Büro Brüssel

Ausgabe 15/2004                                                                                                                29.07.2004

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

- EG-Prozesskostenhilfegesetz

- Konsultation zu Tampere

 

 

 

Sonstiges

- Neuer Präsident des EP

- Neubesetzung der EP-Ausschüsse

- Der Bürgerbeauftragte

- Informationen zu Grün- und Weißbüchern

- In eigener Sache


 

Zivilrecht

 

EG- Prozesskostenhilfegesetz

Zwischenzeitlich liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EG – Prozesskostenhilfegesetz (BT Drucksache 15/3281) vor. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27.01.2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen. Die EG-Prozesskostenhilfe-Richtlinie ist in wesentlichen Teilen bis zum 30.11.2004 umzusetzen. Einerseits soll die Beantragung von Prozesskostenhilfe im Ausland durch die Einführung von Standardformularen erleichtert werden. Andererseits sollen Übermittlungs- und Empfangstellen festgelegt werden. Außerdem werden juristische Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gegründet und dort ansässig sind, mit inländischen juristischen Personen gleichbehandelt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung folgt leicht modifiziert dem Referentenwurf aus dem Frühjahr 2004. Die BRAK hat seinerzeit in ihrer Stellungnahme die Erweiterung der Prozesskostenhilfe auf grenzüberschreitende Streitigkeiten ausdrücklich begrüßt.

 

Gesetzentwurf der Bundesregierung:

http://dip.bundestag.de/btd/15/032/1503281.pdf

 

Stellungnahme der BRAK zur PKH – Richtlinie:

http://www.brak.de/seiten/pdf/stellungnEurapaAS.pdf

 

Bericht in Nachrichten aus Brüssel 8/2004:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten8aus2004.htm#_Toc26763711

 

Konsultation zu Tampere

Das Tampere Programm soll die schrittweise Einrichtung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Europäischen Union ermöglichen. Es enthält politische Leitlinien und konkrete Ziele mit einem entsprechenden Zeitplan. Auf Wunsch des Europäischen Rates hat die Kommission zweimal jährlich einen Anzeiger der Fortschritte auf diesem Gebiet erstellt. Nach Ablauf des im Vertrag festgelegten Fünfjahreszeitraumes, hat die Kommission jetzt eine Mitteilung vorgelegt, die die Realisierungen der letzten fünf Jahre bei der Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts vorstellt und künftige Prioritäten aufzeigt. In diesem Zusammenhang strebt die Europäische Kommission eine öffentliche Debatte über Themen an, die grundlegende Fragen unserer Gesellschaft betreffen und sich gleichzeitig unmittelbar auf das alltägliche Leben der Bürger auswirken. Aus diesem Grunde hat die Kommission eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Stellungnahmen können bis zum 31. August 2004 übermittelt werden.

 

Konsultation der Kommission:

http://europa.eu.int/yourvoice/forms/dispatch.jsp?form=324&lang=DE

 

Bilanz des Tampere Programms:

http://europa.eu.int/comm/justice_home/doc_centre/intro/docs/com_2004_401_de.pdf

 

Bericht zu Nachrichten aus Brüssel 12/2004:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten12aus2004.htm#_Zivilrecht

 

Sonstiges

 

Neuer Präsident des EP

Die Abgeordneten des neugewählten EP haben am 20.07.2004 den spanischen Abgeordneten Josep Borrell Fontelles (SPE) zum neuen Präsidenten des EP gewählt. Er erhielt 388 von 647 Stimmen. Nach einer Absprache zwischen den beiden größten Fraktionen, der EVP (Europäische Volkspartei) und der SPE (Sozialdemokratische Partei Europas) soll Borrell 2007 durch den deutschen EVP-Fraktionsvorsitzenden Prof. Dr. Hans-Gert Poettering abgelöst werden.

 

Unter den 14 Vizepräsidenten des EP befinden sich auch drei Deutsche: Dagmar Roth-Behrendt (SPD), Dr. Ingo Friedrich (CSU) und Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann (PDS).

 

Übersicht der Mitglieder des Präsidiums des EP:

http://wwwdb.europarl.eu.int/ep6/owa/p_meps.short_list

 

Neubesetzung der EP-Ausschüsse

Das EP hat am 22.07.2004 die Verteilung der Abgeordneten auf die verschiedenen Ausschüsse sowie die Verteilung der wichtigen Positionen beschlossen. Für diese Legislaturperiode ist ein neuer Ausschuss „Binnenmarkt und Verbraucherschutz“ geschaffen worden. Dieser übernimmt Aufgaben des bisherigen Ausschusses für Recht und Binnenmarkt sowie des bisherigen Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik. Vorsitzender ist der englische Labourabgeordnete Phillip Whitehead. Whitehead ist ehemaliger Vorsitzender der britischen Verbrauchervereinigung und gehörte in der letzten Legislaturperiode dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik an. Erste stellvertretende Vorsitzende ist die frühere Parlamentsvizepräsidentin Charlotte Cederschiöld (EVP, S), zweite stellvertretende Vorsitzende ist Zuzana Roithová (EVP, CZ). Deutschland wird vertreten durch die Abgeordneten Evelyne Gebhardt, Barbara Weiler (beide SPE), Kurt Lechner, Andreas Schwab und Joachim Wuermeling (alle EVP) sowie Alexander Graf Lambsdorff (Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE)) und Heide Rühle (Fraktion der Grünen). Stellvertreter sind André Brie (Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL)), Gisela Kallenbach (Fraktion der Grünen), Klaus-Heiner Lehne, Hartmut Nassauer und Angelika Niebler (alle EVP) und Dagmar Roth-Behrendt (SPE).

