Büro Brüssel
Ausgabe 20/2004
28.10.2004
Themen
in dieser Ausgabe: -
Weiteres Vorgehen im Europäischen Vertrags- recht - Verbesserter
Informationsaustausch von Verurteilungen |
-
Verbindlichkeit von Urteilen des EGMR - .eu-Top-Level-Domain - Verschiebung der Abstimmung über
die neue
Kommission - Informationsblätter der GD
Freiheit, Sicherheit und |
Zivilrecht
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Weiteres Vorgehen im Europäischen
Vertragrecht
Die
Kommission hat als Ergebnis der Konsultation über den Aktionsplan für ein
kohärenteres Europäisches Vertragsrecht am 11.10.2004 die schon länger
erwartete Mitteilung zum weiteren Vorgehen im Europäischen Vertragsrecht und der
Überarbeitung des gemeinschaftlichen Besitzstands vorgelegt. Darin sind insgesamt
drei Maßnahmen vorgesehen: die Ausarbeitung eines Vertragswerkes (sog. gemeinsamer
Referenzrahmen), das klare Definitionen von unbestimmten Rechtsbegriffen,
Grundprinzipien und Mustervorschriften des Vertragsrechts auf europäischer
Ebene enthalten soll, die Förderung der Ausarbeitung von EU-weiten allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die Entscheidung über ein sog. optionales Instrument,
d.h. über eine sektorübergreifende Maßnahme, wie z. B. eine EU-Verordnung oder
Empfehlung. Ziel des gemeinsamen Referenzrahmens ist die Verbesserung und
Vereinfachung des geltenden und künftigen Gemeinschaftsrechts. Ferner sollen
die nationalen Gesetzgeber den Referenzrahmen bei der Umsetzung
vertragsrechtlicher EU-Richtlinien in nationales Recht heranziehen können. Der
Anhang der Mitteilung enthält einen Vorschlag für eine denkbare Struktur des
Referenzrahmens. Die Kommission hält für dessen Ausarbeitung die Mitwirkung von
Interessengruppen aus der Praxis für unverzichtbar. Dafür richtet sie derzeit
ein Netz von Experten ein, das die Vorarbeiten der mit der Ausarbeitung des Referenzrahmens
beauftragten Forschungsgruppe begleiten soll. Die BRAK hat bereits einen Experten
für dieses Netzwerk benannt. Die Verabschiedung des gemeinsamen Referenzrahmens
ist - sehr ehrgeizig - für das Jahr 2009 vorgesehen.
Die Mitteilung der Kommission über das
weitere Vorgehen finden Sie unter:
http://www.europa.eu.int/comm/consumers/cons_int/safe_shop/fair_bus_pract/cont_law/com2004_de.pdf
Weitere Informationen der Kommission zu
der Mitteilung:
Den Aktionsplan der Kommission für ein
kohärenteres Europäisches Vertragsrecht finden Sie hier:
Einen Überblick über alle Dokumente und
Veranstaltungen der Kommission im Bereich des Europäischen Vertragsrechts gibt:
http://www.europa.eu.int/comm/consumers/cons_int/safe_shop/fair_bus_pract/cont_law/index_de.htm
Strafrecht
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Verbesserter Informationsaustausch von
Verurteilungen
Die
Kommission hat am 13.10.2004 einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über
den Austausch von Informationen aus dem Strafregister vorgelegt. Hintergrund
ist der jüngste französisch/belgische Fall von Pädophilie (Michel Fourniret),
in dem der Austausch von Informationen über Verurteilungen zwischen den beiden
Mitgliedstaaten nicht ordnungsgemäß funktionierte. Ziel des Vorschlages ist
daher die Verbesserung der derzeitigen, auf das europäische Übereinkommen über
die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 gestützten
Austauschmechanismen und insbesondere ein rascherer Informationsaustausch
zwischen den Mitgliedstaaten. Jeder Mitgliedstaat soll eine Zentralbehörde
benennen, die jeweils die Zentralbehörden der anderen Mitgliedstaaten
unverzüglich und automatisch über Verurteilungen von Staatsangehörigen dieser
Mitgliedstaaten unterrichtet, sobald diese den zuständigen Behörden im Urteilsstaat
vorliegen. Darüber hinaus sollen Anträge auf Informationen aus dem
Strafregister von der Zentralbehörde des ersuchten Mitgliedstaats innerhalb von
höchstens 5 Tagen beantwortet werden. Der Beschluss soll bis spätestens 30.06.2005
umgesetzt werden. Der Beschluss ist zwar nicht rechtlich verbindlich, hat
jedoch programmatischen Charakter. Vor Jahresende will die Kommission daher einen
ehrgeizigeren, legislativen Vorschlag zur Einrichtung eines auf elektronische
Datenverarbeitung gestützten Netzes für den Informationsaustausch über Strafurteile
vorlegen.
