Büro Brüssel

Ausgabe 22/2004                                                                                                                25.11.2004

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Strafrecht

- Zusammenarbeit zwischen OLAF und Staatsan-  

  waltschaften

- Rahmenbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung

 

Rechtsprechung

- Die Rechte von Kindern in Strafverfahren

 

Freizügigkeit

- Neue Internetseite für europäische
  Rechtsanwälte

 

Sonstiges

- Litauen ratifiziert EU-Verfassungsvertrag

- Neue Europäische Kommission

 


 

 

Strafrecht

 

Zusammenarbeit zwischen OLAF und Staatsanwaltschaften

Am 18. - 19.11.2004 hat in Brüssel ein Treffen von Rechtsexperten des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) mit Staatsanwälten der einzelnen Mitgliedstaaten stattgefunden. Ziel des Treffens war es, die Teilnehmer über die Funktion und Kompetenzen des OLAF zu informieren und gleichzeitig gemeinsam zu überlegen, auf welche Weise OLAF die Ermittlungen der nationalen Justizbehörden noch effizienter unterstützen könnte. Es ist Aufgabe von OLAF, Betrugsdelikte im Zollbereich, die missbräuchliche Verwendung von Subventionen, Steuerhinterziehungen, Korruptionsdelikte oder sonstige Gesetzesverstöße aufzudecken, die den finanziellen Interessen der Gemeinschaft schaden. Damit sein abschließender Untersuchungsbericht in den Mitgliedstaaten als Beweismittel in Gerichtsverfahren verwendet werden kann, hat OLAF während sämtlicher Untersuchungen die nationalen Verfahrensvorschriften einzuhalten. Bislang liegt die an den Untersuchungsbericht anschließende Verfolgung von Straftaten noch in der ausschließlichen Kompetenz der nationalen Justizbehörden. Mit Ratifizierung des Europäischen Verfassungsvertrages wird die Möglichkeit eröffnet, über ein Gesetz die Zuständigkeit des neuen Europäischen Staatsanwalts für Betrugsdelikte vorzusehen, die gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtet sind.

 

Nunmehr können auch in den 10 neuen Mitgliedstaaten sowie in Rumänien Bürger über eine gebührenfreie Rufnummer in ihrer Muttersprache Hinweise auf Betrugs- und Korruptionsdelikte an OLAF übermitteln. Die deutsche Nummer lautet: 0800 18 20 595. Per Email ist OLAF unter olaf-courrier@cec.eu.int zu erreichen.

 

Weitere Informationen zu OLAF finden sie in der Pressemitteilung der Kommission vom 15.11.2004 und auf der Homepage des OLAF.

 

Weitere Informationen zu den im EU-Verfassungsvertrag vorgesehenen neuen Kompetenzen der EU finden Sie in Ausgabe 13 der Nachrichten aus Brüssel.

 

Rahmenbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung

Am 18.11.2004 hat Bundesjustizministerin Zypries die Entscheidung der niederländischen EU-Ratspräsidentschaft begrüßt, das Dossier für einen Rahmenbeschluss zur Einführung einer Mindestspeicherfrist für Telekommunikationsverkehrsdaten zu vertagen. Im April 2004 war von Frankreich, Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich der Vorschlag zu einem Rahmenbeschluss unterbreitet worden, der eine Verpflichtung für Telekommunikationsunternehmen einführen soll, die Mindestspeicherfrist von Telekommunikationsverkehrsdaten zu verlängern. Es handelt sich dabei nicht um die Speicherung des Inhalts einer Telekommunikation sondern um die Feststellung, von welchem Anschluss zu welchem Zeitpunkt Kontakt zu einem anderen Telekommunikationsanschluss aufgenommen wurde. Solche Daten werden in Deutschland von den Ermittlungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten bereits auf der Grundlage von §§ 100g, 100h StPO verwendet. Bundesjustizministerin Zypries befürchtet, dass eine Verlängerung der Mindestspeicherfrist zu einer erheblichen wirtschaftlichen Belastung der Telekommunikationsunternehmen führen und somit gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen könnte. Zudem müsse zunächst überprüft werden, ob der geplanten Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungs- sowie datenschutzrechtlicher Bestimmungen entgegenstehen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar hat sich auf einer Datenschutzfachtagung generell gegen den Vorschlag einer Verpflichtung zur flächendeckenden Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat ausgesprochen. Auch die Arbeitsgruppe des EU-Ministerrates zum Datenschutz lehnt den Rahmenbeschluss ab, da er gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen sowie Art.8 EMRK, das Recht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz, verstoße.

