Büro Brüssel

Ausgabe 14/2004                                                                                                                15.07.2004

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Rechtsprechung

- EuGH-Urteil zum Defizitverfahren gegen Deutschland

 

Wirtschaftsrecht

- EuGH - Vorlageverfahren in italienischer Anwaltsgebührensache

- Begründete Stellungnahme zum VW-Gesetz

 

Sonstiges

- Deutscher UIA Vizepräsident

- Debatte über den europäischen Verfassungsvertrag

 


 

Rechtsprechung

 

EuGH-Urteil zum Defizitverfahren gegen Deutschland

Der EuGH hat am 13.07.2004 in der Rechtssache C-27/04 über die Aussetzung des EU-Defizitverfahrens gegen Deutschland und damit auch grundsätzlich über die Anwendung des Stabilitätspakts gegen Länder mit dauerhaft zu hoher Neuverschuldung entschieden. Die Kommission hatte sich der Entscheidung der EU-Finanzminister entgegengestellt, die Verfahren gegen Deutschland und Frankreich auf Eis zu legen, obwohl ihre Defizite 2004 das dritte Mal in Folge die erlaubten drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes überschreiten. Die Kommission hatte beim EuGH Klage gegen die Nichtannahme der von ihr empfohlenen Entscheidung durch den Rat und gegen die „Schlussfolgerungen“ des Rates erhoben. Mit letzteren hatte er die Verfahren bei übermäßigem Defizit ausgesetzt Der EuGH erklärt die Klage hinsichtlich der Nichtannahme der Entscheidung für unzulässig. Er begründet dies damit, dass die vorliegende Empfehlung der Kommission keine Entscheidung im Sinne des Vertrages darstelle, die eine mit einer Nichtigkeitsklage anfechtbare Handlung sei. Ferner erklärt der EuGH auch die vom Rat angenommenen „Schlussfolgerungen“ für nichtig. Zur Begründung führt er an, dass der Rat sich nicht von den Vorschriften des Vertrages und dem Sekundärrecht lösen darf, das er sich selbst gesetzt hat (Verordnung 1467/97). Frankreich und Deutschland drohen nun hohe Strafen bis zu 7,5 Milliarden Euro bzw. bis zu 10 Milliarden Euro. Das Urteil der obersten EU-Richter verdeutlicht insbesondere die Machtverteilung zwischen den Finanzministern und der Kommission bei der Überwachung der nationalen Haushalte. Das Urteil veranschaulicht außerdem einmal mehr die Position des EuGH als oberste Entscheidungsinstanz im Rahmen politischer Auseinandersetzungen auf europäischer Ebene.

 

Das Urteil des EuGH können Sie lesen unter:

http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&Submit=Suchen&docrequire=judgements&numaff=C-27%2F04&datefs=&datefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100

 

Pressemitteilung des EuGH:

http://curia.eu.int/de/actu/communiques/cp04/aff/cp040057de.pdf

 

Die Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 07.07.1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit ist abrufbar unter:

http://www.europa.eu.int/servlet/portail/RenderServlet?search=DocNumber&lg=de&nb_docs=25&domain=Legislation&coll=&in_force=NO&an_doc=1997&nu_doc=1467&type_doc=Regulation

 

 

 

Wirtschaftsrecht

 

