Büro Brüssel
Ausgabe
18/2004 30.09.2004
Themen in dieser
Ausgabe: - Europäisches
Mahnverfahren - Bessere strafrechtliche Zusammenarbeit in Europa - Herbstkonferenz der ECBA |
- Tag des Wettbewerbs - Richter am Gericht erster
Instanz - Neues Webportal der Kommission |
Zivilrecht
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Am
21.09.2004 beriet der Rechtsausschuss des EP über das Europäische
Mahnverfahren. Neue Berichterstatterin
ist die englische Abgeordnete Arlene McCarthy (PSE Vereinigtes Königreich).
Sie folgt dem italienischen Abgeordneten Giuseppe Gargani, der sich bereits für
ein europäisches Mahnverfahren nur für grenzüberschreitende Sachverhalte stark
machte. Das EP bestätigte seinerzeit den Bericht des Italieners, was die BRAK
begrüßte. Die neue Berichterstatterin fordert
darüber hinaus den Zugang zu einem automatisierten Verfahren. Dies käme
der deutschen Rechtslage entgegen, die sich in den vergangenen Jahren bewährt
hat. Frau McCarthy wird ihren Bericht auf der Grundlage des Gargani-Berichts
dem EP vorlegen.
Bericht
Nachrichten aus Brüssel 5/2004:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten5aus2004.htm#_Toc26763711
Bericht
Nachrichten aus Brüssel 20/2003:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten20aus2003.htm#_Toc26763711
Bericht
Nachrichten aus Brüssel 9/2003:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten%209%20aus%202003.htm#_Toc26763711
Bericht
Nachrichten aus Brüssel 1/2003:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten1aus2003.htm#_Toc26763711
Strafrecht
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Bessere
strafrechtliche Zusammenarbeit in Europa
Das Bundeskabinett hat am 22.09.2004
den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwürfen zur
Umsetzung des Rechtshilfeübereinkommens der EU zugestimmt. Mit dem Rechtshilfeübereinkommen
sollen die Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten der EU über neue
rechtliche Instrumente zur Verfolgung grenzüberschreitender Kriminalität
verfügen. Vor allem sollen moderne Ermittlungsmethoden EU-weit eingeführt
werden. Dazu zählen z. B. Telefonüberwachungen, verdeckte Ermittlungen, die
Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen und Vernehmungen per Video- oder Telefonkonferenz.
Durch unmittelbare Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Gerichten und Staatsanwaltschaften
der Mitgliedstaaten sollen das bisherige Verfahren gestrafft und Verzögerungen
vermieden werden. Das zum Rechtshilfeübereinkommen gehörende Protokoll sieht
insbesondere die Erleichterung grenzüberschreitender Ermittlungen im Banken-
und Finanzsektor vor, was die Bekämpfung des internationalen Terrorismus
erleichtern soll. Das deutsche Recht sieht die in dem Übereinkommen genannten
modernen Ermittlungsmethoden schon heute nahezu vollständig vor.
Rechtshilfeersuchen aus anderen EU-Staaten, die auf solche Maßnahmen gerichtet
sind, können daher in Deutschland bereits heute bewilligt werden.
Rechtsakt des Rates vom
29.05.2000 über die Erstellung des Übereinkommens gemäß Artikel 34 des
Vertrags über die EU über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den
Mitgliedstaaten der EU:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2000/c_197/c_19720000712de00010023.pdf
Rechtsakt des Rates vom
16.10.2001 über die Erstellung gemäß Artikel 34 des Vertrags über die EU -
des Protokolls zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
zwischen den Mitgliedstaaten der EU:
http://www2.uibk.ac.at/strafrecht/strafrecht/zp-rhuebk-eu.pdf
Pressemitteilung
des BMJ:
Herbstkonferenz
der ECBA
Am
08./09.10.2004 veranstaltet die European Criminal Bar Association (ECBA) in
Maastricht ihre Herbstkonferenz zum Thema Practical Defence in European
Criminal Law. Am 08.10.2004 finden vier parallele Workshops zu folgenden
Themen statt: das Recht zu Schweigen, die Untersuchungshaft, Gerichtssachverständige,
Zugang zur Rechtsberatung und anwaltliche Verschwiegenheitspflicht. Weitere
Schwerpunkte der Konferenz sind der Rahmenbeschluss über bestimmte
Verfahrensrechte in Strafverfahren, der Europäische Haftbefehl sowie
Diskussionen zu den unterschiedlichen Schutzstandards der Rechte der
Angeklagten in der EU. Anmeldungen sollten möglichst vor dem 01.10.2004
erfolgen.