Den Beschlussvorschlag über den
Austausch von Informationen aus dem Strafregister finden Sie hier:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2004/com2004_0664de01.pdf
Presseinformationen der Kommission:
Rechtsprechung
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Verbindlichkeit von Urteilen des EGMR
Der
Zweite Senats des BVerfG hat am 19.10.204 hinsichtlich der Verbindlichkeit von Urteilen
des EGMR für deutsche Gerichte einen Grundsatzbeschluss gefasst. Darin heißt
es, deutsche Gerichte und Behörden müssten die Urteile des EGMR stets gebührend
in ihre Überlegungen mit einbeziehen und sie schonend in die nationale
Rechtsordnung einpassen. Die Gerichte seien zur Berücksichtigung solcher Urteile
jedenfalls dann verpflichtet, wenn sie in verfahrensrechtlich zulässiger Weise
erneut über den Gegenstand eines von ihnen bereits entschiedenen Falls zu
urteilen haben und den Urteilen ohne materiellen Gesetzesverstoß Rechnung
tragen können. Ein Beschwerdeführer kann die Missachtung dieser Berücksichtigungspflicht als Verstoß gegen seine Grundrechte in
Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip rügen. Eine schematische Vollstreckung
der Urteile sei allerdings falsch. Dies ist das erste Mal, dass das BVerfG sich
grundsätzlich zu der Frage äußert, wie deutsche Gerichte mit Urteilen aus
Straßburg umzugehen haben. Im konkreten Fall hoben die Richter eine
Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg über das Umgangrecht eines
leiblichen Vaters mit seinem Kind auf, weil es sich nicht mit einem Urteil des
EGMR auseinander gesetzt hatte.
Das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvR 1481/04) finden Sie unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20041014_2bvr148104
Pressemitteilung des
Bundesverfassungsgerichts:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?presse
Sonstiges
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.eu-Top-Level-Domain
Am
12.10.2004 hat die GD Informationsgesellschaft mit EURid (European Registry of
Internet Domain Names), einem Konsortium aus belgischen, italienischen und
spanischen Unternehmen, einen Dienstleistungsvertrag zur Vergabe von .eu-Top-Level-Domain
(.euTLD) unterzeichnet. Bereits im April 2002 hatte die Europäische Kommission
die Einführung einer .euTLD beschlossen. Top-Level-Domains (TLD) werden in zwei
Kategorien unterteilt, einerseits in Ländercodes wie z. B. .de für
Deutschland oder be für Belgien, andererseits in allgemeine Bezeichnungen,
wie z. B. .com, .org oder .net.
Die neue .euTLD gibt europäischen Unternehmen und Privatpersonen die
Möglichkeit eines europaweiten Internetauftritts sowohl für Websites als auch
für E-Mail-Adressen. Rechtsstreitigkeiten werden vor den europäischen Gerichten
ausgetragen. Die neue .euTLD soll einen ebenso hohen Stellenwert erreichen, wie
die international am häufigsten verwendete TLD .com. Derzeit ist die Registrierung
einer .eu-Domain noch nicht möglich. Die Kommission rechnet mit dem
Vergabestart zuerst für Inhaber bestimmter Schutzrechte, wie z. B. Markennamen,
im 3. Quartal des kommenden Jahres. Danach wird für alle die Registrierung
einer .eu-Domain denkbar sein.
