Büro Brüssel
Ausgabe
22/2003 26.11.2003
Themen
in dieser Ausgabe: -
EG - Beweisaufnahme - Europäische
Beweisanordnung |
- Anerkennung
von Berufsqualifikationen -
Binnenmarkt - Korrigendum - Hinweis in eigener Sache |
Zivilrecht
|
Verordnung
(EG) 1206/ 2001 des Rates (Beweisaufnahmeverordnung):
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2001/l_174/l_17420010627de00010024.pdf
Weitere
Informationen zur VO (EG) 1206/ 2001 des Rates:
Verordnung
(EG) 1348/ 2000 des Rates (Zustellungsverordnung):
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2000/l_160/l_16020000630de00370052.pdf
Weitere
Informationen zur VO (EG) 1348/ 2000 des Rates: Handbuch der Empfangsstellen
a.
Inhaltsverzeichnis:
http://europa.eu.int/comm/justice_home/fsj/civil/documents/doc/table_mat_4_de.pdf
b.
Manual:
http://europa.eu.int/comm/justice_home/fsj/civil/documents/doc/manuel_final_7.pdf
Bericht aus Nachrichten aus
Brüssel 4/2003:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten4aus2003.htm#_Toc26763711
Stellungnahme der BRAK:
http://www.brak.de/seiten/pdf/ipr-03.03.pdf
Das Bundesministerium der Justiz hat zwischenzeitlich einen
Referentenentwurf zum EG-Prozesskostenhilfegesetz vorgelegt. Der Entwurf dient
der Umsetzung der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27.01.2003 zur
Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug
durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in
derartigen Streitsachen. Die EG-Prozesskostenhilfe-Richtlinie ist in wesentlichen
Teilen bis zum 30.11.2004 umzusetzen. Einerseits soll die Beantragung von
Prozesskostenhilfe im Ausland durch die Einführung von Standardformularen
erleichtert werden. Andererseits sollen Übermittlungs- und Empfangstellen
festgelegt werden. Außerdem werden juristische Personen, die in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum gegründet und dort ansässig sind, mit
inländischen juristischen Personen gleichbehandelt. Die Bundesrechtsanwaltskammer
hat seinerzeit in ihrer Stellungnahme die Erweiterung der Prozesskostenhilfe
auf grenzüberschreitende Streitigkeiten ausdrücklich begrüßt.
PKH- Richtlinie:
http://www.brak.de/seiten/pdf/stellungnEurapaAS.pdf
Bericht
aus den Nachrichten aus Brüssel 2/2003:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten2aus2003.htm#_Toc26763711
Stellungnahme
der BRAK:
http://www.brak.de/seiten/pdf/stellungnEurapaAS.pdf
Strafrecht
|
Europäische
Beweisanordnung
Die
Europäische Kommission hat am 14.11.2003 einen Vorschlag für eine Europäische
Beweisanordnung vorgelegt, die die Erlangung von Beweismitteln im
Strafrechtsbereich über die Grenzen hinweg erleichtern soll. Der Vorschlag
verfolgt bei der gegenseitigen Anerkennung denselben Ansatz wie beim
Europäischen Haftbefehl. Die Beweisanordnung soll ein einziges Dokument sein,
das von der Anordnungsbehörde in die Amtssprache des Vollstreckungsstaates
übersetzt wird und damit unverzüglich in gleicher Weise wie eine
innerstaatliche verfahrensrechtliche Maßnahme vollstreckt werden kann. Darüber
hinaus enthält der Vorschlag besondere Schutzgarantien für den Anordnungs- und
den Vollstreckungsstaat, die das innerstaatliche Recht ergänzen sollen. Im
Mittelpunkt des Vorschlags stehen Sachen, Schriftstücke und auch elektronisch
gespeicherte Daten, die auf Grundlage nationaler verfahrensrechtlicher
Maßnahmen wie Vorlage-, Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen verlangt
werden können. Der Vorschlag bezieht sich nicht auf Vernehmungen von Personen.
Dieser Bereich soll im Anschluss an das Grünbuch zu den Verfahrensgarantien in
Strafverfahren innerhalb der EU Gegenstand eines weiteren Vorschlags sein. Für
bestimmte Beweiserhebungen, wie z. B. der Entnahme von Beweismitteln aus dem
Körper einer Person, sollen weiterhin die bestehenden Rechtshilfebestimmungen
gelten. Die Kommission will zu gegebener Zeit sämtliche Rechtshilferegelungen
durch EU-Vorschriften ersetzen, die sich auf den Grundsatz der gegenseitigen
Anerkennung stützen.
