Büro Brüssel

Ausgabe 18/2004                                                                                                                30.09.2004

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

- Europäisches Mahnverfahren

 

Strafrecht

- Bessere strafrechtliche Zusammenarbeit in Europa

- Herbstkonferenz der ECBA

 

 

Wirtschaftsrecht

- Tag des Wettbewerbs

Sonstiges

- Richter am Gericht erster Instanz

- Neues Webportal der Kommission


 

Zivilrecht

 

Europäisches Mahnverfahren

Am 21.09.2004 beriet der Rechtsausschuss des EP über das Europäische Mahnverfahren.  Neue Berichterstatterin ist die englische Abgeordnete Arlene McCarthy (PSE – Vereinigtes Königreich). Sie folgt dem italienischen Abgeordneten Giuseppe Gargani, der sich bereits für ein europäisches Mahnverfahren nur für grenzüberschreitende Sachverhalte stark machte. Das EP bestätigte seinerzeit den Bericht des Italieners, was die BRAK begrüßte. Die neue Berichterstatterin fordert  darüber hinaus den Zugang zu einem automatisierten Verfahren. Dies käme der deutschen Rechtslage entgegen, die sich in den vergangenen Jahren bewährt hat. Frau McCarthy wird ihren Bericht auf der Grundlage des Gargani-Berichts dem EP vorlegen.

 

Bericht Nachrichten aus Brüssel 5/2004:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten5aus2004.htm#_Toc26763711

 

Bericht Nachrichten aus Brüssel 20/2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten20aus2003.htm#_Toc26763711

 

Bericht Nachrichten aus Brüssel 9/2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten%209%20aus%202003.htm#_Toc26763711

 

Bericht Nachrichten aus Brüssel 1/2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten1aus2003.htm#_Toc26763711

 

Strafrecht

 

Bessere strafrechtliche Zusammenarbeit in Europa

Das Bundeskabinett hat am 22.09.2004 den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwürfen zur Umsetzung des Rechtshilfeübereinkommens der EU zugestimmt. Mit dem Rechtshilfeübereinkommen sollen die Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten der EU über neue rechtliche Instrumente zur Verfolgung grenzüberschreitender Kriminalität verfügen. Vor allem sollen moderne Ermittlungsmethoden EU-weit eingeführt werden. Dazu zählen z. B. Telefonüberwachungen, verdeckte Ermittlungen, die Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen und Vernehmungen per Video- oder Telefonkonferenz. Durch unmittelbare Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Gerichten und Staatsanwaltschaften der Mitgliedstaaten sollen das bisherige Verfahren gestrafft und Verzögerungen vermieden werden. Das zum Rechtshilfeübereinkommen gehörende Protokoll sieht insbesondere die Erleichterung grenzüberschreitender Ermittlungen im Banken- und Finanzsektor vor, was die Bekämpfung des internationalen Terrorismus erleichtern soll. Das deutsche Recht sieht die in dem Übereinkommen genannten modernen Ermittlungsmethoden schon heute nahezu vollständig vor. Rechtshilfeersuchen aus anderen EU-Staaten, die auf solche Maßnahmen gerichtet sind, können daher in Deutschland bereits heute bewilligt werden.

 

Rechtsakt des Rates vom 29.05.2000 über die Erstellung des Übereinkommens — gemäß Artikel 34 des Vertrags über die EU — über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der EU:

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2000/c_197/c_19720000712de00010023.pdf

 

Rechtsakt des Rates vom 16.10.2001 über die Erstellung – gemäß Artikel 34 des Vertrags über die EU - des Protokolls zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der EU:

http://www2.uibk.ac.at/strafrecht/strafrecht/zp-rhuebk-eu.pdf

 

Pressemitteilung des BMJ:

http://www.bmj.bund.de/enid/986b50d92f68503361fed58d72482219,d24a41707265737365617274696b656c5f6964092d0931363533093a096d795f79656172092d0932303034093a096d795f6d6f6e7468092d093039/58.html

 

Herbstkonferenz der ECBA

Am 08./09.10.2004 veranstaltet die European Criminal Bar Association (ECBA) in Maastricht ihre Herbstkonferenz zum Thema „Practical Defence in European Criminal Law“. Am 08.10.2004 finden vier parallele Workshops zu folgenden Themen statt: das Recht zu Schweigen, die Untersuchungshaft, Gerichtssachverständige, Zugang zur Rechtsberatung und anwaltliche Verschwiegenheitspflicht. Weitere Schwerpunkte der Konferenz sind der Rahmenbeschluss über bestimmte Verfahrensrechte in Strafverfahren, der Europäische Haftbefehl sowie Diskussionen zu den unterschiedlichen Schutzstandards der Rechte der Angeklagten in der EU. Anmeldungen sollten möglichst vor dem 01.10.2004 erfolgen.