Weitere Informationen zur
Registrierung und zum Zeitplan finden Sie auf derEURid Homepage (englisch):
Verordnung der Kommission vom 28.04.04 zur Festlegung von
allgemeinen Regeln für die Durchführung und die Funktionen der Domäne oberster
Stufe eu und der allgemeinen Grundregeln für die Registrierung:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_162/l_16220040430de00400050.pdf
Pressemitteilung der Europäischen Kommission
(englisch):
http://europa.eu.int/information_society/newsroom/cf/itemlongdetail.cfm?item_id=1383
Allgemeine Informationen der Kommission zur eu-Domain
(englisch) :
Verordnung des EP und des Rates zur Einführung der
Domäne oberster Stufe « .eu » :
http://register.consilium.eu.int/pdf/de/02/st03/03613-r1d2.pdf
Verschiebung der Abstimmung über neue
Kommission
Die
für den 27.10.2004 geplante Abstimmung des EP über das Team des designierten
EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso ist verschoben worden. Hintergrund
ist der Antrag Barrosos, mehr Zeit für das Überdenken seines Teams zu haben.
Bei fraktionsinternen Probewahlen in Straßburg hatten die meisten Sozialisten
und Liberalen das Team mit dem umstrittenen Italiener Rocco Buttiglione
abgelehnt. Dessen Äußerungen zu Homosexualität und Ehe sowie den Auffanglagern
von Asylbewerbern in Nordafrika waren auf starke Kritik gestoßen. Außerdem sind
die designierten Kommissare für Wettbewerb, Neelie Kroes, für Landwirtschaft,
Mariann Fischer Boel, für Energie, László Kovács, für Umwelt, Stavros Dimas und
für Steuern, Ingrida Udre umstritten. Das EP kann lediglich die Kommission als
Ganzes, nicht jedoch einzelne Mitglieder ablehnen. Heute soll in Rom ein
Krisengipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs stattfinden. Wann
Barroso dem EP ein neues Team präsentieren wird, ist unklar. Die nächste Parlamentssitzung
ist für Mitte November angesetzt. Die niederländische Ratspräsidentschaft erklärte,
die noch amtierende EU-Kommission unter dem Italiener Prodi werde trotz des
geplanten Amtsantritts der neuen Kommission am 01.11.2004 bis auf weiteres
geschäftsführend im Amt bleiben. Barroso war vom Parlament im Juli für das Amt
des Kommissionspräsidenten bestätigt worden, so dass er selbst nicht in Frage
stehen dürfte.
Informationen des EP zur Verschiebung
finden Sie hier:
Rede des designierten
Kommissionspräsidenten Barroso vor dem EP in Straßburg (englisch):
http://europa.eu.int/comm/commissioners/barroso/speeches/speech_20041127_en.pdf
Bericht über die Ablehnung des
designierten Justizkommissars Buttiglione in der Ausgabe 19/2004 der
Nachrichten aus Brüssel:
http://www.brak.de/seiten/pdf/Bruessel/Nachrichten/2004/Nachrichten19aus2004.pdf
Informationsblätter
der GD Freiheit, Sicherheit und Recht
Die GD Freiheit, Sicherheit und Recht
hat Informationsblätter über Grundsatzfragen im Zusammenhang mit dem Ausbau der
EU in einen Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts im Internet
veröffentlicht. Diese Informationsblätter sollen auch Nicht-Fachleuten die
Grundsätze und Tätigkeiten der EU-Organe in diesen Bereichen näher bringen.
Gegenwärtig wurden u. a. Informationen über die folgenden Themen veröffentlicht:
Terrorismus,
Grundrechte,
das
Leben und die Kriminalität, Tampere,
fünf Jahre danach, Eurojust
und Europäischer
Haftbefehl.
Eine
Gesamtübersicht der Themen finden Sie hier:
http://europa.eu.int/comm/justice_home/key_issues_de.htm
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M.. |
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