Presseinformation der Europäischen
Kommission:
Weitere
Informationen der Kommission sind abrufbar unter:
http://europa.eu.int/comm/justice_home/fsj/criminal/procedural/fsj_criminal_procedural_en.htm
Freizügigkeit
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Anerkennung
von Berufsqualifikationen
Am 13.11.2003 hat der Europäische
Gerichtshof in der Rechtssache Christine Morgenbesser/Consiglio dell' Ordine
degli Avvocati di Genova (C-313/01) sein Urteil vorgelegt. In dem
Vorabentscheidungsverfahren ging es um die Frage der Anerkennung des von Frau
Morgenbesser in Frankreich erworbenen Studienabschlusses zur Eintragung in das
Berufsregister der Rechtsanwaltsanwärter ('praticante') in Italien, ohne dass
sie die praktische Ausbildungszeit in Frankreich absolviert hatte. Der Gerichtshof urteilte, dass weder die
Niederlassungs-Richtlinie 98/5/EG noch die
Hochschuldiplomanerkennungs-Richtlinie 89/48/EWG auf den vorliegenden
Sachverhalt Anwendung finde, da die erstgenannte Richtlinie nur die voll
qualifizierten Rechtsanwälte betreffe und der zeitlich begrenzte praktische
Ausbildungsteil eines praticante keinen reglementierten Beruf im Sinne
letzterer Richtlinie darstelle. Jedoch hält der Gerichtshof die Grundsätze über
die Niederlassungsfreiheit nach Artikel 43 EG für direkt anwendbar. Im Rahmen
einer Gesamtbeurteilung müsste daher geprüft werden, ob und inwieweit die durch
das Diplom bescheinigten Kenntnisse und die in einem anderen Mitgliedstaat
erworbenen Fähigkeiten zusammen mit der im Aufnahmestaat gewonnenen
Berufserfahrung die Voraussetzungen für die Aufnahme der Tätigkeit eines
praticante erfüllen können. Im Falle des Anwaltsberufs müsse der Mitgliedstaat
eine vergleichende Prüfung der Diplome unter Berücksichtigung der
festgestellten Unterschiede zwischen den betroffenen nationalen Rechtsordnungen
vornehmen. Bei einer nur teilweisen Entsprechung könne der Aufnahmestaat von
dem Betroffenen den Nachweis der fehlenden Kenntnisse verlangen. Trotz der nach
diesem Urteil entstandenen neuen Rechtslage ist aufgrund der Vergleichsprüfung
als wesentlicher Hürde eine Flut von Anerkennungsanträgen in der Praxis nicht
zu erwarten.
Das Urteil ist abrufbar unter:
Pressemitteilung des EuGH:
http://curia.eu.int/de/actu/communiques/index.htm
Die BRAK berichtete bereits in der
Ausgabe 6/2003 über die Schlussanträge im Fall Morgenbesser:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten6aus2003.htm
Sonstiges
|
Am
24.11.2003 fand beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eine weitere
Sitzung der Dialogrunde Binnenmarktstrategie für den Dienstleistungssektor
statt. Hintergrund dieser Dialogrunde ist, das die EU- Kommission für Anfang
Dezember 2003 die Veröffentlichung eines Vorschlags zur Umsetzung der
Binnenmarktstrategie für den Dienstleistungssektor (BiSS) angekündigt hat. Mit
diesem Vorschlag soll die zweite Phase der Dienstleistungsstrategie, die
Überwindung bestehender Hemmnisse, konkret eingeleitet werden. Frau Dr. Margot
Fröhlinger als zuständige Abteilungsleiterin in der EU- Kommission informierte
im Vorfeld der Veröffentlichung über den weiteren Fortgang der
Dienstleistungsstrategie. Dabei betonte sie die größer werdende Bedeutung von
Berufskammern und des Selbstverwaltungssystems als unternehmensnahe
Regulierungseinheiten zwischen staatlichen Behörden und Mitgliedern. Sie sieht
in der engen Zusammenarbeit der EU- Kommission und den Berufskammern eine
Chance für ein erfolgreiches europäisches Modell. Nach dem Erlass des
Vorschlags BiSS wird eine weitere Dialogrunde mit der Möglichkeit zur
Stellungnahme zum Vorschlag stattfinden.
Mitteilung der Kommission
zur Binnenmarktstrategie 2003 bis 2006:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/dpi/cnc/doc/2003/com2003_0238de01.doc
Bericht aus den Nachrichten
aus Brüssel 10/2003:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten10aus2003.htm#_Toc26763714
Kommissionsbericht: Zehn
Jahre ohne Grenzen:
http://europa.eu.int/comm/internal_market/10years/index_de.htm
Bericht aus den Nachrichten
aus Brüssel 1/2003:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten1aus2003.htm#_Toc26763714
Korrigendum
der Ausgabe 21/2003
Bei dem von den Regierungen der
Mitgliedstaaten für die Zeit vom 01.01.2004 bis 06.10.2006 beim Gerichtshof der
Europäischen Gemeinschaften ernannten Richter Konrad Schiemann handelt es sich
nicht um einen Deutschen, sondern um einen Briten.
Hinweis
in eigener Sache
Aufgrund des Umzugs des Brüsseler Büros
der Bundesrechtsanwaltskammer erscheint die nächste Ausgabe der Nachrichten aus
Brüssel erst am 17.12.2003. Wir bleiben im gleichen Gebäude, so dass sich die
Adresse nicht ändert.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M.. |
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