 

Vorsitzender des Rechtsausschusses ist wieder der Italiener Guiseppe Gargani (EVP, Forza Italia). Vizepräsidenten sind der deutsche CDU-Abgeordnete Rainer Wieland, der Pole Andrzej Jan Szejna (SPE) und die Ungarin Katalin Lévai (SPE). Koordinator der EVP-Fraktion ist wieder Klaus-Heiner Lehne, Koordinatorin der SPE-Fraktion ist die Österreicherin Maria Berger. Weiteres ordentliches deutsches Mitglied ist Hans-Peter Mayer. Stellvertreter aus Deutschland sind Alexander Nuno Alvaro (ALDE), Hiltrud Breyer (Fraktion der Grünen), Kurt Lechner, Alexander Radwan und Ingo Schmitt (alle EVP) sowie Dagmar Roth-Behrendt (SPE).

 

Ein wichtiger Ausschuss ist ferner der für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. Vorsitzender dieses Ausschusses ist der Franzose Jean-Louis Bourlanges (ALDE), den stellvertretenden Vorsitz teilen sich der Italiener Stefano Zappala (EVP), der Grieche Stavros Lambrinidis (SPE) und der Franzose Patrick Gaubert (EVP). Deutsche Mitglieder sind Alexander Nuno Alvaro (ALDE), Ewa Klamt, Manfred Weber und Hartmut Nassauer (alle EVP) sowie Wolfgang Kreissl-Dörfler (SPE). Stellvertreter sind Evelyne Gebhardt, Martin Schulz (beide SPE) und Sylvia-Yvonne Kaufmann (GUE/NGL) sowie Cem Özdemir (Fraktion der Grünen) und Herbert Otto Reul und Rainer Wieland (beide EVP).

 

Fraktionsvorsitzender der SPE ist der Aachener SPD-Abgeordnete Martin Schulz. Mit Prof. Dr. Hans-Gert Poettering (CDU) hat auch die EVP einen deutschen Vorsitzenden. Fraktionsvorsitzende der Grünen sind Daniel Cohn-Bendit, der diesmal für Deutschland Mitglied des EP ist, zusammen mit Monica Farassoni (B). Damit stellen drei deutsche Abgeordnete den Fraktionsvorsitz; ein sehr gutes Ergebnis.

 

 

Benennungen in die Ausschüsse des EP:

http://www3.europarl.eu.int/omk/omnsapir.so/calendar?APP=PDF&TYPE=PV1&FILE=p004-07-22dea.pdf&LANGUE=DE

 

Hier finden Sie eine Auswahlmaske mit verschiedenen Suchkriterien aller Ausschüsse des EP:

http://wwwdb.europarl.eu.int/ep6/owa/p_meps.entry?ipid=0&ilg=DE&iorig=&imsg=

 

Der Bürgerbeauftragte

Das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten wurde durch den Vertrag von Maastricht geschaffen. Aufgabe des Bürgerbeauftragten ist es, sich mit Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft zu befassen. Bisher galt, dass wenn dem Bürgerbeauftragten eine Beschwerde zuging, dieser die Eingabe der jeweiligen Institution oder Einrichtung weiterleitete und um Stellungnahme zu der Beschwerde innerhalb von drei Monaten bat. Im Mai 2004 regte der Bürgerbeauftragte an, Stellungnahmefristen der betroffenen Institutionen von drei auf zwei Monate zu verkürzen. Rechtsgrundlage dafür ist die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten). Die Verordnung sieht kurze Fristen für die Antworten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission auf Anträge auf Zugang zu öffentlichen Dokumenten vor. Die Europäische Kommission hat dem Bürgerbeauftragten jetzt zugesagt, dass sie die Beschwerden hinsichtlich der Verweigerung von öffentlichen Dokumenten in einer achtwöchigen Frist bearbeiten werde.

 

Pressemitteilung Kommission:

http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=EO/04/21&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

 

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 v. 30.05.2001: http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=32001R1049&model=guichett

 

Bericht aus Nachrichten aus Brüssel 7/2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten7aus2003.htm#_Toc26763714

 

Was kann der europäische Bürgerbeauftragte für Sie tun?

http://www.euro-ombudsman.eu.int./guide/pdf/de/guide_de.pdf

 

Homepage des Bürgerbeauftragten:

http://www.euro-ombudsman.eu.int./home/de/default.htm

 

Informationen zu Grün- und Weißbüchern

Grünbücher sind von der Kommission veröffentlichte Mitteilungen, die zur Diskussion über einen bestimmten Politikbereich dienen. Sie richten sich vor allem an interessierte Dritte, Organisationen und Einzelpersonen, die dadurch die Möglichkeit erhalten, an der jeweiligen Konsultation und Beratung teilzunehmen. In bestimmten Fällen ergeben sich daraus weitere gesetzgeberische Maßnahmen.

 

Weißbücher enthalten Vorschläge für ein Tätigwerden der Gemeinschaft in einem bestimmten Bereich. Sie folgen zuweilen auf Grünbücher, die veröffentlicht werden, um einen Konsultationsprozess auf europäischer Ebene einzuleiten. Während in Grünbüchern eine breite Palette an Ideen präsentiert und zur öffentlichen Diskussion gestellt wird, enthalten Weißbücher förmliche Vorschläge für bestimmte Politikbereiche und dienen dazu, diese Bereiche zu entwickeln.

 

Grünbücher der Kommission seit 1984:

http://europa.eu.int/comm/off/green/index_de.htm

 

Weißbücher der Kommission seit 1985:

http://europa.eu.int/comm/off/white/index_de.htm

 

In eigener Sache

Wegen der Sommerpause in Brüssel erscheint die nächste Ausgabe der Nachrichten aus Brüssel wieder am 02.09.2004.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M..

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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