Büro Brüssel
Ausgabe 9/2004
05.05.2004
Themen
in dieser Ausgabe: -
Grünbuch Unterhaltspflichten - Kampf gegen organisierte Finanzkriminalität |
- Wettbewerbsmitteilung der Kommission
-
Anerkennung von Berufsqualifikationen - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
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Zivilrecht
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Grünbuch
Unterhaltspflichten
Am 15.04.2004 hat die Europäische Kommission ein
Grünbuch über Unterhaltspflichten vorgelegt. Damit leitet sie eine breit angelegte
Konsultation interessierter Kreise zu den rechtlichen und praktischen Fragen
ein, die sich im Zusammenhang mit Unterhaltspflichten in Fällen mit
internationalem Bezug stellen. Gegenstand des Grünbuchs sind die
unterhaltsrechtlichen Aspekte, die nach Ansicht der Kommission einer Regelung
auf Gemeinschaftsebene bedürfen. Für Fälle, die über die Grenzen der EU hinausgehen,
werden neue, durch Übereinkommen festzulegende Vorschriften vorgeschlagen und neue
Lösungsansätze zur Diskussion gestellt. Der Fragenkatalog enthält u. a. Fragen
zum Anwendungsbereich eines künftigen Rechtsinstruments bzw. des künftigen
Haager Übereinkommens, zur Regelung bestimmter problematischer Bereiche durch
Kollisionsnormen, zur Zukunft des Exequaturverfahrens, zur Benennung
dezentraler Behörden für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben im Rahmen der Zusammenarbeit
in der EU sowie zur Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen.
Das Grünbuch basiert auf einer von der Europäischen Kommission in Auftrag
gegebenen Studie, auf den Beiträgen von Sachverständigen aus den
Mitgliedstaaten der EU sowie auf den Arbeiten der Haager Konferenz für Internationales
Privatrecht. Die Stellungnahmen und Bemerkungen aller an der Fragestellung
interessierten Parteien sollen außerdem den Arbeiten auf gemeinschaftlicher
Ebene und im Rahmen der Haager Konferenz neue Impulse verleihen. Frist zur
Stellungnahme zu den im Grünbuch gestellten Fragen ist der 30.09.2004. Allerdings
werden im Juni 2004 im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
Verhandlungen stattfinden. Für diese sollten die Antworten und Kommentare
möglichst vor dem 15.05.2004 eingehen. Darüber hinaus organisiert die GD Justiz
und Inneres am 02.06.2004 eine Anhörung zum Grünbuch in Brüssel.
Das Grünbuch ist abrufbar unter:
http://www.europa.eu.int/comm/justice_home/news/consulting_public/docs/com254_de.pdf
Das Anmeldeformular für die Anhörung
zum Grünbuch am 02.06.2004 finden Sie hier:
http://www.europa.eu.int/comm/justice_home/doc/regis_form_oa.doc
Strafrecht
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Kampf gegen organisierte Finanzkriminalität
Die Europäische Kommission hat am 22.04.2004 eine Mitteilung zur
Verstärkung des Kampfes gegen die organisierte Finanzkriminalität in der gesamten
EU angenommen. Darin werden eine Reihe bereits ergriffener Maßnahmen zur
Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Finanzbereich aufgelistet
sowie weitere politische Maßnahmen aufgezeigt. Den Vollzugsbehörden soll es verstärkt
gestattet werden, kriminelle Erträge zu identifizieren, einzufrieren und zu
beschlagnahmen. Dazu sollen Stellen zur Einziehung von Vermögensgegenständen
zur Verfügung stehen, die über zivilrechtliche Verfahren die Einziehung veranlassen
können. Die Mitteilung
enthält insbesondere Vorschläge für verschärfte Maßnahmen gegen Geldwäsche.
Dafür fordert die Kommission eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen
öffentlichen und privaten Einrichtungen. Ferner sollen die Systeme zur
Beobachtung der Strafverfolgungsverfahren und sonstiger Folgemaßnahmen zu Daten
verbessert werden, über die die Zentralstellen für Verdachtsanzeigen (FIUs)
Mitteilung erhalten. Die Kommission fordert im Anschluss an den Parmalat-Skandal
weiter eine verbesserte finanzielle Transparenz. U. a. sollen Ermittlungstechniken
auf nationaler und EU-Ebene ausgebaut werden, um die Sammlung von Erkenntnissen
z. B. hinsichtlich des Verhaltens von Verdächtigen oder der Identifizierung und
Beschlagnahme von kriminellen Finanzmitteln zu erleichtern. Im Juni 2004 wird
außerdem der Vorschlag der Kommission für eine dritte Geldwäscherichtlinie
erwartet, der u. a. eine Anpassung an die 40 Empfehlungen der Financial
Aktion Task Force (FATF) Rechnung tragen soll. Seit der zweiten Geldwäscherichtlinie
wurde die Verpflichtung zur Meldung verdächtiger Transaktionen gegenüber den zuständigen
Behörden auch auf bestimmte finanzbezogene Tätigkeiten der Rechtsanwälte
ausgedehnt.
Die
Mitteilung der Europäischen Kommission finden Sie unter:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/cnc/2004/com2004_0262de01.pdf
Die
Pressemitteilung der Kommission ist abrufbar unter:
Weitere
Informationen der Kommission im Bereich der organisierten Kriminalität
(englisch):
http://www.europa.eu.int/comm/justice_home/fsj/crime/fsj_crime_intro_en.htm
Zweite
Geldwäscherichtlinie (Richtlinie 2001/97/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 4. Dezember 2001 zur Änderung der Richtlinie 91/308/EWG des Rates
zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche):
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2001/l_344/l_34420011228de00760081.pdf
Das Umsetzungsgesetz der
zweiten Geldwäscherichtlinie in Deutschland (Geldwäschebekämpfungsgesetz) vom
08.07.2002 ist abrufbar unter:
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s3105.pdf
Vgl.
auch den Bericht über die Mitteilung der Kommission zur Kriminalprävention in
der EU:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten6aus2004.htm
Wirtschaftsrecht
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Am
20.04.2004 hat die europäische Kommission eine Mitteilung über eine proaktive
Wettbewerbspolitik für ein wettbewerbsfähiges Europa verabschiedet.
