Büro Brüssel

Ausgabe 19/2003                                                                                                                15.10.2003

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

- Einigung Brüssel IIa-Verordnung

- Europäischer Tag der Ziviljustiz

 

Strafrecht

- Internationaler Tag gegen die Todesstrafe

Wirtschaftsrecht

- „CIF“-Urteil des EuGH

Freizügigkeit

- Änderung des EuRAG

 

Sonstiges

- Regierungskonferenz in Rom


 

Zivilrecht

 

Einigung Brüssel IIa-Verordnung

Die Justizminister der Europäischen Union haben sich am 03.10.2003 über die Verordnung zur elterlichen Verantwortung geeinigt. Langwierige und komplizierte Gerichtsverfahren über Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen auf Kosten der Kinder sollen dadurch vermieden werden. Die sogenannte Brüssel IIa-Verordnung ersetzt die bisherige Brüssel II-Verordnung und wird ab dem 01.03.2005 gültig sein. Sie bestimmt das Gericht, welches die Entscheidungen zu Fragen des Sorgerechts, des Umgangsrechts, der Vormundschaft etc. fällen soll. Ziel der neuen Verordnung ist die Vereinfachung der Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Familiensachen und soll internationale Kindesentführungen wirksam bekämpfen. Die neue Verordnung gilt für eheliche wie für nicht eheliche Kinder.

 

Weitere Informationen zur Brüssel IIa-Verordnung des BMJ:

http://www.bmj.bund.de/ger/service/pressemitteilungen/10000817/?sid=9521049faea2e43f7909db97d136022d

 

Brüssel II-VO (ABl. (EG) L160 v. 30.06.2000, S. 19ff.):

http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=32002R1185&model=guichett

 

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 in Bezug auf Unterhaltssachen (Brüssel IIa)

http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2002/com2002_0222de02.pdf

 

Vorausgegangene Information der BRAK:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten5aus2003.htm#_Toc26763711

 

Europäischer Tag der Ziviljustiz

Am 25.10.2003 findet der Europäische Tag des Zivilrechts statt. Diese Initiative wurde von António Vitorino, des für Justiz und Inneres zuständigen Kommissars, und dem Europarat ins Leben gerufen, um den Bürgern in Europa die Möglichkeit zu bieten, sich über die Arbeit der Ziviljustiz zu informieren und die Funktionsweise der Rechtspflege besser zu verstehen. Zu diesem Zweck werden in den Mitgliedstaaten verschiedene Veranstaltungen organisiert, wie z. B. Tag der offenen Türen, Konferenzen und Begegnungen mit Vertretern der Rechtsberufe. In diesem Zusammenhang bietet die Generaldirektion für Justiz und Inneres am Donnerstag den 23.10.2003 von 18.00 bis 20.00 Uhr mit dem Generaldirektor Jonathan Faull einen Internet Dialog zum Thema Zivilrecht und seine europäische Dimension an. Es geht dabei um Fragen, die den mobilen Europäer beschäftigen, wenn er in einem anderen europäischen Mitgliedstaat lebt, wie z. B. zur Vollstreckung von Urteilen im Ausland, Regelung der Erbschaft von Personen, die in mehreren Ländern Besitz hatten, zur Förderung alternativer Verfahren der Streitbeilegung oder zur Regelung von Konflikten beim Sorgerecht für Kinder.

 

Fragen können bereits jetzt gerichtet werden an:

http://europa.eu.int/comm/chat/mailbox/form_de.htm

 

Internetseite „Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen“:

http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn/index_de.htm

 

Die BRAK hat bereits über den Europäischen Tag der Ziviljustiz berichtet:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten10aus2003.htm#_Toc26763711

 

Strafrecht

 

Internationaler Tag gegen die Todesstrafe

Am 10.10.2003 hat die EU anlässlich des von der Nichtregierungsorganisation (NRO) World Coalition Against the Death Penalty organisierten Internationalen Tags gegen die Todesstrafe ihre seit langem vertretene feste Haltung gegen die Anwendung der Todesstrafe bekräftigt. Gemeinsam mit der NRO will die EU Druck ausüben, damit die betreffenden Staaten die Hinrichtungen einstellen und die Todesstrafe abschaffen. Die EU trägt ihrer politischen Verpflichtung mit einer starken finanziellen Unterstützung für konkrete Projekte im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) Rechnung. Im Jahre 2002 wurden etwa 4,9 Mio. € für Projekte zugewiesen, mit denen die öffentliche Meinung in Staaten, die an der Todesstrafe festhalten, sensibilisiert werden sollte.

 

Weitere Informationen zu den Aktivitäten der Kommission gegen die Todesstrafe (englisch):

http://europa.eu.int/comm/external_relations/iraq/intro/index.htm.