Informationen
über die Konferenz einschließlich online-Anmeldung und Programmübersicht:
http://www.ecba.org/gb-site-elements/gb-frameset.htm
Website
der ECBA (englisch und französisch):
Wirtschaftsrecht
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Am
22.10.2004 wird der Europäische Tag des Wettbewerbs in Amsterdam veranstaltet.
Das Ereignis ist ein Gemeinschaftsprojekt der Europäischen Kommission, der
niederländischen Kartellbehörde und des niederländischen
Wirtschaftsministeriums. Einerseits soll die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts
innerhalb des Privatrechts, andererseits die Einhaltung der Regeln des
Wettbewerbsrechts durch Unternehmen thematisiert werden. Neben Praktikern und
Wissenschaftlern werden auch der Wettbewerbskommissar Monti und der Präsident
der irischen Wettbewerbsbehörde John Fingleton vortragen.
Website
mit Informationen:
http://www.consumerandcompetition.nl/competition/english
Ablaufprogramm:
http://www.consumerandcompetition.nl/competition/english/programme_and_highlights.asp
Anmeldeformular:
http://www.consumerandcompetition.nl/downloads/eng_registration_competition.pdf
Sonstiges
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Richter
am Gericht erster Instanz
Am
08.09.2004 wurde der Däne Bo Vesterdorf als Präsident des Gerichts erster
Instanz in Luxemburg aus der Mitte der Richter für eine Periode von drei Jahren
(bis 31.08.2007) wieder gewählt. Die Amtszeit der Richter am Gericht erster
Instanz lief Ende August 2004 aus. Am 10.09.2004 haben die 25 Mitgliedstaaten die Vorsitzenden der fünf Kammern bestimmt,
die wiederum aus drei oder fünf, auf drei Jahre gewählten Richtern bestehen.
Neben Bo Vesterdorf, der neben seinem Amt als Präsident des Gerichts auch
Vorsitzender der ersten Kammer mit fünf Richtern ist, wurden Marc Jaeger
(Luxemburg), Hubert Legal (Frankreich), Jörg Pirrung (Deutschland) und Mihalis
Vilaras (Estland) als Kammervorsitzende bestimmt.
Pressemitteilung
des EuGH:
http://www.curia.eu.int/de/actu/communiques/cp04/info/cp040062de.pdf
Website
des EuGH und des Gerichts erster Instanz:
http://www.curia.eu.int/de/transitpage.htm
Die
neue Website der Kommission Dialog mit Bürgern enthält Leitfäden zu zehn
Bereichen des EU-Rechts und mehr als 1 300 ausdruckbare mehrsprachige
Merkblätter mit praktischen Tipps. Darüber hinaus werden nützliche Adressen und
der Bürger Wegweiserdienst angeboten. Unter anderem werden folgende
inhaltliche Themen behandelt: leben, arbeiten, studieren und reisen in anderen
EU-Ländern, Erwerb von Waren und Dienstleistungen in der EU, Chancengleichheit,
Datenschutz, Beilegung von grenzübergreifenden Streitigkeiten mit
Finanzdienstleistern. Es existiert auch eine Zusammenfassung (in
20 Sprachen) von Übergangsbestimmungen für die Freizügigkeit von
Arbeitnehmern aus den und in die neuen Mitgliedstaaten, die demnächst durch
neue Informationen ergänzt werden soll. Wenn Nutzer die benötigten
Informationen nicht finden können oder Fragen zu irgendeinem Aspekt der
EU-Politik haben, können sie sich telefonisch oder per E-Mail an die über die
Website zugänglichen Beratungs- und Problemlösungsdienste wenden und erhalten
in jeder der 20 Sprachen persönliche Beratung.
Webportal
Dialog mit Bürgern:
http://europa.eu.int/citizensrights
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M.. |
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