Wettbewerbspolitik ist eine der Gemeinschaftspolitiken, die die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit Europas beeinflussen sollen. Die neuen Wettbewerbsvorschriften,
die am 1. Mai 2004, dem Tag des Beitritts der 10 neuen Mitgliedstaaten,
in Kraft treten, sollen nach Ansicht der Kommission die Grundlage für eine
proaktive Wettbewerbspolitik stärken. Für die Kommission ist dies ein
geeigneter Anlass, um darzulegen, wie sie den neuen Ansatz ihrer
Wettbewerbspolitik umsetzen wird. Gleichzeitig kommt die Kommission mit der
Mitteilung den Schlussfolgerungen des Rates vom 11.03.2004 nach, in denen sie
aufgefordert wurde, über ihren neuen Ansatz zu berichten.
Die
Regierungschefs der EU haben auf ihrer Tagung vom 26.03.2004 in ihrem Bemühen,
die Lissabon-Strategie neu zu beleben, die Stärkung des Wettbewerbs durch
besser funktionierende Märkte neben der Innovation und der Forschung und
Entwicklung zum Schwerpunkt gemacht. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem
Wettbewerb auf Gebieten wie Finanzdienstleistungen und freien Berufen, die auch
dem Binnenmarktrecht unterstehen. Laut Miteilung sind nach Ansicht der
Kommission die freien Berufe ein Beispiel für eine Dienstleistungsbranche mit
einer Tradition oft starker Regulierung und zumeist restriktiver Praktiken.
Gewisse Regulierung gesteht die Kommission den freien Berufen zu, jedoch sollte
diese nach objektiven Kriterien des öffentlichen Interesses erfolgen. In ihrem
jüngsten Bericht hat die Kommission die Berufsverbände in den Mitgliedstaaten
zu einer Überprüfung der bestehenden Regeln aufgerufen, um festzustellen, ob
solche Regeln notwendig, angemessen und gerechtfertigt sind. Die Kommission
kündigt an, gegebenenfalls auch Untersuchungen wegen restriktiver Praktiken
durchführen.
Mitteilung der Kommission:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/cnc/2004/com2004_0293de01.pdf
Wettbewerbsbericht der
Kommission vom 9.02.2004:
http://europa.eu.int/comm/competition/liberal_professions/final_communication_en.pdf
Bericht in Nachrichten aus
Brüssel 3/2004 über freie Berufe und Wettbewerbsrecht m.w.N.:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten3aus2004.htm#_Toc26763713
Freizügigkeit
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Anerkennung von Berufsqualifikationen
Am
20.04.2004 hat die Europäische Kommission einen geänderten Vorschlag für eine
Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vorgelegt (vgl. Artikel
250 Absatz 2 EG). Die Rechtsanwälte sind in der Richtlinie nach wie vor nur
dadurch betroffen, dass die alte Hochschuldiplom-Anerkennungsrichtlinie
(89/48/EWG) mit dem neuen Richtlinienvorschlag konsolidiert wird. Das gegenwärtig
gut funktionierende und den Besonderheiten des Anwaltsberufs gerecht werdende
System der Dienstleistungs- (77/249/EWG) und Niederlassungsrichtlinie
(98/05/EG) für Rechtsanwälte bleibt gewahrt. Für dieses Ergebnis hatte sich die
BRAK bereits im Vorfeld des Kommissionsvorschlags erfolgreich eingesetzt. Des
Weiteren werden Berufe, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden
sind, wie z. B. Notare, vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen. Hinsichtlich
der Regelungen für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen wird nach wie vor
den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gewährt, die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen
von der Absolvierung einer Eignungsprüfung oder eines dreijährigen Anpassungslehrganges
durch den Antragsteller abhängig zu machen. Die Wahl zwischen diesen beiden
Möglichkeiten sollte dabei schon nach dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission dem Antragsteller selbst zustehen (Artikel 14 Absatz 2 des Vorschlags). Nach dem geänderten Vorschlag muss sich eine
Abweichung von der grundsätzlichen Wahlmöglichkeit des Antragstellers nunmehr auf ein hinreichend begründetes
zwingendes Erfordernis stützen.
Den
geänderten Vorschlag der Europäischen Kommission finden Sie unter:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2004/com2004_0317de01.pdf
Weitere
Informationen der Kommission über Berufsqualifikationen:
http://europa.eu.int/comm/internal_market/qualifications/future_de.htm
Sonstiges
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Renate
Jaeger wird Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die
Parlamentarische Versammlung des Europarats wählte am 28.04.2004 Renate Jaeger
mit 97 von 183 Stimmen. Die SPD-nahe Sozialrechtsexpertin wird zum 1. November
nach Straßburg wechseln. Seit Ihrem 27. Lebensjahr war sie Richterin zunächst
am Sozialgericht, dann am Landessozialgericht und schließlich am Bundessozialgericht.
Von dort wurde sie im März 1994 an das Bundesverfassungsgericht berufen. In
dessen erstem Senat war sie als Berichterstatterin verantwortlich für das
Berufsrecht der freien Berufe.
Pressemitteilung
des BMJ:
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743
86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M.. |
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