 

Weitere Informationen über EIDHR Projekte (französisch):

http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/eidhr/pdf/presentation_death-penalty_fr.pdf

 

Website der World Coalition against the Death Penalty (englisch/französisch/spanisch):

http://www.worldcoalition.org/

 

Wirtschaftsrecht

 

"CIF"-Urteil des EuGH

In der Rechtssache Consortio Industrie Fiammiferi (CIF) gegen die italienische Wettbewerbsbehörde (C-198/01) vom 09.09.2003 hat der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Artikel 234 EG entschieden, dass eine nationale Wettbewerbsbehörde die Pflicht hat, nationale Rechtsvorschriften dann nicht anzuwenden, wenn sie zu dem Schluss kommt, ein bestimmtes dem Artikel 81 EG widersprechendes Verhalten von Unternehmen (zum Beispiel Preisabsprachen oder Marktaufteilungsvereinbarungen) werde durch jene Vorschriften vorgeschrieben, erleichtert oder in seinen Auswirkungen verstärkt.

 

Das Urteil ist abrufbar unter:

http://curia.eu.int/jurisp/cgibin/form.pl?lang=de&Submit=Suchen&docrequire=judgements&numaff=&datefs=&datefe=&nomusuel=&domaine=&mots=CIF&resmax=100

 

Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16.12.2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln:

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2003/l_001/l_00120030104de00010025.pdf

 

Freizügigkeit

 

Änderung des EuRAG

Der Deutsche Bundestag hat einen Gesetzesbeschluss zum Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) und weiterer berufsrechtlicher Vorschriften für Rechts- und Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer angenommen. Der Beschluss enthält die Ergänzungen zu den Beitrittskandidaten im Hinblick auf die Aufsichtskammern der dienstleistenden Anwälte und die Bezeichnungen der Rechtsanwaltsberufe. Daneben enthält er die Ermächtigung, durch Rechtsverordnung die Durchführung der Eignungsprüfung auf die Rechtsanwaltskammern zu übertragen. Außerdem setzt der Beschluss das Freizügigkeitsabkommen vom 01.06.2002 zwischen der Europäischen Union und der Schweizer Eidgenossenschaft um. Damit besteht für die Schweizer Rechtsanwälte wie auch für „europäische“ Rechtsanwälte die Möglichkeit der Niederlassung (Teil 2 EuRAG), der Eingliederung (Teil 3 EuRAG), der Eignungsprüfung (Teil 4 EuRAG) und der vorübergehenden Dienstleistung (Teil 5 EuRAG) in Deutschland. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Regelungen für die Beitrittsländer treten an dem Tag in Kraft, an dem die Bestimmungen des Beitrittsvertrages selbst in Kraft treten.

 

Die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union:

http://www.europa.admin.ch/ba/off/abkommen/d/index.htm

 

Das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG; Stand: 09.03.2000):

http://www.brak.de/seiten/pdf/EuRAG.pdf

 

Informationen der BRAK zum Thema:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten4aus2003.htm

 

Sonstiges

 

Regierungskonferenz in Rom

Am 04.10.2003 wurde in Rom die Regierungskonferenz eröffnet, auf der die Staats- und Regierungschefs der 15 EU-Mitgliedstaaten, der 10 Beitrittsländer sowie der 3 Kandidatenländer zur Ausarbeitung des endgültigen Textes einer Verfassung für Europa zusammengekommen sind. Zentrale Diskussionspunkte der Regierungskonferenz sind die Forderungen der kleineren Mitgliedstaaten. Angeführt von Finnland und Österreich hat sich eine Kerngruppe gebildet, die einen Kommissar pro Mitgliedsstaat und gleiches Stimmrecht in der Europäischen Kommission für alle 25 Kommissare fordert. Außerdem geht es dieser Gruppe um die Beibehaltung des Rotationsprinzips im Europäischen Rat, mit einer alle sechs Monate wechselnden Präsidentschaft auch in der erweiterten Union. Dies widerspricht dem Verfassungsentwurf, der einen auf zweieinhalb Jahre gewählten, hauptamtlichen Ratspräsidenten vorsieht. Ziel ist es, die Verhandlungen bis Dezember 2003 abzuschließen, um die Unterzeichnung des Verfassungsvertrags umgehend nach dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten im Mai 2004 zu ermöglichen. In jedem Fall soll das Ergebnis so rechtzeitig vorliegen, dass sich die Bürger Europas noch vor den Europawahlen im Juni 2004 damit vertraut machen können. Insbesondere Deutschland und Frankreich haben Bedenken geäußert, dass die Regierungskonferenz nicht das Ergebnis von 16 Monate anhaltenden Verhandlungen des Konvents wieder aufschnüren dürfe.

 

Die Internetseite der Regierungskonferenz finden Sie hier:

http://ue.eu.int/igc/index.asp?lang=DE

 

Die Erklärung von Rom ist abrufbar unter:

http://ue.eu.int/igc/docs/cg00003.de03.pdf

 

Die BRAK berichtete über die Vorlage des endgültigen Verfassungsentwurfs:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten12aus2003.htm

 

Die BRAK berichtete über die Stellungnahme der Kommission zum Verfassungsentwurf:

http://www.europa.eu.int/comm/commissioners/prodi/pdf/17-09-de-548.pdf

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M..

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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