 

Informationen über die Konferenz einschließlich online-Anmeldung und Programmübersicht:

http://www.ecba.org/gb-site-elements/gb-frameset.htm

 

Website der ECBA (englisch und französisch):

http://www.ecba.org/

 

Wirtschaftsrecht

 

Tag des Wettbewerbs

Am 22.10.2004 wird der Europäische Tag des Wettbewerbs in Amsterdam veranstaltet. Das Ereignis ist ein Gemeinschaftsprojekt der Europäischen Kommission, der niederländischen Kartellbehörde und des niederländischen Wirtschaftsministeriums. Einerseits soll die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts innerhalb des Privatrechts, andererseits die Einhaltung der Regeln des Wettbewerbsrechts durch Unternehmen thematisiert werden. Neben Praktikern und Wissenschaftlern werden auch der Wettbewerbskommissar Monti und der Präsident der irischen Wettbewerbsbehörde John Fingleton vortragen.

 

Website mit Informationen:

http://www.consumerandcompetition.nl/competition/english

 

Ablaufprogramm:

http://www.consumerandcompetition.nl/competition/english/programme_and_highlights.asp

 

Anmeldeformular:

http://www.consumerandcompetition.nl/downloads/eng_registration_competition.pdf

 

Sonstiges

 

Richter am Gericht erster Instanz

Am 08.09.2004 wurde der Däne Bo Vesterdorf als Präsident des Gerichts erster Instanz in Luxemburg aus der Mitte der Richter für eine Periode von drei Jahren (bis 31.08.2007) wieder gewählt. Die Amtszeit der Richter am Gericht erster Instanz lief Ende August 2004 aus. Am 10.09.2004 haben die 25 Mitgliedstaaten  die Vorsitzenden der fünf Kammern bestimmt, die wiederum aus drei oder fünf, auf drei Jahre gewählten Richtern bestehen. Neben Bo Vesterdorf, der neben seinem Amt als Präsident des Gerichts auch Vorsitzender der ersten Kammer mit fünf Richtern ist, wurden Marc Jaeger (Luxemburg), Hubert Legal (Frankreich), Jörg Pirrung (Deutschland) und Mihalis Vilaras (Estland) als Kammervorsitzende bestimmt.

 

Pressemitteilung des EuGH:

http://www.curia.eu.int/de/actu/communiques/cp04/info/cp040062de.pdf

 

Website des EuGH und des Gerichts erster Instanz:

http://www.curia.eu.int/de/transitpage.htm

 

Neues Webportal der Kommission

Die neue Website der Kommission „Dialog mit Bürgern“ enthält Leitfäden zu zehn Bereichen des EU-Rechts und mehr als 1 300 ausdruckbare mehrsprachige Merkblätter mit praktischen Tipps. Darüber hinaus werden nützliche Adressen und der „Bürger – Wegweiserdienst“ angeboten. Unter anderem werden folgende inhaltliche Themen behandelt: leben, arbeiten, studieren und reisen in anderen EU-Ländern, Erwerb von Waren und Dienstleistungen in der EU, Chancengleichheit, Datenschutz, Beilegung von grenzübergreifenden Streitigkeiten mit Finanzdienstleistern. Es existiert auch eine Zusammenfassung (in 20 Sprachen) von Übergangsbestimmungen für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus den und in die neuen Mitgliedstaaten, die demnächst durch neue Informationen ergänzt werden soll. Wenn Nutzer die benötigten Informationen nicht finden können oder Fragen zu irgendeinem Aspekt der EU-Politik haben, können sie sich telefonisch oder per E-Mail an die über die Website zugänglichen Beratungs- und Problemlösungsdienste wenden und erhalten in jeder der 20 Sprachen persönliche Beratung.

 

Webportal „Dialog mit Bürgern“:

http://europa.eu.int/citizensrights

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M..

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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