Büro Brüssel
Ausgabe
8/2004 21.04.2004
Themen
in dieser Ausgabe: -
Europäischer Vollstreckungstitel -
EG Prozesskostenhilfegesetz |
- Verordnung über Systeme der
sozialen Sicherheit - Tag der Freien Berufe - Anhörung der neuen Kommissare im Parlament |
Zivilrecht
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Am
30.03.2004 hat das Europäische Parlament den vom Rat beschlossenen Gemeinsamen
Standpunkt zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für
unbestrittene Forderungen ohne Änderungen angenommen. Dies war das erste Mal,
dass das Europäische Parlament seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Nizza
im Februar 2003 im Rahmen eines Mitentscheidungsverfahrens nach Art. 251 EG in
zivilrechtlichen Angelegenheiten gehandelt hat. Dies bedeutet eine Stärkung des
Parlaments. Mit der Entschließung des Parlaments wurde damit die Verordnung
über die europaweite Einführung eines Vollstreckungstitels für unbestrittene
Forderungen angenommen. Ziel der Verordnung ist es, jede Nachprüfung der
Entscheidungen eines anderen Mitgliedstaats im Vollstreckungsverfahren
entbehrlich zu machen. Eine Nachprüfung der Entscheidung (Exequaturverfahren)
soll nicht mehr unerlässliche Voraussetzung für die Vollstreckung sein. Ferner
wird der Europäische Vollstreckungstitel Mindestvoraussetzungen für die
Zustellung enthalten, um Schuldnerrechte zu wahren. Die ursprüngliche Forderung
des Parlaments, Rechtsmittel gegen die Erteilung des Vollstreckungstitels
zuzulassen, wurde nicht übernommen. Die BRAK begrüßte seinerzeit in ihrer
Stellungnahme gegenüber der Kommission die Abschaffung des Exequaturverfahrens.
Dadurch würden immer noch existierende Probleme bei der grenzüberschreitenden
Vollstreckung weitgehend minimiert.
Gemeinsamer
Standpunkt Rat und Parlament:
Entschließung
des Parlaments zum Gemeinsamen Standpunkt:
Werdegang
der Rechtsetzung:
http://europa.eu.int/prelex/detail_dossier.cfm?CL=de&ReqId=0&DocType=COD&DocYear=2002&DocNum=0090
Verordnungsvorschlag
Europäischer Vollstreckungstitel:
Stellungnahme
der BRAK zum Verordnungsvorschlag:
http://www.brak.de/seiten/pdf/stellungEurosep02.pdf
Weitere
Informationen:
Zwischenzeitlich
hat die Bundesregierung beschlossen, dass bei grenzüberschreitenden
Gerichtsverfahren in Europa Prozesskostenhilfe in Zivil- und Handelssachen in
den Mitgliedstaaten gewährt wird. Der verabschiedete Regierungsentwurf dient
der Umsetzung der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27.01.2003 zur
Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug
durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in
derartigen Streitsachen. Die EG-Prozesskostenhilfe-Richtlinie ist in wesentlichen
Teilen bis zum 30.11.2004 umzusetzen. Einerseits soll die Beantragung von
Prozesskostenhilfe im Ausland durch die Einführung von Standardformularen
erleichtert werden. Andererseits sollen Übermittlungs- und Empfangstellen
festgelegt werden. Außerdem werden juristische Personen, die in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum gegründet und dort ansässig sind, mit
inländischen juristischen Personen gleichbehandelt. Die BRAK hat seinerzeit in
ihrer Stellungnahme die Erweiterung der Prozesskostenhilfe auf grenzüberschreitende
Streitigkeiten ausdrücklich begrüßt.
Pressemitteilung
BMJ:
Regierungsentwurf
zum EG- PKH Gesetz:
http://www.bmj.bund.de/media/archive/635.pdf
PKH-
Richtlinie:
Stellungnahme
der BRAK zur PKH- Richtlinie:
http://www.brak.de/seiten/pdf/stellungnEurapaAS.pdf
Bericht
Nachrichten Aus Brüssel 22/2003:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten22aus2003.htm#_Toc26763711
Bericht
Nachrichten aus Brüssel 2/2003:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten2aus2003.htm#_Toc26763711
Freizügigkeit
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Verordnung über Systeme der sozialen
Sicherheit
Das
Europäische Parlament hat am 20.04.2004 in zweiter Lesung den Gemeinsamen
Standpunkt des Rates zur Reform der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 angenommen
(Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Anwendung der Systeme der sozialen
Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige,
die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern). Somit kann das komplizierte
und langwierige Gesetzgebungsverfahren noch vor dem 01.05.2004 abgeschlossen
werden. Ziel der Verordnung, die nun geändert werden soll, ist die
Gewährleistung der Freizügigkeit für Personen, die innerhalb der EU ihren
Aufenthaltsort wechseln. Diese sollen nicht gegenüber Personen benachteiligt
werden, die ständig nur in einem Mitgliedstaat wohnen und arbeiten. Die Verordnung
dient allerdings nicht dazu, die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit zu
ersetzen, sondern soll vielmehr die grenzüberschreitenden Aspekte der
verschiedenen Systeme koordinieren. Die Verordnung soll auf alle Personen
ausgeweitet werden, die von den nationalen Sozialversicherungssystemen erfasst
sind. Weitere wichtige Änderungen beziehen sich auf die Einbeziehung von
Vorruhestandsregelungen in den Anwendungsbereich der Verordnung sowie
Veränderungen der Regeln betreffend die Arbeitslosigkeit, die Grenzarbeitnehmer
sowie den Zugang zu medizinischer Versorgung. Diese novellierte Verordnung soll
die Verordnung 1408/71 ersetzen. Die neuen Regeln werden frühestens 2006 in
Kraft treten.
