelverfahren vorgeschlagen. Dem Ministerrat soll für bestimmte Bereiche ein
Initiativrecht eingeräumt werden. Die bisher nicht kodifizierte
Grundrechtscharta ist im Teil II verankert und erhält verbindlichen Charakter.
Außerdem sollen Bürgerinitiativen, die von mindestens einer Million Bürgern
unterstützt werden, die Kommission zu einer entsprechenden Gesetzesinitiative
verpflichten. Zudem wurde eine neue Klausel eingefügt, die Mitgliedstaaten den
Austritt aus der EU erlaubt bzw. ihn erzwingt. Im Juli 2003 wird der Konvent
seine Arbeit an den Teilen III und IV der Verfassung fortführen, die sich mit
EU-Politiken beschäftigen.
Der Verfassungsentwurf wird am 20./21.06.2003 in Thessaloniki präsentiert werden. In der zweiten Jahreshälfte werden die Mitgliedstaaten über den Entwurf im Rahmen der Regierungskonferenz verhandeln. Das Inkrafttreten der Verfassung setzt die Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten gemäß Art. 48 EUV voraus. Die Unterzeichnung soll nach der Erweiterung am 01.05.2004 stattfinden.
Alle
überarbeiteten Teile des Verfassungsentwurfs finden Sie auf der Website des
EU-Konvents:
http://european-convention.eu.int/bienvenue.asp?lang=DE
Informationen
zum Thema in den Ausgaben 11/2003, 3/2003 und 2/2003 der Nachrichten aus Brüssel:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten11aus2003.htm
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten3aus2003.htm
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten2aus2003.htm
Anfang
Juni wurden die Verhandlungen zur Erweiterung des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR) in Brüssel abgeschlossen. Der EWR soll auch die neuen Mitgliedstaaten
erfassen. Mit dem 1994 in Kraft getretenen Abkommen zum EWR soll ein
Binnenmarkt geschaffen werden, der nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch
die Länder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) umfasst. Die Entwürfe für die Rechtsvorschriften zur
EWG-Erweiterung wurden inoffiziell an alle Beteiligten übermittelt. Die
Unterzeichnung ist für Juli 2003 geplant, damit das Abkommen gleichzeitig mit
dem EU-Beitrittsvertrag in Kraft treten kann. Gleichzeitig wurde beschlossen,
dass der durch die Erweiterung erhöhte Kostenaufwand für sozialen und
wirtschaftlichen Zusammenhalt durch höhere Beiträge der EFTA-Staaten Island,
Liechtenstein und Norwegen aufgefangen werden soll, die von dem Zugang zu dem
um ca. 75 Millionen Verbraucher erweiterten Markt profitieren werden.
Pressemitteilung der
EU:
http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/818|0|RAPID&lg=DE&display=
Informationen
des Europäischen Parlaments zum EWR:
http://www.europarl.eu.int/factsheets/6_3_2_de.htm
Prof. Dr. Juliane Kokott ist von der Bundesregierung als Nachfolgerin für den im Oktober 2003 ausscheidenden Generalanwalt Siegbert Alber vorgeschlagen worden. Am Europäischen Gerichtshof sind insgesamt acht Generalanwälte tätig. Deutschland hat das Benennungsrecht für einen von ihnen. Frau Prof. Dr. Kokott leitet momentan an der Juristischen Fakultät St. Gallen das Institut für Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht und den Lehrstuhl für Völkerrecht, Internationales Wirtschaftsrecht und Europarecht.
Mitteilung des Bundesjustizministeriums:
http://www.bmj.bund.de/ger/service/pressemitteilungen/10000735/?sid=b9dd53d6fd74a88966008d78d802f9a1
Website des Europäischen Gerichtshofs:
http://www.curia.eu.int/de/transitpage.htm
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M.. |
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