EuGH - Vorlageverfahren in italienischer Anwaltsgebührensache

In dem Verfahren Meloni (Vorabentscheidungsersuchen in der Rs. C-202/04 v. 07.04.2004) geht es um die Frage, ob eine anwaltliche Gebührenordnung wettbewerbskonform ist, die außergerichtliche Vergütungen mit Mindest- und Höchstsätzen regelt. Obwohl der Europäische Gerichtshof im Verfahren Arduino (Rs. C- 35/99 v. 19.02.2002) bereits entschieden hatte, dass er die italienische Gebührenordnung für wettbewerbskonform halte, sei, so das vorlegende italienische Gericht, über die Besonderheit der festen Vergütung für außergerichtliche Tätigkeiten noch nicht entschieden worden. Das vorlegende Gericht stellt die Wettbewerbskonformität dieser Regelung in Frage. Es bezweifelt, dass der Erlass einer Gebührenordnung, die Mindest- und Höchstsätze für außergerichtliche Leistungen vorsehe, ein bestimmtes Qualitätsniveau der reglementierten Dienstleistungen gewährleisten könne. In Italien unterliegen die außergerichtlichen Beratungstätigkeiten keinem Anwaltsmonopol. Die zu entscheidende Frage stellt sich nach deutschen Gebührenrecht nicht, da mit dem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Gebühren für außergerichtliche Leistungen des Anwalts frei vereinbart werden können.

 

Nachrichten aus Brüssel 13/2004 zu Architektengebühren:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten13aus2004.htm

 

Wettbewerbsbericht der Kommission vom 9.02.2004:

http://www.europa.eu.int/comm/competition/liberal_professions/final_communication_de.pdf

 

Nachrichten aus Brüssel 10/2004 zu Bekanntmachungen im EU-Wettbewerbsrecht:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten10aus2004.htm#_Toc26763713

 

Nachrichten aus Brüssel 3/2004 zum Wettbewerbsbericht der Kommission:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten3aus2004.htm

 

Nachrichten aus Brüssel 21/2003 zu belgischen Architektenhonoraren:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten21aus2003.htm#_Toc26763713

 

Begründete Stellungnahme zum VW–Gesetz

Am 12.07.2004 hat die deutsche Bundesregierung im Rechtsstreit mit der Europäischen Kommission zum VW – Gesetz ihre Erklärung zur „Begründeten Stellungnahme“ der Kommission gegenüber abgegeben. Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Meinung, dass das VW-Gesetz rechtmäßig sei. Die Europäische Kommission hatte am 19.03.2003 ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 226 EG gegen Deutschland eingeleitet. Die Kommission befürchtete, dass einige Bestimmungen des 1960 erlassenen und später mehrfach geänderten Volkswagengesetzes (VW-Gesetz) Investoren aus anderen EU-Mitgliedstaaten abschrecken und damit gegen die Vorschriften des EG-Vertrags über den freien Kapitalverkehr (Art. 56) und die Niederlassungsfreiheit (Art. 43) verstoßen könnten. Die Kommission kritisiert insbesondere das Höchststimmrecht, nach dem kein Aktionär mehr als 20 % der Stimmen ausüben kann, die Sperrminorität von 20% und die Entsenderechte zur Vertretung im Aufsichtsrat. Die Bundesregierung hält das Gesetz für europarechtskonform. Gerade mit Blick auf die Historie des VW-Gesetzes ergebe sich, dass keine Begünstigung der öffentlichen Hand als Anteilseigner vorliege, so dass keine Vergleichbarkeit zu den Fällen der „Golden Shares“ bestünde. Aufgrund der ungeklärten Eigentumsverhältnisse nach dem Zweiten Weltkrieg stelle das Gesetz einen noch heute gültigen, sorgfältig austarierten Interessenausgleich zwischen sämtlichen Beteiligten dar. Die aktive Teilnahme an Verwaltung und Kontrolle des Unternehmens sei für alle Aktionäre auch zukünftig gewährleistet.