 

Rechtsprechung

 

Die Rechte von Kindern in Strafverfahren

Am 11.11.2004 hat die Generalanwältin am EuGH, Frau Kokott, in ihrem Schlussantrag zu einem Vorabentscheidungsverfahren (Rechtssache C-105/03) klargestellt, dass Kinder als Opfer von Straftaten besonders schutzbedürftig seien und vor den Folgen ihrer Zeugenaussage in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung geschützt werden müssten. Sie ist zu der Schlussfolgerung gekommen, dass der Rahmenbeschluss 2001/220/JI des Rates vom 15.03.2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren je nach den Umständen des Einzelfalls eine Verpflichtung der innerstaatlichen Gerichte begründen könnte, ein Verfahren der kindgerechten Beweissicherung außerhalb der Hauptverhandlung durchzuführen, soweit dies mit den Grundprinzipien der jeweiligen Rechtsordnung vereinbar ist. In dem Strafverfahren wird einer italienischen Kindergärtnerin vorgeworfen, Anfang 2001 ihr anvertraute Kinder missbräuchlich gezüchtigt und verletzt zu haben. Das vorlegende Gericht hatte um die Prüfung der Rechtsfrage gebeten, ob acht der 1996 geborenen Kinder im Wege der Beweissicherung außerhalb der Gerichtsverhandlung vernommen werden können. Die Vorabentscheidung des EuGH wird in den kommenden Monaten erfolgen. Auch wenn der Schlussantrag der Generalanwältin für den EuGH nicht bindend ist, folgt der EuGH regelmäßig den vorbereitenden Gutachten der Generalanwälte.

 

Über den Stand der Umsetzung des Rahmenbeschlusses in den Mitgliedstaaten wurde bereits in Ausgabe 5 der Nachrichten aus Brüssel berichtet:

 

 

Freizügigkeit

 

Neue Internetseite für europäische Rechtsanwälte

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat auf seiner Homepage eine Informationsseite eingerichtet, auf der seit dem 09.11.2004 ausländischen Freiberuflern Hinweise zur Tätigkeit und Niederlassung in Deutschland sowie die Adressen erster Kontaktstellen angeboten werden. So erhalten z.B. Rechtsanwälte unter www.professionals-in-germany.de die Anschrift der BRAK.

 

Sonstiges

 

Litauen ratifiziert EU-Verfassungsvertrag

Litauen hat als erster der 25 Mitgliedstaaten den EU-Verfassungsvertrag ratifiziert. Nachdem am 11.11.2004 im litauischen Parlament 84 Abgeordnete bei vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen für die Annahme des EU-Verfassungsvertrags gestimmt hatten, wurde das Ratifizierungsverfahren am 19.11.2004 formal durch die Unterschrift von Litauens Präsidenten Valdas Adamkus abgeschlossen. Der Verfassungsvertrag kann erst in Kraft treten, wenn er von allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist. Voraussichtlich soll dies bis November 2006 geschehen sein.

 

Wir berichteten bereits in den Ausgaben 21, 17, 14 und 13 der Nachrichten aus Brüssel über den Verfassungsvertrag.

 

Neue Europäische Kommission

Am 22.11.2004 hat die neue Kommission unter Präsident José Manuel Barroso ihren Dienst angetreten. Der Rat hatte am 19.11.2004 die Kommission und ihren Präsidenten formell ernannt, nachdem die Kommission am 18.11.2004 vom Parlament in Straßburg durch eine breite Mehrheit von 449 zu 149 Stimmen bei 82 Enthaltungen bestätigt worden war. Besondere Zustimmung hatte im Parlament die Neubesetzung des Kommissars für Justiz, Freiheit und Sicherheit mit dem ehemaligen italienischen Außenminister, Herrn Franco Frattini, anstelle des bisherigen Kandidaten Rocco Buttiglione gefunden. Während seiner Anhörung durch den Rechtsausschuss des Parlaments am 16.11.2004 hatte Herr Frattini betont, dass er insbesondere die Durchführung des Haager Programms vorantreiben wolle. Eine Harmonisierung nationaler Vorschriften zur gegenseitigen Anerkennung und Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen reiche nicht aus, vielmehr müssten auf europäischer Ebene Mindestnormen für das prozessuale und materielle Zivilrecht geschaffen werden. Weiterhin wolle er bis Ende diesen Jahres einen Bericht vorlegen, auf welche Weise die Umsetzung des Europäischen Haftbefehls in nationale Bestimmungen erfolgen könne. Zur schnelleren Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft nach Inkrafttreten des EU-Verfassungsvertrages müsse für die Abstimmung des entsprechenden Gesetzes anstelle der Einstimmigkeit der qualifizierte Mehrheitsbeschluss treten. In Hinblick auf die geplante  Dienstleistungsrichtlinie müsse berücksichtigt werden, dass eine umfassende Anwendung des Herkunftslandprinzips nicht den besonderen Verbraucherschutzinteressen mancher Dienstleistungssektoren gerecht werde. Konkret zu dem Projekt einer einheitlichen Juristenausbildung innerhalb der Mitgliedstaaten stellte Herr Frattini klar, dass diese den Mitgliedstaaten aus Gründen des Verbraucherschutzes nicht aufoktroyiert werden könne. Sinnvoll sei nur eine gegenseitige Anerkennung auf der Grundlage eines harmonisierten, akzeptablen Ausbildungsniveaus.

 

Weitere Informationen zum Haager Programm finden Sie in Ausgabe 21 der Nachrichten aus Brüssel.

 

Weitere Berichte über die Bildung der neuen Kommission finden Sie in den Ausgaben 21, 20, 19 und 16 der Nachrichten aus Brüssel. Die Liste der neuen Kommissionsmitglieder finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M..

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

Der Newsletter ist im Internet unter www.BRAK.de abrufbar und kann auch dort be- oder abbestellt werden.

Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an brak.bxl@brak.be.