In
einem parallelen Verfahren sollen die berufsständischen Versorgungswerke,
darunter auch die anwaltlichen Versorgungswerke, in die geltende Verordnung
1408/71 voraussichtlich zum 01.01.2005 einbezogen werden. Sie waren bisher vom
Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen (vgl. Anhang II der
Verordnung). Dieses Verfahren befindet sich gegenwärtig noch im Rat. Wir hatten
über die erste Lesung des Europäischen Parlaments in der Ausgabe 6/2004 der
Nachrichten aus Brüssel berichtet.
Den in zweiter Lesung angenommenen
Text zur Novellierung der Verordnung 1408/71 finden Sie unter:
http://www3.europarl.eu.int/omk/omnsapir.so/calendar?APP=PDF&TYPE=PV2&FILE=p0040420DE.pdf&LANGUE=DE
Presseinformationen
des Europäischen Parlaments dazu:
Bericht
in der Ausgabe 7/2003 der Nachrichten aus Brüssel über die in diesem
Zusammenhang interessante Konferenz des CCBE zu Anwaltsversorgungswerken am
26.03.2004 in Rom:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten7aus2004.htm#_Freizügigkeit
Den
Bericht in der Ausgabe 6/2004 der Nachrichten aus Brüssel zum parallelen
Verfahren können Sie hier lesen:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten6aus2004.htm
Sonstiges
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Der Bundesverband der
Freien Berufe (BFB) veranstaltet am 05.05.2004 mit seinen Mitgliedsorganisationen
den Tag der Freien Berufe in der Urania Berlin. Die BRAK wird bei dieser
Veranstaltung auf dem Podium vertreten sein. Schwerpunkt der Veranstaltung ist
diesmal Europa, u.a. die EU-Richtlinien zu Dienstleistungen im Binnenmarkt und
zur Diplomanerkennung. Als Vortragende werden die Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries, der Stellv. Vorsitzende der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Wolfgang Schäuble, Generaldirektor Dr. Alexander Schaub (GD Binnenmarkt der
EU-Kommission) und der Abgeordnete des Europäischen Parlaments Klaus-Heiner
Lehne (Obmann der EVP- ED Fraktion) erwartet. Alle Freien Berufe, insbesondere
die Anwaltschaft sollten dort stark vertreten sein.
Programm und
Anmeldeformular:
http://www.freie-berufe.de/fileadmin/freie-berufe.de/pdf/3004179_BFB_Flyer.pdf..
Anhörung der neuen Kommissare im
Parlament
Vom
13. 15.04.2004 hat im Europäischen Parlament eine Anhörung der neuen
Kommissare der Beitrittsländer stattgefunden, in der die Qualifikation der
designierten Kommissare überprüft wurde. Alle Kandidaturen wurden dabei von den
Abgeordneten positiv bewertet. Am 05.05.2004 stimmt das Europäische Parlament
in der letzten Tagung der laufenden Wahlperiode offiziell über die Zustimmung
der Kandidaten ab, danach werden die zehn neuen Kommissare vom Rat im
Einvernehmen mit dem Präsidenten der Kommission offiziell ernannt (Artikel 45
des Beitrittsvertrages). Die Zustimmung des Europäischen Parlaments ist in
diesem Fall nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings hat der Rat darin
eingewilligt, die neuen Kommissionsmitglieder erst nach dem Zustimmungsvotum
des Parlaments offiziell zu ernennen. Das Mandat der neuen Kommissare ist auf
sechs Monate begrenzt, da am 01.11.2004 eine neue Kommission gewählt wird. Die
neuen Kommissare erhalten bis dahin keinen eigenen Aufgabenbereich, sondern
sind den derzeitigen Kommissaren zugewiesen worden.
Informationen
zur Anhörung:
http://www.europarl.eu.int/hearings/commission/2004_enlarg/pdf/welcome_de.pdf
Die
Resultate der Anhörung können Sie hier abrufen (englisch oder französisch):
http://www.europarl.eu.int/hearings/commission/2004_enlarg/result_en.htm
Weitere
Informationen rund um die neuen Kommissare:
http://www.europarl.eu.int/hearings/commission/2004_enlarg/default_en.htm
Über
die neuen Kommissare aus den Beitrittsländern haben wir bereits in den
Nachrichten aus Brüssel berichtet:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten4aus2004.htm#_Toc26763714
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M.. |
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