 

Pressemitteilung BMJ:

http://www.bmj.bund.de/enid/dd07ea92ba4cd35f6bfd06e8178f76d3,78fab4707265737365617274696b656c5f6964092d0931353137093a096d795f79656172092d0932303034093a096d795f6d6f6e7468092d093037/58.html

 

Bericht über die Stellungnahme der Bundesregierung in Nachrichten aus Brüssel 13/2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten13aus2003.htm#_Toc26763713

 

Bericht über „Golden Shares“ in Nachrichten aus Brüssel 10/2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten10aus2003.htm#_Toc26763713

 

Bericht zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in Nachrichten aus Brüssel 6/2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten6aus2003.htm#_Toc26763713  

 

 

Sonstiges

 

Deutscher UIA Vizepräsident

Der deutsche Rechtsanwalt Dr. Bernd Reinmüller ist am 18. Juni 2004 in Beirut mit großer Mehrheit zum neuen Ersten Vizepräsidenten der Union Internationale des Avocats gewählt worden. Aller Voraussicht nach wird Dr. Reinmüller sein Amt als UIA – Präsident im Jahre 2008 antreten. Dr. Reinmüller ist seit langer Zeit verdienstvolles Mitglied des deutschen UIA – Komitee. Im UIA Komitee sind Vertreter der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwalt Vereins vertreten, die sich für die Interessen der deutschen Anwaltschaft auf internationaler Ebene einsetzen. Dr. Reinmüller wird sich entsprechend vor allem für die deutschen berufsrechtlichen Belange stark machen.

 

Homepage der UIA:

http://www.uianet.org/index.jsp

 

Debatte über den neuen Verfassungsvertrag

Die Präsidenten des EP (Pat Cox), der Europäischen Kommission (Romano Prodi) und des Ausschusses der Regionen (Peter Straub) rufen dazu auf, öffentliche Debatten über den neuen europäischen Verfassungsvertrag zu veranstalten. Sie fordern insbesondere die Abgeordneten und die Vertreter der europäischen, nationalen, regionalen und kommunalen Behörden der 25 Mitgliedstaaten der EU auf, sich auf diese Weise an der Aktion „1000 Debatten für Europa“ zu beteiligen. Hintergrund dieses Aufrufs ist, die europäischen Bürger stärker in die Diskussion über die Verfassung mit einzubeziehen. Die Verfassung wird von den Staats- und Regierungschefs am 29.10.2004 in Rom offiziell unterzeichnet. Jedes Land muss danach den Verfassungsvertrag entweder über ein Referendum oder eine parlamentarische Abstimmung innerhalb von zwei Jahren ratifizieren. Die Staaten Dänemark, Irland, Spanien, Portugal und Großbritannien haben bereits ein Referendum angekündigt. In anderen Ländern ist es momentan noch offen, ob es Referenden geben wird.

 

Das Teilnahmeformular für die Organisation von Veranstaltungen finden Sie hier:

http://europa.eu.int/futurum/1000debates/index.cfm?page=dsp_debate_app_form&lng_id=1

 

Informationen zu dieser Initiative sowie eine Übersicht aller Aktionen nach Ländern geordnet und einen Bereich für Ihre Beiträge finden Sie auf der Website

http://europa.eu.int/futurum/1000debates/.

 

Den Aufruf können Sie lesen unter:

http://www.europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/04/883&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

 

Vorläufige konsolidierte Fassung des Vertrages über eine Verfassung für Europa (englisch):

http://www.europa.eu.int/futurum/documents/other/oth180604_2_en.pdf

 

Zusammenfassung der Einigung über den Verfassungsvertrag (englisch):

http://www.europa.eu.int/futurum/documents/other/oth250604_2_en.pdf

 

Dokumente, auf deren Grundlage die Einigung der Regierungschefs erfolgte:

http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/misc/81112.pdf

http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/misc/81198.pdf

 

Der vom Verfassungskonvent vorgelegte Entwurf eines Vertrages über eine Verfassung für Europa ist hier abrufbar:

http://european-convention.eu.int/docs/Treaty/cv00850.de03.pdf

 

Weitere Informationen der EU zur Zukunft der Europäischen Union:

http://www.europa.eu.int/futurum/index_de.htm

 

Informationen zum Thema finden Sie in der Ausgabe 13/2004 der Nachrichten aus Brüssel:

http://www.brak.de/seiten/pdf/Bruessel/Nachrichten/2004/Nachrichten13aus2004_end.pdf

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M..

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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